Kompetenz- und Servicestelle für Vernetzung und Kommunikation für das Programm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ baut auf den Vorläuferprogrammen gegen Extremismus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf. In der letzten Förderperiode von 2010 bis 2014 waren dies die Programme Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken sowie „Initiative Demokratie stärken“. Die Ergebnisse waren die Grundlage, um im Konzept des neuen Bundesprogramms einerseits Bewährtes fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits Umsteuerungen vorzunehmen, die gemäß den Erkenntnissen von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation angezeigt sind.
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Entdeckung der NSU-Morde hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Polarisierung geben weiterhin Angriffsflächen für menschenverachtende Ideologien, Gewalt und politisierte Konflikte. Auf Basis der Koalitionsvereinbarung, der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und unter Berücksichtigung der Bundeszuständigkeit will das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf kommunaler, regionaler, auf Landes- und Bundesebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirksame Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen.
Pfeiler des Programms sind:
A. Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“.
B. Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und mobiler, Opfer und Ausstiegsberatung.
C. Die Förderung und Strukturentwicklung bundesweiter Träger.
D. Die Förderung modellhafter Maßnahmen ausgewählter Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und im ländlichen Raum.
E. Die Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention.
F. Einrichtung einer Kompetenz- und Servicestelle für Vernetzung und Kommunikation.
A Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“.
Die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne (LAP) wird ausgebaut (220 statt bisher ca. 170 LAP). Dabei wird die bisherige Zusammenarbeit aller staatlichen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen gestärkt und die bisherigen lokalen, externen Koordinierungsstellen zu Koordinierungs- und Fachstellen weiterentwickelt. Neben den Aufwendungen für die Koordinierungs- und Fachstellen wird die lokale Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit gefördert, ein Aktions- und Initiativfonds bereitgestellt und es kann ein partizipativ gestalteter Jugendfonds unterstützt werden.
B Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Mobiler.
Opfer- und Ausstiegs-Beratung.
Die Arbeit der Mobilen Beratung und der Opferberatung wird gestärkt und im Rahmen landesweiter Netzwerke stärker gefördert. Das BMFSFJ unterstützt die Weiterentwicklung der bisherigen Beratungsnetzwerke zu Demokratiezentren als Koordinierungs- und Vernetzungsstellen der Prävention und Intervention in den einzelnen Bundesländern.
Die Demokratiezentren unterstützen die (Weiter-) Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten, z. B. „Partnerschaft für Demokratie“ in ihrem Bundesland.
C Die Förderung und Strukturentwicklung bundesweiter Träger.
Auf Basis des SGB VIII § 83 Abs. 1 können erstmalig im neuen Bundesprogramm Träger mit überregionaler Bedeutung längerfristig gefördert werden. Schwerpunkte der Arbeit sollten im Rahmen des Programms vor allem sein:
— Innovation und Weiterentwicklung thematischer Schwerpunkte,
— Ausrichtung von Fortbildungen, Arbeitstagungen und sonstigen Einzelmaßnahmen,
— Beteiligung und Initiierung von Fachdebatten,
— Aufgreifen aktueller Debatten, auch international,
— Bundesweite Koordinierung und Vernetzung im Themen- oder Strukturfeld,
— Beratung des Ministeriums, der landesweiten Beratungsnetzwerke oder lokaler Akteure.
Es soll eine Rahmenvereinbarung für fünf Jahre abgeschlossen werden. Jährlich erfolgen Bilanz- und Zielgespräche.
D Die Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und im ländlichen Raum
Im Rahmen der Umsetzung der Programmziele werden innovative, modellhafte Projekte zu folgende aktuellen Hauptschwerpunktthemen gefördert:
— Demokratieentwicklung im ländlichen Raum,
— Aktuelle Themen des Antisemitismus,
— Islamfeindlichkeit,
— Antiziganismus,
— Homophobie.
E Die Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention.
Auf Basis der Erfahrungen in der bisherigen „Initiative Demokratie Stärken“ ist allgemeiner Schwerpunkt die Arbeit mit durch inhumane Einstellungen gefährdeten oder affinen Jugendlichen. Dabei können Projekte, die sich gegen feindselige Mentalitäten, die Ungleichwertigkeit von Menschen und vorurteilbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt wenden, gefördert werden. In den Blick genommen werden sollen vor allem Rechtsextremismus, Ethnozentrismus, radikale und demokratie- bzw. rechtsstaatsfeindliche Formen des Islam, Ultranationalismus und linke Militanz. Strukturell sollen zukünftig lokale, sozialräumliche Projekte in Wissenschaft-Praxis-Verbünden und Tandemprojekten im Vordergrund stehen.
F Die Umsetzung des Programms.
Die administrative Umsetzung des Programms soll weiterhin durch eine Beauftragung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erfolgen. Für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesprogramms und seiner Ergebnisse soll das BAFzA das BMFSFJ unterstützen. Die Programmevaluation übernimmt das DJI. Es wird ein Programmbeirat zur Begleitung der Umsetzung des Programms eingerichtet.
Es soll eine Kompetenz- und Servicestelle eingerichtet werden die bisher gesammeltes Wissen weiter nutzt, Informationen und Projektergebnisse aufbereitet und zur Verfügung stellt, den Fachaustausch und bundesweite Programmkonferenzen organisiert.
Die wesentlichen Aufgaben der Kompetenz- und Servicestelle sollen sein:
— fachliche Vernetzung zwischen den Programmpartnern unterstützen und programmübergreifenden Fachaustausch anregen,
— Informations- und Wissenstransfer gewährleisten,
— Vorschläge für die weitere Umsetzung und inhaltliche Steuerung im laufenden Programm erarbeiten und Entwicklung und Begleitung von Fortbildungskonzepten,
— Zusammenarbeit mit IDA (Mediathek), BpB (Extremismusprävention, ZdT) und GSUB-Projektegesellschaft zur Sicherung des Erfahrungstransfers aus der bisherigen Tätigkeit des BIK-Netz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-29 Auftragsbekanntmachung
2014-11-13 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastraße 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de 📧
Telefon: +49 22136734050 📞
Fax: +49 22136734664 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 146-262791
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet. — Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. — Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)- III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. — Ergänzende Unterlagen können bis zum 20.08.2014 bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniel Lehmann; Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden. — Fragen können bis zum 21.8.14 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht. — Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift). — Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Servicestelle Demokratie leben" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Herr Daniel Lehmann; Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln. — Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen. — Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.. — Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. —Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ baut auf den Vorläuferprogrammen gegen Extremismus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf. In der letzten Förderperiode von 2010 bis 2014 waren dies die Programme Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken sowie „Initiative Demokratie stärken“. Die Ergebnisse waren die Grundlage, um im Konzept des neuen Bundesprogramms einerseits Bewährtes fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits Umsteuerungen vorzunehmen, die gemäß den Erkenntnissen von wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation angezeigt sind.
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Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Entdeckung der NSU-Morde hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Polarisierung geben weiterhin Angriffsflächen für menschenverachtende Ideologien, Gewalt und politisierte Konflikte. Auf Basis der Koalitionsvereinbarung, der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und unter Berücksichtigung der Bundeszuständigkeit will das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf kommunaler, regionaler, auf Landes- und Bundesebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirksame Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen.
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Pfeiler des Programms sind:
A. Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“.
B. Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und mobiler, Opfer und Ausstiegsberatung.
C. Die Förderung und Strukturentwicklung bundesweiter Träger.
D. Die Förderung modellhafter Maßnahmen ausgewählter Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und im ländlichen Raum.
E. Die Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention.
F. Einrichtung einer Kompetenz- und Servicestelle für Vernetzung und Kommunikation.
A Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“.
Die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne (LAP) wird ausgebaut (220 statt bisher ca. 170 LAP). Dabei wird die bisherige Zusammenarbeit aller staatlichen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen gestärkt und die bisherigen lokalen, externen Koordinierungsstellen zu Koordinierungs- und Fachstellen weiterentwickelt. Neben den Aufwendungen für die Koordinierungs- und Fachstellen wird die lokale Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit gefördert, ein Aktions- und Initiativfonds bereitgestellt und es kann ein partizipativ gestalteter Jugendfonds unterstützt werden.
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B Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Mobiler.
Opfer- und Ausstiegs-Beratung.
Die Arbeit der Mobilen Beratung und der Opferberatung wird gestärkt und im Rahmen landesweiter Netzwerke stärker gefördert. Das BMFSFJ unterstützt die Weiterentwicklung der bisherigen Beratungsnetzwerke zu Demokratiezentren als Koordinierungs- und Vernetzungsstellen der Prävention und Intervention in den einzelnen Bundesländern.
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Die Demokratiezentren unterstützen die (Weiter-) Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten, z. B. „Partnerschaft für Demokratie“ in ihrem Bundesland.
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C Die Förderung und Strukturentwicklung bundesweiter Träger.
Auf Basis des SGB VIII § 83 Abs. 1 können erstmalig im neuen Bundesprogramm Träger mit überregionaler Bedeutung längerfristig gefördert werden. Schwerpunkte der Arbeit sollten im Rahmen des Programms vor allem sein:
— Innovation und Weiterentwicklung thematischer Schwerpunkte,
— Ausrichtung von Fortbildungen, Arbeitstagungen und sonstigen Einzelmaßnahmen,
— Beteiligung und Initiierung von Fachdebatten,
— Aufgreifen aktueller Debatten, auch international,
— Bundesweite Koordinierung und Vernetzung im Themen- oder Strukturfeld,
— Beratung des Ministeriums, der landesweiten Beratungsnetzwerke oder lokaler Akteure.
Es soll eine Rahmenvereinbarung für fünf Jahre abgeschlossen werden. Jährlich erfolgen Bilanz- und Zielgespräche.
D Die Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und im ländlichen Raum
Im Rahmen der Umsetzung der Programmziele werden innovative, modellhafte Projekte zu folgende aktuellen Hauptschwerpunktthemen gefördert:
— Demokratieentwicklung im ländlichen Raum,
— Aktuelle Themen des Antisemitismus,
— Islamfeindlichkeit,
— Antiziganismus,
— Homophobie.
E Die Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention.
Auf Basis der Erfahrungen in der bisherigen „Initiative Demokratie Stärken“ ist allgemeiner Schwerpunkt die Arbeit mit durch inhumane Einstellungen gefährdeten oder affinen Jugendlichen. Dabei können Projekte, die sich gegen feindselige Mentalitäten, die Ungleichwertigkeit von Menschen und vorurteilbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt wenden, gefördert werden. In den Blick genommen werden sollen vor allem Rechtsextremismus, Ethnozentrismus, radikale und demokratie- bzw. rechtsstaatsfeindliche Formen des Islam, Ultranationalismus und linke Militanz. Strukturell sollen zukünftig lokale, sozialräumliche Projekte in Wissenschaft-Praxis-Verbünden und Tandemprojekten im Vordergrund stehen.
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F Die Umsetzung des Programms.
Die administrative Umsetzung des Programms soll weiterhin durch eine Beauftragung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erfolgen. Für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesprogramms und seiner Ergebnisse soll das BAFzA das BMFSFJ unterstützen. Die Programmevaluation übernimmt das DJI. Es wird ein Programmbeirat zur Begleitung der Umsetzung des Programms eingerichtet.
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Es soll eine Kompetenz- und Servicestelle eingerichtet werden die bisher gesammeltes Wissen weiter nutzt, Informationen und Projektergebnisse aufbereitet und zur Verfügung stellt, den Fachaustausch und bundesweite Programmkonferenzen organisiert.
Die wesentlichen Aufgaben der Kompetenz- und Servicestelle sollen sein:
— fachliche Vernetzung zwischen den Programmpartnern unterstützen und programmübergreifenden Fachaustausch anregen,
— Informations- und Wissenstransfer gewährleisten,
— Vorschläge für die weitere Umsetzung und inhaltliche Steuerung im laufenden Programm erarbeiten und Entwicklung und Begleitung von Fortbildungskonzepten,
— Zusammenarbeit mit IDA (Mediathek), BpB (Extremismusprävention, ZdT) und GSUB-Projektegesellschaft zur Sicherung des Erfahrungstransfers aus der bisherigen Tätigkeit des BIK-Netz.
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung um bis zu 36 Monate ist möglich.
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen).
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen.
c) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/Institution (max. eine DIN A4 – Seite).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a)–d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
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c) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind.
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der/Die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
d) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
— Angabe der Namen der Personen, die in diesen Projekten tätig waren, soweit sie auch in der ausgeschriebenen Leistung tätig werden sollen.
— Herausstellen der Erfahrungen in der Auswertung von Praxis- und Wissenschaftsprojekten im Themenfeld, Bildung von Netzwerken und besondere Inovative Lösungsansätze.
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
g) Bestätigung, dass zur Leistungserbringung vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen. Erfüllungsort ist Berlin.
h) Nachweis über Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit gemäß BITV.
i) Zertifizierung Audit Familie und Beruf.
j) Nachweis von Genderkompetenz.
k) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung.
l) Eigenerklärung zur Anwendung der IT-Sicherheitshinweise gemäß IT-Grundschutz Katalog des BSI.
p) Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (oder vergleichbar).
m) Eigenerklärung zur Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
n) Nachweis über Kenntnisse im Hosting und in der Betreuung von Website.
o) Nachweis über Kenntnisse im Bereicht Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus, Homophobie und Transgender.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z.B. Unternehmensreferenzen/Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1-10 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden. (Siehe III.2. 1)-III.2.3)).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Daniel Lehmann
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50969

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1)- III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bis zum 20.08.2014 bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniel Lehmann; Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
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— Fragen können bis zum 21.8.14 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
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— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Servicestelle Demokratie leben" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Herr Daniel Lehmann; Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
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— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet..
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— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
—Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
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Quelle: OJS 2014/S 146-262791 (2014-07-29)
Ergänzende Angaben (2014-11-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 221-390770
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 146-262791
ABl. S-Ausgabe: 221
Quelle: OJS 2014/S 221-390770 (2014-11-13)