GEWOBAG – Vergabeverfahren – Spandauer Damm 51, 14509 Berlin - Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Der ausgeschriebene Auftrag ist Teil einer neuen Gesamtstrategie der GEWOBAG. Die GEWOBAG hat die eigenen Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt und für ausgewählte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen sowie die technische und rechtliche Machbarkeit detailliert untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in dem „Energiemodell der GEWOBAG“ zusammengefasst. Demnach wird die GEWOBAG die Modernisierung der Heizungsanlagen beschleunigen und mit einer KWK-Offensive verknüpfen: Heizungsanlagen, die technisch und wirtschaftlich hierfür geeignet sind, sollen mit KWK-Anlagen ergänzt werden. Die Errichtung und der Betrieb von KWK-Anlagen soll unter Einbeziehung von Contractoren erfolgen.
Auftraggeber ist die GEWOBAG WB als Tochtergesellschaft der GEWOBAG.
Zur Umsetzung dieses Energiemodells hat die GEWOBAG die GEWOBAG ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH gegründet. Die GEWOBAG ED hat am 01.01.2014 ihre Tätigkeiten aufgenommen und befindet sich derzeit im Aufbau. Es ist geplant, dass die GEWOBAG ED zum 01.01.2015 den Betrieb sämtlicher Heizungsanlagen der zum GEWOBAG-Verbund gehörenden Unternehmen übernimmt und zentral koordiniert. Der ausgeschriebene Auftrag soll daher gegebenenfalls zum 01.01.2015 von der GEWOBAG auf die GEWOBAG ED übertragen werden. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Auftragsvergabe in enger Abstimmung mit der GEWOBAG ED sowie mit weiteren Tochtergesellschaften der GEWOBAG.
Die Heizzentrale befindet sich im Dach des Gebäudes Spandauer Damm 51 im Stadtteil Charlottenburg und versorgt über ein Nahwärmenetz und 15 Unterstationen insgesamt 266 ME mit einer Heizfläche von 20.366 m², wozu auch Liegenschaften von Dritten zählen. Die Heizzentrale wurde 2004 erneuert. Alle Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden beinhalteten keine energetische Sanierung.
Der Auftragnehmer hat für die Dauer von mindestens zehn Jahren alle im Folgenden beschriebenen Leistungen zu erbringen.
Der Auftragnehmer errichtet eine KWK-Anlage, die die Grundlast für die Wärme- und Warmwasserversorgung der angeschlossenen Liegenschaften abdeckt (Beistelllösung). Die Planung der KWK-Anlage, einschließlich der Dimensionierung, sowie die Errichtung der KWK-Anlage ist Aufgabe des Auftragnehmers und erfolgt in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Für die Errichtung der KWK-Anlage werden die jeweiligen Heizzentralen zur Verfügung gestellt. Unter Umständen kommt auch eine Errichtung der KWK-Anlage in einem benachbarten Gebäude des Auftraggebers in Betracht; dies wäre gegebenenfalls im Vergabeverfahren zu klären.
Der Auftragnehmer betreibt die KWK-Anlage für die Laufzeit des Vertrages im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dies umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, damit jederzeit die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung zur Verfügung steht, insbesondere:
— die Beschaffung des Brennstoffes,
— die Wartung der KWK-Anlage,
— die Instandhaltung und Instandsetzung der KWK-Anlage sowie
— die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Messungen.
Der für den Betrieb der KWK-Anlage erforderliche Strom wird vom Auftraggeber beigestellt und nach tatsächlichem Verbrauch jährlich abgerechnet. Die hierfür erforderlichen Zähler sind gegebenenfalls vom Auftragnehmer einzubauen.
Die Einzelheiten der Errichtung und des Betriebs der KWK-Anlage werden im abzuschließenden Contracting- und Wärmelieferungsvertrag geregelt.
Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber spätestens mit der Inbetriebnahme der KWK-Anlage den vollständigen Betrieb der jeweiligen Heizzentralen und beliefert den Auftraggeber mit der in der Heizzentrale erzeugten Wärme. Hierzu pachtet der Auftragnehmer die Bestandsanlage vom Auftraggeber. Der Betrieb der Heizzentrale umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, damit jederzeit die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung zur Verfügung steht, insbesondere:
— die Beschaffung des Brennstoffes,
— die Wartung der Anlage,
— die Instandhaltung und Instandsetzung der Anlage sowie
— die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Messungen.
Der für den Betrieb der Kesselanlage erforderliche Strom wird vom Auftraggeber beigestellt und nach tatsächlichem Verbrauch jährlich abgerechnet. Die hierfür erforderlichen Zähler sind gegebenenfalls vom Auftragnehmer einzubauen.
Die Einzelheiten des Betriebs der Kesselanlage werden im abzuschließenden Contracting- und Wärmelieferungsvertrag geregelt.
Der Auftragnehmer bietet den in der KWK-Anlage erzeugten Strom vorrangig den Mieterinnen und Mietern der GEWOBAG in den angeschlossenen Gebäuden an. Der Vertrieb des Stroms an die Mieterinnen und Mieter erfolgt durch den Auftragnehmer, der hierbei vom GEWOBAG-Verbund unterstützt wird. Zu diesem Zweck wird die GEWOBAG ED eine Wort-/Bildmarke markenrechtlich schützen lassen. Diese Marke steht dem Auftragnehmer zur Vermarktung des dezentral erzeugten KWK-Stroms zur Verfügung. Darüber hinaus wird die GEWOBAG MB Mieterberatungsgesellschaft mbH den Auftragnehmer aktiv bei der Vermarktung des Stroms unterstützen, beispielsweise durch Informationsschreiben an die Mieterinnen und Mieter oder durch entsprechende Anzeigen in den Kundenzeitungen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-17.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-17 Auftragsbekanntmachung