Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) schreibt im Rahmen des landesweiten Projektes „Attraktive Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege in RLP“ Beratungsdienstleistungen aus.Ziel des Projektes ist es, in den rheinland-pfälzischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe den Aufbau von attraktiven und gesundheitsfördernden Beschäftigungsbedingungen zu fördern. Dabei sollen Träger und Arbeitgeber unterstützt werden. Denn attraktive Beschäftigungsbedingungen haben einen positiven Einfluss auf eine längere Verweildauer der Beschäftigten im Beruf und auf die Senkung der Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentungen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.Der zu schließende Vertrag kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Auftraggeber zustande.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Personalverwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Personalverwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de📧
Telefon: +49 26130291777📞
Fax: +49 261291411500 📠
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYYP
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) schreibt im Rahmen des landesweiten Projektes „Attraktive Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege in RLP“ Beratungsdienstleistungen aus.Ziel des Projektes ist es, in den rheinland-pfälzischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe den Aufbau von attraktiven und gesundheitsfördernden Beschäftigungsbedingungen zu fördern. Dabei sollen Träger und Arbeitgeber unterstützt werden. Denn attraktive Beschäftigungsbedingungen haben einen positiven Einfluss auf eine längere Verweildauer der Beschäftigten im Beruf und auf die Senkung der Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentungen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.Der zu schließende Vertrag kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Auftraggeber zustande.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) schreibt im Rahmen des landesweiten Projektes „Attraktive Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege in RLP“ Beratungsdienstleistungen aus.Ziel des Projektes ist es, in den rheinland-pfälzischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe den Aufbau von attraktiven und gesundheitsfördernden Beschäftigungsbedingungen zu fördern. Dabei sollen Träger und Arbeitgeber unterstützt werden. Denn attraktive Beschäftigungsbedingungen haben einen positiven Einfluss auf eine längere Verweildauer der Beschäftigten im Beruf und auf die Senkung der Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentungen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.Der zu schließende Vertrag kommt zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Auftraggeber zustande.
Referenznummer: 2014 / ZBL / Z.13-0053
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
55116 Mainz, Der Auftraggeber, sowie Einrichtungen der Altenhilfe in Rheinland-Pfalz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Eigenerklärung (Anlage 01) vorzulegen und zu versichern, dass:
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB – z. B. Preisabsprachen),
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB – z. B. Preisabsprachen),
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. keine der Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist:
a. § 35 GewO (wirksame Gewerbeuntersagung),
b. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
c. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f. §§ 283ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
g. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
h. § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
i. § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
j. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung inter-nationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
j. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung inter-nationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
k. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
l. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
l. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Handelsregisterauszug:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate – nicht beglaubigte Kopie genügt). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate – nicht beglaubigte Kopie genügt). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mindestentgelterklärung:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer haben mit dem Angebot die gemäß § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben; der Vordruck „Tariftreuerklärung“ (Anlage 05) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bieter, sowie deren Nachunternehmer haben mit dem Angebot die gemäß § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben; der Vordruck „Tariftreuerklärung“ (Anlage 05) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
Unternehmensdarstellung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Unternehmensdarstellung (Anlage 02) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zur Dauer der Marktpräsenz des Unternehmens, zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, jeweils bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld und den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Unternehmensdarstellung (Anlage 02) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zur Dauer der Marktpräsenz des Unternehmens, zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, jeweils bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld und den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
Referenzen:
Der Bieter hat im Vordruck „Referenzen“ (Anlage 03) mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen anzugeben. Es sind zwingend Angaben zum Rechnungswert, der Leistungszeit sowie zum Auftraggeber (inkl. Adresse), dessen Ansprechpartner (inkl. Angabe von Telefax- und Telefonnummer) zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Der Bieter hat im Vordruck „Referenzen“ (Anlage 03) mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen anzugeben. Es sind zwingend Angaben zum Rechnungswert, der Leistungszeit sowie zum Auftraggeber (inkl. Adresse), dessen Ansprechpartner (inkl. Angabe von Telefax- und Telefonnummer) zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Erklärung Qualifkation: Der Bieter hat mit seinem Angebot die ausgefüllte Teil A – Anlage_03a_
Erklärung_Qualifikation abzugeben und nachzuweisen, dass der für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter über die erforderliche Fachkunde verfügt, d. h. mindestens über einen Universitäts- oder Masterabschluss im Bereich Soziologie, Pflege, Psychologie, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre verfügt. Falls Nach-unternehmer beauftragt werden, gilt dies auch für die Projektleiter der Nachunternehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Erklärung_Qualifikation abzugeben und nachzuweisen, dass der für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter über die erforderliche Fachkunde verfügt, d. h. mindestens über einen Universitäts- oder Masterabschluss im Bereich Soziologie, Pflege, Psychologie, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre verfügt. Falls Nach-unternehmer beauftragt werden, gilt dies auch für die Projektleiter der Nachunternehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mindeststandards:
Durch die Referenzprojekte müssen Erfahrungen im Bereich Pflege in der:
1. Organisationsberatung und -entwicklung,
2. Personalentwicklung,
3. Changemanagement,
4. Wissenschaftliche Analyse von Beschäftigungsbedingungen,
5. Betriebliches Gesundheitsmanagement bzw. Betriebliche Gesundheitsförderung nachgewiesen werden.
Mindestens einer der drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein.Des Weiteren muss mindestens einer der drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge eine Auftragssumme von mindestens 100 000 EUR überschreiten.
Mindestens einer der drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein.Des Weiteren muss mindestens einer der drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge eine Auftragssumme von mindestens 100 000 EUR überschreiten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A finden grundsätzlich die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B Anwendung. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die als Vertrag im Entwurf den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden/besonderen Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Vorzulegende Nachweise:
Mindestentgelterklärung-Auftragsausführung: Bieter sowie deren Nachunternehmer haben mit dem Angebot die gemäß § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben; der Vordruck „Tariftreuerklärung“ (Anlage 05) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mindestentgelterklärung-Auftragsausführung: Bieter sowie deren Nachunternehmer haben mit dem Angebot die gemäß § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben; der Vordruck „Tariftreuerklärung“ (Anlage 05) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-30 📅
Öffnungsort: Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Postanschrift: http://www.vergabe.rlp.de
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de🌏
E-Mail: lbm@lbm.rlp.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014 / ZBL / Z.13-0053
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.Die Vergabestelle weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Rechtsverstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.Die Vergabestelle weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Rechtsverstoßes zu erheben sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Telefon: +49 26130290📞
Internetadresse: www.lbm.rlp.de🌏
Fax: +49 261291411107 📠
Quelle: OJS 2014/S 053-088516 (2014-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-10 📅
Name: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur
Postanschrift: Senckenberganlage 31
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD)
Postanschrift: Bauhofstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/🌏
Quelle: OJS 2014/S 131-234654 (2014-07-08)