Ersatzbeschaffung eines Pulvertanklöschfahrzeugs (PTLF) in Anlehnung an die DIN 14530-21, DIN-EN 1846-1und DIN EN 1846-2

Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle

Ersatzbeschaffung eines Pulvertanklöschfahrzeugs (PTLF) 4000 in Anlehnung an die DIN 14530-21, DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2.
— 5 000 Liter Wassertank,
— 500 Liter Schaummitteltank,
— 250 kg Pulveranlage.
Permanenter Allradantrieb, Radstand mindestens 3 900 mm, Fahrzeughöhe maximal 3 200 mm inklusiv aller Aufbauten, Dachbeladungen und Sondersignalanlagen, vollautomatisches Getriebe.
Serienmäßige Fahrerkabine mit Mannschaftsraum für eine Staffelbesatzung, Erfüllung der DIN EN 1846-2 und ECE-R 29.
Aufbau aus miteinander verschraubten und eloxierten Aluminiumprofilen, Außenverkleidung pulverbeschichtete Aluminiumbleche, verklebt mit dem Aufbau, lackierfähig.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tanklöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323162015 / 2323162139 📞
Fax: +49 2323162972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 128-228567
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A-EG. Wichtiger Hinweis zu Bieterfragen: Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens sechs Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Wichtiger Hinweis: Bei Preisgleichheit erfolgt die Auftragsvergabe in Wege einer Auslosung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung eines Pulvertanklöschfahrzeugs (PTLF) 4000 in Anlehnung an die DIN 14530-21, DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2.
— 5 000 Liter Wassertank,
— 500 Liter Schaummitteltank,
— 250 kg Pulveranlage.
Permanenter Allradantrieb, Radstand mindestens 3 900 mm, Fahrzeughöhe maximal 3 200 mm inklusiv aller Aufbauten, Dachbeladungen und Sondersignalanlagen, vollautomatisches Getriebe.
Serienmäßige Fahrerkabine mit Mannschaftsraum für eine Staffelbesatzung, Erfüllung der DIN EN 1846-2 und ECE-R 29.
Aufbau aus miteinander verschraubten und eloxierten Aluminiumprofilen, Außenverkleidung pulverbeschichtete Aluminiumbleche, verklebt mit dem Aufbau, lackierfähig.
Referenznummer: VOL 49/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Herne.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG) – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen.
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Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (siehe Vergabeunterlagen).
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs.
4, Bst. a-g i.V.m. § 7 Abs. 6 VOL/A-EG (siehe Vergabeunterlagen).
6, Bst. a-e VOL/A-EG (siehe Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW-TVgG NRW (siehe Vergabeunterlagen).
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner.
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
— Eine aussagefähige Referenzliste über bereits erstellte Fahrzeuge, die im Wesentlichen den Anforderungen der Leistungsverzeichnisses entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG) – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen.
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Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweise über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe).
— Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Angebot.
— Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG) – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen.
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Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Angebot einzureichen:
— Konstruktionszeichnung des angebotenen Fahrzeugs.
— Eine kalkulatorische Gewichtsbilanz auf Grundlage der Ausschreibung ist dem Angebot beizufügen. Die ermittelte Gewichtsreserve ist anzugeben. Sie sollte nicht unter 500 kg liegen. Personen sind mit 100 kg inklusiv persönlicher Schutzausrüstung zu berücksichtigen.
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— Sämtliche Nachweise wie z. B. Gewichtsbilanz, Energiebilanz, Schaltpläne, Teileliste mit Hersteller und Herstellerbezeichnung sind vom Auftragnehmer bei Auslieferung des Fahrzeugs in deutscher Sprache, in schriftlicher und in EDV-Form, bereitzustellen.
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— Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und ähnlicher sind vom Auftragnehmer bei Auslieferung des Fahrzeugs in deutscher Sprache, in schriftlicher und EDV-Form, bereitzustellen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— § 17 VOL/B,
— Bewerbungs- und Vergabebedingungen mit den darin enthaltenen Zahlungs- und Lieferbedingungen der Stadt Herne.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 16 Abs. 6 VOL/A-EG) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Unterlagen übergeben werden:
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Ausgabe/Versendung (einfach) der Angebotsunterlagen erfolgt nur gegen Voreinzahlung einer Entschädigung in Höhe von 10 EUR auf die Konten der Sparkasse Herne (Herner Sparkasse, 1.000.223, BLZ 432.500.30, IBAN: DE69432500300001000223, BIC: WE-LADED1HRN) unter Angabe der Belegnummer 50.120.000.000.008.09, des Firmennamens und gegen Vorlage eines Nachweises über die erfolgte Zahlung.
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Die Entschädigung wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Popp, Frau Metten
Internetadresse: www.submission.herne.de 🌏
Name: Stadt Herne-Fachbereich Feuerwehr
Postanschrift: Sodinger Straße 9
Kontaktperson: Stadt Herne- Fachbereich Feuerwehr
Herrn Wolter
Telefon: +49 2323165222 📞
E-Mail: andreas.wolter@herne.de 📧
Fax: +49 2323165295 📠
URL für weitere Informationen: www.submission.herne.de 🌏
URL der Dokumente: www.submission.herne.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL 49/2014
Zusätzliche Informationen
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A-EG.
Wichtiger Hinweis zu Bieterfragen:
Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens sechs Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Wichtiger Hinweis:
Bei Preisgleichheit erfolgt die Auftragsvergabe in Wege einer Auslosung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg- Dezernat 63
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 128-228567 (2014-07-03)