Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Kalkulation von Angeboten/Tarifen sowie bei der Durchführung (tarif)ökonomischer Berechnungen und Analysen

AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband an ein externes Beratungsunternehmen zur Unterstützung bei der Entwicklung und Kalkulation von Angeboten/Tarifen sowie bei der Durchführung (tarif)ökonomischer Berechnungen und Analysen. Bei den betroffenen Angeboten/Tarifen kann es sich zum Beispiel um Bonusangebote für gesundheitsbewußtes Verhalten, um Wahltarife (wie beispielsweise Selbstbehalt-, Kostenerstattungs-, Naturarznei- und Krankengeldtarife) oder (satzungsgestützte) Mehrleistungsangebote handeln. Mit dem erfolgreichen Bieter wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, auf deren Basis die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Bedarf vom Auftraggeber abgerufen. Eine Verpflichtung seitens des Auftraggebers besteht hierzu nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-09 Auftragsbekanntmachung
2014-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
Das externe Beratungsunternehmen soll den Bereich Produktmanagement/Wahltarife des AOK-Bundesverbandes in strategischen und operativen Fragestellungen bei der (Weiter)entwicklung von Angeboten und Tarifen, der Kalkulation, der Gestaltung und der Durchführung ökonomischer Bewertungen für Angebote/Tarife beraten und unterstützen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 073-126024
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/AEG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-vonausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern. (3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. (4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehensein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Tarifökonomie“. (5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 13.5.2014, 7.30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, — Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, — Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin. Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden. (6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Tarifökonomie “ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten. (7) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband an ein externes Beratungsunternehmen zur Unterstützung bei der Entwicklung und Kalkulation von Angeboten/Tarifen sowie bei der Durchführung (tarif)ökonomischer Berechnungen und Analysen. Bei den betroffenen Angeboten/Tarifen kann es sich zum Beispiel um Bonusangebote für gesundheitsbewußtes Verhalten, um Wahltarife (wie beispielsweise Selbstbehalt-, Kostenerstattungs-, Naturarznei- und Krankengeldtarife) oder (satzungsgestützte) Mehrleistungsangebote handeln. Mit dem erfolgreichen Bieter wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, auf deren Basis die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Bedarf vom Auftraggeber abgerufen. Eine Verpflichtung seitens des Auftraggebers besteht hierzu nicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Unterzeichnete Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bewerbers, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a)-e) VOF genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a)-g) VOF bzw. Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
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(2) Allgemeiner Hinweis: Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist der genannte Nachweis einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung in Kopie mit mindestens folgender Deckungssumme je Versicherungsfall:
-—250 000 EUR gegen Vermögensschäden.
Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich das Versicherungsverhältnis jedoch automatisch sofern es nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der zugesichert wird, dass das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt wurde.
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Alternativ kann der Nachweis auch durch Abgabe einer Eigenerklärung, dass für den Fall, dass beabsichtigt ist, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, dem Auftraggeber die geforderte Versicherungspolice vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird, erfolgen.
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(2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft und über seinen Umsatz mit Dienstleistungen, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt wurde.
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(3) Allgemeiner Hinweis zu (1)–(2): Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise einzeln zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unternehmensdarstellung:
(a) Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner
(b) Aussagekräftige Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens sowie einzelner Geschäftsfelder;
(2) Angabe von mindestens 3 Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden, und die mit dem Auftragsgegenstand nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind. Dabei sind jeweils die folgenden Inhalte anzugeben:
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(a) Angabe des öffentlichen/privaten Auftraggebers (Angabe Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail) für Rückfragen;
(b) Angabe des Leistungszeitraums
(c) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit in dem Auftrag sowie des Umfangs des Auftrages
(d) Angabe des Rechnungswertes (Angabe erfolgt freiwillig)
(e) Größe des eingesetzten Projektteams;
(3) Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf. Von dem /der Projektleiter/in und dem Personal des Kernteams sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/ Eigenerklärungen) zu erbringen:
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(3.1) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen, der beruflichen Befähigung und von Referenzen des/der Projektleiter/in;
(3.2) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung und von Referenzen des von dem Bewerber weiteren eingesetzten Personals, welches für die Durchführung des Auftrages vorgesehen ist.
Folgende detaillierte Angaben sind zu Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 einzeln zu erbringen:
(a) Fachkunde und berufliche Befähigung (abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften und/oder Mathematik/Statistik oder eine vergleichbare Ausbildung);
(b) Tiefergehende Kenntnisse der für den deutschen Krankenversicherungsmarkt geltenden gesetzlichen, GKV- und PKV-spezifischen Rahmenbedingungen, Vorschriften und Regelungen;
(c) Mehrjährige praktische Erfahrungen mit Projekten in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen, in der privaten Versicherungswirtschaft und/oder im Dienstleistungssektor (insbesondere hinsichtlich Produktmanagement, -entwicklung, -implementierung und Strategieentwicklung);
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(d) Methodisches und praktisches Fachwissen bei der Entwicklung, Kalkulation und Implementierung von Tarifen bei gesetzlichen Krankenkassen und/oder in der privaten Versicherungswirtschaft (versicherungsmathematische Expertise in der Krankenversicherung) und in der produktbezogenen qualitativen und quantitativen Marktforschung, der Preisbildung sowie der Vermarktungsplanung und -steuerung;
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(4) Erklärung des Bewerbers, dass er in ausreichendem Maße und in ausreichender Qualität über Datenverarbeitungskenntnisse und eine entsprechende Datenverarbeitungsausstattung verfügt, um die für die Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen zu erbringen.
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(5) Erklärung des Bewerbers, dass der Projektleiter sowie die weiteren für die Durchführung des Projektes zur Verfügung stehenden Personen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
(6) Sicherstellung der örtlichen Präsenz des Auftragnehmers durch Zusicherung des Bewerbers, dass im Fall der Auftragserteilung, spätestens mit Vertragsbeginn, eine Niederlassung in Deutschland eingerichtet wird, sofern aktuell keine Niederlassung in Deutschland existiert.
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(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften können die geforderten Nachweise gemeinsam erbringen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall für die Bewerbergemeinschaft die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass eine Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung von Sozialdaten durch den Auftragnehmer nicht erforderlich ist. Sollte dies im Laufe der Vertragsdurchführung dennoch erforderlich werden, so stimmt der Auftragnehmer bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens den entsprechenden Datenschutzbestimmungen des Auftraggebers zu. Er wird in diesem Fall die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit angeben und den Datenschutzbeauftragten seines Unternehmens benennen. Darüber hinaus wird er (1) alle Standorte, an denen Daten des Auftraggebers erhoben, verarbeitet und/oder genutzt werden, (2) alle für ihn tätigen Unterauftragnehmer, die unmittelbar Daten des Auftraggebers erheben, verarbeiten und/oder nutzen sowie (3) die für ihn tätigen Wartungsfirmen, bei denen ein Zugriff auf Sozialdaten nicht ausgeschlossen ist, angeben.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(2) = 60 %;2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiter/in = 20 %;3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals = 20 %.Der Auftraggeber nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich. Für weitere Einzelheiten wird auf die den Formblättern für den teilnahmeantrag beiliegende Wertungsmatrix verwiesen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Silke Beckmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist der AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/AEG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-vonausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
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(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
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(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehensein:
Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Tarifökonomie“.
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 13.5.2014, 7.30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Silke Beckmann,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
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(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Tarifökonomie “ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
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(7) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch
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Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „§ 101a Informations-und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
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entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
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des Vergabeverfahrens einwirken.
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 073-126024 (2014-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 176-311453
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 73-126024
ABl. S-Ausgabe: 176

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-09 📅
Name: IGES Institut GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 180
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2014/S 176-311453 (2014-09-10)