IT-System für Tankanlagen der DB Energie GmbH, weitere Informationen in der Datei „Beschreibung der Anfrage 14TEI13581“ in den Anlagen der Vergabeplattform der DB AG. Für die Vergabeplattform muss der Interessent angemeldet sein. Zugang über: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/default.aspx
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-System für Tankanlagen der DB Energie GmbH
14TEI13581
Produkte/Dienstleistungen: Netzbetriebssystem📦
Titel: IT-System für Tankanlagen der DB Energie GmbH
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenerfassungssystem📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Automatisierungssystem📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BRD bundesweit
Beschreibung der Beschaffung: IT-System für Tankanlagen der DB Energie GmbH
Dauer
Datum des Beginns: 2016-05-23 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 109-195594
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 14TEI13581
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: IT-System für Tankanlagen der DB Energie GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KSW Technik GmbH
Postanschrift: Schwammelwitzer Straße 10
Postort: Einbeck
Postleitzahl: 37574
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Northeim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 888754.39 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 244-559641 (2018-12-14)