1. Sämtliche geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Anträge bei dem öffentlichen Auftraggeber einzureichen. Dies gilt für alle unter Ziffer III.1.1, Ziffer III.2.1, Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben. Fehlen Angaben, Nachweise, Erklärungen oder Sonstiges führt das zum Ausschluss der Teilnahme.