Die Entwicklung des Tests der sogenannten „Deltaprüfung“ sowie dessen Anwendung und Auswertung für einen noch festzulegenden Zeitraum, mindestens aber für das Jahr 2015
Die Universitäten des Landes Baden-Württemberg müssen nach der Regelung des § 58 Absatz 3 Landes-hochschulgesetz (LHG), die am 9. April 2014 in Kraft getreten ist, im Jahr 2015 für die Inhaber einer Fachhochschulreife oder einer fachgebundenen Hochschulreife gegen eine kostendeckende Teilnahmegebühr die sogenannte „Deltaprüfung“ durchführen.
Mit bestandener Prüfung haben diese Kandidaten die allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung und können sich für alle universitären Studiengänge bewerben. Der Zeitdruck ist hoch, da die Prüfungsergebnisse bereits für das Bewerbungsverfahren im Wintersemester 2015/16 vorliegen müssen, für das die Bewerbungsfrist am 15. Juli 2015 endet. Die Prüfung muss daher, um genügend Zeit für Korrektur und Versand der Ergebnisse zu lassen, spätestens im Mai 2015 durchgeführt werden. Der zeitliche Vorlauf hierfür bedingt, dass das Bewerbungsportal spätestens im März 2015 geöffnet werden muss; hierbei müssen den Teilnehmern auch Informationen über die Prüfung selbst (Beispielaufgaben) vorliegen.
Aus der schon seit Jahren an den einzelnen Landesuniversitäten gestellten Zahl von Anfragen von Inhabern der Fachhochschul- und fachgebundenen Hochschulreife nach der Zulässigkeit einer Studienbewerbung rechnet man im Jahr mit 500-1000 Prüfungskandidaten.
Die Universitätsverwaltungen haben daher die Landesrektorenkonferenz (LRK), der in Form eines eingetragenen Vereins konstituierten Vertretung der Universitäten angerufen, eine gemeinsame Lösung für die Aufgabe zu finden. Die LRK hat sich in ihrer Sitzung am 26. September 2014 mit der Frage befasst und ihre Geschäftsstelle beauftragt, die Prüfung an einen externen Anbieter zu vergeben und ein Vergabeverfahren einzuleiten.
Um die Modalitäten der Ausschreibung zu klären, hat die Geschäftsführerin der LRK an der nächsten Sit-zung der Arbeitsgruppe „Hochschulzugang“ im Wissenschaftsministerium teilgenommen, die am 2. Okto-ber getagt hat. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Deltaprüfung nicht vollständig an einen externen Anbieter ausgelagert werden kann, da es sich dabei um eine staatliche Prüfung handelt.
Die LRK-Geschäftsstelle hat das Verfahren dann sowohl inhaltlich als auch formal vorangetrieben.
Das Testkonzept soll auf Erfahrungen aus anderen Studieneignungstests aufbauen und aus folgenden Aufgabentypen bestehen:
1. Matrizen
2. Quantitatives Problemlösen
3. Sprachkompetenz
4. Analytisches Denken
5. Auswertung von Diagrammen und Tabellen
Vorgesehen ist eine Testdauer von etwa 200 Minuten.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe des Auftrags über die „Testentwicklung“ und die „Testanwendung“.
Die LRK ist eingetragener Verein. Der Verein führt den Namen „Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg“. Er hat seinen Sitz in Stuttgart. Die LRK fördert das Zusammenwirken ihrer Mitgliedsuniversitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre. Dafür nimmt sie die Interessen der Hochschulen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich wahr, sowohl in der Hochschulpolitik als auch in der Öffentlichkeit. Sie erarbeitet gemeinsame Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen. Die LRK informiert einerseits die Mitgliedsuniversitäten über hochschulpolitische Entwicklungen, andererseits bringt sie gemeinsame Probleme und Zielsetzungen in der Öffentlichkeit sowie in der politischen Willensbildung zur Geltung. Hierfür erforderliche gemeinsame Entscheidungen und Beschlüsse der LRK werden zuvor durch Stellungnahmen und Empfehlungen vorbereitet, die die Rektoren und Präsidenten in ihren Universitäten erarbeiten.
Die VOL/A ist für das gegenständliche Beschaffungsvorhaben nicht einschlägig, da es sich um freiberufliche Leistungen handelt. Die VOF ist für das gegenständliche Beschaffungsvorhaben nicht einschlägig, da der EG-Schwellenwert nicht erreicht ist. Durchgeführt wird unter Abwägung aller Gesichtspunkte eine freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die VOL/A.
GWB, VgV und VOL/A oder VOF gelten nicht.
Der Rechtsweg zu den Nachprüfungseinrichtungen Vergabekammer und Vergabesenat ist nicht eröffnet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-10.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-12-10
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Auftragsbekanntmachung
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