Kompetenz- und Servicestelle für Vernetzung und Kommunikation für das Programm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“
Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ baut auf den Vorläuferprogrammen gegen Extremismus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf. In der letzten Förderperiode von 2010 bis 2014 waren dies die Programme Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken sowie „Initiative Demokratie stärken“. Die Ergebnisse waren die Grundlage, um im Konzept des neuen Bundesprogramms einerseits Bewährtes fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits Umsteuerungen vorzunehmen, die gemäß den Erkenntnissen von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation angezeigt sind.
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Entdeckung der NSU-Morde hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Polarisierung geben weiterhin Angriffsflächen für menschenverachtende Ideologien, Gewalt und politisierte Konflikte. Auf Basis der Koalitionsvereinbarung, der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und unter Berücksichtigung der Bundeszuständigkeit will das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf kommunaler, regionaler, auf Landes- und Bundesebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirksame Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen.
Pfeiler des Programms sind:
A. Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“.
B. Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und mobiler, Opfer und Ausstiegsberatung.
C. Die Förderung und Strukturentwicklung bundesweiter Träger.
D. Die Förderung modellhafter Maßnahmen ausgewählter Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und im ländlichen Raum.
E. Die Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention.
F. Einrichtung einer Kompetenz- und Servicestelle für Vernetzung und Kommunikation.
A Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“.
Die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne (LAP) wird ausgebaut (220 statt bisher ca. 170 LAP). Dabei wird die bisherige Zusammenarbeit aller staatlichen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen gestärkt und die bisherigen lokalen, externen Koordinierungsstellen zu Koordinierungs- und Fachstellen weiterentwickelt. Neben den Aufwendungen für die Koordinierungs- und Fachstellen wird die lokale Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit gefördert, ein Aktions- und Initiativfonds bereitgestellt und es kann ein partizipativ gestalteter Jugendfonds unterstützt werden.
B Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Mobiler.
Opfer- und Ausstiegs-Beratung.
Die Arbeit der Mobilen Beratung und der Opferberatung wird gestärkt und im Rahmen landesweiter Netzwerke stärker gefördert. Das BMFSFJ unterstützt die Weiterentwicklung der bisherigen Beratungsnetzwerke zu Demokratiezentren als Koordinierungs- und Vernetzungsstellen der Prävention und Intervention in den einzelnen Bundesländern.
Die Demokratiezentren unterstützen die (Weiter-) Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten, z. B. „Partnerschaft für Demokratie“ in ihrem Bundesland.
C Die Förderung und Strukturentwicklung bundesweiter Träger.
Auf Basis des SGB VIII § 83 Abs. 1 können erstmalig im neuen Bundesprogramm Träger mit überregionaler Bedeutung längerfristig gefördert werden. Schwerpunkte der Arbeit sollten im Rahmen des Programms vor allem sein:
— Innovation und Weiterentwicklung thematischer Schwerpunkte,
— Ausrichtung von Fortbildungen, Arbeitstagungen und sonstigen Einzelmaßnahmen,
— Beteiligung und Initiierung von Fachdebatten,
— Aufgreifen aktueller Debatten, auch international,
— Bundesweite Koordinierung und Vernetzung im Themen- oder Strukturfeld,
— Beratung des Ministeriums, der landesweiten Beratungsnetzwerke oder lokaler Akteure.
Es soll eine Rahmenvereinbarung für fünf Jahre abgeschlossen werden. Jährlich erfolgen Bilanz- und Zielgespräche.
D Die Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und im ländlichen Raum
Im Rahmen der Umsetzung der Programmziele werden innovative, modellhafte Projekte zu folgende aktuellen Hauptschwerpunktthemen gefördert:
— Demokratieentwicklung im ländlichen Raum,
— Aktuelle Themen des Antisemitismus,
— Islamfeindlichkeit,
— Antiziganismus,
— Homophobie.
E Die Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention.
Auf Basis der Erfahrungen in der bisherigen „Initiative Demokratie Stärken“ ist allgemeiner Schwerpunkt die Arbeit mit durch inhumane Einstellungen gefährdeten oder affinen Jugendlichen. Dabei können Projekte, die sich gegen feindselige Mentalitäten, die Ungleichwertigkeit von Menschen und vorurteilbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt wenden, gefördert werden. In den Blick genommen werden sollen vor allem Rechtsextremismus, Ethnozentrismus, radikale und demokratie- bzw. rechtsstaatsfeindliche Formen des Islam, Ultranationalismus und linke Militanz. Strukturell sollen zukünftig lokale, sozialräumliche Projekte in Wissenschaft-Praxis-Verbünden und Tandemprojekten im Vordergrund stehen.
F Die Umsetzung des Programms.
Die administrative Umsetzung des Programms soll weiterhin durch eine Beauftragung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erfolgen. Für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesprogramms und seiner Ergebnisse soll das BAFzA das BMFSFJ unterstützen. Die Programmevaluation übernimmt das DJI. Es wird ein Programmbeirat zur Begleitung der Umsetzung des Programms eingerichtet.
Es soll eine Kompetenz- und Servicestelle eingerichtet werden die bisher gesammeltes Wissen weiter nutzt, Informationen und Projektergebnisse aufbereitet und zur Verfügung stellt, den Fachaustausch und bundesweite Programmkonferenzen organisiert.
Die wesentlichen Aufgaben der Kompetenz- und Servicestelle sollen sein:
— fachliche Vernetzung zwischen den Programmpartnern unterstützen und programmübergreifenden Fachaustausch anregen,
— Informations- und Wissenstransfer gewährleisten,
— Vorschläge für die weitere Umsetzung und inhaltliche Steuerung im laufenden Programm erarbeiten und Entwicklung und Begleitung von Fortbildungskonzepten,
— Zusammenarbeit mit IDA (Mediathek), BpB (Extremismusprävention, ZdT) und GSUB-Projektegesellschaft zur Sicherung des Erfahrungstransfers aus der bisherigen Tätigkeit des BIK-Netz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-29.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-07-29
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Auftragsbekanntmachung
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2014-11-13
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Ergänzende Angaben
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