„Institut für lebenslanges Lernen – Bürgerschaftliches Engagement im Alter“

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

Ziel der Auftragsvergabe ist es, dass das neu zu gründende Institut für lebenslanges Lernen (Auftragnehmer) dazu beiträgt, möglichst viele bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen bei der Ausübung Ihres Engagements zu unterstützen und sie zu schulen. Um dies zu erreichen, muss zunächst das vorhandene Angebot recherchiert und auf dessen Grundlage bedarfsgerecht ein Angebotskatalog konzipiert werden, der sowohl neue Themen aufgreift als auch Schulungsmodule der Ausbildung im Rahmen der Programme „Erfahrungswissen für Initiativen“, „ehrenamtliche Wohnberater“ sowie Fort- und Weiterbildungen für Seniorenvertretungen umfasst. In Zusammenarbeit mit den in diesem Arbeitsfeld tätigen Akteuren soll ein Programm an Schulungen und Fortbildungen entwickelt werden, das interessierte ältere Menschen bei der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements unterstützt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-05 Auftragsbekanntmachung
2014-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer Bildungseinrichtung
Menge oder Umfang:
1. AusgangslageBürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender demografischer Veränderungen gewinnt das bürgerschaftliche Engagement und die gegenseitige Unterstützung in der Bürgergesellschaft eine wesentliche Bedeutung. Zielsetzung für die Gesellschaft und Politik muss es zukünftig sein, die Selbst- und Mitverantwortung zu fördern. Es gilt deshalb, auch älteren Menschen neue Wege für Selbst- und Mitverantwortung in der Zivilgesellschaft zu ebnen.Die Ergebnisse des aktuellen Freiwilligensurveys zeigen, dass freiwilliges Engagement auch bei älteren Menschen eine sich entwickelnde Größe, aber im Vergleich zu anderen Altersgruppen niedriger ist. Vielfach bleiben die Potentiale in der Gesellschaft unbeachtet und damit ungenutzt, was sich die Gesellschaft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Zukunft nicht mehr erlauben kann. Deshalb müssen von verschiedenen Akteuren entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die freiwilliges Engagement von älteren Menschen begünstigen. Der Freiwilligensurvey weist auch darauf hin, dass insbesondere ältere Menschen für ein Engagement gewonnen werden können, wenn sie gezielt informiert und auf für sie passenden Zugangswegen angesprochen werden.Aus diesem Grund ist vorgesehen, ein Projekt „Institut für lebenslanges Lernen – Bürgerschaftliches Engagement im Alter“ zu initiieren, um die älteren Menschen gezielt anzusprechen und Schulungen und Fortbildungen für ältere engagierte Menschen anzubieten, um sie bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement zu unterstützen. Im Rahmen der Arbeit des Instituts für lebenslanges Lernen können sowohl einzelne relevante Themen als auch Schulungsmodule, z.B. für die Ausbildung der sogenannten Seniortrainerinnen und Seniortrainer, der kommunalen Seniorenvertretungen, der ehrenamtlichen Wohnberaterinnen sowie für weitere bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen angeboten werden. Der Vorteil des Instituts für lebenslanges Lernen ist dabei, dass sowohl neue für diesen Personenkreis interessante Themen aufgegriffen und geschult werden können als auch das vorhandene Angebot gebündelt und so bekannt gemacht wird. Zudem können im Rahmen des Projekts „Institut für lebenslanges Lernen – Bürgerschaftliches Engagement im Alter“ Synergieeffekte genutzt werden, da bestimmte Themen für mehrere Zielgruppen älterer Menschen interessant sind. Für das Institut für lebenslanges Lernen ist kein eigenes Gebäude notwendig, die Schulungen und Fortbildungen sollen vielmehr an unterschiedlichen Standorten in Bayern in dafür bereits bestehenden geeigneten Räumen angeboten werden.2. Vorhaben im AllgemeinenHintergrund für die Neugründung des Instituts für lebenslanges Lernen (Auftragnehmer) ist es, dass dieses dazu beitragen soll, möglichst viele bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen bei der Ausübung Ihres Engagements zu unterstützen und sie zu schulen. Um dies zu erreichen, muss zunächst das vorhandene Angebot recherchiert und auf dessen Grundlage bedarfsgerecht ein Angebotskatalog konzipiert werden, der sowohl neue Themen aufgreift als auch Schulungsmodule der Ausbildung im Rahmen der Programme „Erfahrungswissen für Initiativen“, „ehrenamtliche Wohnberater“ sowie Fort- und Weiterbildungen für Seniorenvertretungen umfasst. In Zusammenarbeit mit den in diesem Arbeitsfeld tätigen Akteuren soll ein Programm an Schulungen und Fortbildungen entwickelt werden, dass interessierte ältere Menschen bei der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements unterstützt.Der Auftragnehmer entwickelt einen jährlichen Fort- und Weiterbildungskatalog für bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen in Bayern und ist zudem zuständig für die Verbreitung und Werbung, die Organisation und Durchführung sowie die Evaluation und kontinuierliche Weiterentwicklung.Tätigkeitschwerpunkt soll die Entwicklung und Durchführung eines bayernweiten Schulungs- und Fortbildungsprogramms für bürgerschaftliches Engagement älterer Menschen sein, das das bisherige Angebot bedarfsgerecht mit neuen Schulungen und Fortbildungen ergänzt.3. Vorhaben im EinzelnenDas neu zu gründende Institut für lebenslanges Lernen hat seine Tätigkeit in enger Abstimmung mit dem StMAS und den bisherigen Akteuren zu erfüllen. Das Institut für lebenslanges Lernen sucht nach geeigneten Zugangswegen und Möglichkeiten, um die älteren Menschen über bürgerschaftliches Engagement und das Schulungs- und Fortbildungsangebot zu informieren und zur Teilnahme an den Schulungen und Fortbildungen zu motivieren.Folgende Aufgaben sind im Einzelnen zu erfüllen:a) Gewinnung eines Überblicks über vorhandene Schulungs- und Fortbildungsangebote im Bereich bürgerschaftliches Engagement älterer Menschen in BayernAls Grundlage für die Tätigkeit des neu zu gründenden Instituts für lebenslanges Lernen muss zunächst ein Überblick über vorhandene Schulungs- und Fortbildungsangebote im Bereich ehrenamtliches Engagement älterer Menschen gewonnen werden. Das Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden, mit bisherigen Anbietern zusammen zu arbeiten und den Bedarf zu eruieren.b) Herausgabe eines Schulungs- und Fortbildungsprogramms für bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen auf Grundlage des vorhandenen Bedarfs / Organisation und Durchführung von vordefinierten Schulungen in Zu-sammenarbeit mit einschlägigen AkteurenDie Zielsetzung ist, ein bayernweites Schulungs- und Fortbildungsprogramm zu entwickeln, um interessierten älteren Menschen eine umfassende Information über das Schulungs- und Fortbildungsangebot in diesem Bereich zu geben. Die Teilnahme an den Schulungen und Fortbildungen soll grundsätzlich für die bürgerschaftlich Engagierten kostenfrei sein. Das StMAS wird daher im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel dem Auftragnehmer die anfallenden Übernachtungs- und Bewirtungskosten bezahlen. Sollten die Haushaltsmittel dem StMAS nicht zur Verfügung stehen, so hat der Auftragnehmer von den Teilnehmern eine kostendeckende Aufwandspauschale zu verlangen.Das Institut für lebenslanges Lernen übernimmt die Organisation und Durchführung folgender Schulungen und Fortbildungen sowie die Evaluation. Das jährliche Schulungsprogramm soll mindestens folgende Bausteine beinhalten:Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Programms „Erfahrungswissen für Initiativen“ (EFI) nach dem Curriculum von: EFI Bayern (Hrsg.) (2012): seniorTrainerinnen – Weiterbildung, Teil B: Handbuch für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, Würzburg.Diese Weiterbildungsmaßnahme sollte insgesamt mindestens dreimal, an unterschiedlichen Standorten in Bayern angeboten werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Schulung insgesamt mindestens 45 Schulungseinheiten umfasst, in mindestens zwei Blöcken angeboten wird und damit Übernachtungs- und Bewirtungskosten anfallen. Eine Kooperation mit EFI Bayern e.V. wird vorausgesetzt.Fort- und Weiterbildungen für Seniorenvertretungen: hier ist von mindestens sieben Einstiegsseminaren in allen Regierungsbezirken (jeweils 1tägig) auszugehen. Eine Kooperation mit der Landesseniorenvertretung Bayern wird vorausgesetzt.Fort- und Weiterbildungen für ehrenamtlich tätige Wohnberater: insgesamt ist hier von mindestens zwei Schulungen jährlich mit einem jeweils zeitlichen Umfang von rund 40 Stunden auszugehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Schulung jeweils in zwei Blöcken angeboten wird und damit Übernachtungs- und Bewirtungs-kosten anfallen. Eine Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung Bayern wird vorausgesetzt.c) Ermittlung des Bedarfs an weiteren Themen für Schulungen und Fortbildung für ältere Menschen im Bereich bürgerschaftliches Engagement; Organisation und Durchführung von eintägigen FortbildungsveranstaltungenEin zentrales Anliegen ist es, dass das Institut für lebenslanges Lernen, auf Grundlage der Ist-Situation weitere Schulungs- und Fortbildungsbedarfe ermittelt und Fortbildungen anbietet. Weitere wichtige Themenbereiche könnten beispielsweise „Wohnen im Alter“ oder „Aufbau von Assistenzleistungen für ältere Menschen“ (wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen, „Seniorengenossenschaften“) sein. Das Institut für lebenslanges Lernen übernimmt die Organisation und Durchführung dieser Schulungen und Fortbildungen sowie die Evaluation. Es ist davon auszugehen, dass jährlich mindestens zehn bis fünfzehn Tagesseminare zu unterschiedlichen Themen bayernweit anfallen. Eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren ist notwendig.d) Einwerbung von DrittmittelnAufgabe des Instituts für lebenslanges Lernen ist es zudem, sich über weitere mögliche Drittmittel zu informieren und diese zu nutzen. Evtl. könnten mögliche Drittmittel vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Stiftung Generali Zukunftsfonds oder anderen Akteuren abgerufen werden. Die Drittmittel hat der Auftragnehmer bei der Erstellung seines Angebots und seiner Kalkulation zu berücksichtigen und auszuweisen.e) Öffentlichkeitsarbeit, um das Angebot der Zielgruppe bekannt zu machen und sie bzw. deren Koordinierungsstellen zur Teilnahme/bürgerschaftlichem Engagement zu motivierenZiel des Projekts ist es, die Zielgruppe der älteren Menschen und deren Anlaufstellen auf geeigneten Zugangswegen über bürgerschaftliches Engagement und die dazu angebotenen Schulungen und Fortbildungen zu informieren. Im Vordergrund steht dabei, die älteren Menschen auf die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements in ihrem Lebensumfeld aufmerksam zu machen und sie bei der Ausübung zu unterstützen. Das Institut für lebenslanges Lernen identifiziert dabei zunächst die für die Zielgruppe geeigneten Zugangswege und nutzt dann die geeigneten Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit.f) QualitätssicherungDas Institut für lebenslanges Lernen hat, Fort- und Weiterbildungen für bürgerschaftlich Engagierte auf einem hohen Qualitätsniveau anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist auf die Auswahl geeigneter Referentinnen und Referenten ein besonderes Augenmerk zu legen. Eine Evaluation nach Abschluss der jeweiligen Fort- und Weiterbildung ist fester Bestandteil. Zudem ist eine kontinuierliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren und dem StMAS notwendig. Ggf. ist anzudenken, für die jeweiligen Fort- und Weiterbildungen eigene „geschützte“ Teilnahmezertifikate zu entwickeln, um damit die jeweilige Qualität zu verdeutlichen.150 000220 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb einer Bildungseinrichtung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de 🌏
E-Mail: charlotte.denstorff@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611478 📞
Fax: +49 891261181478 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 049-082030
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm insbesondere verschiedene vorformulierte Eigenerklärungen und das Aufforderungsschreiben zur Stellung eines Teilnahmeantrags samt Anlage 1-3. In diesem Aufforderungsschreiben enthalten sind insbesondere auch die formalen Hinweise für etwaige Fragen und Hinweise zum Verfahren sowie die relevanten Fristen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Auftragsvergabe ist es, dass das neu zu gründende Institut für lebenslanges Lernen (Auftragnehmer) dazu beiträgt, möglichst viele bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen bei der Ausübung Ihres Engagements zu unterstützen und sie zu schulen. Um dies zu erreichen, muss zunächst das vorhandene Angebot recherchiert und auf dessen Grundlage bedarfsgerecht ein Angebotskatalog konzipiert werden, der sowohl neue Themen aufgreift als auch Schulungsmodule der Ausbildung im Rahmen der Programme „Erfahrungswissen für Initiativen“, „ehrenamtliche Wohnberater“ sowie Fort- und Weiterbildungen für Seniorenvertretungen umfasst. In Zusammenarbeit mit den in diesem Arbeitsfeld tätigen Akteuren soll ein Programm an Schulungen und Fortbildungen entwickelt werden, das interessierte ältere Menschen bei der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements unterstützt.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
1. Ausgangslage
Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender demografischer Veränderungen gewinnt das bürgerschaftliche Engagement und die gegenseitige Unterstützung in der Bürgergesellschaft eine wesentliche Bedeutung. Zielsetzung für die Gesellschaft und Politik muss es zukünftig sein, die Selbst- und Mitverantwortung zu fördern. Es gilt deshalb, auch älteren Menschen neue Wege für Selbst- und Mitverantwortung in der Zivilgesellschaft zu ebnen.
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Die Ergebnisse des aktuellen Freiwilligensurveys zeigen, dass freiwilliges Engagement auch bei älteren Menschen eine sich entwickelnde Größe, aber im Vergleich zu anderen Altersgruppen niedriger ist. Vielfach bleiben die Potentiale in der Gesellschaft unbeachtet und damit ungenutzt, was sich die Gesellschaft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Zukunft nicht mehr erlauben kann. Deshalb müssen von verschiedenen Akteuren entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die freiwilliges Engagement von älteren Menschen begünstigen. Der Freiwilligensurvey weist auch darauf hin, dass insbesondere ältere Menschen für ein Engagement gewonnen werden können, wenn sie gezielt informiert und auf für sie passenden Zugangswegen angesprochen werden.
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Aus diesem Grund ist vorgesehen, ein Projekt „Institut für lebenslanges Lernen – Bürgerschaftliches Engagement im Alter“ zu initiieren, um die älteren Menschen gezielt anzusprechen und Schulungen und Fortbildungen für ältere engagierte Menschen anzubieten, um sie bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement zu unterstützen. Im Rahmen der Arbeit des Instituts für lebenslanges Lernen können sowohl einzelne relevante Themen als auch Schulungsmodule, z.B. für die Ausbildung der sogenannten Seniortrainerinnen und Seniortrainer, der kommunalen Seniorenvertretungen, der ehrenamtlichen Wohnberaterinnen sowie für weitere bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen angeboten werden. Der Vorteil des Instituts für lebenslanges Lernen ist dabei, dass sowohl neue für diesen Personenkreis interessante Themen aufgegriffen und geschult werden können als auch das vorhandene Angebot gebündelt und so bekannt gemacht wird. Zudem können im Rahmen des Projekts „Institut für lebenslanges Lernen – Bürgerschaftliches Engagement im Alter“ Synergieeffekte genutzt werden, da bestimmte Themen für mehrere Zielgruppen älterer Menschen interessant sind. Für das Institut für lebenslanges Lernen ist kein eigenes Gebäude notwendig, die Schulungen und Fortbildungen sollen vielmehr an unterschiedlichen Standorten in Bayern in dafür bereits bestehenden geeigneten Räumen angeboten werden.
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2. Vorhaben im Allgemeinen
Hintergrund für die Neugründung des Instituts für lebenslanges Lernen (Auftragnehmer) ist es, dass dieses dazu beitragen soll, möglichst viele bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen bei der Ausübung Ihres Engagements zu unterstützen und sie zu schulen. Um dies zu erreichen, muss zunächst das vorhandene Angebot recherchiert und auf dessen Grundlage bedarfsgerecht ein Angebotskatalog konzipiert werden, der sowohl neue Themen aufgreift als auch Schulungsmodule der Ausbildung im Rahmen der Programme „Erfahrungswissen für Initiativen“, „ehrenamtliche Wohnberater“ sowie Fort- und Weiterbildungen für Seniorenvertretungen umfasst. In Zusammenarbeit mit den in diesem Arbeitsfeld tätigen Akteuren soll ein Programm an Schulungen und Fortbildungen entwickelt werden, dass interessierte ältere Menschen bei der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements unterstützt.
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Der Auftragnehmer entwickelt einen jährlichen Fort- und Weiterbildungskatalog für bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen in Bayern und ist zudem zuständig für die Verbreitung und Werbung, die Organisation und Durchführung sowie die Evaluation und kontinuierliche Weiterentwicklung.
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Tätigkeitschwerpunkt soll die Entwicklung und Durchführung eines bayernweiten Schulungs- und Fortbildungsprogramms für bürgerschaftliches Engagement älterer Menschen sein, das das bisherige Angebot bedarfsgerecht mit neuen Schulungen und Fortbildungen ergänzt.
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3. Vorhaben im Einzelnen
Das neu zu gründende Institut für lebenslanges Lernen hat seine Tätigkeit in enger Abstimmung mit dem StMAS und den bisherigen Akteuren zu erfüllen. Das Institut für lebenslanges Lernen sucht nach geeigneten Zugangswegen und Möglichkeiten, um die älteren Menschen über bürgerschaftliches Engagement und das Schulungs- und Fortbildungsangebot zu informieren und zur Teilnahme an den Schulungen und Fortbildungen zu motivieren.
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Folgende Aufgaben sind im Einzelnen zu erfüllen:
a) Gewinnung eines Überblicks über vorhandene Schulungs- und Fortbildungsangebote im Bereich bürgerschaftliches Engagement älterer Menschen in Bayern
Als Grundlage für die Tätigkeit des neu zu gründenden Instituts für lebenslanges Lernen muss zunächst ein Überblick über vorhandene Schulungs- und Fortbildungsangebote im Bereich ehrenamtliches Engagement älterer Menschen gewonnen werden. Das Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden, mit bisherigen Anbietern zusammen zu arbeiten und den Bedarf zu eruieren.
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b) Herausgabe eines Schulungs- und Fortbildungsprogramms für bürgerschaftlich engagierte ältere Menschen auf Grundlage des vorhandenen Bedarfs / Organisation und Durchführung von vordefinierten Schulungen in Zu-sammenarbeit mit einschlägigen Akteuren
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Die Zielsetzung ist, ein bayernweites Schulungs- und Fortbildungsprogramm zu entwickeln, um interessierten älteren Menschen eine umfassende Information über das Schulungs- und Fortbildungsangebot in diesem Bereich zu geben. Die Teilnahme an den Schulungen und Fortbildungen soll grundsätzlich für die bürgerschaftlich Engagierten kostenfrei sein. Das StMAS wird daher im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel dem Auftragnehmer die anfallenden Übernachtungs- und Bewirtungskosten bezahlen. Sollten die Haushaltsmittel dem StMAS nicht zur Verfügung stehen, so hat der Auftragnehmer von den Teilnehmern eine kostendeckende Aufwandspauschale zu verlangen.
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Das Institut für lebenslanges Lernen übernimmt die Organisation und Durchführung folgender Schulungen und Fortbildungen sowie die Evaluation. Das jährliche Schulungsprogramm soll mindestens folgende Bausteine beinhalten:
Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Programms „Erfahrungswissen für Initiativen“ (EFI) nach dem Curriculum von: EFI Bayern (Hrsg.) (2012): seniorTrainerinnen – Weiterbildung, Teil B: Handbuch für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, Würzburg.
Diese Weiterbildungsmaßnahme sollte insgesamt mindestens dreimal, an unterschiedlichen Standorten in Bayern angeboten werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Schulung insgesamt mindestens 45 Schulungseinheiten umfasst, in mindestens zwei Blöcken angeboten wird und damit Übernachtungs- und Bewirtungskosten anfallen. Eine Kooperation mit EFI Bayern e.V. wird vorausgesetzt.
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Fort- und Weiterbildungen für Seniorenvertretungen: hier ist von mindestens sieben Einstiegsseminaren in allen Regierungsbezirken (jeweils 1tägig) auszugehen. Eine Kooperation mit der Landesseniorenvertretung Bayern wird vorausgesetzt.
Fort- und Weiterbildungen für ehrenamtlich tätige Wohnberater: insgesamt ist hier von mindestens zwei Schulungen jährlich mit einem jeweils zeitlichen Umfang von rund 40 Stunden auszugehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Schulung jeweils in zwei Blöcken angeboten wird und damit Übernachtungs- und Bewirtungs-kosten anfallen. Eine Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung Bayern wird vorausgesetzt.
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c) Ermittlung des Bedarfs an weiteren Themen für Schulungen und Fortbildung für ältere Menschen im Bereich bürgerschaftliches Engagement; Organisation und Durchführung von eintägigen Fortbildungsveranstaltungen
Ein zentrales Anliegen ist es, dass das Institut für lebenslanges Lernen, auf Grundlage der Ist-Situation weitere Schulungs- und Fortbildungsbedarfe ermittelt und Fortbildungen anbietet. Weitere wichtige Themenbereiche könnten beispielsweise „Wohnen im Alter“ oder „Aufbau von Assistenzleistungen für ältere Menschen“ (wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen, „Seniorengenossenschaften“) sein. Das Institut für lebenslanges Lernen übernimmt die Organisation und Durchführung dieser Schulungen und Fortbildungen sowie die Evaluation. Es ist davon auszugehen, dass jährlich mindestens zehn bis fünfzehn Tagesseminare zu unterschiedlichen Themen bayernweit anfallen. Eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren ist notwendig.
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d) Einwerbung von Drittmitteln
Aufgabe des Instituts für lebenslanges Lernen ist es zudem, sich über weitere mögliche Drittmittel zu informieren und diese zu nutzen. Evtl. könnten mögliche Drittmittel vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Stiftung Generali Zukunftsfonds oder anderen Akteuren abgerufen werden. Die Drittmittel hat der Auftragnehmer bei der Erstellung seines Angebots und seiner Kalkulation zu berücksichtigen und auszuweisen.
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e) Öffentlichkeitsarbeit, um das Angebot der Zielgruppe bekannt zu machen und sie bzw. deren Koordinierungsstellen zur Teilnahme/bürgerschaftlichem Engagement zu motivieren
Ziel des Projekts ist es, die Zielgruppe der älteren Menschen und deren Anlaufstellen auf geeigneten Zugangswegen über bürgerschaftliches Engagement und die dazu angebotenen Schulungen und Fortbildungen zu informieren. Im Vordergrund steht dabei, die älteren Menschen auf die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements in ihrem Lebensumfeld aufmerksam zu machen und sie bei der Ausübung zu unterstützen. Das Institut für lebenslanges Lernen identifiziert dabei zunächst die für die Zielgruppe geeigneten Zugangswege und nutzt dann die geeigneten Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit.
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f) Qualitätssicherung
Das Institut für lebenslanges Lernen hat, Fort- und Weiterbildungen für bürgerschaftlich Engagierte auf einem hohen Qualitätsniveau anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist auf die Auswahl geeigneter Referentinnen und Referenten ein besonderes Augenmerk zu legen. Eine Evaluation nach Abschluss der jeweiligen Fort- und Weiterbildung ist fester Bestandteil. Zudem ist eine kontinuierliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren und dem StMAS notwendig. Ggf. ist anzudenken, für die jeweiligen Fort- und Weiterbildungen eigene „geschützte“ Teilnahmezertifikate zu entwickeln, um damit die jeweilige Qualität zu verdeutlichen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 💰
220 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine Verlängerungsoption von zwei Jahren Laufzeit im Anschluss an die zunächst dreijährige Vertragslaufzeit vorgesehen. Die Ausübung der Option ist einerseits abhängig von der Zuweisung der nötigen Haushaltsmittel und andererseits von der Qualität der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Die Ausübung erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (unterschriebenes Telefax reicht). Die Erklärung erfolgt zur besseren Planbarkeit für den Auftragnehmer so rasch als möglich nach der Entscheidung über die haushaltsrechtliche Situation der entsprechenden Mittel.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: S5/0271.01-1/116

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Entsprechend der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
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Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des - bereits zu diesem Zeitpunkt bekannten - Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen (Ziff. 1 bis 3) für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Falls die benannten Subunternehmer ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen, sind für Letztere die Erklärungen. Ziff. 1 lit. l) und m) vorzulegen.
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Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
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Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
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Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen.
1a) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die in § 4 Abs. 9 Buchstaben a), b), c) und e) VOF genannten Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorliegen und sich der Erklärende bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung seinen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann (Online verfügbar) (A)
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1b) Unterschriebene Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen (Online verfügbar) (A)
1c) Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen eines in § 4 Abs. 6 Buchstaben a) bis g) VOF genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist (Einem Verstoß gegen diese Strafvorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten) und dass der Erklärende sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung einen Ausschluss des Bewerbers von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. (Online verfügbar)
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Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder einen sonst in § 4 Abs. 7 VOF genannten Nachweis einzuholen. (A)
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1d) Unterschriebene Scientology-Schutzerklärung (Online verfügbar) (A),
1e) Unterschriebene Erklärung zum Ausschluss bei Schwarzarbeit (Online verfügbar) (A)
1f) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters (A)
1g) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (Online verfügbar) (A)
1h) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung aller Mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung (Online verfügbar) (A)
1i) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung, ob ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein selbständiges Angebot abgibt (A)
1j) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Ausführliche Darstellung der Arbeitsteilung bei der Durchführung des Auftrages (A)
1k) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Darstellung, wie sichergestellt ist, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (z.B. Verpflichtungserklärung, Vorvertrag) und Vorlage einer Kopie der entsprechenden Vereinbarung (A).
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1l) Erklärung, ob der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen ist (A),
1m) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Benennung aller einzusetzenden Subunternehmer und Beschreibung der Teilbereiche, für die der Einsatz eines Subunternehmers jeweils vorgesehen ist. (A).
1n) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Unterschriebene Erklärung von jedem Subunternehmer, dessen Einsatz geplant ist, in der dieser unter Angabe seiner Firma, Anschrift (Straße, Ort), Telefon, Telefax, Ansprechpartner und Firma des Bewerbers erklärt, welche für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Ressourcen er der Firma des Bewerbers zur Verfügung stellt. (Online verfügbar) (A).
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1o) Unterschriebene Erklärung, in der bestätigt wird, dass die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation in deutscher Sprache erfolgt (Online verfügbar) (A).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Entsprechend der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
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Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des - bereits zu diesem Zeitpunkt bekannten - Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen (Ziff. 1 bis 3) für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff. 2) sowie zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. 3) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Falls die benannten Subunternehmer ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen, sind für Letztere die Erklärungen. Ziff. 1 lit. l) und m) vorzulegen.
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Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
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Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
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Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen.
2a) Vorlage einer unterschriebenen Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Versicherungssummen (Online verfügbar) (A)
2b) Unterschriebene Erklärung über die finanzielle Situation (Online verfügbar) (A)
2c) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten ersichtlich ist (B 10 %)
2d) Unterschriebene Erklärung,
— ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, insbesondere potentiellen Mitbewerbern, bestehen;
— ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen eine relevante Zusammenarbeit mit anderen besteht.
Die Erklärung muss nicht abgegeben werden, sofern berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen. (A)
2e) Angabe aller Standorte und Niederlassungen des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland (A)
2f) Darstellung der Organisationsstruktur und des Leistungsspektrums des Unternehmens (A/B 25 %)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Entsprechend der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der finanziellen und wirtschaftlichen sowie der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
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Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des - bereits zu diesem Zeitpunkt bekannten - Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen (Ziff. 1 bis 3) für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff. 2) sowie zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. 3) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Falls die benannten Subunternehmer ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen, sind für Letztere die Erklärungen. Ziff. 1 lit. l) und m) vorzulegen.
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Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
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Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
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3a) Angabe, welche Mitarbeiter/innen die Projektleitung und die Vertretung über-nehmen werden und ggf. welche zusätzlichen Mitarbeiter/innen im Fall der Auftragserteilung den Auftrag durchführen werden. (Als Mindestpersonal wird eine Projektleitung und eine Vertretung vorausgesetzt) (A)
Mehr anzeigen
3b) Gefordert werden auf Ebene der Projektleitung und ihrer Vertretung jeweils ein Hochschulabschluss im Bereich der Pädagogik, Soziologie, Gerontologie, Psychologie, Sozialpädagogik oder verwandter Studiengänge sowie einschlägige Erfahrungen bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte im Leitungsbereich (Mindestanforderungen).
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Für die Bewertung der Qualifikation des gesamten eingeplanten Personals maßgeblich sind einschlägige Erfahrungen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung. Dies gilt für die Ebene der Projektleitung ebenso wie für potentielle zusätzliche Mitarbeiter im Projekt. Die Eignung des für den Auftrag vorgesehenen Personals soll wie folgt nachgewiesen werden:
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aa) detaillierte Lebensläufe und Nachweis der beruflichen Qualifikationen durch Zeugniskopien,
bb) Darstellung einschlägiger Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Projekten aus dem Bereich der Erwachsenenbildung.
cc) Darstellung der vorgesehenen Referenten und deren Qualifikation und Erfahrungshintergrund bezogen auf Mindestanforderungen:
(A); darüber hinaus: (B 35 %)
3c) Darstellung der Verteilung der voraussichtlich zu erbringenden Aufgaben auf das für den Auftrag vorgesehene Personal (B 15 %),
3d) Vorlage dreier Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzen sollen sich auf den Zeitraum 2008 bis 2013 beziehen; die Aufträge sollen abgeschlossen sein.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers,
— Bezeichnung des Projektes,
— inhaltliche Darstellung des Projekts,
— Projektdauer (Anfangs- und Enddatum),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Funktion, Tel, E-Mail, Postadresse) (B 15 %).
Mindeststandards:
Gefordert werden auf Ebene der Projektleitung und ihrer Vertretung jeweils ein Hochschulabschluss im Bereich der Pädagogik, Soziologie, Gerontologie, Psychologie, Sozialpädagogik oder verwandter Studiengänge sowie einschlägige Erfahrungen bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte im Leitungsbereich.
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Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70% der zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien) ergibt sich aus dem als Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben vom 5.3.2014 („Bewertung der Eignungskriterien”) unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm unter der Rubrik "„Institut für lebenslanges Lernen - Bürgerschaftliches Engagement im Alter” bekannt gemachten Dokument, auf das ausdrücklich verwiesen wird.Sollten mehr als drei Bewerber mindestens 70 % der erreichbaren Bewertungspunkte erzielen, so werden lediglich die besten drei Bewerber zum Angebot aufgefordert.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-04-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S 5
Frau Charlotte Denstorff
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S5/0271.01-1/116

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB mit dem Wortlaut:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
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hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2014/S 049-082030 (2014-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 147-264842
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 49-082030
ABl. S-Ausgabe: 147

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen (20)
2. Vorgehensweise/Methodik (20)
3. Qualitätssicherende Maßnahmen (10)
4. Inhalt der Präsentation (10)
5. Nachvollziehbarkeit der Präsentation (5)
6. Auftritt und Darstellung (5)
7. Auftragshöhe (20)
8. Plausibiliät des Preises (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-30 📅
Name: pme akademie gGmbH
Postanschrift: Flottwellstraße 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2014/S 147-264842 (2014-07-31)