Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Wirtschaftsteilnehmer über Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Themengebiet Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung), Planungsrechnung (GuV-Planung) und Aktiv-Passivsteuerung. Hierfür benötigt die KfW einen externen Dienstleister. Ihren Bedarf wird die KfW durch Erteilung von Einzelaufträgen decken. A) Fachliches Umfeld: Die KfW nutzt zur Generierung steuerungsrelevanter Kennzahlen u.a. die Standardsoftware RiskPro der Firma Wolters Kluwer in der Version 2.6. Diese wird bei der KfW sowohl für die Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung) als auch für die Planungsrechnung (GuV-Planung) und die Aktiv-Passivsteuerung eingesetzt. Um eine ausreichend genaue Abbildung der Produkte der KfW sowie ein angemessenes Reporting in den Anwendungsgebieten sicherzustellen, sind hier und im Datenumfeld von RiskPro kontinuierliche Weiterentwicklungen erforderlich. B) Technisches Umfeld: Im Hinblick auf das technische Umfeld bezieht sich die ausgeschriebene Leistung im Wesentlichen auf das Customizing der Standardsoftware RiskPro sowie die Begleitung von Schnittstellen-Anpassungen durch den EDV-Bereich (IT) der KfW. RiskPro wird derzeit von insgesamt fünf Schnittstellen versorgt. Hierzu zählen das Handelssystem Summit, die Finanzbuchhaltung (ORAG8), die Darlehensbuchhaltung (KfW-eigenentwickelte Nebenbuchhaltung), die Marktdatenbank von RiskPro und eine manuelle Schnittstelle. Bis auf die Marktdaten und das Neugeschäft werden alle übrigen Daten, die von RiskPro verarbeitet werden, in Flatfiles umgewandelt. Insgesamt werden pro RiskPro-Lauf ca. 3 500 000 Kontrakte verarbeitet (ca. 13 GB Flatfiles). Aufgrund des großen Datenvolumens wurde die Verarbeitung parallelisiert und die Daten werden mittels RiskPro aggregiert (500 Tsd. Kontrakte). Der produktive Betrieb erstreckt sich derzeit über drei Plattformen (Oracle Server, KfW Zentralrechner OS/390, RiskPro Server auf Windows Basis). C) Aufgabenstellung: Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich den fünf nachfolgend aufgeführten Themenblöcken zuordnen, wobei Themenblock 5 lediglich optional ist: — Themenblock 1: Kurz- bis mittelfristige Kapazitätsunterstützung der Fachbereiche für Tages- oder Projekttätigkeiten im Zusammenhang mit erhöhtem Arbeitsaufwand durch parallel laufende Projekte, — Themenblock 2: Fachliche Weiterentwicklung der Zins- und Währungsrisikosteuerung, der GuV-Planungsrechnung und der Aktiv-Passivsteuerung, — Themenblock 3: Begleitung von Anpassungen an Schnittstellen und Prozessen, — Themenblock 4: Begleitung von Service-Releasewechseln der Software „RiskPro“, — (optional) Themenblock 5: Strategische Weiterentwicklung des Systems zur Planungsrechnung (Softwareupgrade RiskPro 3.0). Im Rahmen der Themenblöcke 2 bis 4 ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben: — Anbindung des FTP-Tools, — Abbildung optionaler Bestandteile — Unterstützung bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen, — Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender/neuer „Customized Reports“ sowie Durchführung von Tests i. Z. m. Standard-Reports, — Unterstützung bei der Überführung des FM-Modells aus der statischen Umgebung in eine eigene FM-Umgebung, — Weiterentwicklungen von Plausibilisierungen des Dispositionsergebnisses, — Anbindung einer neuen Schnittstelle zur Verarbeitung von Neugeschäftsannahmen, — Weiterentwicklung von GuV-Stresstests, — Weiterentwicklung von Stresstests im Marktpreisrisikoumfeld, — Performancesteigerung/Verbesserung der Aggregationsgüte, — Beschleunigung der Prozesse in der Zins- und Währungsrisikosteuerung, — Konzeption und Test von Anpassung an Schnittstellen und sonstigen technischen Erweiterungen für die Schnittstellen, —Begleitung von Service-Releasewechseln der Software „RiskPro“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Menge oder Umfang:
Für die Laufzeit ohne Verlängerungsoption (2 Jahre) wird aktuell von einem Bedarf von ca. 2 890 Tagen ausgegangen. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 2 Jahre ergäben sich nach heutigem Stand zusätzlich ca. 1 990 Tage, so dass sich über eine Laufzeit von 4 Jahren Gesamtaufwendungen von ca. 4 880 Tage ergeben. Diese teilen sich wie folgt auf:— Kurz- bis mittelfristige Kapazitätsunterstützung der Fachbereiche für Tages- oder Projekttätigkeiten im Zusammenhang mit erhöhtem Arbeitsaufwand durch parallel laufende Projekte (ca. 900 Tage p.a.): ca. 1 800 Tage,— Anbindung des FTP-Tools: ca. 80 Tage,— Abbildung optionaler Bestandteile: ca. 60 Tage,— Unterstützung bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen (ca. 40 Tage p.a.): ca. 80 Tage,— Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender/neuer „Customized Reports“ sowie Durchführung von Tests i. Z. m. Standard-Reports (ca. 20 Tage p. a.): ca. 40 Tage,— Unterstützung bei der Überführung des FM-Modells aus der statischen Umgebung in eine eigene FM-Umgebung (ca. 35 Tage p.a.): ca. 70 Tage,— Weiterentwicklungen von Plausibilisierungen des Dispositionsergebnisses: ca. 80 Tage,— Anbindung einer neuen Schnittstelle zur Verarbeitung von Neugeschäftsannahmen: ca. 60 Tage,— Weiterentwicklung von GuV-Stresstests: ca. 40 Tage,— Weiterentwicklung von Stresstests im Marktpreisrisikoumfeld: ca. 50 Tage,— Performancesteigerung/Verbesserung der Aggregationsgüte: ca. 50 Tage,— Beschleunigung der Prozesse in der Zins- und Währungsrisikosteuerung: ca. 50 Tage,— Konzeption und Test von Anpassung an Schnittstellen und sonstigen technischen Erweiterungen für die Schnittstellen: ca. 30 Tage,— Begleitung von Service-Releasewechseln der Software „RiskPro“ (ca. 50 Tage x 3 Teilprojekte): ca. 150 Tage,— (Optional) Strategische Weiterentwicklung des Systems zur Planungsrechnung Softwareupgrade RiskPro 3.0): ca. 250 Tage,— Verlängerungsoption um zwei Jahre: ca. 1 990 Tage.Der dargestellte Bedarf an Beratertagen kann sich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ändern, also höher oder niedriger ausfallen. Da der Abruf der Einzelaufträge in der Zukunft liegt, ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Volumina an benötigten Beratertagen im Vorhinein durch verbindliche Mindestmengen zu beziffern. In welchem Umfang der Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Beratertage tatsächlich abrufen wird, kann daher lediglich anhand einer unverbindlichen Schätzung angegeben werden. Der jeweilige Einzelauftrag bzw. -abruf kann von dem Auftraggeber verlängert werden.
Für die Laufzeit ohne Verlängerungsoption (2 Jahre) wird aktuell von einem Bedarf von ca. 2 890 Tagen ausgegangen. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 2 Jahre ergäben sich nach heutigem Stand zusätzlich ca. 1 990 Tage, so dass sich über eine Laufzeit von 4 Jahren Gesamtaufwendungen von ca. 4 880 Tage ergeben. Diese teilen sich wie folgt auf:— Kurz- bis mittelfristige Kapazitätsunterstützung der Fachbereiche für Tages- oder Projekttätigkeiten im Zusammenhang mit erhöhtem Arbeitsaufwand durch parallel laufende Projekte (ca. 900 Tage p.a.): ca. 1 800 Tage,— Anbindung des FTP-Tools: ca. 80 Tage,— Abbildung optionaler Bestandteile: ca. 60 Tage,— Unterstützung bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen (ca. 40 Tage p.a.): ca. 80 Tage,— Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender/neuer „Customized Reports“ sowie Durchführung von Tests i. Z. m. Standard-Reports (ca. 20 Tage p. a.): ca. 40 Tage,— Unterstützung bei der Überführung des FM-Modells aus der statischen Umgebung in eine eigene FM-Umgebung (ca. 35 Tage p.a.): ca. 70 Tage,— Weiterentwicklungen von Plausibilisierungen des Dispositionsergebnisses: ca. 80 Tage,— Anbindung einer neuen Schnittstelle zur Verarbeitung von Neugeschäftsannahmen: ca. 60 Tage,— Weiterentwicklung von GuV-Stresstests: ca. 40 Tage,— Weiterentwicklung von Stresstests im Marktpreisrisikoumfeld: ca. 50 Tage,— Performancesteigerung/Verbesserung der Aggregationsgüte: ca. 50 Tage,— Beschleunigung der Prozesse in der Zins- und Währungsrisikosteuerung: ca. 50 Tage,— Konzeption und Test von Anpassung an Schnittstellen und sonstigen technischen Erweiterungen für die Schnittstellen: ca. 30 Tage,— Begleitung von Service-Releasewechseln der Software „RiskPro“ (ca. 50 Tage x 3 Teilprojekte): ca. 150 Tage,— (Optional) Strategische Weiterentwicklung des Systems zur Planungsrechnung Softwareupgrade RiskPro 3.0): ca. 250 Tage,— Verlängerungsoption um zwei Jahre: ca. 1 990 Tage.Der dargestellte Bedarf an Beratertagen kann sich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ändern, also höher oder niedriger ausfallen. Da der Abruf der Einzelaufträge in der Zukunft liegt, ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Volumina an benötigten Beratertagen im Vorhinein durch verbindliche Mindestmengen zu beziffern. In welchem Umfang der Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Beratertage tatsächlich abrufen wird, kann daher lediglich anhand einer unverbindlichen Schätzung angegeben werden. Der jeweilige Einzelauftrag bzw. -abruf kann von dem Auftraggeber verlängert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: kfw_riskpro@mwp-berlin.de📧
Fax: +49 3039925017 📠
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Doreen Vogler, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 30399250-17, E-Mail: kfw_riskpro@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen.
(2) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(3) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
(4) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt.
(5) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen(vgl. auch Anlage 3 zu Teil B Bietererklärungen). Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt.
(6) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der für den jeweiligen Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nachgefragten Qualifikationen vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen.
(7) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal des Rahmenvertragspartners benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden dem Rahmenvertragspartner vor Einzelbeauftragung mitgeteilt.
(8) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Indexes der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom Statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen der Rahmenvereinbarung.
(9) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen.
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Doreen Vogler, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 30399250-17, E-Mail: kfw_riskpro@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen.
(2) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(3) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
(4) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt.
(5) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen(vgl. auch Anlage 3 zu Teil B Bietererklärungen). Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt.
(6) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der für den jeweiligen Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nachgefragten Qualifikationen vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen.
(7) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal des Rahmenvertragspartners benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden dem Rahmenvertragspartner vor Einzelbeauftragung mitgeteilt.
(8) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Indexes der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom Statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen der Rahmenvereinbarung.
(9) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Wirtschaftsteilnehmer über Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Themengebiet Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung), Planungsrechnung (GuV-Planung) und Aktiv-Passivsteuerung. Hierfür benötigt die KfW einen externen Dienstleister. Ihren Bedarf wird die KfW durch Erteilung von Einzelaufträgen decken.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Wirtschaftsteilnehmer über Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Themengebiet Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung), Planungsrechnung (GuV-Planung) und Aktiv-Passivsteuerung. Hierfür benötigt die KfW einen externen Dienstleister. Ihren Bedarf wird die KfW durch Erteilung von Einzelaufträgen decken.
A) Fachliches Umfeld:
Die KfW nutzt zur Generierung steuerungsrelevanter Kennzahlen u.a. die Standardsoftware RiskPro der Firma Wolters Kluwer in der Version 2.6. Diese wird bei der KfW sowohl für die Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung) als auch für die Planungsrechnung (GuV-Planung) und die Aktiv-Passivsteuerung eingesetzt. Um eine ausreichend genaue Abbildung der Produkte der KfW sowie ein angemessenes Reporting in den Anwendungsgebieten sicherzustellen, sind hier und im Datenumfeld von RiskPro kontinuierliche Weiterentwicklungen erforderlich.
Die KfW nutzt zur Generierung steuerungsrelevanter Kennzahlen u.a. die Standardsoftware RiskPro der Firma Wolters Kluwer in der Version 2.6. Diese wird bei der KfW sowohl für die Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung) als auch für die Planungsrechnung (GuV-Planung) und die Aktiv-Passivsteuerung eingesetzt. Um eine ausreichend genaue Abbildung der Produkte der KfW sowie ein angemessenes Reporting in den Anwendungsgebieten sicherzustellen, sind hier und im Datenumfeld von RiskPro kontinuierliche Weiterentwicklungen erforderlich.
B) Technisches Umfeld:
Im Hinblick auf das technische Umfeld bezieht sich die ausgeschriebene Leistung im Wesentlichen auf das Customizing der Standardsoftware RiskPro sowie die Begleitung von Schnittstellen-Anpassungen durch den EDV-Bereich (IT) der KfW.
RiskPro wird derzeit von insgesamt fünf Schnittstellen versorgt. Hierzu zählen das Handelssystem Summit, die Finanzbuchhaltung (ORAG8), die Darlehensbuchhaltung (KfW-eigenentwickelte Nebenbuchhaltung), die Marktdatenbank von RiskPro und eine manuelle Schnittstelle. Bis auf die Marktdaten und das Neugeschäft werden alle übrigen Daten, die von RiskPro verarbeitet werden, in Flatfiles umgewandelt. Insgesamt werden pro RiskPro-Lauf ca. 3 500 000 Kontrakte verarbeitet (ca. 13 GB Flatfiles). Aufgrund des großen Datenvolumens wurde die Verarbeitung parallelisiert und die Daten werden mittels RiskPro aggregiert (500 Tsd. Kontrakte). Der produktive Betrieb erstreckt sich derzeit über drei Plattformen (Oracle Server, KfW Zentralrechner OS/390, RiskPro Server auf Windows Basis).
RiskPro wird derzeit von insgesamt fünf Schnittstellen versorgt. Hierzu zählen das Handelssystem Summit, die Finanzbuchhaltung (ORAG8), die Darlehensbuchhaltung (KfW-eigenentwickelte Nebenbuchhaltung), die Marktdatenbank von RiskPro und eine manuelle Schnittstelle. Bis auf die Marktdaten und das Neugeschäft werden alle übrigen Daten, die von RiskPro verarbeitet werden, in Flatfiles umgewandelt. Insgesamt werden pro RiskPro-Lauf ca. 3 500 000 Kontrakte verarbeitet (ca. 13 GB Flatfiles). Aufgrund des großen Datenvolumens wurde die Verarbeitung parallelisiert und die Daten werden mittels RiskPro aggregiert (500 Tsd. Kontrakte). Der produktive Betrieb erstreckt sich derzeit über drei Plattformen (Oracle Server, KfW Zentralrechner OS/390, RiskPro Server auf Windows Basis).
C) Aufgabenstellung:
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen lassen sich grundsätzlich den fünf nachfolgend aufgeführten Themenblöcken zuordnen, wobei Themenblock 5 lediglich optional ist:
— Themenblock 1: Kurz- bis mittelfristige Kapazitätsunterstützung der Fachbereiche für Tages- oder Projekttätigkeiten im Zusammenhang mit erhöhtem Arbeitsaufwand durch parallel laufende Projekte,
— Themenblock 2: Fachliche Weiterentwicklung der Zins- und Währungsrisikosteuerung, der GuV-Planungsrechnung und der Aktiv-Passivsteuerung,
— Themenblock 3: Begleitung von Anpassungen an Schnittstellen und Prozessen,
— Themenblock 4: Begleitung von Service-Releasewechseln der Software „RiskPro“,
— (optional) Themenblock 5: Strategische Weiterentwicklung des Systems zur Planungsrechnung (Softwareupgrade RiskPro 3.0).
Im Rahmen der Themenblöcke 2 bis 4 ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben:
— Anbindung des FTP-Tools,
— Abbildung optionaler Bestandteile
— Unterstützung bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen,
— Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender/neuer „Customized Reports“ sowie Durchführung von Tests i. Z. m. Standard-Reports,
— Unterstützung bei der Überführung des FM-Modells aus der statischen Umgebung in eine eigene FM-Umgebung,
— Weiterentwicklungen von Plausibilisierungen des Dispositionsergebnisses,
— Anbindung einer neuen Schnittstelle zur Verarbeitung von Neugeschäftsannahmen,
— Weiterentwicklung von GuV-Stresstests,
— Weiterentwicklung von Stresstests im Marktpreisrisikoumfeld,
— Performancesteigerung/Verbesserung der Aggregationsgüte,
— Beschleunigung der Prozesse in der Zins- und Währungsrisikosteuerung,
— Konzeption und Test von Anpassung an Schnittstellen und sonstigen technischen Erweiterungen für die Schnittstellen,
—Begleitung von Service-Releasewechseln der Software „RiskPro“.
Menge oder Umfang:
Für die Laufzeit ohne Verlängerungsoption (2 Jahre) wird aktuell von einem Bedarf von ca. 2 890 Tagen ausgegangen. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 2 Jahre ergäben sich nach heutigem Stand zusätzlich ca. 1 990 Tage, so dass sich über eine Laufzeit von 4 Jahren Gesamtaufwendungen von ca. 4 880 Tage ergeben. Diese teilen sich wie folgt auf:
Für die Laufzeit ohne Verlängerungsoption (2 Jahre) wird aktuell von einem Bedarf von ca. 2 890 Tagen ausgegangen. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 2 Jahre ergäben sich nach heutigem Stand zusätzlich ca. 1 990 Tage, so dass sich über eine Laufzeit von 4 Jahren Gesamtaufwendungen von ca. 4 880 Tage ergeben. Diese teilen sich wie folgt auf:
— Kurz- bis mittelfristige Kapazitätsunterstützung der Fachbereiche für Tages- oder Projekttätigkeiten im Zusammenhang mit erhöhtem Arbeitsaufwand durch parallel laufende Projekte (ca. 900 Tage p.a.): ca. 1 800 Tage,
— Anbindung des FTP-Tools: ca. 80 Tage,
— Abbildung optionaler Bestandteile: ca. 60 Tage,
— Unterstützung bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen (ca. 40 Tage p.a.): ca. 80 Tage,
— Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender/neuer „Customized Reports“ sowie Durchführung von Tests i. Z. m. Standard-Reports (ca. 20 Tage p. a.): ca. 40 Tage,
— Unterstützung bei der Überführung des FM-Modells aus der statischen Umgebung in eine eigene FM-Umgebung (ca. 35 Tage p.a.): ca. 70 Tage,
— Weiterentwicklungen von Plausibilisierungen des Dispositionsergebnisses: ca. 80 Tage,
— Anbindung einer neuen Schnittstelle zur Verarbeitung von Neugeschäftsannahmen: ca. 60 Tage,
— Weiterentwicklung von GuV-Stresstests: ca. 40 Tage,
— Weiterentwicklung von Stresstests im Marktpreisrisikoumfeld: ca. 50 Tage,
— Performancesteigerung/Verbesserung der Aggregationsgüte: ca. 50 Tage,
— Beschleunigung der Prozesse in der Zins- und Währungsrisikosteuerung: ca. 50 Tage,
— Konzeption und Test von Anpassung an Schnittstellen und sonstigen technischen Erweiterungen für die Schnittstellen: ca. 30 Tage,
— Begleitung von Service-Releasewechseln der Software „RiskPro“ (ca. 50 Tage x 3 Teilprojekte): ca. 150 Tage,
— (Optional) Strategische Weiterentwicklung des Systems zur Planungsrechnung Softwareupgrade RiskPro 3.0): ca. 250 Tage,
— Verlängerungsoption um zwei Jahre: ca. 1 990 Tage.
Der dargestellte Bedarf an Beratertagen kann sich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ändern, also höher oder niedriger ausfallen. Da der Abruf der Einzelaufträge in der Zukunft liegt, ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Volumina an benötigten Beratertagen im Vorhinein durch verbindliche Mindestmengen zu beziffern. In welchem Umfang der Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Beratertage tatsächlich abrufen wird, kann daher lediglich anhand einer unverbindlichen Schätzung angegeben werden. Der jeweilige Einzelauftrag bzw. -abruf kann von dem Auftraggeber verlängert werden.
Der dargestellte Bedarf an Beratertagen kann sich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ändern, also höher oder niedriger ausfallen. Da der Abruf der Einzelaufträge in der Zukunft liegt, ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Volumina an benötigten Beratertagen im Vorhinein durch verbindliche Mindestmengen zu beziffern. In welchem Umfang der Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Beratertage tatsächlich abrufen wird, kann daher lediglich anhand einer unverbindlichen Schätzung angegeben werden. Der jeweilige Einzelauftrag bzw. -abruf kann von dem Auftraggeber verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
— Option des Auftraggebers zur einmaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre auf insgesamt maximal 4 Jahre;
— Option des Auftraggebers zur Beauftragung der Leistungen des Themenblocks 5: Strategische Weiterentwicklung des Systems zur Planungsrechnung (Softwareupgrade RiskPro 3.0).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VSt. Nr. 23/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Dienstleistungen sind am Standort der KfW in Frankfurt zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
[1] Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zu:
(a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit/Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in den Themengebieten Markpreisrisikosteuerung, Aktiv-Passivsteuerung und GuV-Planungsrechnung unter Einsatz der Software RiskPro);
(a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit/Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in den Themengebieten Markpreisrisikosteuerung, Aktiv-Passivsteuerung und GuV-Planungsrechnung unter Einsatz der Software RiskPro);
(b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau).
[2] Erklärung des Unternehmens, dass:
— es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht in Liquidation befindet,
— es nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— es nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— es Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— es den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— es in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet.
[3] Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) in Kopie (Mindestanforderung).
[4] Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers ist ein aktueller Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes vorzulegen, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013),
Mindestanforderungen:
— Der Nettojahresgesamtumsatz muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr betragen.
[2] Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013);
— Der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 500 000 EUR pro Jahr im Bereich Marktpreisrisikosteuerung, GuV-Planungsrechnung und Aktiv-Passivsteuerung betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 500 000 EUR pro Jahr im Bereich Marktpreisrisikosteuerung, GuV-Planungsrechnung und Aktiv-Passivsteuerung betragen.
[3] Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und zweifach jahresmaximiert. Für den Fall, dass eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
[3] Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und zweifach jahresmaximiert. Für den Fall, dass eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.2) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[1] Eigenerklärung zur Anzahl der aktuell, d. h. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren deutschsprachigen Fachkräfte insgesamt sowie im auftragsrelevanten Bereich Marktpreisrisikosteuerung, GuV-Planungsrechnung und Aktiv-Passivsteuerung aufgegliedert in Skill-Level („verfügbar“ bedeutet für nicht angestellte Mitarbeiter, z. B. für Personaldienstleister: letzter Kontakt nicht älter als 6 Monate sowie Kontaktdaten und -pflege in eigener Datenbank);
[1] Eigenerklärung zur Anzahl der aktuell, d. h. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren deutschsprachigen Fachkräfte insgesamt sowie im auftragsrelevanten Bereich Marktpreisrisikosteuerung, GuV-Planungsrechnung und Aktiv-Passivsteuerung aufgegliedert in Skill-Level („verfügbar“ bedeutet für nicht angestellte Mitarbeiter, z. B. für Personaldienstleister: letzter Kontakt nicht älter als 6 Monate sowie Kontaktdaten und -pflege in eigener Datenbank);
Mindestanforderungen:
— Junior Consultant im Bereich Marktpreisrisikosteuerung, GuV-Planungsrechnung oder Aktiv-Passivsteuerung: mindestens 4 Mitarbeiter,
— Senior Consultant als Experte Marktpreisrisiko/Aktiv-Passivsteuerung: mindestens 5 Mitarbeiter,
— Senior Consultant als Experte GuV-Planungsrechnung: mindestens 5 Mitarbeiter,
— Manager: mindestens 2 Mitarbeiter.
Doppelzählungen sind nicht zulässig. Erfüllt ein Mitarbeiter die Anforderungen mehrerer Skill-Level, so ist der Mitarbeiter seitens des Bieters einem Skill-Level zuzuordnen.
[2] Jeweils ein Muster-CV für jedes ausgeschriebene Skill-Level (Junior Consultant; Senior Consultant als Experte Marktpreisrisiko/Aktiv-Passivsteuerung; Senior Consultant als Experte GuV-Planungsrechnung; Manager) jeweils mit Angaben/Nachweisen zu:
(c) Berufserfahrungen mit vergleichbaren Leistungen im auftrags- und levelspezifischen Bereich (Junior; Senior Consultant als Experte Marktpreisrisiko-/Aktiv-Passivsteuerung; Senior Consultant als Experte GuV-Planungsrechnung; Manager),
(d) Letzter Projekteinsatz im auftragsrelevanten Bereich Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung), Planungsrechnung (GuV-Planung) oder Aktiv-Passivsteuerung unter Einsatz der Software RiskPro,
(e) Fachkenntnisse, insbesondere im auftragsrelevanten Bereich Marktpreisrisikosteuerung (insbesondere Zinsrisikosteuerung), Planungsrechnung (GuV-Planung) oder Aktiv-Passivsteuerung im Zusammenhang mit der Software RiskPro,
(f) Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
— Junior Consultant: abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 1jährige Berufserfahrung in den Themengebieten Marktpreisrisikosteuerung, GuV-Planungsrechnung, oder Aktiv-Passivsteuerung; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— Junior Consultant: abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 1jährige Berufserfahrung in den Themengebieten Marktpreisrisikosteuerung, GuV-Planungsrechnung, oder Aktiv-Passivsteuerung; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— Senior Consultant (Experte Marktpreisrisiko/Aktiv-Passivsteuerung): abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Recht, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den Themengebieten Marktpreisrisikosteuerung oder Aktiv-Passivsteuerung; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit der Software RiskPro im Themengebiet Marktpreisrisiko-, oder Aktiv-Passivsteuerung; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— Senior Consultant (Experte Marktpreisrisiko/Aktiv-Passivsteuerung): abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Recht, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den Themengebieten Marktpreisrisikosteuerung oder Aktiv-Passivsteuerung; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit der Software RiskPro im Themengebiet Marktpreisrisiko-, oder Aktiv-Passivsteuerung; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— Senior Consultant (Experte GuV-Planungsrechnung): abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Recht, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den Themengebieten GuV-Planungsrechnung oder Bilanzierung; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit der Software RiskPro im Themengebiet GuV-Planungsrechnung; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— Senior Consultant (Experte GuV-Planungsrechnung): abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Recht, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den Themengebieten GuV-Planungsrechnung oder Bilanzierung; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit der Software RiskPro im Themengebiet GuV-Planungsrechnung; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— Manager: abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Recht, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit der Software RiskPro im Themengebiet Marktpreisrisiko-, Aktiv-Passivsteuerung oder GuV-Planungsrechnung; mindestens 2 Jahre Erfahrung mit der Leitung komplexer Fach- und/oder IT-Projekte im ausgeschriebenen Umfeld; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— Manager: abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Recht, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit der Software RiskPro im Themengebiet Marktpreisrisiko-, Aktiv-Passivsteuerung oder GuV-Planungsrechnung; mindestens 2 Jahre Erfahrung mit der Leitung komplexer Fach- und/oder IT-Projekte im ausgeschriebenen Umfeld; sehr gute bis gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
Die Benennung der Berater ist unverbindlich. Diese können bei Einzelbeauftragung gegen Berater mit mindestens gleicher Qualifikation, welche sodann entsprechend nachzuweisen ist, ersetzt werden.
[3] Mindestens drei Referenzen aus dem Bereich Marktpreisrisikosteuerung/Aktiv-Passivsteuerung sowie mindestens drei Referenzen aus dem Bereich GuV-Planungsrechnung jeweils mit Angaben zum Auftraggeber (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Bilanzsumme, Datenvolumen/Kontrakte, Leistungsvolumen der erbrachten Leistungen in EUR netto, Leistungszeitraum, aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung (Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad) sowie die Anzahl der Beratertage im jeweiligen Umfeld;
[3] Mindestens drei Referenzen aus dem Bereich Marktpreisrisikosteuerung/Aktiv-Passivsteuerung sowie mindestens drei Referenzen aus dem Bereich GuV-Planungsrechnung jeweils mit Angaben zum Auftraggeber (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Bilanzsumme, Datenvolumen/Kontrakte, Leistungsvolumen der erbrachten Leistungen in EUR netto, Leistungszeitraum, aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung (Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad) sowie die Anzahl der Beratertage im jeweiligen Umfeld;
— Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, mithin nicht vor dem Jahr 2009 abgeschlossen/beendet worden sein.
— Die Referenzen müssten bei mindestens zwei verschiedenen Kunden erbracht worden sein.
— Die Referenzen müssen bei Förderkreditinstituten oder Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 170 Mrd. EUR erbracht worden sein.
— Mindestens eine Referenz muss ein Volumen mit mindestens 50 Beratertagen aufweisen.
— Mindestens eine Referenz muss bei Kreditinstituten mit einem Datenvolumen von mindestens 100 000 Kontrakten durchgeführt worden sein.
Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.3) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu den unter Ziff. III.2.2) [3] genannten Bedingungen..
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie müssen mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in welcher die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind und erklärt wird, dass:
— im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Jedes Mitglied der Gemeinschaft muss eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu den unter Ziff. III.2.2) [3] genannten Bedingungen nachweisen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Frau Vogler
Name: KfW Vergabestelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. Nr. 23/14
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Doreen Vogler, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 30399250-17, E-Mail: kfw_riskpro@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen.
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Doreen Vogler, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 30399250-17, E-Mail: kfw_riskpro@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen.
(2) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(3) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
(4) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt.
(4) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt.
(5) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen(vgl. auch Anlage 3 zu Teil B Bietererklärungen). Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt.
(5) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen(vgl. auch Anlage 3 zu Teil B Bietererklärungen). Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt.
(6) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der für den jeweiligen Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nachgefragten Qualifikationen vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen.
(6) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der für den jeweiligen Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nachgefragten Qualifikationen vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen.
(7) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal des Rahmenvertragspartners benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden dem Rahmenvertragspartner vor Einzelbeauftragung mitgeteilt.
(7) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal des Rahmenvertragspartners benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden dem Rahmenvertragspartner vor Einzelbeauftragung mitgeteilt.
(8) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Indexes der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom Statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen der Rahmenvereinbarung.
(8) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Indexes der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom Statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen der Rahmenvereinbarung.
(9) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 162-290793 (2014-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-29 📅
Name: Bietergemeinschaft Finius GmbH/TriSolutions GmbH/Quarternion Risk Management Deutschland GmbH
Postanschrift: TriSolutions GmbH, Salomon-Heine-Weg 40
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Gerhardt
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 004-004704 (2015-01-05)