Hinweis 1: Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3, Abs. 4 lit.g VOL/A-EG mit weiteren, gleichartigen Leistungen zu beauftragen.