Beleuchtungsvertrag, Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Kreisstadt Steinfurt
Die Kreisstadt Steinfurt verfolgt das Ziel, auf Basis eines Straßenbeleuchtungsvertrages eine sichere, bürgerfreundliche, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche öffentliche Straßenbeleuchtung – unter Berücksichtigung allerrechtlichen Vorgaben – zu gewährleisten. Die Kreisstadt und der Auftragnehmer werden für die bestehenden und künftig hinzukommenden Beleuchtungsanlagen eine Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses Vertrages vereinbaren. Die Zusammenarbeit soll u. a. Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet der Kreisstadt Steinfurt umfassen. Die Kreisstadt Steinfurt überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben der öffentlichen Beleuchtung im gesamten Vertragsgebiet gemäß den Regelungen des Beleuchtungsvertrages. Der Auftragnehmer übernimmt für alle Beleuchtungsanlagen die Verkehrssicherungspflicht und darf sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-04-10
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Auftragsbekanntmachung
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2014-07-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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