Beschaffung eines HLF 20 für die FF Weiterstadt
Stadt Weiterstadt
Die Stadt Weiterstadt beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 – kurz: HLF 20 – für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Das HLF 20 wird in vier (4) Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau, Los 3 die feuerwehrtechnische Beladung und Los 4 die Ein-Personen-Haspel (EPH).
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-03.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-12-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-01-05 | Ergänzende Angaben |
| 2015-01-26 | Ergänzende Angaben |
| 2015-06-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weiterstadt
Postanschrift: Riedbahnstr. 6
Postleitzahl: 64331
Postort: Weiterstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.weiterstadt.de 🌏
E-Mail: info@infora-rag.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-414719
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Ein-Personen-Haspel (EPH)
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: Betrifft vereinzelte Leistungspositionen.
Referenznummer: Beschaffung HLF 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine, außer der Versicherung entsprechend den Bewerbungsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsentwürfe (Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: RA Günther Pinkenburg, LL.M.
Name: INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 6
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-16 📅
Datum des Endes: 2015-03-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Beschaffung HLF 20
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 236-414719 (2014-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Das HLF 20 wird in vier (4) Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau, Los 3 die feuerwehrtechnische Beladung und Los 4 die Ein-Personen-Haspel (EPH).Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weiterstadt
Postanschrift: Riedbahnstr. 6
Postleitzahl: 64331
Postort: Weiterstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.weiterstadt.de 🌏
E-Mail: info@infora-rag.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-414719
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
3.1 Vorgehen bei der Angebotsprüfung.
3.1.1 Formale Prüfung.
Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften, Preise und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
3.1.2 Eignungsprüfung.
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben (vgl. auch Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“) herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
3.1.3 Preisprüfung.
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert.
Angebote, die zehn (10) Prozent und mehr günstiger sind als das nächste Angebot, sind zu prüfen, wenn hierauf der Zuschlag erfolgen soll (§ 11 Abs. 2 Satz 3 HVgG).
Sollte das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis haben, kann es aufgehoben werden (§ 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A).
Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen.
3.1.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungsbewertung.
Abschließend wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2.
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung.
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung.
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium.
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
3.2.2 Leistungsbewertung.
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises.
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.2 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2) in folgenden Schritten je Los angewandt:
— Formale Prüfungen der Angebote,
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen,
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot,
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2),
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3),
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis),
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt,
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet,
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Preisblatt),
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung,
— Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss.
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per eMail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 15.01.2015 an folgende eMail-Adresse gesendet werden: info@infora-rag.de.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet (Hessische Ausschreibungsdatenbank) eingestellt.
Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung unterzeichnet, die sie entsprechend verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=7CP4LJA1Z0TSI4SU
Nachr. HAD-Ref.: 5414/1.
Nachr. V-Nr/AKZ: Beschaffung HLF 20.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Weiterstadt beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 – kurz: HLF 20 – für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Das HLF 20 wird in vier (4) Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau, Los 3 die feuerwehrtechnische Beladung und Los 4 die Ein-Personen-Haspel (EPH).
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Kurze Beschreibung:
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-1“.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-2“.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Kurze Beschreibung:
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-3“.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Ein-Personen-Haspel (EPH)
Kurze Beschreibung:
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-4“.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Siehe ergänzend das Dokument (Vergabeunterlagen) „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-4“.
Menge oder Umfang:
Das HLF 20 wird in vier (4) Losen beschafft. Los 1 umfasst das Fahrgestell, Los 2 den feuerwehrtechnischen Aufbau, Los 3 die feuerwehrtechnische Beladung und Los 4 die Ein-Personen-Haspel (EPH).
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Referenznummer: Beschaffung HLF 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
**Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument „Welden_Bewerbungsbedingungen_HLF-20“.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument „Weiterstadt_Bewerbungsbedingungen_HLF-20“.**
Nachweis der Eignung:
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die zu vergebende Leistung nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und diese nachgewiesen haben. Dies gilt vollumfänglich für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer.
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Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Es sind für den Nachweis der Eignung je Los folgende Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
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Hinweis:
Wenn auf mehrere Lose angeboten wird, so sind die Anforderungen aus den Abschnitten 4.1 und 4.2 für jedes Los separat darzulegen bzw. nachzuweisen.
Für alle Lose:
A.1 Gewerbezentralregisterauskunft
Bitte reichen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft ein. Die Gewerbezentralregisterauskunft darf nicht älter als drei Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Angebots).
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja/Nein“)
A.2 Handelsregisterauskunft
Bitte reichen Sie eine Handelsregisterauskunft ein. Die Handelsregisterauskunft darf nicht älter als drei Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Angebots).
A.3 Eigenerklärungen gemäß Abschnitt 4.2
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 (der Bewerbungsbedingungen) ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
4.2 Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes.
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen.
Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
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Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
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Auch konzernangehörige Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
Final fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke führen zum Ausschluss des Angebots.
4.2.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung
4.2.3 Erklärungen der Bietergemeinschaft
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen (ggf. von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.7 Übersicht Nachunternehmer
4.2.8 Datenschutzrechtliche Einwilligung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
Hinweis
Die Eigenerklärung 4.2.2 enthält einen Mindeststandard betreffend die Versicherungssummen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Los 1:
A.4 – Mitarbeiter:
Benennen Sie die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils für die Jahre 2012, 2013 und anteilig 2013 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils 10 Personen (Mindestanforderung).
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Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
A.5 – Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2011, 2012 und 2013 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet (jeweils Mindestanforderung) wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 200.000 Euro.
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Los 2:
A.5 - Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2011, 2012 und 2013 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet (jeweils Mindestanforderung) wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 300 000 EUR.
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Los 3:
A.4 – Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2011, 2012 und 2013 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet (jeweils Mindestanforderung) wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 50 000 EUR.
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Los 4:
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2011, 2012 und 2013 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet (jeweils Mindestanforderung) wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 15 000 EUR.
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Los 1:
Zu A.4: 10 Personen pro Jahr.
Zu A.5: 200.000
Los 2:
Zu A.5: 300 000 EUR pro Jahr.
Los 3:
Zu A.4: 50 000 EUR pro Jahr.
Los 4:
Zu A.4: 15 000 EUR pro Jahr.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Los 1:
A.6 – Deutsche Sprache:
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber dem Auftraggeber (also nicht ausschließlich intern beim Bieter) eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
A.7 – Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Auftragnehmern der anderen Lose:
Bestätigen Sie, dass Sie sich im Falle des Zuschlags an unterschiedliche Auftragnehmer für die verschiedenen Lose nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Auftragnehmer des/der anderen Lose/s - unter Einbeziehung des Auftraggebers - abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung onstruktiv zusammenarbeiten bzw. interagieren werden?
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A.8 - Referenzprojekte:
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen,
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers,
— Angabe des Rechnungswertes,
— Angabe, ob Wartungs-/Servicevertrag abgeschlossen wurde bzw. solche Leistungen im Vertrag inkludiert waren,
— Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen.
(Ausschlusskriterium).
Los 2:
Bestätigen Sie, dass Sie sich im Falle des Zuschlags an unterschiedliche Auftragnehmer für die verschiedenen Lose nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Auftragnehmer des/der anderen Lose/s – unter Einbeziehung des Auftraggebers – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten bzw. interagieren werden?
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A.8 – Referenzprojekte:
Los 3:
A.5 – Deutsche Sprache:
A.6 – Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Auftragnehmern der anderen Lose:
A.7 – Referenzprojekte:
Los 4:
A.5 - Deutsche Sprache:
Zu A.8: 3 vergleichbare Referenzaufträge.
Zu A.7: 3 vergleichbare Referenzaufträge.
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine, außer der Versicherung entsprechend den Bewerbungsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsentwürfe (Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: RA Günther Pinkenburg, LL.M.
Name: INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 6
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-16 📅
Datum des Endes: 2015-03-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Beschaffung HLF 20
Zusätzliche Informationen
3.1 Vorgehen bei der Angebotsprüfung.
3.1.1 Formale Prüfung.
Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften, Preise und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
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3.1.2 Eignungsprüfung.
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben (vgl. auch Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“) herangezogen.
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Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
3.1.3 Preisprüfung.
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert.
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Angebote, die zehn (10) Prozent und mehr günstiger sind als das nächste Angebot, sind zu prüfen, wenn hierauf der Zuschlag erfolgen soll (§ 11 Abs. 2 Satz 3 HVgG).
Sollte das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis haben, kann es aufgehoben werden (§ 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A).
Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen.
3.1.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungsbewertung.
Abschließend wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2.
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung.
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung.
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
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Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium.
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
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Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
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3.2.2 Leistungsbewertung.
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
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3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises.
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.2 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2) in folgenden Schritten je Los angewandt:
— Formale Prüfungen der Angebote,
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen,
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot,
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2),
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3),
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis),
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt,
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet,
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Preisblatt),
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung,
— Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss.
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per eMail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 15.01.2015 an folgende eMail-Adresse gesendet werden: info@infora-rag.de.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet (Hessische Ausschreibungsdatenbank) eingestellt.
Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung unterzeichnet, die sie entsprechend verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
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Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
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Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=7CP4LJA1Z0TSI4SU
Nachr. HAD-Ref.: 5414/1.
Nachr. V-Nr/AKZ: Beschaffung HLF 20.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabe-kammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 236-414719 (2014-12-03)
Ergänzende Angaben (2015-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 006-006130
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-414719
ABl. S-Ausgabe: 6
Quelle: OJS 2015/S 006-006130 (2015-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 006-006130
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-414719
ABl. S-Ausgabe: 6
Quelle: OJS 2015/S 006-006130 (2015-01-05)
Ergänzende Angaben (2015-01-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 021-033481
ABl. S-Ausgabe: 21
Quelle: OJS 2015/S 021-033481 (2015-01-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 021-033481
ABl. S-Ausgabe: 21
Quelle: OJS 2015/S 021-033481 (2015-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 217 450 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 120-219230
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Riedbahnstr. 6, 64331 Weiterstadt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-19 📅
Name: Josef Lentner GmbH
Postanschrift: Josef-Neumeier-Str. 3
Postort: Hohenlinden
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 120-219230 (2015-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 217 450 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 120-219230
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
3.1 Vorgehen bei der Angebotsprüfung:
3.1.1 Formale Prüfung:
Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften, Preise und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
3.1.2 Eignungsprüfung:
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben (vgl. auch Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“) herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
3.1.3 Preisprüfung:
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert.
Angebote, die zehn (10) Prozent und mehr günstiger sind als das nächste Angebot, sind zu prüfen, wenn hierauf der Zuschlag erfolgen soll (§ 11 Abs. 2 Satz 3 HVgG).
Sollte das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis haben, kann es aufgehoben werden (§ 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A).
Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen.
3.1.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungsbewertung:
Abschließend wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2.
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung:
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung:
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium.
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
3.2.2 Leistungsbewertung:
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur:
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises:
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_##“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.2 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2) in folgenden Schritten je Los angewandt:
— Formale Prüfungen der Angebote.
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen.
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot.
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2).
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3).
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis).
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Preisblatt).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung.
— Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss.
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 15.1.2015 an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@infora-rag.de
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet (Hessische Ausschreibungsdatenbank) eingestellt.
Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung unterzeichnet, die sie entsprechend verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Nachr. HAD-Ref.: 5414/8.
Nachr. V-Nr/AKZ: Beschaffung HLF 20.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Riedbahnstr. 6, 64331 Weiterstadt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-19 📅
Name: Josef Lentner GmbH
Postanschrift: Josef-Neumeier-Str. 3
Postort: Hohenlinden
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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