Ersatzneubau Schule, GGS Friedrich von Spee, Am Litzgraben 28 a, 40489 Düsseldorf; Gewerk: Holz-Alu-Fenster/ -Fassaden

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement 23/54

Ersatzneubau Schule, GGS Friedrich von Spee, Am Litzgraben 28 a, 40489 Düsseldorf; Gewerk: Holz-Alu-Fenster/ -Fassaden
Ausführung der Außenfenster in Holz-Alu-Fenster.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-26 Auftragsbekanntmachung
2015-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Grundschulen
Menge oder Umfang:
Holz-Aluminium-Fensteranlage ca. 245,50 qm;Holz-Alu-Pfosten-Riegelfassade ca. 27 qm;Außenfensterbänke ca. 76,60 lfdm;Innenfensterbänke ca. 76,60 lfdm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Grundschulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement 23/54
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: tim.rendel@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118994599 📞
Fax: +49 2118934599 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 165-294305
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 243-422138
ABl. S-Ausgabe: 165

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau Schule, GGS Friedrich von Spee, Am Litzgraben 28 a, 40489 Düsseldorf; Gewerk: Holz-Alu-Fenster/ -Fassaden
Ausführung der Außenfenster in Holz-Alu-Fenster.
Menge oder Umfang:
Holz-Aluminium-Fensteranlage ca. 245,50 qm;
Holz-Alu-Pfosten-Riegelfassade ca. 27 qm;
Außenfensterbänke ca. 76,60 lfdm;
Innenfensterbänke ca. 76,60 lfdm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mir den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer.
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufgruppen.
— Die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
— Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar).
— Nachweis einer bestehende Betriebshaftpflichtversicherung.
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer (NA) vergeben werden sollen. Auf Anforderung sind ebenfalls entsprechende Eignungsnachweise vom NA vorzulegen.
— Abschluss einer Bauleistungsversicherung.
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung § 7 TVgG-NRW (Berufsgenossenschaft, Krankenkassen).
— Eigen-/ Verpflichtungserklärung Arbeitsschutzvorschriften gemäß Vergabeunterlagen.
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben; zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
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— Das für die Leitung u. Aufsicht vorgesehene technische Personal (Name u. Qualifikation).
— Vorlage der Urkalkulation.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß §§ 16 und 17 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, wofür eine Prämienzahlung von 0,20 % der Bruttorechnungssumme zu zahlen ist.
— Der Bauherr stellt Baustrom und Bauwasser zur Verfügung. Für den Verbrauch von Strom und Wasser ist ein Unkostenbeitrag von 0,35 % der Bruttorechnungssumme zu zahlen.
— Das Bauvorhaben liegt im Überschwemmungsgebiet, in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Bockum/ Wittlaer.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 21,- Euro und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf bei der Sparkasse Düsseldorf (IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 07:30 bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 bis 13:00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-01 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieterinnen und Bieter, sowie deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rendel
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Heuer Faust Architekten
Postanschrift: Franzstrasse 51
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52064
Kontaktperson: Frau Meinert
Telefon: +49 241968950 📞
E-Mail: duesseldorf.litzgraben@heuer-faust.de 📧
Fax: +49 241968957 📠
URL für weitere Informationen: http://www.heuer-faust.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: auschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-02-05 📅
Datum des Endes: 2015-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-14 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 243-422138

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http:///www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114763989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 165-294305 (2014-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 120 082,66 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 030-049962
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 165-294305
ABl. S-Ausgabe: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-21 📅
Name: Tischlerei Gehner GmbH
Postanschrift: Am Wulfter Turm 3-5
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@tischlerei-gehner.de 📧
Internetadresse: www.tischlerei-gehner.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 012

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 030-049962 (2015-02-09)