Inkassodienstleistung

Vattenfall Europe Sales GmbH

Dienstleistung für ein außergerichtliches und gerichtliches Inkasso bis zur Vollstreckung von Titeln für schlussfakturierte Forderungen von Privat- und Gewerbekunden im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus, beispielsweise bei Wohnortwechsel ins Ausland.
Dienstleistung für Vollstreckung von Titeln für bereits durch den Auftraggeber titulierte Forderungen von Privat-/Gewerbe- und Geschäftskunden im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus, beispielsweise bei Wohnortwechsel ins Ausland.
Die angesprochenen Dienstleistungen verstehen sich inklusive aufkommender Adressrecherchen und Kundendatenrecherchen sowie inklusive Langzeitüberwachung für titulierte Forderungen, bei denen die Zwangsvollstreckung erfolglos war oder harte Negativmerkmale vorliegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Forderungsfälle aus dem gerichtlichen Inkasso ca. 9 000 pro Jahr mit einem Durchschnittswert von ca. 1 200 EUR.Forderungsfälle aus dem außergerichtlichen Inkasso von ca. 55 000 pro Jahr mit einem Durchschnitt von ca. 550 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vattenfall Europe Sales GmbH
Postanschrift: Chausseestraße 23
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: sales-inkasso@vattenfall.com 📧
Telefon: +49 3026714282 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 237-417997
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung. 1. Die Bewerbung ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit Register A und fortlaufend bezeichnet sind. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend. 2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus. 3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. 4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. 5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden. 6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern IIII.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen. 7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht. 8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen. 10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird. 11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage (23.1.2015) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten. 12. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen. 13. Einverständnis, dass einem Vor-Ort-Besuch stattgegeben wird, um die betrieblichen Gegebenheiten - bezogen auf Prozessabläufe, Wissensmanagement und Qualitätssicherung - zu bewerten. B. Abschichtung. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt: 1. Formale Prüfung, 2. Eignungsprüfung, 3. Abschichtung. Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema: Zu 1: Formale Prüfung Die geforderten Nachweise und Erklärungen werden auf Vollständigkeit geprüft. Zu 2. Eignungsprüfung. Prüfung von vergaberechtlichen Ausschlussgründen (= Erfüllung der als Mindestbedingung gekennzeichneten Anforderungen). Zu 3. Abschichtung. Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung vorgelegten Referenzen und Angaben gewertet. a) Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Jahr 2014. Anzahl größer 250 Mitarbeiter = 20 Punkte, Anzahl größer 200 Mitarbeiter = 10 Punkte, Anzahl kleiner gleich 200 Mitarbeiter = 5 Punkte. (b) Anzahl Inkassoneuzugänge im Jahr 2014. Energiebranche. Anzahl größer 100 000 = 30 Punkte, Anzahl größer 50 000 = 15 Punkte, Anzahl kleiner gleich 50 000 = 5 Punkte. Branchen Telekommunikation, Banken oder E-Commerce. Anzahl größer 100 000 = 20 Punkte, Anzahl größer 50 000 = 10 Punkte, Anzahl kleiner gleich 50 000 = 3 Punkte. Soweit ein Bewerber ausschließlich Inkassoneuzugänge aus nur einer Branche (Energiebranche oder Telekommunikation-, Banken-, E-Commercebranche) mitteilt, erfolgt die Bewertung nur innerhalb der jeweiligen Branche. Werden dagegen vom Bewerber Inkassoneuzugänge sowohl aus der Energiebranche als auch aus den Branchen Telekommunikation, Banken oder E-Commerce mitgeteilt, erfolgt eine Addition der jeweils erreichten Punkte. Dabei ist zu beachten, dass die erreichbare maximale Gesamtpunktzahl auf 30 begrenzt ist. (c) Anzahl Referenzen. Energiebranche. Anzahl größer 10 = 20 Punkte, Anzahl größer 5 = 10 Punkte, Anzahl kleiner gleich 5 = 5 Punkte. Branchen Telekommunikation, Banken oder E-Commerce. Anzahl größer 10 = 10 Punkte, Anzahl größer 5 = 5 Punkte, Anzahl kleiner gleich 5 = 2 Punkte. Soweit ein Bewerber ausschließlich Referenzen aus nur einer Branche (Energiebranche oder Telekommunikation-, Banken-, E-Commercebranche) mitteilt, erfolgt die Bewertung nur innerhalb der jeweiligen Branche. Werden dagegen vom Bewerber Referenzen sowohl aus der Energiebranche als auch aus den Branchen Telekommunikation, Banken oder E-Commerce mitgeteilt, erfolgt eine Addition der jeweils erreichten Punkte. Dabei ist zu beachten, dass die erreichbare maximale Gesamtpunktzahl auf 20 begrenzt ist. Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb der Kategorie a, b und c. Die Addition der Kategorien ergibt die Gesamtpunktzahl. Die maximal 5 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 5 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe. Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können: 1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). 2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers. 3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Dienstleistung für ein außergerichtliches und gerichtliches Inkasso bis zur Vollstreckung von Titeln für schlussfakturierte Forderungen von Privat- und Gewerbekunden im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus, beispielsweise bei Wohnortwechsel ins Ausland.
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Dienstleistung für Vollstreckung von Titeln für bereits durch den Auftraggeber titulierte Forderungen von Privat-/Gewerbe- und Geschäftskunden im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus, beispielsweise bei Wohnortwechsel ins Ausland.
Die angesprochenen Dienstleistungen verstehen sich inklusive aufkommender Adressrecherchen und Kundendatenrecherchen sowie inklusive Langzeitüberwachung für titulierte Forderungen, bei denen die Zwangsvollstreckung erfolglos war oder harte Negativmerkmale vorliegen.
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Menge oder Umfang:
Forderungsfälle aus dem gerichtlichen Inkasso ca. 9 000 pro Jahr mit einem Durchschnittswert von ca. 1 200 EUR.
Forderungsfälle aus dem außergerichtlichen Inkasso von ca. 55 000 pro Jahr mit einem Durchschnitt von ca. 550 EUR.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: EU-2014-B07-06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Standort des Bewerbers.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3)
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
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Register A) (Mindestanforderung).
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen Struktur (Branchenfokus, Regionaler Fokus, kompletter Dienstleistungsumfang über die ausgeschriebene Leistung hinaus, Gründungsjahr, Strategie und Betreibungsphilosophie, Standorte des Unternehmes in Deutschland).
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Register B) (Mindestbedingung).
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) (Mindestbedingung).
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) (Mindestbedingung).
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) (Mindestbedingung).
Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Register F) (Nachweis).
Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Register G) (Mindestbedingung).
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannte Umstände vorliegen. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
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Register H) (Mindestbedingung).
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bewerber ausgeschlossen werden.
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Register I: (Mindestbedingung).
Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter „Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
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Register J: (Mindestbedingung).
Nachweis über die Registrierung in der Vattenfall Supplier Bank (VSB) mindestens der Stufe 1. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern den Nachweis der Registrierung in VSB Stufe 2 zu fordern. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
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Bei der Registrierung in Stufe 2 können Kosten anfallen, die vom Bewerber zu tragen sind.
Die Registrierung darf zum Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU nicht älter als 12 Monate sein.
Fragen bezüglich der Registrierung können an supplierqualification.management@vattenfall.com gerichtet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3) (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.2) der Bekanntmachung vorzulegen. Den Nachweis unter III.2.2), Register N) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen).
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Register K) (Mindestbedingung).
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Register L) (Nachweis).
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.
Register M) (Nachweis).
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Sachschäden und für Vermögensschäden.
Register N)
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.3), Register O bis Y der Bekanntmachung vorzulegen.
Register O)
Nennung der im Jahr 2013 und 2014 beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers.
Register P) (Mindestbedingung)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
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Register Q)
Nennung der im Jahr 2013 und 2014 erhaltenen Inkassoneuzugänge aus der Energie-/Telekommunikations-/Banken-/ und E-Commerce-Branche. Bitte separat pro Branche angeben.
Register R) (Mindestbedingung)
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist die Aufttragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
Register S) (Mindestbedingung)
Die Bewerber müssen in geeigneter Form nachweisen, dass keine Wettbewerber des Auftraggebers an ihnen Anteile haben oder in sonstiger Weise gesellschaftsrechtlich mit ihnen verbunden sind bzw. ganz oder anteilig Eigentum an ihnen haben. Als Wettbewerber werden sämtliche Unternehmen verstanden, die Vertrieb und Vermarktung von Energie (Strom, Gas, Wärme, Kälte) zu ihrem Unternehmenszweck haben. Zum Nachweis sind die Gesellschafter-/Geschäftsleitung und die Eigentumsstrukturen des Bewerbers aufzuzeigen und nachzuweisen.
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Register T) (Mindestbedingung).
Nachweis der Mitgliedschaft in einem Verband der Federation of European National Collection Associations oder gleichwertig.
Register U) (Mindestbedingung).
Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bieter im Auftragsfall in der Lage ist, die auf Belegpositionsebene übergebene Forderungen durch die Inkassosoftware ebenso auf Positionsebene für jedes einzelne Kundenkonto separat zu verwalten und nicht zu gruppieren. (Sicherstellung einer bidirektionalen Kommunikation.) Die Erklärung muss weiterhin umfassen, dass der Bewerber in der Lage ist, zwei spezifische Abgabestellen anzubinden. Zum Einen für die aus SAP IS-U heraus abgegebene Forderungen des Auftraggebers, zum Anderen für die aus dem juristischen System des Auftraggebers heraus abgegebene Forderungen.
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Register V)
Erklärung, an welchen Standorten die in Punkt II.1.5) beschriebene Leistung ausgeführt werden soll. Mindestens ein Standort muss in Deutschland liegen.
Register W) (Mindestbedingung).
Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist folgendes sicherzustellen: Vorhandensein eines eigenen WEB-Portals aus dem die übergebenen Vorgänge eingesehen werden können.
Register X)
Nennung von vergleichbaren Referenzen (nicht älter als 2 Jahre vom Tag der Veröffentlichung) aus der Energie-/Telekommunikation-/Banken- und E-Commerce-Branche und transparente Darstellung der Anzahl der Inkassoneuzugänge für die Jahre 2013 und 2014 sowie der Erfolgsquote für die Jahre 2013 und 2014, jeweils bezogen auf die genannte Referenz.
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Bei der Berechnung der Erfolgsquote bitten wir um Darstellung der Berechnungsgrundlagen und behalten uns vor, die Angaben zu überprüfen.
Register Y) (Nachweis)
Nachweis über ein Wissenmanagementsystem
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
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Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstitutiert.
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Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Marika Breunung
Name: Vattenfall Europe Business Service GmbH; Angebotseingangsstelle (Raum 4.0.113)
Postanschrift: Puschkinallee 52
Postleitzahl: 12435

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen haben unverzüglich zu erfolgen; das unbestimmte Tatbestandsmerkmal „unverzüglich“ wird auf 5 Kalendertage festgelegt.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 2 GWB).
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b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 3 GWB).
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c) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 237-417997 (2014-12-04)
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