Fachlich-inhaltlich begleitende Stelle für die Umsetzung der von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird in der Förderperiode 2014-2020 mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte ressortspezifische Programme durchführen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist als Regiestelle verantwortlich für die Umsetzung dieser Programme. Das BAFzA beabsichtigt, einen Dienstleister zu beauftragen, der die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ fachlich-inhaltlich begleiten und beraten und dabei insbesondere das nach den Verordnungen (EU) 1303/2013 und 1304/2013 vorgesehene Monitoring durchführen wird. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen auf deren Grundlage einem Dienstleister die zurzeit konkret geplanten und eventuell weiteren Programme zur fachlich-inhaltlichen Begleitung übertragen werden. Die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ werden auf der Grundlage des Operationellen Programms des Bundes für die Förderperiode 2014-2020 umgesetzt. Das Operationelle Programm des Bundes liegt zurzeit der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor. Es ist so angelegt, dass hinreichend Flexibilität gegeben ist, um auf Entwicklungen und neue Fragestellungen während des Durchführungszeitraums reagieren zu können. Dieses Operationelle Programm enthält im Wesentlichen keine Beschreibung der konkreten Maßnahmen, sondern benennt die Interventionsfelder für die künftigen ESF-Prioritäten. Das Operationelle Programm des Bundes erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Es bezieht sich sowohl auf die — stärker entwickelten Regionen (Alte Bundesländer einschließlich Berlin und die Region Leipzig ohne die Region Lüneburg) als auch auf die — Übergangsregion Lüneburg und — die anderen Übergangsregionen (Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne die Region Leipzig). Die spezifischen ESF-relevanten Ziele des BMFSFJ sind in der Förderperiode 2014-2020: Prioritätsachse A – Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte; Prioritätsachse B – Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung und Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Weiterbildung Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Es ist daher vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer gem. § 4 EG Abs. 1-3 VOL/A zu schließen. Die Laufzeit beträgt voraussichtlich 48 Monate nach Vertragsschluss. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen (zunächst) die Förderprogramme — Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen; — Ressourcen stärken – Zukunft sichern; — Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen; — Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas umgesetzt werden. Für diese Programme ist ein Mittelvolumen aus dem ESF in Höhe von ca. 103 000 000 EUR vorgesehen. Eine Erhöhung nach Maßgabe der Mittelabflüsse in den Programmen und der Mittelaufteilung zwischen den Ressorts wird nicht ausgeschlossen. Je nach Entscheidungsreife werden zu den oben aufgeführten Programmen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelverträge mit den jeweils programmspezifischen Leistungen abgeschlossen. Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Auf die ergänzenden Informationen unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2 - 8
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734267📞
Fax: +49 22136734664 📠
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern.
— Fragen können bis zum 30.7.2014 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ESF“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern.
— Fragen können bis zum 30.7.2014 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ESF“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird in der Förderperiode 2014-2020 mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte ressortspezifische Programme durchführen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist als Regiestelle verantwortlich für die Umsetzung dieser Programme.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird in der Förderperiode 2014-2020 mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte ressortspezifische Programme durchführen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist als Regiestelle verantwortlich für die Umsetzung dieser Programme.
Das BAFzA beabsichtigt, einen Dienstleister zu beauftragen, der die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ fachlich-inhaltlich begleiten und beraten und dabei insbesondere das nach den Verordnungen (EU) 1303/2013 und 1304/2013 vorgesehene Monitoring durchführen wird. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen auf deren Grundlage einem Dienstleister die zurzeit konkret geplanten und eventuell weiteren Programme zur fachlich-inhaltlichen Begleitung übertragen werden.
Das BAFzA beabsichtigt, einen Dienstleister zu beauftragen, der die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ fachlich-inhaltlich begleiten und beraten und dabei insbesondere das nach den Verordnungen (EU) 1303/2013 und 1304/2013 vorgesehene Monitoring durchführen wird. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen auf deren Grundlage einem Dienstleister die zurzeit konkret geplanten und eventuell weiteren Programme zur fachlich-inhaltlichen Begleitung übertragen werden.
Die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ werden auf der Grundlage des Operationellen Programms des Bundes für die Förderperiode 2014-2020 umgesetzt. Das Operationelle Programm des Bundes liegt zurzeit der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor. Es ist so angelegt, dass hinreichend Flexibilität gegeben ist, um auf Entwicklungen und neue Fragestellungen während des Durchführungszeitraums reagieren zu können. Dieses Operationelle Programm enthält im Wesentlichen keine Beschreibung der konkreten Maßnahmen, sondern benennt die Interventionsfelder für die künftigen ESF-Prioritäten. Das Operationelle Programm des Bundes erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Es bezieht sich sowohl auf die
Die mit Mitteln des ESF kofinanzierten Programme des BMFSFJ werden auf der Grundlage des Operationellen Programms des Bundes für die Förderperiode 2014-2020 umgesetzt. Das Operationelle Programm des Bundes liegt zurzeit der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor. Es ist so angelegt, dass hinreichend Flexibilität gegeben ist, um auf Entwicklungen und neue Fragestellungen während des Durchführungszeitraums reagieren zu können. Dieses Operationelle Programm enthält im Wesentlichen keine Beschreibung der konkreten Maßnahmen, sondern benennt die Interventionsfelder für die künftigen ESF-Prioritäten. Das Operationelle Programm des Bundes erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Es bezieht sich sowohl auf die
— stärker entwickelten Regionen (Alte Bundesländer einschließlich Berlin und die Region Leipzig ohne die Region Lüneburg) als auch auf die
— Übergangsregion Lüneburg und
— die anderen Übergangsregionen (Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne die Region Leipzig).
Die spezifischen ESF-relevanten Ziele des BMFSFJ sind in der Förderperiode 2014-2020:
Prioritätsachse A – Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte;
Prioritätsachse B – Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung und
Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Weiterbildung Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
Es ist daher vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer gem. § 4 EG Abs. 1-3 VOL/A zu schließen. Die Laufzeit beträgt voraussichtlich 48 Monate nach Vertragsschluss.
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen (zunächst) die Förderprogramme
— Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen;
umgesetzt werden. Für diese Programme ist ein Mittelvolumen aus dem ESF in Höhe von ca. 103 000 000 EUR vorgesehen. Eine Erhöhung nach Maßgabe der Mittelabflüsse in den Programmen und der Mittelaufteilung zwischen den Ressorts wird nicht ausgeschlossen.
umgesetzt werden. Für diese Programme ist ein Mittelvolumen aus dem ESF in Höhe von ca. 103 000 000 EUR vorgesehen. Eine Erhöhung nach Maßgabe der Mittelabflüsse in den Programmen und der Mittelaufteilung zwischen den Ressorts wird nicht ausgeschlossen.
Je nach Entscheidungsreife werden zu den oben aufgeführten Programmen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelverträge mit den jeweils programmspezifischen Leistungen abgeschlossen.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Auf die ergänzenden Informationen unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäische Sozialfonds.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen);
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen;
c) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a)-d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a)-d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
c) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind.
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der/Die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
d) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten vergleichbaren Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Die Qualifikationen und Erfahrungen des eingesetzten Personals sind für die jeweiligen Politikbereiche darzustellen. Sollte bei dem Bewerber/der Bewerberin selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bewerber/die Bewerberin darzulegen inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt.
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Die Qualifikationen und Erfahrungen des eingesetzten Personals sind für die jeweiligen Politikbereiche darzustellen. Sollte bei dem Bewerber/der Bewerberin selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bewerber/die Bewerberin darzulegen inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt.
g) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
g) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
h) Nachweis von Beratungskompetenz und in der Umsetzung und inhaltlichen Steuerung von Programmen.
i) Nachweis von Erfahrungen im Aufbau und laufender Pflege von programmeigenen Homepages.
j) Nachweis von Kompetenz zum Einrichten und Betreiben einer Monitoringdatenbank für die Erhebung und Auswertung inhaltlicher Indikatoren, auch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange.
k) Nachweis von Kompetenz in der fachlich-inhaltlichen Begleitung von ESF-Förderprogrammen.
l) Nachweis von Erfahrungen in der fachlich-inhaltlichen Prüfung von Zuwendungen aus ESF-geförderten Programmen.
m) Zusicherung, dass die für die Erfüllung eingesetzten Personen bereit und in der Lage sind, an Vor-Ort-Prüfungen des ESF-Prüfteams des BAFzA im gesamten Bundesgebiet teilzunehmen.
n) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Erstellen von Kommunikationsmaterialien, redaktionelle Arbeit, Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
o) Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit staatlichen und europäischen Stellen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z. B. Unternehmensreferenzen/Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1-3 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z. B. Unternehmensreferenzen/Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1-3 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Frau Claßen-Sielaff
Referenz Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern.
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern.
— Fragen können bis zum 30.7.2014 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Fragen können bis zum 30.7.2014 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ESF“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ESF“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Frau Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2014/S 132-236732 (2014-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge