Gegenstand des vom Auftragnehmer (AN) durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit: a. niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS), b. niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS). Der Umfang der Beauftragung hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Das gesamte Auftragsvolumen wird aufgeteilt in 5 Lose vergeben. Der AN versorgt die Versicherten der TK auf der Grundlage von Versorgungspauschalen. Im Rahmen der Versorgungspauschalen liefert und überlässt der AN die gelieferten Elektrostimulationsgeräte den Versicherten der TK. Die Lieferung der Elektrostimulationsgeräte, des Zubehörs und der Verbrauchsmaterialien erfolgt für die Versicherten und die TK kostenfrei in der Regel auf dem Versandweg. Eine Lieferung an den Versicherten ist erst nach Vorliegen der Genehmigung der TK zulässig. Für Elektrostimulationsgeräte, die im Rahmen des Vertrages vom AN geliefert wurden, wird vom AN für die Versicherten eine telefonische persönliche Erreichbarkeit (Telefonservice) in der Zeit von Montag bis Freitag (außer an im Los einheitlich geltenden gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von mindestens 9 Uhr bis 18 Uhr für die Beratung, Information und Reklamationsannahme sichergestellt. Für die Versorgung mit Hilfsmitteln, hier Elektrostimulationsgeräten, sind die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 92 Abs.1 Nr. 6 SGB V) sowie das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in seiner jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend. Weitere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Mengenangaben für 4 Jahre (Fallzahlen von TENS- und EMS-Geräten Erst- und Folgeversorgungen insgesamt):— Los 1: Leitregionen (zweistellige Postleitzahlen) 06, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 39, 49: ca. 50 343;— Los 2: Leitregionen 01, 02, 03, 04, 05, 07, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16: ca. 63 116;— Los 3: Leitregionen 32, 33, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 57, 58, 59 sowie alle Versicherten mit Wohnort im europäischen Ausland: ca. 63 528;— Los 4: Leitregionen 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96,97, 98, 99: ca. 55 383;— Los 5: Leitregionen 34, 35, 36, 54, 55, 56, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67: ca. 53 716.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.elektrostimulationsgeraete@tk.de📧
Fax: +49 4069092060 📠
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Adresse zu übermitteln.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 23.1.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 21.1.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Gesamtleistung ist in fünf Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für maximal 3 Lose.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu 3 Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als 3 Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot je Los einzureichen:
— Konformitätserklärungen für die für den Einsatz vorgesehenen Geräte,
— ausgefüllte Liste der Elektrostimulationsgeräte (Produktportfolio) gemäß Vergaben der Vergabeunterlagen, Anlage L5,
— ausgefülltes Verzeichnis der am Vertrag teilnehmenden Betriebsstätten und Servicenummern des AN (gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen, Anlage V5),
— ausgefüllter Fragebogen zur fachlichen Wertung und ggf. weitere Erklärungen gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen, Anlage W1; Die fachliche Bewertung erfolgt gemäß der Fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2 der Vergabeunterlagen). Der eingereichte Fragebogen wird im Zuschlagsfall als Anlage A1 Vertragsbestandteil.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Adresse zu übermitteln.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 23.1.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 21.1.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Gesamtleistung ist in fünf Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für maximal 3 Lose.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu 3 Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als 3 Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot je Los einzureichen:
— Konformitätserklärungen für die für den Einsatz vorgesehenen Geräte,
— ausgefüllte Liste der Elektrostimulationsgeräte (Produktportfolio) gemäß Vergaben der Vergabeunterlagen, Anlage L5,
— ausgefülltes Verzeichnis der am Vertrag teilnehmenden Betriebsstätten und Servicenummern des AN (gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen, Anlage V5),
— ausgefüllter Fragebogen zur fachlichen Wertung und ggf. weitere Erklärungen gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen, Anlage W1; Die fachliche Bewertung erfolgt gemäß der Fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2 der Vergabeunterlagen). Der eingereichte Fragebogen wird im Zuschlagsfall als Anlage A1 Vertragsbestandteil.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vom Auftragnehmer (AN) durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit:
a. niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS),
b. niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS).
Der Umfang der Beauftragung hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab.
Das gesamte Auftragsvolumen wird aufgeteilt in 5 Lose vergeben.
Der AN versorgt die Versicherten der TK auf der Grundlage von Versorgungspauschalen. Im Rahmen der Versorgungspauschalen liefert und überlässt der AN die gelieferten Elektrostimulationsgeräte den Versicherten der TK. Die Lieferung der Elektrostimulationsgeräte, des Zubehörs und der Verbrauchsmaterialien erfolgt für die Versicherten und die TK kostenfrei in der Regel auf dem Versandweg. Eine Lieferung an den Versicherten ist erst nach Vorliegen der Genehmigung der TK zulässig. Für Elektrostimulationsgeräte, die im Rahmen des Vertrages vom AN geliefert wurden, wird vom AN für die Versicherten eine telefonische persönliche Erreichbarkeit (Telefonservice) in der Zeit von Montag bis Freitag (außer an im Los einheitlich geltenden gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von mindestens 9 Uhr bis 18 Uhr für die Beratung, Information und Reklamationsannahme sichergestellt.
Der AN versorgt die Versicherten der TK auf der Grundlage von Versorgungspauschalen. Im Rahmen der Versorgungspauschalen liefert und überlässt der AN die gelieferten Elektrostimulationsgeräte den Versicherten der TK. Die Lieferung der Elektrostimulationsgeräte, des Zubehörs und der Verbrauchsmaterialien erfolgt für die Versicherten und die TK kostenfrei in der Regel auf dem Versandweg. Eine Lieferung an den Versicherten ist erst nach Vorliegen der Genehmigung der TK zulässig. Für Elektrostimulationsgeräte, die im Rahmen des Vertrages vom AN geliefert wurden, wird vom AN für die Versicherten eine telefonische persönliche Erreichbarkeit (Telefonservice) in der Zeit von Montag bis Freitag (außer an im Los einheitlich geltenden gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von mindestens 9 Uhr bis 18 Uhr für die Beratung, Information und Reklamationsannahme sichergestellt.
Für die Versorgung mit Hilfsmitteln, hier Elektrostimulationsgeräten, sind die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 92 Abs.1 Nr. 6 SGB V) sowie das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in seiner jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend. Weitere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Für die Versorgung mit Hilfsmitteln, hier Elektrostimulationsgeräten, sind die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 92 Abs.1 Nr. 6 SGB V) sowie das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in seiner jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend. Weitere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser…
… Bekanntmachung.Los 1 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 06, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 ,27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 39, 49.
… Bekanntmachung.
Los 1 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 06, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 ,27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 39, 49.
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen von TENS- und EMS-Geräten Erst- und Folgeversorgungen insgesamt): ca. 50 343.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es handelt sich um Mengenlose, die nach Leitregionen aufgeteilt…
… sind.Angebote sind möglich für maximal 3 Lose. Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu 3 Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als 3 Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
… sind.
Angebote sind möglich für maximal 3 Lose. Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu 3 Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als 3 Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Angebote sind möglich für maximal 3 Lose. Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu 3 Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als 3 Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Los 2 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 01, 02, 03, 04, 05, 07, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16.
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Los 2 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 01, 02, 03, 04, 05, 07, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16.
Los 2 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 01, 02, 03, 04, 05, 07, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16.
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen von TENS- und EMS-Geräten Erst- und Folgeversorgungen insgesamt): ca. 63 116.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Los 3 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 32, 33, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 57, 58, 59 sowie alle Versicherten mit Wohnort im europäischen Ausland (sogenannte Grenzgänger). Die Anzahl der im europäischen Ausland zu versorgenden Versicherten liegt unter einem Prozent.
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Los 3 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 32, 33, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 57, 58, 59 sowie alle Versicherten mit Wohnort im europäischen Ausland (sogenannte Grenzgänger). Die Anzahl der im europäischen Ausland zu versorgenden Versicherten liegt unter einem Prozent.
Los 3 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 32, 33, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 57, 58, 59 sowie alle Versicherten mit Wohnort im europäischen Ausland (sogenannte Grenzgänger). Die Anzahl der im europäischen Ausland zu versorgenden Versicherten liegt unter einem Prozent.
Los 3 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 32, 33, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 57, 58, 59 sowie alle Versicherten mit Wohnort im europäischen Ausland (sogenannte Grenzgänger). Die Anzahl der im europäischen Ausland zu versorgenden Versicherten liegt unter einem Prozent.
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen von TENS- und EMS-Geräten Erst- und Folgeversorgungen insgesamt): ca. 63 528.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Das Los 4 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99.
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Das Los 4 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99.
Das Los 4 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99.
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen von TENS- und EMS-Geräten Erst- und Folgeversorgungen insgesamt): ca. 55 383.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Los 5 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 34, 35, 36, 54, 55, 56, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67.
Gegenstand des vom Auftragnehmer durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.01 des Hilfsmittelverzeichnisses (TENS) und niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation inkl. Zubehör (z. B. Kabel) und sämtlicher Verbrauchsmaterialien (Akkus, Batterien, Elektroden); Produktuntergruppe 09.37.02 des Hilfsmittelverzeichnisses (EMS); vgl. auch Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.Los 5 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 34, 35, 36, 54, 55, 56, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67.
Los 5 umfasst die Versicherten mit regelmäßigem Wohnort in den Leitregionen 34, 35, 36, 54, 55, 56, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67.
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen von TENS- und EMS-Geräten Erst- und Folgeversorgungen insgesamt): ca. 53 716.
Mengenangaben für 4 Jahre (Fallzahlen von TENS- und EMS-Geräten Erst- und Folgeversorgungen insgesamt):
Die TK kann die Vertragslaufzeit (von 2 Jahren) bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern.
Referenznummer: VgSt/V - 2014/096
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer, jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E1) abzugeben, in welcher der Bieter, der vorgesehene Unterauftragnehmer, das Unternehmen oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist oder ob die Tatbestände des § 6 Abs. 6 EG lit a) bis d) VOL/A bei ihrem Unternehmen vorliegen.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer, jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E1) abzugeben, in welcher der Bieter, der vorgesehene Unterauftragnehmer, das Unternehmen oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist oder ob die Tatbestände des § 6 Abs. 6 EG lit a) bis d) VOL/A bei ihrem Unternehmen vorliegen.
— Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E2) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
— Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E2) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
— Von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E4) einzureichen.
— Von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E4) einzureichen.
— Von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer, anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. der Handwerksrolle (nicht älter als vom 1.5.2014; Kopie ausreichend) vorzulegen; ausländische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
— Von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer, anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. der Handwerksrolle (nicht älter als vom 1.5.2014; Kopie ausreichend) vorzulegen; ausländische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem Bieter, jedem vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie von jedem Bietergemeinschaftsmitglied ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Umsätze (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E8) einzureichen. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, ist der Eignungsnachweis gemäß der Anlage E8 für dieses Unternehmen nur insoweit einzureichen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Von jedem Bieter, jedem vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie von jedem Bietergemeinschaftsmitglied ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Umsätze (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E8) einzureichen. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, ist der Eignungsnachweis gemäß der Anlage E8 für dieses Unternehmen nur insoweit einzureichen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Mindeststandards:
Die Eigenerklärung über die Umsätze (Anlage E8) sieht eine Erklärung über die Umsätze (Netto-Gesamtumsätze sowie Netto-Einzelumsätze bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen (Elektrostimulationsgeräte) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor.
Die Eigenerklärung über die Umsätze (Anlage E8) sieht eine Erklärung über die Umsätze (Netto-Gesamtumsätze sowie Netto-Einzelumsätze bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen (Elektrostimulationsgeräte) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die folgenden Eignungsnachweise von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer, jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, vorzulegen, soweit sich aus den folgenden Angaben nichts anderes ergibt:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen die folgenden Eignungsnachweise von jedem Bieter, vorgesehenen Unterauftragnehmer, jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, vorzulegen, soweit sich aus den folgenden Angaben nichts anderes ergibt:
— Nachweise der fachlichen Eignung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E5):
– Ziffer I. der Anlage E5: Kopie der Präqualifizierungsbestätigung nach § 126 Abs. 1 SGB V je Betriebsstätte; ersatzweise Antrag auf Prüfung der Präqualifizierung inklusive aller Unterlagen gemäß Kriterienkatalog des Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V je Betriebsstätte,
– Ziffer I. der Anlage E5: Kopie der Präqualifizierungsbestätigung nach § 126 Abs. 1 SGB V je Betriebsstätte; ersatzweise Antrag auf Prüfung der Präqualifizierung inklusive aller Unterlagen gemäß Kriterienkatalog des Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V je Betriebsstätte,
– Ziffer II. der Anlage E5: ggf. Bestätigung zur erfolgten Einweisung in die sachgerechte Handhabung,
– ZIffer III. der Anlage E5: Konzept zur Lieferfähigkeit gemäß Ziffer III. der Anlage E5,
– aktuelles DIN EN ISO 13485 oder DIN EN ISO 9001:2008 Zertifikat bzw. Konzept zum Qualitätsmanagement,
– Ziffer V. der Anlage E5: Konzept zum Beschwerdemanagement oder Erklärung zum Beschwerdemanagement gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E7,
— Angaben zu den Mitarbeiterzahlen (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E6).
Für Bietergemeinschaften gilt:
Von einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen:
— Ziffer III. der Anlage E5: Konzept zur Lieferfähigkeit,
— ZIffer V. der Anlage E5: Konzept zum Beschwerdemanagement oder Erklärung zum Beschwerdemanagement gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E7.
Für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sind von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen:
— ZIffer I. der Anlage E5: Kopie der Präqualifizierungsbestätigung nach § 126 Abs. 1 SGB V je Betriebsstätte; ersatzweise Antrag auf Prüfung der Präqualifizierung inklusive aller Unterlagen gemäß Kriterienkatalog des Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V je Betriebsstätte gemäß Ziffer I. der Anlage E5, sofern Betriebsstätten des Bietergemeinschaftsmitglieds an der Versorgung teilnehmen,
— ZIffer I. der Anlage E5: Kopie der Präqualifizierungsbestätigung nach § 126 Abs. 1 SGB V je Betriebsstätte; ersatzweise Antrag auf Prüfung der Präqualifizierung inklusive aller Unterlagen gemäß Kriterienkatalog des Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V je Betriebsstätte gemäß Ziffer I. der Anlage E5, sofern Betriebsstätten des Bietergemeinschaftsmitglieds an der Versorgung teilnehmen,
— Ziffer II. der Anlage E5: ggf. Bestätigung zur erfolgten Einweisung in die sachgerechte Handhabung, sofern Betriebsstätten des Bietergemeinschaftsmitglieds an der Versorgung teilnehmen,
— Ziffer IV. der Anlage E5: aktuelles DIN EN ISO 13485 oder DIN EN ISO 9001:2008 Zertifikat bzw. Konzept zum Qualitätsmanagement,
— Angaben zu den Mitarbeiterzahlen (gemäß den Vorgaben in Anlage E6).
Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Drittunternehmen: Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E3).
Die Eignungsnachweise gemäß Anlage E5 bis E7 sind jedoch von Unterauftragnehmern nur insoweit vorzulegen, als diese wesentliche Leistungen gemäß Vergabeunterlagen im Sinne von Ziffer 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe erbringen sollen.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind die Anlagen E5 bis E7 nur einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschagft hierauf zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind die Anlagen E5 bis E7 nur einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschagft hierauf zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Mindeststandards:
— Ziffer I. der Anlage E5 fordert: Der Bieter muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel entsprechend der vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) abgegebenen Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung dieser Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V vom 14.10.2013 erfüllen. Bezogen auf die jeweiligen Lose sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Ziffer I. der Anlage E5 fordert: Der Bieter muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel entsprechend der vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) abgegebenen Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung dieser Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V vom 14.10.2013 erfüllen. Bezogen auf die jeweiligen Lose sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Die Kriterien des Versorgungsbereiches 09A des Kriterienkataloges des Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu den Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V müssen erfüllt sein.
Der Bieter hat der TK mit Angebotsabgabe die Erfüllung dieser Voraussetzungen wie folgt nachzuweisen:
— durch Einreichen einer Präqualifizierungsbestätigung gem. § 126 Abs. 1a SGB V
oder (falls der Bieter das Präqualifizierungsverfahren noch nicht durchgeführt hat),
— durch Einreichen eines ausgefüllten Antrags zur Einzelfallprüfung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Die TK beauftragt in diesem Fall den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit der Vorprüfung der eingereichten Unterlagen (http://www.pqs-hilfsmittel.de/Antragsformulare.html).
— durch Einreichen eines ausgefüllten Antrags zur Einzelfallprüfung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Die TK beauftragt in diesem Fall den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit der Vorprüfung der eingereichten Unterlagen (http://www.pqs-hilfsmittel.de/Antragsformulare.html).
Sollen die Leistungen durch mehrere Betriebsstätten erbracht werden, sind für jede dieser Betriebsstätten Präqualifizierungsbestätigungen bzw. bei noch nicht durchgeführtem Präqualifizierungsverfahren ein Antrag zur Einzelfallprüfung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V einzureichen.
Sollen die Leistungen durch mehrere Betriebsstätten erbracht werden, sind für jede dieser Betriebsstätten Präqualifizierungsbestätigungen bzw. bei noch nicht durchgeführtem Präqualifizierungsverfahren ein Antrag zur Einzelfallprüfung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V einzureichen.
Die Kosten der Präqualifizierung bzw. Vorprüfung der Eignung durch den vdek trägt der Bieter.
Ziffer II. der Anlage E5 fordert: Der Bieter hat – sofern er nicht selber Hersteller i. S. v. § 3 Nr. 15 MPG aller vom Angebot umfassten Hilfsmittel ist – durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung des Herstellers nachzuweisen, dass er vom Hersteller oder einer dazu befugten Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt, in die sachgerechte Handhabung des Hilfsmittels gemäß § 5 MPBetreibV eingewiesen wurde. Es ist ausreichend, wenn ein Mitarbeiter in die sachgerechte Handhabung eingewiesen wurde und das erworbene Wissen an die anderen Mitarbeiter weitergibt.
Ziffer II. der Anlage E5 fordert: Der Bieter hat – sofern er nicht selber Hersteller i. S. v. § 3 Nr. 15 MPG aller vom Angebot umfassten Hilfsmittel ist – durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung des Herstellers nachzuweisen, dass er vom Hersteller oder einer dazu befugten Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt, in die sachgerechte Handhabung des Hilfsmittels gemäß § 5 MPBetreibV eingewiesen wurde. Es ist ausreichend, wenn ein Mitarbeiter in die sachgerechte Handhabung eingewiesen wurde und das erworbene Wissen an die anderen Mitarbeiter weitergibt.
Ziffer III. der Anlage E5 fordert: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein Konzept zur Lieferfähigkeit einzureichen.
Das Konzept besteht aus dem Einkaufskonzept (Teil 1) und dem Personal- und Organisationskonzept (Teil 2). Es stellt als Ausgangssituation die aktuellen Verhältnisse dar. In dem Konzept ist nachvollziehbar und schlüssig darzustellen, mittels welcher Maßnahmen eine dem Vertrag entsprechende Lieferfähigkeit zum Leistungsbeginn für die Anzahl der angebotenen Lose erreicht werden soll.
Das Konzept besteht aus dem Einkaufskonzept (Teil 1) und dem Personal- und Organisationskonzept (Teil 2). Es stellt als Ausgangssituation die aktuellen Verhältnisse dar. In dem Konzept ist nachvollziehbar und schlüssig darzustellen, mittels welcher Maßnahmen eine dem Vertrag entsprechende Lieferfähigkeit zum Leistungsbeginn für die Anzahl der angebotenen Lose erreicht werden soll.
1. Das Einkaufskonzept (Teil 1) muss Aussagen zu folgenden Themen enthalten:
a. Darstellung des Warenstroms, insbesondere Liefermengen und -termine anhand bestehender Lieferverträge mit den Herstellern/Großhändlern;
b. Vorlaufzeiten für neu abzuschließende Lieferverträge bis zur Verfügbarkeit beim AN;
c. Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn ein Hersteller/Großhändler ausfällt oder sich die Lieferung verzögert.
2. Das Personal- und Organisationskonzept (Teil 2) muss Aussagen zu folgenden Themen insbesondere auch hinsichtlich der zeitnahen Versorgung vor Ort und der Lagerhaltung enthalten:
a. Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen gesamt und die Anzahl der Mitarbeiter, die im beworbenen Losgebiet im Rahmen der Auftragserfüllung für die TK in der Kundenbetreuung und Logistik tätig sind bzw. tätig werden sollen. Bitte tragen Sie Ihre Angaben in die Tabellen in der Anlage E6 (Angaben zu den Mitarbeiterzahlen) ein und reichen Sie die Anlage mit Ihrem Angebot bzw. Ihren Angeboten ein.
a. Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen gesamt und die Anzahl der Mitarbeiter, die im beworbenen Losgebiet im Rahmen der Auftragserfüllung für die TK in der Kundenbetreuung und Logistik tätig sind bzw. tätig werden sollen. Bitte tragen Sie Ihre Angaben in die Tabellen in der Anlage E6 (Angaben zu den Mitarbeiterzahlen) ein und reichen Sie die Anlage mit Ihrem Angebot bzw. Ihren Angeboten ein.
a. Raumsituation, Angaben zu logistischen Möglichkeiten (Versandkapazitäten pro Tag) und technische Ausstattung (Lagerfläche, technische Angaben zu der eingesetzten Telefonanlage).
Ziffer IV. der Anlage E5 fordert: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe das Vorliegen und den Einsatz eines Qualitätsmanagement-Systems nachzuweisen.
Der Nachweis ist durch den Bieter wie folgt zu erbringen:
a) durch das Einreichen eines von einer nach europäischem Recht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft ausgestellten, aktuellen Zertifikats „Qualitätsmanagement-System“ nach den Normen DIN EN ISO 13485 oder DIN EN ISO 9001:2008 oder
b) durch das Einreichen eines Konzeptes „Qualitätsmanagement-System“. Das Konzept muss mit einem prozessorientierten Ansatz die Prozesse (Vorgänge) nachvollziehbar und schlüssig beschreiben und die Eingabe mit der Ausgabe mindestens bei den folgenden Themenfeldern vergleichen:
b) durch das Einreichen eines Konzeptes „Qualitätsmanagement-System“. Das Konzept muss mit einem prozessorientierten Ansatz die Prozesse (Vorgänge) nachvollziehbar und schlüssig beschreiben und die Eingabe mit der Ausgabe mindestens bei den folgenden Themenfeldern vergleichen:
— Kundenorientierung/Prozessabläufe,
— sachbezogene Entscheidungsfindung,
— Lieferantenbeziehungen,
— Verantwortlichkeit der Führung,
— Einbeziehung der beteiligten Personen,
— Management von Ressourcen,
— Messung, Analyse und kontinuierliche Verbesserung,
— Dokumentation.
Ziffer V. der Anlage E5 fordert: Der Bieter hat mit Angebotsabgabe das Vorliegen bzw. den Einsatz eines Beschwerdemanagement nachzuweisen.
Der Nachweis ist durch das Einreichen der unterzeichneten Erklärung gemäß Anlage E 7 oder durch das Einreichen eines Konzeptes, das nachvollziehbare und schlüssige Regelungen zu den in der Anlage E7 genannten Aspekten enthält.
— Anlage E6 fordert:
— Angaben zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter (MA), die im beworbenen Losgebiet im Rahmen der Auftragserfüllung für die TK in der Kundenbetreuung und Logistik tätig sind bzw. tätig werden sollen. Hierbei muss jeweils die Summe der wöchentlichen Arbeitsstunden aller für die TK eingesetzten MA eingetragen werden.
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter (MA), die im beworbenen Losgebiet im Rahmen der Auftragserfüllung für die TK in der Kundenbetreuung und Logistik tätig sind bzw. tätig werden sollen. Hierbei muss jeweils die Summe der wöchentlichen Arbeitsstunden aller für die TK eingesetzten MA eingetragen werden.
— Anlage E7 fordert eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines Beschwerdemanagements, dass die folgenden Aspekte berücksichtigt:
— Es werden strukturierte Arbeitsschritte zur Behandlung von Beschwerden festlegt (Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege, Dokumentation).
— Beschwerden werden unverzüglich und möglichst aus einer Hand bearbeitet.
— Kann eine Beschwerde nicht umgehend abschließend bearbeitet werden, erhält der TK-Versicherte spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Beschwerde eine telefonische oder schriftliche Zwischennachricht.
— Zusagen und Termine mit dem TK-Versicherten sind zwingend einzuhalten.
— Telefon geht vor Brief.
— Ausgehende Briefe unterliegen dem Vier-Augen-Prinzip.
— Eskaliert die Beschwerdesituation oder ist dem Mitarbeiter eine Problemlösung nicht mehr möglich, ist die weitere Bearbeitung „Chefsache“.
— Beschwerden von bekannten Meinungsbildnern (Politiker, Pressevertreter) oder mit Androhung der Einschaltung der Presse sind „Chefsache“.
— Beschwerden, deren Ursache nicht im Verantwortungsbereich des AN liegen, leitet dieser taggleich per Fax an das Servicezentrum Hilfsmittel der TK weiter. Die TK informiert den TK-Versicherten über die Weiterleitung.
— Es werden Regelungen zur strukturierten Auswertung von Beschwerden zur Erkennung von Schwachstellen und Veränderungspotentialen festgelegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Die Pauschalen für die Versorgung von TK-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gemäß Vertrag werden von dem AN im Voraus, d. h. vor Abschluss des jeweiligen Versorgungszeitraums und der in diesem Zeitraum von dem AN zu erbringenden Leistungen, in Rechnung gestellt. Die auf der Grundlage dieser Rechnungsstellung insofern von der TK getätigten Vorauszahlungen sind von dem AN abzusichern.
(1) Die Pauschalen für die Versorgung von TK-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gemäß Vertrag werden von dem AN im Voraus, d. h. vor Abschluss des jeweiligen Versorgungszeitraums und der in diesem Zeitraum von dem AN zu erbringenden Leistungen, in Rechnung gestellt. Die auf der Grundlage dieser Rechnungsstellung insofern von der TK getätigten Vorauszahlungen sind von dem AN abzusichern.
Der AN hat die beschriebene Vorauszahlung für alle begonnenen Versorgungen auf seine Kosten durch eine Vorauszahlungsbürgschaft abzusichern. Die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft ergibt sich aus Absatz 2. Die Bürgschaft ist durch eine in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben und darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein.
Der AN hat die beschriebene Vorauszahlung für alle begonnenen Versorgungen auf seine Kosten durch eine Vorauszahlungsbürgschaft abzusichern. Die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft ergibt sich aus Absatz 2. Die Bürgschaft ist durch eine in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben und darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein.
Der AN kann anstatt der Vorauszahlungsbürgschaft auch Sicherheit durch Hinterlegung von Geld leisten. Wird Sicherheit durch die Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der AN den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das die TK und der AN nur gemeinsam verfügen können. Die Höhe des Geldbetrages ergibt sich aus Absatz 2.
Der AN kann anstatt der Vorauszahlungsbürgschaft auch Sicherheit durch Hinterlegung von Geld leisten. Wird Sicherheit durch die Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der AN den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das die TK und der AN nur gemeinsam verfügen können. Die Höhe des Geldbetrages ergibt sich aus Absatz 2.
(2) Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt für jedes Leistungsjahr 20 v. H. des Angebotsvergleichspreises brutto gemäß Angebotsschreiben, Anlage V 4 der Vergabeunterlagen. Ein Leistungsjahr umfasst 12 Monate. Eine Addition der jeweils für ein Leistungsjahr zu erbringenden Sicherheitsleistung erfolgt während der gesamten Leistungszeit nicht. Die für die jeweiligen Leistungsjahre erbrachten jeweiligen Sicherheitsleistungen sind voneinander unabhängig und gelten jeweils für sich genommen.
(2) Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt für jedes Leistungsjahr 20 v. H. des Angebotsvergleichspreises brutto gemäß Angebotsschreiben, Anlage V 4 der Vergabeunterlagen. Ein Leistungsjahr umfasst 12 Monate. Eine Addition der jeweils für ein Leistungsjahr zu erbringenden Sicherheitsleistung erfolgt während der gesamten Leistungszeit nicht. Die für die jeweiligen Leistungsjahre erbrachten jeweiligen Sicherheitsleistungen sind voneinander unabhängig und gelten jeweils für sich genommen.
(3) Der AN hat die Sicherheit erstmals zum 1.10.2015 und danach jeweils zum 1.10. eines jeden Leistungsjahres zu leisten. Nach Erlöschen der Bürgschaft gibt die TK die Bürgschaftsurkunde unverzüglich an den AN zurück.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung muss eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform annehmen, bei der einegesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe; Vergabestelle/F3.50a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V - 2014/096
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Adresse zu übermitteln.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 23.1.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 21.1.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Gesamtleistung ist in fünf Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für maximal 3 Lose.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu 3 Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als 3 Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose: Die Abgabe von Angeboten für bis zu 3 Lose ist möglich. Werden Angebote für mehr als 3 Lose von einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot je Los einzureichen:
— Konformitätserklärungen für die für den Einsatz vorgesehenen Geräte,
— ausgefüllte Liste der Elektrostimulationsgeräte (Produktportfolio) gemäß Vergaben der Vergabeunterlagen, Anlage L5,
— ausgefülltes Verzeichnis der am Vertrag teilnehmenden Betriebsstätten und Servicenummern des AN (gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen, Anlage V5),
— ausgefüllter Fragebogen zur fachlichen Wertung und ggf. weitere Erklärungen gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen, Anlage W1; Die fachliche Bewertung erfolgt gemäß der Fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2 der Vergabeunterlagen). Der eingereichte Fragebogen wird im Zuschlagsfall als Anlage A1 Vertragsbestandteil.
— ausgefüllter Fragebogen zur fachlichen Wertung und ggf. weitere Erklärungen gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen, Anlage W1; Die fachliche Bewertung erfolgt gemäß der Fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2 der Vergabeunterlagen). Der eingereichte Fragebogen wird im Zuschlagsfall als Anlage A1 Vertragsbestandteil.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 242-425862 (2014-12-11)
Ergänzende Angaben (2014-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wurde der Zuschlag je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Angebot mit der höchsten Summe aus den beiden unter 2. und 3. genannten normierten Werten stellte je Los das wirtschaftlichste Angebot dar. Die Berechnung erfolgte dabei je Los nach nachstehender Formel: W = (20 x L/Lmax) + (80 x Pmin/P). (100)
2. Der Preis wurde auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises, der anhand der Eintragungen unter Ziffer 2. des jeweiligen Angebotsschreibens (Anlage V 4) ermittelt wurde, bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wurde normiert auf 80, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. (80)
3. Die Qualität der Leistung wurde anhand der im Rahmen des Fragebogens zur fachlichen Wertung (Anlage W1) gemachten Angaben gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wurde normiert auf 20, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. (20)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-02 📅
Name: Medizintechnik Rostock GmbH
Postanschrift: Kemenzer Damm 78
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12249
Land: Deutschland 🇩🇪
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.