Fachlich-inhaltlich begleitende Stelle für die Umsetzung der von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird in der Förderperiode 2014-2020 mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte ressortspezifische Programme durchführen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist als Regiestelle verantwortlich für die Umsetzung dieser Programme.
Das BAFzA beabsichtigt, einen Dienstleister zu beauftragen, der die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ fachlich-inhaltlich begleiten und beraten und dabei insbesondere das nach den Verordnungen (EU) 1303/2013 und 1304/2013 vorgesehene Monitoring durchführen wird. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen auf deren Grundlage einem Dienstleister die zurzeit konkret geplanten und eventuell weiteren Programme zur fachlich-inhaltlichen Begleitung übertragen werden.
Die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ werden auf der Grundlage des Operationellen Programms des Bundes für die Förderperiode 2014-2020 umgesetzt. Das Operationelle Programm des Bundes liegt zurzeit der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor. Es ist so angelegt, dass hinreichend Flexibilität gegeben ist, um auf Entwicklungen und neue Fragestellungen während des Durchführungszeitraums reagieren zu können. Dieses Operationelle Programm enthält im Wesentlichen keine Beschreibung der konkreten Maßnahmen, sondern benennt die Interventionsfelder für die künftigen ESF-Prioritäten. Das Operationelle Programm des Bundes erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Es bezieht sich sowohl auf die
— stärker entwickelten Regionen (Alte Bundesländer einschließlich Berlin und die Region Leipzig ohne die Region Lüneburg) als auch auf die
— Übergangsregion Lüneburg und
— die anderen Übergangsregionen (Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne die Region Leipzig).
Die spezifischen ESF-relevanten Ziele des BMFSFJ sind in der Förderperiode 2014-2020:
Prioritätsachse A – Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte;
Prioritätsachse B – Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung und
Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Weiterbildung Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
Es ist daher vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer gem. § 4 EG Abs. 1-3 VOL/A zu schließen. Die Laufzeit beträgt voraussichtlich 48 Monate nach Vertragsschluss.
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen (zunächst) die Förderprogramme
— Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen;
— Ressourcen stärken – Zukunft sichern;
— Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen;
— Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas
umgesetzt werden. Für diese Programme ist ein Mittelvolumen aus dem ESF in Höhe von ca. 103 000 000 EUR vorgesehen. Eine Erhöhung nach Maßgabe der Mittelabflüsse in den Programmen und der Mittelaufteilung zwischen den Ressorts wird nicht ausgeschlossen.
Je nach Entscheidungsreife werden zu den oben aufgeführten Programmen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelverträge mit den jeweils programmspezifischen Leistungen abgeschlossen.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Auf die ergänzenden Informationen unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-08
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Auftragsbekanntmachung
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2015-03-23
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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