Der Auftragnehmer übernimmt im Qualitätsmanagementsystem der DHBW die Rolle eines Fremdevaluators. Der Fremdevaluator unterstützt die DHBW für die Dauer der Vertragslaufzeit durch: — Aufbau, Pflege und Administration eines Gutachterpools von bis zu 40 externen Gutachtern, die an der Prüfungsevaluation der DHBW beteiligt werden, — Begleitung des jährlichen Evaluationsprozesses, hierbei insbesondere Durchsicht des jährlichen Qualitätsberichts der Hochschule, Teilnahme an der Sitzung der Evaluierungskommission der DHBW und gemeinsame Auswertung der Ergebnisse in Hinblick auf eine adäquate Maßnahmenplanung in einer jährlich stattfindenden Qualitätskonferenz. Zum Auftakt der Zusammenarbeit wird einmalig ein gemeinsamer Onboarding-Workshop durchgeführt, in dem Akteure aus der Hochschule, der Fremdevaluator und externe Gutachter ein gemeinsames Qualitätsverständnis entwickeln und die Abläufe und Prozesse der Fremdevaluation gemeinsam klären. Während der Dauer der Vertragslaufzeit besteht die Option, dass der Fremdevaluator an der DHBW einmalig eine institutionelle Evaluation der Hochschule durchführt; dieser Leistungsbestandteil wird von der DHBW bei Bedarf beauftragt. Soweit Bedarf besteht, führt der Fremdevaluator themenspezifische Evaluationen an der Hochschule durch. Auch dieser Leistungsbestandteil ist optional.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang: 152 500269 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Duale Hochschule Baden-Württemberg
Postanschrift: Friedrichstraße 14
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dhbw.de🌏
E-Mail: leisener@dhbw.de📧
Telefon: +49 71132066021📞
Fax: +49 71132066066 📠
1. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
2. Für die Abgabe des Angebots ist zwingend das von der Vergabestelle vorgegebene Angebotsformular zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
3. Die Vergabeunterlagen können von den am Verfahren interessierten Unternehmen unter dem in Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Link heruntergeladen werden.
1. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
2. Für die Abgabe des Angebots ist zwingend das von der Vergabestelle vorgegebene Angebotsformular zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
3. Die Vergabeunterlagen können von den am Verfahren interessierten Unternehmen unter dem in Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Link heruntergeladen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 80 000 💰
179 000 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt im Qualitätsmanagementsystem der DHBW die Rolle eines Fremdevaluators. Der Fremdevaluator unterstützt die DHBW für die Dauer der Vertragslaufzeit durch:
— Aufbau, Pflege und Administration eines Gutachterpools von bis zu 40 externen Gutachtern, die an der Prüfungsevaluation der DHBW beteiligt werden,
— Begleitung des jährlichen Evaluationsprozesses, hierbei insbesondere Durchsicht des jährlichen Qualitätsberichts der Hochschule, Teilnahme an der Sitzung der Evaluierungskommission der DHBW und gemeinsame Auswertung der Ergebnisse in Hinblick auf eine adäquate Maßnahmenplanung in einer jährlich stattfindenden Qualitätskonferenz.
— Begleitung des jährlichen Evaluationsprozesses, hierbei insbesondere Durchsicht des jährlichen Qualitätsberichts der Hochschule, Teilnahme an der Sitzung der Evaluierungskommission der DHBW und gemeinsame Auswertung der Ergebnisse in Hinblick auf eine adäquate Maßnahmenplanung in einer jährlich stattfindenden Qualitätskonferenz.
Zum Auftakt der Zusammenarbeit wird einmalig ein gemeinsamer Onboarding-Workshop durchgeführt, in dem Akteure aus der Hochschule, der Fremdevaluator und externe Gutachter ein gemeinsames Qualitätsverständnis entwickeln und die Abläufe und Prozesse der Fremdevaluation gemeinsam klären.
Zum Auftakt der Zusammenarbeit wird einmalig ein gemeinsamer Onboarding-Workshop durchgeführt, in dem Akteure aus der Hochschule, der Fremdevaluator und externe Gutachter ein gemeinsames Qualitätsverständnis entwickeln und die Abläufe und Prozesse der Fremdevaluation gemeinsam klären.
Während der Dauer der Vertragslaufzeit besteht die Option, dass der Fremdevaluator an der DHBW einmalig eine institutionelle Evaluation der Hochschule durchführt; dieser Leistungsbestandteil wird von der DHBW bei Bedarf beauftragt. Soweit Bedarf besteht, führt der Fremdevaluator themenspezifische Evaluationen an der Hochschule durch. Auch dieser Leistungsbestandteil ist optional.
Während der Dauer der Vertragslaufzeit besteht die Option, dass der Fremdevaluator an der DHBW einmalig eine institutionelle Evaluation der Hochschule durchführt; dieser Leistungsbestandteil wird von der DHBW bei Bedarf beauftragt. Soweit Bedarf besteht, führt der Fremdevaluator themenspezifische Evaluationen an der Hochschule durch. Auch dieser Leistungsbestandteil ist optional.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 152 500 💰
269 000 💰
Beschreibung der Optionen:
1. Durchführung einer institutionellen Fremdevaluation an der DHBW (voraussichtlich im Jahre 2016).
2. Durchführung von themenspezifischen Evaluationen an der DHBW (max. 4 während der gesamten Vertragslaufzeit).
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bieter sowie jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen abweichend hiervon nur einmal vorgelegt werden.
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bieter sowie jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen abweichend hiervon nur einmal vorgelegt werden.
Bieter, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A sein Angebot ausgeschlossen.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
— Vorlage einer ausführlichen Beschreibung des Unternehmens des Bieters einschließlich der Darstellung der Organisationsstruktur (Organigramm).
— Aktuelle Auszüge aus Berufs- und/oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH). Der Auszug muss nach dem 1.4.2014 datieren.
— Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 6 EG VOL/A, insbesondere darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— Eigenerklärung, dass die Ausschlusstatbestände des § 6 Abs. 4 EG VOL/A in der Person des Bieters nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten. Die Auskunft muss nach dem 1.4.2014 datieren.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz auf dem Gebiet der Akkreditierung sowie der Evaluation und Auditierung von Hochschulen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren (2013, 2012 und 2011) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Mindeststandards:
— Vorlage von mindestens 3 Referenzen über die Begleitung von Evaluationsverfahren, z. B. im Rahmen von Audits, im Hochschulbereich, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind aus den letzten 3 Jahren, unter Angabe des Auftraggebers (Hochschule, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Angaben zur erbrachten Dienstleistung und zur Leistungszeit. Die Vorlage von mehr als 6 Referenzen ist nicht erwünscht.
— Vorlage von mindestens 3 Referenzen über die Begleitung von Evaluationsverfahren, z. B. im Rahmen von Audits, im Hochschulbereich, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind aus den letzten 3 Jahren, unter Angabe des Auftraggebers (Hochschule, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Angaben zur erbrachten Dienstleistung und zur Leistungszeit. Die Vorlage von mehr als 6 Referenzen ist nicht erwünscht.
— Vorlage von mindestens einer Referenz über die Durchführung einer Systemakkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrats im Hochschulbereich aus den letzten 3 Jahren, unter Angabe des Auftraggebers (Hochschule, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Angaben zur erbrachten Dienstleistung und zur Leistungszeit. Die Vorlage von mehr als 6 Referenzen ist nicht erwünscht.
— Vorlage von mindestens einer Referenz über die Durchführung einer Systemakkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrats im Hochschulbereich aus den letzten 3 Jahren, unter Angabe des Auftraggebers (Hochschule, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Angaben zur erbrachten Dienstleistung und zur Leistungszeit. Die Vorlage von mehr als 6 Referenzen ist nicht erwünscht.
— Nachweis, dass die Agentur vom deutschen Akkreditierungsrat für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen ist.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters. Außerdem ist darzulegen, weshalb das Eingehen der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters. Außerdem ist darzulegen, weshalb das Eingehen der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
1. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
2. Für die Abgabe des Angebots ist zwingend das von der Vergabestelle vorgegebene Angebotsformular zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
3. Die Vergabeunterlagen können von den am Verfahren interessierten Unternehmen unter dem in Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Link heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 154-277007 (2014-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
2. Für die Abgabe des Angebots ist zwingend das von der Vergabestelle vorgegebene Angebotsformular zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
3. Die Vergabeunterlagen können von den am Verfahren interessierten Unternehmen unter dem in Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Link heruntergeladen werden.
1. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
2. Für die Abgabe des Angebots ist zwingend das von der Vergabestelle vorgegebene Angebotsformular zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
3. Die Vergabeunterlagen können von den am Verfahren interessierten Unternehmen unter dem in Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Link heruntergeladen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-06 📅
Name: FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation Schweizer Stiftung
Postanschrift: Berliner Freiheit 20 - 24
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;