Flächendeckende Versorgung der Gemeinden Parchtitz, Rambin und Sehlen sowie der Stadt Putbus mit Breitband-Dienstleistungen und den für die Breitbandversorgung erforderlichen aktiven Komponenten

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen beabsichtigt, für die Gemeinden Parchtitz (Amt Bergen auf Rügen), Rambin (Amt West-Rügen) und Sehlen (Amt Bergen auf Rügen) sowie die Stadt Putbus flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTH- bzw. FTTN oder FTTB) zu realisieren. Hierfür hat er im Vorfeld in Teilen der bezeichneten Orte die passive Netzinfrastruktur, teilweise einschließlich der Hausanschlüsse, verlegt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb des Breitband-Netzes erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Erbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-19.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung der Gemeinden Parchtitz, Rambin und Sehlen sowie der Stadt Putbus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de 🌏
E-Mail: coordt@zwar.de 📧
Telefon: +49 38388004123 📞
Fax: +49 38388004969 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 118-210153
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen beabsichtigt, für die Gemeinden Parchtitz (Amt Bergen auf Rügen), Rambin (Amt West-Rügen) und Sehlen (Amt Bergen auf Rügen) sowie die Stadt Putbus flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTH- bzw. FTTN oder FTTB) zu realisieren. Hierfür hat er im Vorfeld in Teilen der bezeichneten Orte die passive Netzinfrastruktur, teilweise einschließlich der Hausanschlüsse, verlegt.
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Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb des Breitband-Netzes erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Erbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
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Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 240 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinden mit Ortsteilen Parchtitz, Rambin, Sehlen; Stadt Putbus mit Ortsteilen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 6 EG VOL/A Abs. 4 und Abs. 6 nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß § 7 EG Absatz 2 VOL/A:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2013, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2012,
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung (Netzbetrieb und/oder Dienste-Angebot).
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— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung.
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz (20)
2. Höhe der angebotenen Mindestdaten-Übertragungsraten (20)
3. Umfang sowie bestes Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Endkundenprodukte (15)
4. Vermarktugskonzept, Marketingmaßnahmen (10)
5. Organisation des Endkundenservice (15)
6. Technisches Konzept des Netzbetriebes (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Technik
Frau Susanne Coordt
Name: Wirtschaftsrat Recht Bremer & Heller GbR
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht Bremer & Heller GbR
Frau Meike Austen
Telefon: +49 4037669210 📞
E-Mail: m.austen@wr-recht.de 📧
Fax: +49 4037669222 📠
URL der Dokumente: http://www.wr-recht.de 🌏
Name: Wirtschaftsrat Recht Bremer & Heller
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht Bremer & Heller
URL der Teilnahme: http://www.wr-recht.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885164 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/index.jsp 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB:
(1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 118-210153 (2014-06-19)
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