Betriebsführung des Baumwipfelpfades im „Kalten Tal” in Bad Harzburg

Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetriebe der Stadt Bad Harzburg GmbH

Die Kur-, Tourismus-und Wirtschaftsbetriebe der Stadt Bad Harzburg GmbH (KTW) beabsichtigt den gesamten Betrieb des in den Jahren 2014/2015 zu errichtenden Baumwipfelpfades im „Kalten Tal“ in Bad Harzburg an einen erfahrenen, externen Dienstleister zu vergeben, um eine optimale Bewirtschaftung dieser touristischen Attraktion zu gewährleisten. Ferner soll das Stadtmarketing durch Synergieeffekte sowie durch ein umfassendes Marketing- und Werbekonzept des Betriebsführers gefördert werden.
Der Baumwipfelpfad sowie die dazu gehörenden Anlagen und Einrichtungen stehen und verbleiben im Eigentum der KTW. Diese wird zudem die Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Betriebsführer. Er soll den Baumwipfelpfad mit eigenem Personal ganzjährig zu den vereinbarten Öffnungszeiten in Betrieb halten und erhält hierfür ein festes monatliches Entgelt. Die Einnahmen aus dem Betrieb des Baumwipfelpfades erhält die KTW.
Investitionen an den Bauten, der Ausstattung sowie Marketing- und Werbekosten werden von der KTW getragen. Der Betriebsführer beauftragt diese im Namen und auf Rechnung der KTW.
Die Ausarbeitung eines umfassenden Marketing- und Werbekonzepts ist Aufgabe des Betriebsführers. Der Betriebsführer hat ferner im Rahmen der Erledigung der kaufmännischen Aufgaben, insbesondere den Einkauf, Buchhaltung, jährliche Budget- und Investitionsplanung selbst zu übernehmen. Die KTW behält ein umfassendes Mitspracherecht bzgl. der Ausgestaltung der Öffnungszeiten sowie der Werbe-und Marketingmaßnahmen. Die Entscheidungshoheit bzgl. der Investitionsplanung liegt bei der KTW.
Der Betriebsführer darf den Baumwipfelpfad nicht eigenwirtschaftlich nutzen. Die Einnahmen aus eventuellen eigenverantwortlichen Merchandisingaktivitäten verbleiben bei dem Betriebsführer.
Wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Betriebsführungskonzeptes.
Der Baumwipfelpfad wird unter Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln errichtet. Der Betriebsführer hat alle im Zuwendungsbescheid festgelegten Kriterien und Auflagen beim Betrieb zu berücksichtigen. Zudem wird der Betriebsführer alle Auflagen aus der zu Grunde liegenden Baugenehmigung des Landkreises Goslar berücksichtigen. Bei einem dahingehenden Verstoß, sowie bei begründeten vermehrten und/oder dauerhaften Beschwerden der Besucher über Form und Gestaltung der Bewirtschaftung des Baumwipfelpfades, hat die KTW ein sofortiges Kündigungsrecht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-04.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-04 Auftragsbekanntmachung