Güteraufzug mit Personenbeförderung für Neubau einer Zentralküche

KRH Servicegesellschaft mbH

Güteraufzug mit Personenbeförderung; 4 Haltestellen auf 3,5 Geschosse verteilt; Traglast 2500 kg; Kabinengröße ca. 2700 x 1800 mm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KRH Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: stefan.birnfeld@krh.eu 📧
Telefon: +49 51192717275 📞
Fax: +49 51192717279 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 034-054721
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 26.03.2014, 10:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Aufzug Neubau Zentralküche, Az. KRH-NZK-0003, Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. (2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlage (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind. (3) Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige europaweite Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 Absatz (1) Satz 1 VOB/A (Abschnitt 1). Da die Vorschriften der VOB/A EG nicht gelten, gelten auch die dortigen Fristenregelungen nicht. Der Ablauf des Eröffnungstermins richtet sich nach § 14 VOB/A. Die Hinweise und Verfahrensangaben bezüglich eines Offenen Verfahrens sind den Vorgaben des Standard-Formblatts geschuldet und als Hinweis auf die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu verstehen. (4) Dieser Bauauftrag wird nach der nationalen Regelung der VOB/A (Abschnitt 1) vergeben. Die ge-schätzte Gesamtvergütung des Bauauftrags liegt deutlich unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes. Trotzdem hat der Auftraggeber sich aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Verfahrenstransparenz für eine europaweite Bekanntmachung entschieden, um einen möglichst großen Bieterkreis anzusprechen. Gleichwohl ist Rechtschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, Vergabesenate der Oberlandesgerichte) gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB nicht gegeben. Ebenso wenig besteht die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB, da die Vorschriften des Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB, Vergabeverordnung) insgesamt mangels Erreichens des Schwellenwertes nicht einschlägig sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Güteraufzug mit Personenbeförderung; 4 Haltestellen auf 3,5 Geschosse verteilt; Traglast 2500 kg; Kabinengröße ca. 2700 x 1800 mm.
Referenznummer: KRH-NZK-0003
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ronnenberg / Empelde.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen vorzulegen:
(1) Darstellung des Bieters/ der Bietergemeinschaft mit Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und im Falle einer Bietergemeinschaft Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten. Ggf. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
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(2) Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren für den Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
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(3) Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vor-läufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen geahndet wurde.
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(4) Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 desSchwarz-arbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,§§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 desStraf-gesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
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(5) Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) für den Bieter/ die Mitgliedereiner Bietergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
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(6) Eigenerklärungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue-und Vergabegesetz (NTVergG)
(6.1) § 4 Abs. 1, 2 NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung):
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG, vom 20. April 2009, BGBl. I S. 799, in der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung findet, oder in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen des AEntG durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde, oder für den jeweiligen Wirtschaftszweig in einer auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG, vom 11.01.1952, BGBl. I S. 17, in der jeweils geltenden Fassung) erlassenen Rechtsverordnung. Für den Fall, dass das meinen/ unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den vorstehend ge-nannten Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer ist als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.“
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(6.2) § 5 NTVergG (Mindestentgelterklärung)
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.“
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(6.3) §13 NTVergG (Nachunternehmereinsatz):
„Ich bzw. wir verpflichte mich/ verpflichten uns, den Nachunternehmern die für mich/uns geltenden Pflichten des NTVergG, insbesondere der §§ 4 und 5 NTVergG aufzuerlegen, die entsprechenden Er-klärungen auf Anforderung vorzulegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu überwachen. Mir ist bekannt, dass die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers der Zustimmung des Auftraggebers bedarf.“
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(6.4) § 15 NTVergG (Sanktionen und Vertragsstrafe):
„Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen aus dem NTVergG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 10 v. H. des Auftragswertes, - je nach pflichtgemäßem Ermessen des öffentlichen Auftraggebers - an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Verpflichtung umfasst auch Verstöße des von mir eingesetzten Nachunternehmers oder eines von diesem eingesetzten Nachunternehmers (Nachnachun-ternehmers), soweit die Verstöße mir bekannt waren oder ich sie hätte kennen müssen. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ich bin damit einverstanden, dass die Nichterfüllung der im NTVergG genannten Anforderungen durch mich oder durch die von mir eingesetzten Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem NTVergG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen.“
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(7) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt.
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(8) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung, dass und in welcher Höhe eine Berufshaft-pflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage-geeigneter Unterlagen (z.B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(9) Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung (Anzahl der Arbeitnehmer) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(10) Nachweis über mindestens drei vergleichbare Referenzen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre abgeschlossen wurden. Der Nachweis muss jeweils folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner beim Auftraggeber (E-Mail und Telefonnummer); Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle der Auftragserteilung verlangt der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0% der Nettoauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die VOB, die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie des Landes Niedersachsen, soweit sie anwendbar sind.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-26 📅
Öffnungsort: beim Auftraggeber; der genaue Ort wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Ort des Eröffnungstermins: beim Auftraggeber; der genaue Ort wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: bevollmächtigte Vertreter der jeweiligen Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KRH Servicegesellschaft mbH
Herrn stefan Birnfeld
Name: Giel Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Seeschloss Monrepos Gebäude 1
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71634
Kontaktperson: Giel Planungsgesellschaft mbH
Herrn Wolfgang Neu oder Herrn Andreas Giel
Telefon: +49 7141221530 📞
Fax: +49 71412215322 📠
URL für weitere Informationen: http://www.giel.com 🌏
Postanschrift: Seeschloss Monrepos Gebäude
URL der Dokumente: http://www.giel.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KRH-NZK-0003
Zusätzliche Informationen
1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 26.03.2014, 10:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Aufzug Neubau Zentralküche, Az. KRH-NZK-0003, Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
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(2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlage (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
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(3) Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige europaweite Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 Absatz (1) Satz 1 VOB/A (Abschnitt 1). Da die Vorschriften der VOB/A EG nicht gelten, gelten auch die dortigen Fristenregelungen nicht. Der Ablauf des Eröffnungstermins richtet sich nach § 14 VOB/A. Die Hinweise und Verfahrensangaben bezüglich eines Offenen Verfahrens sind den Vorgaben des Standard-Formblatts geschuldet und als Hinweis auf die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu verstehen.
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(4) Dieser Bauauftrag wird nach der nationalen Regelung der VOB/A (Abschnitt 1) vergeben. Die ge-schätzte Gesamtvergütung des Bauauftrags liegt deutlich unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes. Trotzdem hat der Auftraggeber sich aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Verfahrenstransparenz für eine europaweite Bekanntmachung entschieden, um einen möglichst großen Bieterkreis anzusprechen. Gleichwohl ist Rechtschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, Vergabesenate der Oberlandesgerichte) gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB nicht gegeben. Ebenso wenig besteht die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB, da die Vorschriften des Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB, Vergabeverordnung) insgesamt mangels Erreichens des Schwellenwertes nicht einschlägig sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 034-054721 (2014-02-13)