Zur Förderung des Kreuzfahrtstandortes Hamburg soll im Hafengebiet ein weiterer Liegeplatz für große Kreuzfahrtschiffe und die dazugehörende landseitige Suprastruktur eingerichtet werden. Aus diesem Grund plant die Hamburg Port Authority (HPA) in Zusammenarbeit mit der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) auf der Ellerholzhalbinsel einen neuen Kreuzfahrtterminal zu errichten. Gegenstand der hier zu vergebenen Leistung ist die Errichtung zweier Passagierzugangsbrücken (Passanger Boarding Bridges), die an die Terminalgebäude angebunden werden und den Passagieren den Zugang auf das Kreuzfahrtschiff ermöglichen. Die Brücken bilden die Verbindung zwischen dem Passagierabfertigungsgebäude (Terminal/Verteilergang) und den Ein- und Ausstiegsluken der Passagierschiffe. Die Brücken sollen die Anbindung der in Abhängigkeit der Gezeiten sowie der anlaufenden Schiffstypen variierenden Lage der Ein- und Ausstiegsluken und somit das Ein- und Ausschiffen der Passagiere sicherstellen. Die Passagierbrücken sind mobil auszugestalten und sollen, je nach Bedarf, an definierten Schnittpunkten zum Gebäude, auf der Kaioperationsfläche flexibel positioniert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fußgängerbrücken
Menge oder Umfang: 2 Stück Passagierzugangsbrücken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fußgängerbrücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority, AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428472829📞
Fax: +49 40428472612 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG.
Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages vorliegen.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften,so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der in den Bewerbungsunterlagen detailiert dargestellten Kriterien.
— Gesamteindruck 10 %,
— Wirtschaftliche, finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
— Fachkunde anhand der Referenzen 60 %.
Die am besten geeigneten Bewerber (max. 3) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax: +49 40428472612
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG.
Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages vorliegen.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften,so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der in den Bewerbungsunterlagen detailiert dargestellten Kriterien.
Die am besten geeigneten Bewerber (max. 3) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten:
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Förderung des Kreuzfahrtstandortes Hamburg soll im Hafengebiet ein weiterer Liegeplatz für große Kreuzfahrtschiffe und die dazugehörende landseitige Suprastruktur eingerichtet werden.
Aus diesem Grund plant die Hamburg Port Authority (HPA) in Zusammenarbeit mit der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) auf der Ellerholzhalbinsel einen neuen Kreuzfahrtterminal zu errichten.
Gegenstand der hier zu vergebenen Leistung ist die Errichtung zweier Passagierzugangsbrücken (Passanger Boarding Bridges), die an die Terminalgebäude angebunden werden und den Passagieren den Zugang auf das Kreuzfahrtschiff ermöglichen.
Die Brücken bilden die Verbindung zwischen dem Passagierabfertigungsgebäude (Terminal/Verteilergang) und den Ein- und Ausstiegsluken der Passagierschiffe. Die Brücken sollen die Anbindung der in Abhängigkeit der Gezeiten sowie der anlaufenden Schiffstypen variierenden Lage der Ein- und Ausstiegsluken und somit das Ein- und Ausschiffen der Passagiere sicherstellen. Die Passagierbrücken sind mobil auszugestalten und sollen, je nach Bedarf, an definierten Schnittpunkten zum Gebäude, auf der Kaioperationsfläche flexibel positioniert werden.
Die Brücken bilden die Verbindung zwischen dem Passagierabfertigungsgebäude (Terminal/Verteilergang) und den Ein- und Ausstiegsluken der Passagierschiffe. Die Brücken sollen die Anbindung der in Abhängigkeit der Gezeiten sowie der anlaufenden Schiffstypen variierenden Lage der Ein- und Ausstiegsluken und somit das Ein- und Ausschiffen der Passagiere sicherstellen. Die Passagierbrücken sind mobil auszugestalten und sollen, je nach Bedarf, an definierten Schnittpunkten zum Gebäude, auf der Kaioperationsfläche flexibel positioniert werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 10 Monate
Referenznummer: C-0301-14-V-EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
1. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
2. formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
3. Bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
4. Erklärung zur Qualitätssicherung.
5. Organigramm des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
2. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
— Planung und Bau von Passagierzugangsbrücken (Passenger Boarding Bridges) für Flughäfen und/oder Häfen.
Für den Nachweis der Eignung ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, für das die Planung, Herstellung, Montage und Inbetriebnahme von einer Passagierbrücke zum Boarden von Passagierschiffen oder Passagierflugzeugen durchgeführt wurde.
Der Bewerber hat die Zertifizierung nach DIN EN 1090 EXC4 nachzuweisen und diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen im Angebotsverfahren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen im Angebotsverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Harald Meißner
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
E-Mail: zentralereinkauf@hpa-hamburg.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 40428472181📞
URL der Dokumente: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: Hamburg Port Authority, Ausschreibungsstelle
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle, Zi. EG 0.20
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-18 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 181-313011
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 062-106168 (2014-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge