Interessenbekundungsverfahren Breitbandversorgung

Amt Probstei

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren des Amtes Probstei betreffend eine künftige Vergabe für den Aufbau einer Breitbandinfrastruktur im Gebiet der Gemeinden des Amtes oder – je nach noch zu erfolgender politischer Willensbildung – einiger davon.
Unmittelbares Ziel des Verfahrens ist nicht bereits die Erteilung eines entsprechenden Auftrags, sondern die Ermöglichung dieser Willensbildung auf der Grundlage der Informationen, die im Rahmen der Interessenbekundung erlangt werden. Die beihilferechtlich vorgeschriebene Markterkundung bei vorhandenen Netzbetreibern hinsichtlich der Ausbauabsichten hat unabhängig von diesem Verfahren bereits stattgefunden.
Übergeordnete Zielsetzung des Amtes Probstei und seiner Gemeinden ist ein flächendeckender Ausbau aller möglichen Kabelverzweiger mit einer Bandbreite von bis zu 50 MBit/s in den Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Laboe, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf, Wisch.
Die angestrebte Versorgung mittels FTTN/C (Fiber to the Node/Curb) soll für private Endnutzer und für Kleingewerbe/Selbständige/Heimarbeiter bei bis zu 50 Mbit/s Downstream, mindestens aber 30 MBit/s Downstream, und bis zu 10 Mbit/s Upstream liegen. Im Hinblick auf zukünftige technische Entwicklungen und steigende Nutzeranforderungen soll eine Ausbaufähigkeit auf mehr als 50 MBit/s im Downstream und mindestens 25 MBit/s im Upstream gegeben sein. Dabei sollen sowohl neue technologische Möglichkeiten in der Nutzung der Kupfer-Anschlussleitungen (Vectoring) als auch Fiber to the Building/Home mit marktüblichen Datenraten von mindestens 100 MBit/s und die Bereitstellung symmetrischer Dienste berücksichtigt werden.
Der künftige Anbieter soll ein komplettes technisches NGA-Kommunikationsnetz errichten, das die Versorgung mit DSL- und VDSL-Kommunikationsdiensten gestattet.
Das Amt und seine Gemeinden streben eine beihilfefreie Erbringung der dazu erforderlichen Leistungen an. Soweit jedoch nach Maßgabe der Regelungen des vorliegenden Verfahrens eine wirtschaftliche Deckungslücke eines künftigen Anbieters nachvollziehbar dargelegt wird, kann unter Beachtung der bestehenden beihilferechtlichen Regelungen und nach Maßgabe eines künftigen Vergabewettbewerbs eine Förderung erfolgen, und zwar auch durch Beistellung von baulichen Vorleistungen (Leerrohrförderung).
Das vorliegende Interessenbekundungsverfahren ist zweistufig ausgestaltet: Zunächst findet aufgrund dieser Bekanntmachung ein Teilnahmewettbewerb betreffend die Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren statt. Im Teilnahmewettbewerb qualifizierte Unternehmen erhalten nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ein Informationsmemorandum. Auf dessen Grundlage sind dann (unverbindliche) Angebotsindikationen abzugeben. Zu Angebotsindikationen, die den formalen Anforderungen genügen, werden Informationsgespräche geführt. Es ist jedoch vorbehalten, den Teilnehmerkreis des Interessenbekundungsverfahrens sukzessive zu verringern.
Den Abschluss des Verfahrens bildet ein interner Auswertungsbericht. Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Mitteilung mit einer (unverbindlichen) Rückmeldung zur Angebotsindikation. Die Inhalte der Angebotsindikationen werden vom Auftraggeber und den amtsangehörigen Gemeinden nur für die Zwecke der Entscheidungsfindung und weiteren Verfahrensgestaltung verwendet und im Übrigen vertraulich behandelt.
Das vorliegende Verfahren ist als Interessenbekundungsverfahren kein auf einen Zuschlag oder Auftrag ausgerichtet das Vergabeverfahren. Vielmehr wird aufgrund der Erkenntnisse aus dem Interessenbekundungsverfahren entschieden, ob und ggf. für welche Gemeinden ein Vergabeverfahren eingeleitet wird. Falls das erfolgt, wird dafür eine erneute Bekanntmachung veröffentlicht.
Die Beteiligung an dem vorliegenden Teilnahmewettbewerb und Interessenbekundungsverfahren begründet keine Ansprüche auf eine Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder gar auf eine Zuschlagserteilung.
Eine Verbindung zu einem etwaigen nachfolgenden Vergabeverfahren besteht lediglich in Folgendem:
— Die Erkenntnisse aus dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren werden in einem etwaigen nachfolgenden Vergabeverfahren inhaltlich berücksichtigt, etwa was die Lösungsmodelle angeht, die in einem Vergabeverfahren am ehesten Aussicht auf Erfolg versprechen.
— Qualifizierte Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens, die eine Angebotsindikation abgegeben haben, können in einem nachfolgenden Vergabeverfahren in der Weise „gesetzt“ werden, dass sie sich nicht erneut in einem weiteren Teilnahmewettbewerb um die Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren bewerben müssen. Die gesetzten Teilnehmer würden in einer künftigen Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ausdrücklich aufgeführt werden. Ein Anspruch auf die Setzung wird durch die Teilnahme am vorliegenden Interessenbekundungsverfahren allerdings nicht begründet.
Die Beteiligung an dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren ist umgekehrt auch nicht zwingende Voraussetzung für die Beteiligung an einem künftigen Vergabeverfahren, zu dem eine erneute Bekanntmachung veröffentlicht werden würde.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass im Falle der Durchführung eines Vergabeverfahrens ein Vertragsschluss voraussichtlich nicht mit dem Amt oder amtsangehörigen Gemeinden unmittelbar zu Stande käme, sondern mit einem für diesen Fall von der öffentlichen Hand noch gesondert zu gründenden Infrastrukturträger.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-29.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-29 Auftragsbekanntmachung
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