Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Es ist beabsichtigt einen Dienstleistungsauftrag für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Braunschweig bzw. Bramsche zu vergeben. Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über eine Dienstleistung laut Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 mit einer Laufzeit von 48 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 zu entnehmen.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) verfügt über 3 Standorte in Bramsche, Braunschweig und Friedland. Die Angebotsaufforderungen beziehen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich auf die Standorte in Bramsche und Braunschweig. Es kann in der Zukunft (innerhalb der ersten 3 Jahre) ggf. die Notwendigkeit eintreten, dass auch der Standort in Friedland mit „Wegweiserkursen“ bedient werden muss. Hierzu würde zu gegebener Zeit eine frühzeitige Kontaktaufnahme der LAB NI mit dem Auftragnehmer erfolgen. Der Standort Friedland hat seinen Sitz in der Heimkehrerstr. 18 in 37133 Friedland.
Auftraggeber und Vertragspartner wird die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI).
Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlages.
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 NTVergG nach den Regelungen des Abschnittes 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A). Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 97 Abs. 1 bis 5 GWB, verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-28.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-11-28
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Auftragsbekanntmachung
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