Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des BMUB hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme gesellschaftliche Prozesse, technologische Innovationen sowie die Unterstützung der Markteinführung von Klimaschutztechnologien für eine deutschlandweite Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele anzustoßen. Mit den Themenfeldern Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung verfolgt sie einen breiten Ansatz. Sie fördert innovative Projekte zur Information, Vernetzung und Qualifizierung sowie die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und deren Umsetzung im Rahmen der Kommunalrichtlinie und initiiert investive Impuls- und Breitenprogramme zur beschleunigten Marktdurchdringung von Klimaschutztechnologien.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen drei Teilaspekte, die im Hinblick auf die Optimierung der NKI eng miteinander verknüpft sind: Evaluation der NKI, Begleitung und Anpassung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der NKI.
Gegenstand der Evaluation ist es, im Rahmen einer umfassenden Erfolgskontrolle die Wirkungen der NKI zu bewerten. Dabei sind für den Zeitraum der Jahre 2012 bis 2017 die Programme, Richtlinien und Projekte einer Ex-post-Evaluation zu unterziehen. Dafür ist das bereits in einer vorangegangenen Evaluation erstellte Evaluierungsdesign zu überarbeiteten und zu ergänzen und daraus ein Konzept zur Methodik und Durchführung der Evaluation zu erstellen (Arbeitspaket 1).
Bei der Durchführung der Evaluation ist mit einer Zielerreichungskontrolle durch einen Vergleich der geplanten Programmziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festzustellen, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Evaluation jeweils gegeben ist. Mit einer Wirkungskontrolle ist zu ermitteln, ob die Maßnahme für die Zielerreichung geeignet und ursächlich war (Arbeitspaket 2).
Im Rahmen der Begleitung und Anpassung (Arbeitspaket 3) sind bestehende Förderprogramme der NKI mit dem Ziel einer kurzfristigen Optimierung, insbesondere von Teilaspekten bzw. Förderschwerpunkten, wissenschaftlich zu begleiten. Aus dieser Begleitung sowie aus den Erkenntnissen der Evaluation sind Empfehlungen zur Optimierung und Anpassung der Förderprogramme und ihrer Förderschwerpunkte abzuleiten, die im Rahmen der jeweiligen Novellierungen kurzfristig aufgegriffen und umgesetzt werden können.
Mit der strategischen Weiterentwicklung der NKI sollen die Erreichung der kurz- und mittelfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung effizient und effektiv zu unterstützt werden (Arbeitspaket 4). Dafür sind im Wesentlichen drei Punkte zu bearbeiten: die Identifikation von Defiziten in der bestehenden Förderlandschaft, die Ableitung von Empfehlungen zur strategischen Weiterentwicklung der NKI sowie die Entwicklung von Konzepten für konkrete neue Förderprogramme oder neue Förderschwerpunkte.
Über die Bearbeitung dieser vier wesentlichen Arbeitspakete hinaus sind im Rahmen dieses Auftrages aufgrund der sich ständig wandelnden politischen Prozesse noch nicht konkret beschreibbare Ad-hoc-Leistungen (Stellungnahmen, Kurzstudien, Kurzevaluationen) zu erbringen (Arbeitspaket 5).
Des Weiteren ist die Öffentlichkeitsarbeit des BMUB für die NKI durch Fachpublikationen und die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung der Evaluationsergebnisse (Arbeitspaket 6) sowie durch Durchführung von Fachkonferenzen und Fachworkshops (Arbeitspaket 7) zu unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang:
“Der Auftrag umfasst im Wesentlichen drei Teilaspekte, die im Hinblick auf die Optimierung der NKI eng miteinander verknüpft sind: Evaluation der NKI,...”
Menge oder Umfang
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen drei Teilaspekte, die im Hinblick auf die Optimierung der NKI eng miteinander verknüpft sind: Evaluation der NKI, Begleitung und Anpassung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der NKI.Gegenstand der Evaluation ist es, im Rahmen einer umfassenden Erfolgskontrolle die Wirkungen der NKI zu bewerten. Dabei sind für den Zeitraum der Jahre 2012 bis 2017 die Programme, Richtlinien und Projekte einer Ex-post-Evaluation zu unterziehen. Dafür ist das bereits in einer vorangegangenen Evaluation erstellte Evaluierungsdesign zu überarbeiteten und zu ergänzen und daraus ein Konzept zur Methodik und Durchführung der Evaluation zu erstellen (Arbeitspaket 1).Bei der Durchführung der Evaluation ist mit einer Zielerreichungskontrolle durch einen Vergleich der geplanten Programmziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festzustellen, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Evaluation jeweils gegeben ist. Mit einer Wirkungskontrolle ist zu ermitteln, ob die Maßnahme für die Zielerreichung geeignet und ursächlich war (Arbeitspaket 2).Im Rahmen der Begleitung und Anpassung (Arbeitspaket 3) sind bestehende Förderprogramme der NKI mit dem Ziel einer kurzfristigen Optimierung, insbesondere von Teilaspekten bzw. Förderschwerpunkten, wissenschaftlich zu begleiten. Aus dieser Begleitung sowie aus den Erkenntnissen der Evaluation sind Empfehlungen zur Optimierung und Anpassung der Förderprogramme und ihrer Förderschwerpunkte abzuleiten, die im Rahmen der jeweiligen Novellierungen kurzfristig aufgegriffen und umgesetzt werden können.Mit der strategischen Weiterentwicklung der NKI sollen die Erreichung der kurz- und mittelfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung effizient und effektiv zu unterstützt werden (Arbeitspaket 4). Dafür sind im Wesentlichen drei Punkte zu bearbeiten: die Identifikation von Defiziten in der bestehenden Förderlandschaft, die Ableitung von Empfehlungen zur strategischen Weiterentwicklung der NKI sowie die Entwicklung von Konzepten für konkrete neue Förderprogramme oder neue Förderschwerpunkte.Über die Bearbeitung dieser vier wesentlichen Arbeitspakete hinaus sind im Rahmen dieses Auftrages aufgrund der sich ständig wandelnden politischen Prozesse noch nicht konkret beschreibbare Ad-hoc-Leistungen (Stellungnahmen, Kurzstudien, Kurzevaluationen) zu erbringen (Arbeitspaket 5).Des Weiteren ist die Öffentlichkeitsarbeit des BMUB für die NKI durch Fachpublikationen und die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung der Evaluationsergebnisse (Arbeitspaket 6) sowie durch Durchführung von Fachkonferenzen und Fachworkshops (Arbeitspaket 7) zu unterstützen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.”
Quelle: OJS 2014/S 231-407731 (2014-11-24)
Ergänzende Angaben (2015-01-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Quelle: OJS 2015/S 107-194746 (2015-06-03)