Ausgangssituation: Die VBG mit ihrer Hauptverwaltung in Hamburg betreibt ein bundesweites Kommunikationsnetz.Dieses Kommunikationsnetz ist technisch überaltert und zu erneuern.Basis hierfür ist die bereits in Teilen eingeführte Kommunikationslösung auf Basis OpenScape4000 des Herstellers Unify. Diese hochverfügbare Lösung (Geo-Separated Duplex) soll zukünftig die Versorgung aller VBG Standorte (siehe Punkt 1.6) sicherstellen sowie die zukünftigen UC-Services den Nutzern oder Nutzergruppen zur Verfügung stellen können. Die für die Vernetzung der Standorte erforderliche Kommunikationsinfrastruktur ist IP-basierend aufgebaut. Vorrangig kommen zukünftig nur noch IP-Endgeräte (Ausnahme WLAN) zum Einsatz.Mit dieser Ausschreibung werden die für die notwendige Hochrüstung und Erweiterung erforderlichen Lieferungen und Leistungen ausgeschrieben. Projektinhalte: Die Kommunikationsinfrastruktur der VBG soll zukunftsweisend an die heutigen und zukünftigen technischen sowie funktionellen Anforderungen angepasst werden. Es ist eine zukunftsorientierte, transparente und skalierbare Kommunikationsinfrastruktur (basierend auf IP-vermittelten Systemteilen, -applikationen und -endgeräten, ergänzt um notwendige leitungsvermittelte Lösungen (für z. B. Fax) aufzubauen, die den Anforderungen des Betriebes in den nächsten 10 Jahren gerecht wird. In Verbindung mit dieser Maßnahme ist es vorgesehen, alle Standorte zusätzlich mit einer flächendeckenden WLAN-Architektur zu versorgen. Im Rahmen des Projektes sollen darüber hinaus zentrale Services, wie Unified Communication (UC) sowie ein System- und Fault-Management eingeführt werden. Hierfür ist der derzeitig geplante Bedarf angefragt. Die Realisierung des Projektes muss ohne wesentliche Störungen des laufenden Betriebes erfolgen. Es werden lediglich kurzfristige (zu terminierende) Einschränkungen des Telefonbetriebes an den von den Arbeiten betroffenen Standorten akzeptiert. Für „wichtige“ Rufnummern/Teilnehmer sind entsprechende Provisorien zu realisieren, bzw. sind diese mit Priorität umzuschalten.Es ist vorgesehen, einen Servicevertrag für den ausgeschriebenen Lösungsumfang (Laufzeit 48 Monate) abzuschließen. Hierfür sind im Fragenkatalog differenzierte Leistungspakete mit Leistungsoptionen beschrieben und abgefragt, welches den Abschluss eines kundenindividuellen Servicevertrages erlaubt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Telefonvermittlungszentralen
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Telefonvermittlungszentralen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBG – Hauptverwaltung
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dtvp.de🌏
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYKF.
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen – sofern von der Vergabestelle zugelassen – unter http://www.dtvp.de/Center/
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangssituation: Die VBG mit ihrer Hauptverwaltung in Hamburg betreibt ein bundesweites Kommunikationsnetz.Dieses Kommunikationsnetz ist technisch überaltert und zu erneuern.Basis hierfür ist die bereits in Teilen eingeführte Kommunikationslösung auf Basis OpenScape4000 des Herstellers Unify. Diese hochverfügbare Lösung (Geo-Separated Duplex) soll zukünftig die Versorgung aller VBG Standorte (siehe Punkt 1.6) sicherstellen sowie die zukünftigen UC-Services den Nutzern oder Nutzergruppen zur Verfügung stellen können. Die für die Vernetzung der Standorte erforderliche Kommunikationsinfrastruktur ist IP-basierend aufgebaut. Vorrangig kommen zukünftig nur noch IP-Endgeräte (Ausnahme WLAN) zum Einsatz.Mit dieser Ausschreibung werden die für die notwendige Hochrüstung und Erweiterung erforderlichen Lieferungen und Leistungen ausgeschrieben. Projektinhalte: Die Kommunikationsinfrastruktur der VBG soll zukunftsweisend an die heutigen und zukünftigen technischen sowie funktionellen Anforderungen angepasst werden. Es ist eine zukunftsorientierte, transparente und skalierbare Kommunikationsinfrastruktur (basierend auf IP-vermittelten Systemteilen, -applikationen und -endgeräten, ergänzt um notwendige leitungsvermittelte Lösungen (für z. B. Fax) aufzubauen, die den Anforderungen des Betriebes in den nächsten 10 Jahren gerecht wird. In Verbindung mit dieser Maßnahme ist es vorgesehen, alle Standorte zusätzlich mit einer flächendeckenden WLAN-Architektur zu versorgen. Im Rahmen des Projektes sollen darüber hinaus zentrale Services, wie Unified Communication (UC) sowie ein System- und Fault-Management eingeführt werden. Hierfür ist der derzeitig geplante Bedarf angefragt. Die Realisierung des Projektes muss ohne wesentliche Störungen des laufenden Betriebes erfolgen. Es werden lediglich kurzfristige (zu terminierende) Einschränkungen des Telefonbetriebes an den von den Arbeiten betroffenen Standorten akzeptiert. Für „wichtige“ Rufnummern/Teilnehmer sind entsprechende Provisorien zu realisieren, bzw. sind diese mit Priorität umzuschalten.Es ist vorgesehen, einen Servicevertrag für den ausgeschriebenen Lösungsumfang (Laufzeit 48 Monate) abzuschließen. Hierfür sind im Fragenkatalog differenzierte Leistungspakete mit Leistungsoptionen beschrieben und abgefragt, welches den Abschluss eines kundenindividuellen Servicevertrages erlaubt.
Ausgangssituation: Die VBG mit ihrer Hauptverwaltung in Hamburg betreibt ein bundesweites Kommunikationsnetz.Dieses Kommunikationsnetz ist technisch überaltert und zu erneuern.Basis hierfür ist die bereits in Teilen eingeführte Kommunikationslösung auf Basis OpenScape4000 des Herstellers Unify. Diese hochverfügbare Lösung (Geo-Separated Duplex) soll zukünftig die Versorgung aller VBG Standorte (siehe Punkt 1.6) sicherstellen sowie die zukünftigen UC-Services den Nutzern oder Nutzergruppen zur Verfügung stellen können. Die für die Vernetzung der Standorte erforderliche Kommunikationsinfrastruktur ist IP-basierend aufgebaut. Vorrangig kommen zukünftig nur noch IP-Endgeräte (Ausnahme WLAN) zum Einsatz.Mit dieser Ausschreibung werden die für die notwendige Hochrüstung und Erweiterung erforderlichen Lieferungen und Leistungen ausgeschrieben. Projektinhalte: Die Kommunikationsinfrastruktur der VBG soll zukunftsweisend an die heutigen und zukünftigen technischen sowie funktionellen Anforderungen angepasst werden. Es ist eine zukunftsorientierte, transparente und skalierbare Kommunikationsinfrastruktur (basierend auf IP-vermittelten Systemteilen, -applikationen und -endgeräten, ergänzt um notwendige leitungsvermittelte Lösungen (für z. B. Fax) aufzubauen, die den Anforderungen des Betriebes in den nächsten 10 Jahren gerecht wird. In Verbindung mit dieser Maßnahme ist es vorgesehen, alle Standorte zusätzlich mit einer flächendeckenden WLAN-Architektur zu versorgen. Im Rahmen des Projektes sollen darüber hinaus zentrale Services, wie Unified Communication (UC) sowie ein System- und Fault-Management eingeführt werden. Hierfür ist der derzeitig geplante Bedarf angefragt. Die Realisierung des Projektes muss ohne wesentliche Störungen des laufenden Betriebes erfolgen. Es werden lediglich kurzfristige (zu terminierende) Einschränkungen des Telefonbetriebes an den von den Arbeiten betroffenen Standorten akzeptiert. Für „wichtige“ Rufnummern/Teilnehmer sind entsprechende Provisorien zu realisieren, bzw. sind diese mit Priorität umzuschalten.Es ist vorgesehen, einen Servicevertrag für den ausgeschriebenen Lösungsumfang (Laufzeit 48 Monate) abzuschließen. Hierfür sind im Fragenkatalog differenzierte Leistungspakete mit Leistungsoptionen beschrieben und abgefragt, welches den Abschluss eines kundenindividuellen Servicevertrages erlaubt.
Referenznummer: VBG/2014/10/0766
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: VBG – Hauptverwaltung, Deelbögenkamp 4, 22297, Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
— Angebotsdeckblatt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges: Handelsregisterauszug darf nicht älter als 3 Monate sein (Gerechnet vom Bekanntmachungsdatum dieser Vergabe) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
— Nachweis über Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
— Nachweis über Partnerstatus „Premier Solution Provider“ (Unify): Geforderter Status „Premier Solution Provider“ mit den Spezialisierungen: „Small Medium Business“, „Enterprise Solutions“ und „Contact Center Solutions“ (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
— Nachweis über Partnerstatus „Premier Solution Provider“ (Unify): Geforderter Status „Premier Solution Provider“ mit den Spezialisierungen: „Small Medium Business“, „Enterprise Solutions“ und „Contact Center Solutions“ (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
— Nachweis über mind. 10 ausgebildete und einsetzbare Systemtechniker für OpenScape 4000 im bundesweiten Einsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
— Nachweis über Partnerstatus „Silber-Partner“ des Herstellers Extreme Networks (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
— Nachweis über mind. 2 ausgebildete und einsetzbare Techniker/-innen für die CommandSMB Lösung: (Mindestqualifikation FNT CommandSMB Grundkurs und FNT CommansSMB Systembetreuung (Technik)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nachweis von 2 Referenzen mit Abschluss und erfolgreicher Abnahme im Zeitraum der letzten 3 Jahre in vergleichbaren Umfang zur ausschriebenen Leistung: Namentliche Nennung der Unternehmensreferenzen mit Angabe einer/eines dort telefonisch erreichbaren Ansprechpartner(s)/-in (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nachweis von 2 Referenzen mit Abschluss und erfolgreicher Abnahme im Zeitraum der letzten 3 Jahre in vergleichbaren Umfang zur ausschriebenen Leistung: Namentliche Nennung der Unternehmensreferenzen mit Angabe einer/eines dort telefonisch erreichbaren Ansprechpartner(s)/-in (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nennung der Standorte und der Anzahl der bundesweit betriebenen Servicestellen für die ausgeschriebene Systemtechnik: Nennung der inländischen Servicestellen und dort durchschnittlich jährlich (der letzten 3 Geschäftsjahre) eingesetzten Servicetechniker für die ausgeschriebene Systemtechnik (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nennung der Standorte und der Anzahl der bundesweit betriebenen Servicestellen für die ausgeschriebene Systemtechnik: Nennung der inländischen Servicestellen und dort durchschnittlich jährlich (der letzten 3 Geschäftsjahre) eingesetzten Servicetechniker für die ausgeschriebene Systemtechnik (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über Vorhandensein eines Servicecenters mit einer Erreichbarkeit von 7 Tagen/24 Stunden zur Annahme und Koordinierung von Serviceeinsätzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 5 000 000 EUR mit Laufzeit bis zum Ende der maximalen Laufzeit des Service- sowie des Rahmenvertrages von 48 Monaten nach Auftragserteilung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 5 000 000 EUR mit Laufzeit bis zum Ende der maximalen Laufzeit des Service- sowie des Rahmenvertrages von 48 Monaten nach Auftragserteilung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-09 📅
Öffnungsort: Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Buchholz
Internetadresse: www.dtvp.de🌏
Name: VBG – Hauptverwaltung
URL für weitere Informationen: www.dtvp.de🌏
URL der Dokumente: www.dtvp.de🌏
URL der Teilnahme: www.dtvp.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-05 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2014/10/0766
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYKF.
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen – sofern von der Vergabestelle zugelassen – unter http://www.dtvp.de/Center/
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101 a Informations- und Wartepflicht:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 101b Unwirksamkeit: „(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber, 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“ § 107 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 101b Unwirksamkeit: „(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber, 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“ § 107 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.