Für 21 Kindertagesstätten und Schulen, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, sollen eine Mittagversorgung einschließlich Getränke und in den Kindertagesstätten zusätzlich eine ganztägige Getränkeversorgung erfolgen, die den aktuellen wissenschaftlichen Ernährungsrichtlinien entsprechen. Für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen eine gesonderte Ernährung bedürfen, ist eine gesonderte Speisenversorgung bereitzustellen. Des Weiteren sollen die Anbieter Anlieferung, Aufbereitung bzw. Fertigstellung und Ausgabe der Speisen vor Ort übernehmen, ferner die Bewirtschaftung einschließlich Reinigung von Geschirr und Besteck, den Speiseausgabestellen und Grobreinigung der Speiseräume sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste. Die Versorgung soll im Warmverplegungssystem (sog. Cook & Hold-System) erfolgen. Andere Verpflegungssysteme (Cook & Chill, Cook & Freeze etc.) sind nicht zulässig. Es wird ein nachweisbarer durchschnittlicher Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) pro Mahlzeit gefordert. Der Mindestwareneinsatz bezeichnet den Anteil des Preises pro Mahlzeit, der auf die Zutaten/Lebensmittel entfällt. Dabei ist der Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) nicht notwendig für jede einzelne Mahlzeit zu erreichen. Es kommt vielmehr auf den durchschnittlichen Mindestwareneinsatz (pro Monat) an, so dass eine entsprechende Mischkalkulation anzustellen ist. Die Leistung ist nach örtlicher Lage und Größe der Einrichtungen in 12 Lose aufgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kochen von Mahlzeiten
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung umfasst 12 Lose und insgesamt eine Mindestzahl von ca. 2 248 Essenteilnehmern, was ca. 517 040 Mittagessen pro Schul- bzw. Kitajahr (230 gerechnete Tage) bzw. ca. 1 551 120 bei zweimaliger Verlängerung des grundsätzlich auf ein Jahr fest abgeschlossenen Vertrages (690 gerechnete Tage) bedeutet. Die Anzahl der täglich an der Speisung bzw. an der ganztägigen Getränkeversorgung teilnehmenden Kinder/Jugendlichen verteilt sich auf die einzelnen Lose wie folgt (ca-Angaben):1. Los >Mittelstadt I<: Mittagessen ca. 314;2. Los >Mittelstadt II<: Mittagessen ca. 410;3. Los >Neustadt I<: Mittagessen ca. 185;4. Los >Neustadt II<: Mittagessen ca. 108;5. Los >Neustadt III<: Mittagessen ca. 121;6. Los >Oranienburg/Süd<: Mittagessen ca. 115;7. Los >Lehnitz I<: Mittagessen ca. 165;8. Los >Lehnitz II<: Mittagessen ca. 115;9. Los >Schmachtenhagen/Wensickendorf/Zehlendorf<: Mittagessen ca. 300;10. Los >Sachsenhausen I<: Mittagessen ca. 70;11. Los >Friedrichsthal<: Mittagessen ca. 185;12. Los >Sachsenhausen II<: Mittagessen ca. 40.Die Essenversorgung schließt eine Getränkeversorgung ein. In den Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) ist ganztägig eine Getränkeversorgung sicherzustellen. Für Kinder, die aus medizinischen Gründen Ernährungseinschränkungen unterliegen, sind anforderungsgerechte Speisen bereitzustellen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Zubereitung, Anlieferung und Portionierung der Speisen und Getränke zu bzw. in den Einrichtungen, für die Mittagessenversorgung die Ausgabe der Speisen und Getränke, das Einsammeln und Reinigen von Geschirr, Getränkebehältnissen und Bestecken in den Speise- oder Vorbereitungsräumen der Einrichtungen, die Reinigung der Essensausgabestellen und Grobreinigung der Speiseräume sowie für alle Speisen und Getränke die Abholung und Entsorgung von nicht mehr verwendbaren Restmengen.3 150 000
Die Ausschreibung umfasst 12 Lose und insgesamt eine Mindestzahl von ca. 2 248 Essenteilnehmern, was ca. 517 040 Mittagessen pro Schul- bzw. Kitajahr (230 gerechnete Tage) bzw. ca. 1 551 120 bei zweimaliger Verlängerung des grundsätzlich auf ein Jahr fest abgeschlossenen Vertrages (690 gerechnete Tage) bedeutet. Die Anzahl der täglich an der Speisung bzw. an der ganztägigen Getränkeversorgung teilnehmenden Kinder/Jugendlichen verteilt sich auf die einzelnen Lose wie folgt (ca-Angaben):1. Los >Mittelstadt I<: Mittagessen ca. 314;2. Los >Mittelstadt II<: Mittagessen ca. 410;3. Los >Neustadt I<: Mittagessen ca. 185;4. Los >Neustadt II<: Mittagessen ca. 108;5. Los >Neustadt III<: Mittagessen ca. 121;6. Los >Oranienburg/Süd<: Mittagessen ca. 115;7. Los >Lehnitz I<: Mittagessen ca. 165;8. Los >Lehnitz II<: Mittagessen ca. 115;9. Los >Schmachtenhagen/Wensickendorf/Zehlendorf<: Mittagessen ca. 300;10. Los >Sachsenhausen I<: Mittagessen ca. 70;11. Los >Friedrichsthal<: Mittagessen ca. 185;12. Los >Sachsenhausen II<: Mittagessen ca. 40.Die Essenversorgung schließt eine Getränkeversorgung ein. In den Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) ist ganztägig eine Getränkeversorgung sicherzustellen. Für Kinder, die aus medizinischen Gründen Ernährungseinschränkungen unterliegen, sind anforderungsgerechte Speisen bereitzustellen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Zubereitung, Anlieferung und Portionierung der Speisen und Getränke zu bzw. in den Einrichtungen, für die Mittagessenversorgung die Ausgabe der Speisen und Getränke, das Einsammeln und Reinigen von Geschirr, Getränkebehältnissen und Bestecken in den Speise- oder Vorbereitungsräumen der Einrichtungen, die Reinigung der Essensausgabestellen und Grobreinigung der Speiseräume sowie für alle Speisen und Getränke die Abholung und Entsorgung von nicht mehr verwendbaren Restmengen.3 150 000
Gesamtwert des Auftrags: 216 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kochen von Mahlzeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oranienburg
Postanschrift: Schloßplatz 1
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oranienburg.de🌏
E-Mail: michelczak@oranienburg.de📧
Telefon: +49 3301600700📞
Fax: +49 330160099700 📠
1. Interessierte Unternehmen werden gebeten, die Vergabeunterlagen unter Beifügung eines Einzahlungsbelegs über 39,30 EUR bei der unter 1.1) genannten Kontaktstelle anzufordern.
2. Die Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
1. Interessierte Unternehmen werden gebeten, die Vergabeunterlagen unter Beifügung eines Einzahlungsbelegs über 39,30 EUR bei der unter 1.1) genannten Kontaktstelle anzufordern.
2. Die Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für 21 Kindertagesstätten und Schulen, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, sollen eine Mittagversorgung einschließlich Getränke und in den Kindertagesstätten zusätzlich eine ganztägige Getränkeversorgung erfolgen, die den aktuellen wissenschaftlichen Ernährungsrichtlinien entsprechen. Für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen eine gesonderte Ernährung bedürfen, ist eine gesonderte Speisenversorgung bereitzustellen.
Für 21 Kindertagesstätten und Schulen, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, sollen eine Mittagversorgung einschließlich Getränke und in den Kindertagesstätten zusätzlich eine ganztägige Getränkeversorgung erfolgen, die den aktuellen wissenschaftlichen Ernährungsrichtlinien entsprechen. Für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen eine gesonderte Ernährung bedürfen, ist eine gesonderte Speisenversorgung bereitzustellen.
Des Weiteren sollen die Anbieter Anlieferung, Aufbereitung bzw. Fertigstellung und Ausgabe der Speisen vor Ort übernehmen, ferner die Bewirtschaftung einschließlich Reinigung von Geschirr und Besteck, den Speiseausgabestellen und Grobreinigung der Speiseräume sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste. Die Versorgung soll im Warmverplegungssystem (sog. Cook & Hold-System) erfolgen. Andere Verpflegungssysteme (Cook & Chill, Cook & Freeze etc.) sind nicht zulässig. Es wird ein nachweisbarer durchschnittlicher Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) pro Mahlzeit gefordert. Der Mindestwareneinsatz bezeichnet den Anteil des Preises pro Mahlzeit, der auf die Zutaten/Lebensmittel entfällt. Dabei ist der Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) nicht notwendig für jede einzelne Mahlzeit zu erreichen. Es kommt vielmehr auf den durchschnittlichen Mindestwareneinsatz (pro Monat) an, so dass eine entsprechende Mischkalkulation anzustellen ist. Die Leistung ist nach örtlicher Lage und Größe der Einrichtungen in 12 Lose aufgeteilt.
Des Weiteren sollen die Anbieter Anlieferung, Aufbereitung bzw. Fertigstellung und Ausgabe der Speisen vor Ort übernehmen, ferner die Bewirtschaftung einschließlich Reinigung von Geschirr und Besteck, den Speiseausgabestellen und Grobreinigung der Speiseräume sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste. Die Versorgung soll im Warmverplegungssystem (sog. Cook & Hold-System) erfolgen. Andere Verpflegungssysteme (Cook & Chill, Cook & Freeze etc.) sind nicht zulässig. Es wird ein nachweisbarer durchschnittlicher Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) pro Mahlzeit gefordert. Der Mindestwareneinsatz bezeichnet den Anteil des Preises pro Mahlzeit, der auf die Zutaten/Lebensmittel entfällt. Dabei ist der Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) nicht notwendig für jede einzelne Mahlzeit zu erreichen. Es kommt vielmehr auf den durchschnittlichen Mindestwareneinsatz (pro Monat) an, so dass eine entsprechende Mischkalkulation anzustellen ist. Die Leistung ist nach örtlicher Lage und Größe der Einrichtungen in 12 Lose aufgeteilt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mittelstadt I
Kurze Beschreibung: Das Los 1 >Mittelstadt I< umfasst eine Kita.
Menge oder Umfang: Mittagessenversorgung ca. 314 Kinder, Getränkeversorgung ca. 314 Kinder.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mittelstadt II
Kurze Beschreibung: Das Los 2 - Mittelstadt II - umfasst eine Gesamtschule und einen Hort.
Menge oder Umfang: Mittagessenversorgung ca. 410 Kinder, Getränkeversorgung ca. 320 Hortkinder.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Neustadt I
Kurze Beschreibung: Das Los 3 - Neustadt I- umfasst eine Grundschule und einen Hort.
Menge oder Umfang: Mittagessenversorgung ca. 185 Kinder, Getränkeversorgung ca. 150 Hortkinder.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Neustadt II
Kurze Beschreibung: Das Los 4 - Neustadt II - umfasst eine Kita.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 108 Kinder, Getränkeversorgung ca. 108 Kinder.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Neustadt III
Kurze Beschreibung: Das Los 5 - Neustadt III - umfasst eine Kita.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 121 Kinder, Getränkeversorgung ca. 121 Kinder.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Oranienburg/Süd
Kurze Beschreibung: Das Los 6 - Oranienburg/Süd - umfasst eine Kita.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 115 Kinder, Getränkeversorgung ca. 115 Kinder.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Lehnitz I
Kurze Beschreibung: Das Los 7 - Lehnitz I - umfasst eine Grundschule mit Hort.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 165 Kinder, Getränkeversorgung ca. 130 Hortkinder.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Lehnitz II
Kurze Beschreibung: Das Los 8 - Lehnitz II - umfasst eine Kita.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Schmachtenhagen/Wensickendorf/Zehlendorf
Kurze Beschreibung:
Das Los 9 - Schmachtenhagen/Wensickendorf/Zehlendorf - umfasst eine Schule mit Hort und 3 Kitas.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 300 Kinder, Getränkeversorgung ca. 240 Kinder (ca. 90 Hortkinder und 150 Kitakinder).
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Sachsenhausen I
Kurze Beschreibung: Das Los 10 - Sachsenhausen I - umfasst eine Schule.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 70 Kinder.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Friedrichsthal
Kurze Beschreibung: Das Los 11 - Friedrichsthal - umfasst eine Grundschule mit Hort und eine Kita.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 185 Kinder, Getränkeversorgung ca. 155 Kinder (ca. 80 Kitakinder und 75 Hortkinder).
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Sachsenhausen II
Kurze Beschreibung: Das Los 12 - Sachsenhausen II - umfasst eine Kita.
Menge oder Umfang: Mittagsversorgung ca. 40 Kinder, Getränkeversorgung ca. 40 Kinder.
Die Ausschreibung umfasst 12 Lose und insgesamt eine Mindestzahl von ca. 2 248 Essenteilnehmern, was ca. 517 040 Mittagessen pro Schul- bzw. Kitajahr (230 gerechnete Tage) bzw. ca. 1 551 120 bei zweimaliger Verlängerung des grundsätzlich auf ein Jahr fest abgeschlossenen Vertrages (690 gerechnete Tage) bedeutet. Die Anzahl der täglich an der Speisung bzw. an der ganztägigen Getränkeversorgung teilnehmenden Kinder/Jugendlichen verteilt sich auf die einzelnen Lose wie folgt (ca-Angaben):
Die Ausschreibung umfasst 12 Lose und insgesamt eine Mindestzahl von ca. 2 248 Essenteilnehmern, was ca. 517 040 Mittagessen pro Schul- bzw. Kitajahr (230 gerechnete Tage) bzw. ca. 1 551 120 bei zweimaliger Verlängerung des grundsätzlich auf ein Jahr fest abgeschlossenen Vertrages (690 gerechnete Tage) bedeutet. Die Anzahl der täglich an der Speisung bzw. an der ganztägigen Getränkeversorgung teilnehmenden Kinder/Jugendlichen verteilt sich auf die einzelnen Lose wie folgt (ca-Angaben):
1. Los >Mittelstadt I<: Mittagessen ca. 314;
2. Los >Mittelstadt II<: Mittagessen ca. 410;
3. Los >Neustadt I<: Mittagessen ca. 185;
4. Los >Neustadt II<: Mittagessen ca. 108;
5. Los >Neustadt III<: Mittagessen ca. 121;
6. Los >Oranienburg/Süd<: Mittagessen ca. 115;
7. Los >Lehnitz I<: Mittagessen ca. 165;
8. Los >Lehnitz II<: Mittagessen ca. 115;
9. Los >Schmachtenhagen/Wensickendorf/Zehlendorf<: Mittagessen ca. 300;
10. Los >Sachsenhausen I<: Mittagessen ca. 70;
11. Los >Friedrichsthal<: Mittagessen ca. 185;
12. Los >Sachsenhausen II<: Mittagessen ca. 40.
Die Essenversorgung schließt eine Getränkeversorgung ein. In den Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) ist ganztägig eine Getränkeversorgung sicherzustellen. Für Kinder, die aus medizinischen Gründen Ernährungseinschränkungen unterliegen, sind anforderungsgerechte Speisen bereitzustellen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Zubereitung, Anlieferung und Portionierung der Speisen und Getränke zu bzw. in den Einrichtungen, für die Mittagessenversorgung die Ausgabe der Speisen und Getränke, das Einsammeln und Reinigen von Geschirr, Getränkebehältnissen und Bestecken in den Speise- oder Vorbereitungsräumen der Einrichtungen, die Reinigung der Essensausgabestellen und Grobreinigung der Speiseräume sowie für alle Speisen und Getränke die Abholung und Entsorgung von nicht mehr verwendbaren Restmengen.
Die Essenversorgung schließt eine Getränkeversorgung ein. In den Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) ist ganztägig eine Getränkeversorgung sicherzustellen. Für Kinder, die aus medizinischen Gründen Ernährungseinschränkungen unterliegen, sind anforderungsgerechte Speisen bereitzustellen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Zubereitung, Anlieferung und Portionierung der Speisen und Getränke zu bzw. in den Einrichtungen, für die Mittagessenversorgung die Ausgabe der Speisen und Getränke, das Einsammeln und Reinigen von Geschirr, Getränkebehältnissen und Bestecken in den Speise- oder Vorbereitungsräumen der Einrichtungen, die Reinigung der Essensausgabestellen und Grobreinigung der Speiseräume sowie für alle Speisen und Getränke die Abholung und Entsorgung von nicht mehr verwendbaren Restmengen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 16515 Oranienburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche unter den Ziffer III.2.1), II.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als „Eignungsnachweise“ bezeichnet) sind mit dem Angebot spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ordnungsgemäß bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Sämtliche unter den Ziffer III.2.1), II.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als „Eignungsnachweise“ bezeichnet) sind mit dem Angebot spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ordnungsgemäß bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
Die Bieter haben mit dem Angebot in Schriftform einzureichen:
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 7 EG VOL/A:
— Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate),
— Eigenerklärung mittels des von der Vergabestelle den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks über…
… das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A,
… die Einhaltung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 21.9.2011 (GVBl. I/2011, Nr.19) unter Berücksichtigung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgsichen Vergabegesetzes vom 11.2.2014 (GVBl. I/2014, Nr. 6).
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben und Nachweise für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 1 000 000 EUR,
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe schriftlich vorzulegen:
— Nachweise über die Erfüllung der lebensmittel- und hygienerechtlichen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für die zur Vertragsdurchführung einzusetzenden Betriebsstätten und Personal; jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe höchstens 12 Monate alt,
— Nachweise über die Erfüllung der lebensmittel- und hygienerechtlichen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für die zur Vertragsdurchführung einzusetzenden Betriebsstätten und Personal; jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe höchstens 12 Monate alt,
— Angabe der zur Verfügung stehenden Betriebsmittel (Speisen- und Getränkevorbereitung, Produktionsküchen und Kücheninventar), der Transportkapazitäten und des Personals für jeweils mindestens das Los oder die Lose, um die der Bieter sich bewirbt; im Hinblick auf die Produktionsküche(n) ist ein geeigneter Nachweis darüber zu erbringen, dass die Räume dem Bieter spätestens zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage des Mietvertrages oder eines Eigentumsnachweises,
— Angabe der zur Verfügung stehenden Betriebsmittel (Speisen- und Getränkevorbereitung, Produktionsküchen und Kücheninventar), der Transportkapazitäten und des Personals für jeweils mindestens das Los oder die Lose, um die der Bieter sich bewirbt; im Hinblick auf die Produktionsküche(n) ist ein geeigneter Nachweis darüber zu erbringen, dass die Räume dem Bieter spätestens zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage des Mietvertrages oder eines Eigentumsnachweises,
— Darstellung der Erfahrung des Unternehmens im Bereich der Verpflegung von Kinder und Jugendlichen durch Auflistung der wesentlichen Referenzen über von dem Bieter im Zeitraum seit 2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen für private und öffentliche Auftraggeber mit Angabe der Anzahl der Essenteilnehmer und eines Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers mit aktuellen Kontaktdaten.
— Darstellung der Erfahrung des Unternehmens im Bereich der Verpflegung von Kinder und Jugendlichen durch Auflistung der wesentlichen Referenzen über von dem Bieter im Zeitraum seit 2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen für private und öffentliche Auftraggeber mit Angabe der Anzahl der Essenteilnehmer und eines Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers mit aktuellen Kontaktdaten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung monatlich nach § 17 Nr. 1 VOL/B, 3 % Skonto bei Zahlung binnen 15 Kalendertagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
2. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote ist nicht zulässig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß Vergabeunterlagen. Auf die folgenden besonderen Mindestanforderungen für die Ausführung des Aufrages wird bereits an dieser Stelle hingewiesen:
— Als Küchensystem ist ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/den Produktionsküche(n) des/der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird,
— Als Küchensystem ist ausschließlich Cook & Hold (Warmverpflegungssystem) zulässig. Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/den Produktionsküche(n) des/der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird,
— Warmhaltezeit von max. 60 Minuten: Die Warmhaltezeit darf 60 Minuten nicht überschreiten. Die Warmhaltezeit ist definiert als der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Herstellung einer Speise und dem Beginn der Essensausgabe in der jeweiligen Einrichtung,
— Warmhaltezeit von max. 60 Minuten: Die Warmhaltezeit darf 60 Minuten nicht überschreiten. Die Warmhaltezeit ist definiert als der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Herstellung einer Speise und dem Beginn der Essensausgabe in der jeweiligen Einrichtung,
— Es wird ein nachweisbarer durchschnittlicher Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) pro Mahlzeit gefordert. Der Mindestwareneinsatz bezeichnet den Anteil des Preises pro Mahlzeit, der auf die Zutaten/Lebensmittel entfällt. Dabei ist der Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) nicht notwendig für jede einzelne Mahlzeit zu erreichen. Es kommt vielmehr auf den durchschnittlichen Mindestwareneinsatz (pro Monat) an, so dass eine entsprechende Mischkalkulation anzustellen ist,
— Es wird ein nachweisbarer durchschnittlicher Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) pro Mahlzeit gefordert. Der Mindestwareneinsatz bezeichnet den Anteil des Preises pro Mahlzeit, der auf die Zutaten/Lebensmittel entfällt. Dabei ist der Mindestwareneinsatz i. H. von 1,30 EUR (brutto) nicht notwendig für jede einzelne Mahlzeit zu erreichen. Es kommt vielmehr auf den durchschnittlichen Mindestwareneinsatz (pro Monat) an, so dass eine entsprechende Mischkalkulation anzustellen ist,
— Bio-Anteil von mindestens 10 %: Der Anteil der Zutaten aus kontrolliert ökologischem Anbau gemäß EU-Bio-Siegel (EG-VO Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, ABlEG Nr. L 189 v. 20.7.2007, S. 1) oder einer mindestens gleichwertigen Zertifizierung (z. B. Demeter oder Bioland) muss bei der Herstellung einer Speise mindestens 10 % des geldwerten Anteils gemessen am Gesamtwareneinsatz eines Monats betragen,
— Bio-Anteil von mindestens 10 %: Der Anteil der Zutaten aus kontrolliert ökologischem Anbau gemäß EU-Bio-Siegel (EG-VO Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, ABlEG Nr. L 189 v. 20.7.2007, S. 1) oder einer mindestens gleichwertigen Zertifizierung (z. B. Demeter oder Bioland) muss bei der Herstellung einer Speise mindestens 10 % des geldwerten Anteils gemessen am Gesamtwareneinsatz eines Monats betragen,
— Bindung an den DGE-Qualitätsstandard für die Tageseinrichtungen für Kinder (4. Auflage 2013) und den DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung (3. überarbeitete Auflage 2013).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einreichung eines entsprechenden Einzahlungsbelegs bei Abverlangung der Vergabeunterlagen.
Kontodaten/ Bankverbindung:
MBS-Potsdam
Konto Nr.3740923627
BLZ 16050000
IBAN: DE58 16050000 3740 9236 27
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszeck: 36500043110000
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Bildung und Soziales
Frau Amtsleiterin Anke Michelczak
Internetadresse: www.oranienburg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Interessierte Unternehmen werden gebeten, die Vergabeunterlagen unter Beifügung eines Einzahlungsbelegs über 39,30 EUR bei der unter 1.1) genannten Kontaktstelle anzufordern.
2. Die Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 044-073564 (2014-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge