Die Berlin Tourismus & Kongress GmbH (visitBerlin) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einen Dienstleistungs- und Beratungsauftrag zum neu initiierten Projekt „Akzeptanzerhaltung im Tourismus“ (Binnenmarketing/ Zielgruppe Berliner Bevölkerung) zu erteilen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen des Projektes ein interaktives Maßnahmenpaket konzipieren und umsetzen sowie die Auftraggeberin basierend auf Erfahrungen in der Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen mit soziokulturellem Schwerpunkt beraten. Hauptzielgruppe des Projekts ist die Berliner Bevölkerung, mit dem Ziel die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Stadtgesellschaft im Miteinander von Berlinern und Touristen zu erhalten. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen im Einzelnen: — Erarbeitung eines strategischen Konzepts zur Durchführung von 4 interaktiven Maßnahmenpaketen nebst Umsetzungsplan, — Durchführung von 4 interaktiven Maßnahmenpaketen/ Kalenderjahr, — Monitoring/einmalig im Quartal, — Erstellung einer Abschlusspräsentation nebst Kurzbericht (Dokumentation der Arbeitsergebnisse)/ Kalenderjahr, — 20 Beratertage zum Projekt „Akzeptanzerhaltung im Tourismus“/Kalenderjahr. Im Einzelnen bedeutet dies die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Vorbereitung, Konzipierung und Umsetzung des Projekts. Schnittstellen zu folgenden Akteuren wurden im Rahmen des Projektes bereits identifiziert: Berliner Senat, Berliner Bezirke, Polizei und Ordnungsämter, Berliner Unternehmen, z.B. touristische Leistungsträger etc., Touristen und den Berliner Bürgern. Der Auftragnehmer hat ein strategisches Grundkonzept für Maßnahmenpakete zu erarbeiten, mittels derer Themen- und Handlungsfelder zur Erhaltung der Tourismusakzeptanz in Berlin erkannt und definiert werden können. Der Auftragnehmer hat alle im Zuge der Maßnahmenpakete zu erbringenden Leistungen im eigenen Namen zu beauftragen, zu überwachen und mit der Auftraggeberin abzurechnen. Auf der Grundlage der Datenerfassung, der Dokumentation der Arbeitsergebnisse und der erstellten Projektberichte wird der Auftragnehmer auf fachlich hohem Niveau beraten und seine bisherigen Erfahrungswerte und Fachkenntnisse aus durchgeführten soziokulturellen Projekten einbringen. Der Projektauftakt in 2014 soll eine solide Basis für den nachhaltigen und langfristigen Erfolg der interaktiven Maßnahmen bilden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marktforschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marktforschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Postanschrift: Am Karlsbad 11
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.visitBerlin.de🌏
E-Mail: beschaffung@visitberlin.de📧
Fax: +49 30264748950 📠
1.) Das Design der Bewerbung spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Die Bewerbung sollte daher zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: Format DIN A 4, gelocht, nicht geheftet und nicht gebunden! Die Nichteinhaltung dieser Formvorgabe kann dazu führen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise nicht berücksichtigt werden. Die Beifügung von Unterlagen, deren Vorlage bei der Abgabe des Teilnahmeantrags nach Maßgabe dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird, ist nicht erwünscht.
2.) Anträge auf Teilnahme dürfen ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag bis zum 27.5.2014, 12:00 Uhr (Eingang bei visitBerlin) zu versenden. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen - Teilnahmewettbewerb bei visitBerlin: "Akzeptanzerhaltung im Tourismus“
Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Frau Stefanie Gumlich
Am Karlsbad 11
10785 Berlin
Anträge, die auf anderen Übertragungswegen (z.B. per E-Mail, Fax) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Für die Anträge sind vom Bewerber Formblätter auszufüllen, die bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden können. Hierfür genügt eine kurze E-Mail.
3.) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4.) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein.
5.) Die Auftraggeber behalten sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung haben. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
7.) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages beruft) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen zu benennen und Art und Umfang des Drittunternehmeranteils zu bezeichnen. Die Vergabestelle behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer zudem vor, diesen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an Vergabeverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden.
8.) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie einzelner Drittunternehmen, insbesondere auch solche, deren Leistungsanteil Hauptleistungen betreffen, beschränken. Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes haben die Bieter ihrer Obliegenheit nachzukommen, die Verfügbarkeitserklärungen der von ihnen vorgesehenen Drittunternehmen einzureichen.
9.) Nach Eingang, Prüfung und Auswertung der Bewerbungen werden höchstens 10 geeignete Anbieter aufgefordert, die sich im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs beworben haben, ein konkretes Angebot abzugeben. Hierfür werden den ausgewählten Bewerbern zur gegebenen Zeit alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
1.) Das Design der Bewerbung spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Die Bewerbung sollte daher zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: Format DIN A 4, gelocht, nicht geheftet und nicht gebunden! Die Nichteinhaltung dieser Formvorgabe kann dazu führen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise nicht berücksichtigt werden. Die Beifügung von Unterlagen, deren Vorlage bei der Abgabe des Teilnahmeantrags nach Maßgabe dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird, ist nicht erwünscht.
2.) Anträge auf Teilnahme dürfen ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag bis zum 27.5.2014, 12:00 Uhr (Eingang bei visitBerlin) zu versenden. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen - Teilnahmewettbewerb bei visitBerlin: "Akzeptanzerhaltung im Tourismus“
Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Frau Stefanie Gumlich
Am Karlsbad 11
10785 Berlin
Anträge, die auf anderen Übertragungswegen (z.B. per E-Mail, Fax) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Für die Anträge sind vom Bewerber Formblätter auszufüllen, die bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden können. Hierfür genügt eine kurze E-Mail.
3.) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4.) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein.
5.) Die Auftraggeber behalten sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung haben. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
7.) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages beruft) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen zu benennen und Art und Umfang des Drittunternehmeranteils zu bezeichnen. Die Vergabestelle behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer zudem vor, diesen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an Vergabeverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden.
8.) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie einzelner Drittunternehmen, insbesondere auch solche, deren Leistungsanteil Hauptleistungen betreffen, beschränken. Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes haben die Bieter ihrer Obliegenheit nachzukommen, die Verfügbarkeitserklärungen der von ihnen vorgesehenen Drittunternehmen einzureichen.
9.) Nach Eingang, Prüfung und Auswertung der Bewerbungen werden höchstens 10 geeignete Anbieter aufgefordert, die sich im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs beworben haben, ein konkretes Angebot abzugeben. Hierfür werden den ausgewählten Bewerbern zur gegebenen Zeit alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berlin Tourismus & Kongress GmbH (visitBerlin) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einen Dienstleistungs- und Beratungsauftrag zum neu initiierten Projekt „Akzeptanzerhaltung im Tourismus“ (Binnenmarketing/ Zielgruppe Berliner Bevölkerung) zu erteilen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen des Projektes ein interaktives Maßnahmenpaket konzipieren und umsetzen sowie die Auftraggeberin basierend auf Erfahrungen in der Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen mit soziokulturellem Schwerpunkt beraten. Hauptzielgruppe des Projekts ist die Berliner Bevölkerung, mit dem Ziel die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Stadtgesellschaft im Miteinander von Berlinern und Touristen zu erhalten.
Die Berlin Tourismus & Kongress GmbH (visitBerlin) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einen Dienstleistungs- und Beratungsauftrag zum neu initiierten Projekt „Akzeptanzerhaltung im Tourismus“ (Binnenmarketing/ Zielgruppe Berliner Bevölkerung) zu erteilen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen des Projektes ein interaktives Maßnahmenpaket konzipieren und umsetzen sowie die Auftraggeberin basierend auf Erfahrungen in der Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen mit soziokulturellem Schwerpunkt beraten. Hauptzielgruppe des Projekts ist die Berliner Bevölkerung, mit dem Ziel die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Stadtgesellschaft im Miteinander von Berlinern und Touristen zu erhalten.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen im Einzelnen:
— Erarbeitung eines strategischen Konzepts zur Durchführung von 4 interaktiven Maßnahmenpaketen nebst Umsetzungsplan,
— Durchführung von 4 interaktiven Maßnahmenpaketen/ Kalenderjahr,
— Monitoring/einmalig im Quartal,
— Erstellung einer Abschlusspräsentation nebst Kurzbericht (Dokumentation der Arbeitsergebnisse)/ Kalenderjahr,
— 20 Beratertage zum Projekt „Akzeptanzerhaltung im Tourismus“/Kalenderjahr.
Im Einzelnen bedeutet dies die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Vorbereitung, Konzipierung und Umsetzung des Projekts. Schnittstellen zu folgenden Akteuren wurden im Rahmen des Projektes bereits identifiziert: Berliner Senat, Berliner Bezirke, Polizei und Ordnungsämter, Berliner Unternehmen, z.B. touristische Leistungsträger etc., Touristen und den Berliner Bürgern. Der Auftragnehmer hat ein strategisches Grundkonzept für Maßnahmenpakete zu erarbeiten, mittels derer Themen- und Handlungsfelder zur Erhaltung der Tourismusakzeptanz in Berlin erkannt und definiert werden können. Der Auftragnehmer hat alle im Zuge der Maßnahmenpakete zu erbringenden Leistungen im eigenen Namen zu beauftragen, zu überwachen und mit der Auftraggeberin abzurechnen. Auf der Grundlage der Datenerfassung, der Dokumentation der Arbeitsergebnisse und der erstellten Projektberichte wird der Auftragnehmer auf fachlich hohem Niveau beraten und seine bisherigen Erfahrungswerte und Fachkenntnisse aus durchgeführten soziokulturellen Projekten einbringen.
Im Einzelnen bedeutet dies die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Vorbereitung, Konzipierung und Umsetzung des Projekts. Schnittstellen zu folgenden Akteuren wurden im Rahmen des Projektes bereits identifiziert: Berliner Senat, Berliner Bezirke, Polizei und Ordnungsämter, Berliner Unternehmen, z.B. touristische Leistungsträger etc., Touristen und den Berliner Bürgern. Der Auftragnehmer hat ein strategisches Grundkonzept für Maßnahmenpakete zu erarbeiten, mittels derer Themen- und Handlungsfelder zur Erhaltung der Tourismusakzeptanz in Berlin erkannt und definiert werden können. Der Auftragnehmer hat alle im Zuge der Maßnahmenpakete zu erbringenden Leistungen im eigenen Namen zu beauftragen, zu überwachen und mit der Auftraggeberin abzurechnen. Auf der Grundlage der Datenerfassung, der Dokumentation der Arbeitsergebnisse und der erstellten Projektberichte wird der Auftragnehmer auf fachlich hohem Niveau beraten und seine bisherigen Erfahrungswerte und Fachkenntnisse aus durchgeführten soziokulturellen Projekten einbringen.
Der Projektauftakt in 2014 soll eine solide Basis für den nachhaltigen und langfristigen Erfolg der interaktiven Maßnahmen bilden.
Beschreibung der Optionen: Einseitig durch den Auftraggeber maximal um 2 Mal um jeweils ein Jahr.
Referenznummer: D-0021/2014 visitBerlin Strategie- und Lobbyarbeit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A sowie § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
Nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A gilt:
4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A gilt:
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Die hierfür zwingend zu nutzenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Stelle abzurufen. Hierfür reicht eine kurze E-Mail.
2.) Abzugeben ist eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen mit folgendem Inhalt:
Zu erklären ist, dass:
„— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
„— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
— ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
— ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ vereinbaren werde.
— ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.“
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.“
3.) Anzugeben ist ein Bewerberprofil, beinhaltend Angaben zu Firma, Firmensitz/Anschrift, Standorte, Rechtsform, Gründungsdatum, Tätigkeitsbereiche, Angabe einer Kontaktperson (vorzugsweise der Projektleiter) mit den entsprechenden Kontaktdaten (Name, Anschrift, Rufnummer, E-Mailadresse), welche über die Auftragsdauer zu den üblichen Bürozeiten als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
3.) Anzugeben ist ein Bewerberprofil, beinhaltend Angaben zu Firma, Firmensitz/Anschrift, Standorte, Rechtsform, Gründungsdatum, Tätigkeitsbereiche, Angabe einer Kontaktperson (vorzugsweise der Projektleiter) mit den entsprechenden Kontaktdaten (Name, Anschrift, Rufnummer, E-Mailadresse), welche über die Auftragsdauer zu den üblichen Bürozeiten als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Das hierfür zwingend zu nutzende Formblatt ist der unter I.1) genannten Stelle abzurufen. Hierfür reicht eine kurze E-Mail. Ein Verweis auf Broschüren oder sonstiges Informationsmaterial ist unzulässig.
4.) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein Nachweis einer Gewerbeanmeldung und ggfs. eines Handelsregisterauszuges vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2012, 2011); Für die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz ist zwingend ein Formblatt zu nutzen, dass bei der unter I.1) genannten Stelle abzurufen ist. Hierfür reicht eine kurze E-Mail. Ein Verweis auf Broschüren oder sonstiges Informationsmaterial ist unzulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2012, 2011); Für die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz ist zwingend ein Formblatt zu nutzen, dass bei der unter I.1) genannten Stelle abzurufen ist. Hierfür reicht eine kurze E-Mail. Ein Verweis auf Broschüren oder sonstiges Informationsmaterial ist unzulässig.
6.) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Die geforderte Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als ein Jahr sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss über Erfahrungen mit der Konzeptionierung, Durchführung und Analyse von Kommunikationsmaßnahmen/Projekten im soziokulturellen Bereich, vergleichbar dem gegenständlichen Auftrag verfügen. Im genannten Themenbereich muss der Bewerber über Fachkenntnis und Beratungskompetenz verfügen.
Der Bewerber muss über Erfahrungen mit der Konzeptionierung, Durchführung und Analyse von Kommunikationsmaßnahmen/Projekten im soziokulturellen Bereich, vergleichbar dem gegenständlichen Auftrag verfügen. Im genannten Themenbereich muss der Bewerber über Fachkenntnis und Beratungskompetenz verfügen.
7.) Die Erfahrungen, Fachkenntnis und Beratungskompetenz sind durch eine Liste der Referenzen in den benannten Sach- und Branchenbereichen nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf Kommunikationsmaßnahmen und Projekte beziehen, die innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen wurden. Die Referenzen müssen folgende Leistungsschwerpunkte aufweisen:
7.) Die Erfahrungen, Fachkenntnis und Beratungskompetenz sind durch eine Liste der Referenzen in den benannten Sach- und Branchenbereichen nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf Kommunikationsmaßnahmen und Projekte beziehen, die innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen wurden. Die Referenzen müssen folgende Leistungsschwerpunkte aufweisen:
— Konzepterstellung für Kommunikation oder Marketing
— Beratung, Koordination und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen mit idealerweise interaktiver Ausrichtung
Kommunikationsmaßnahmen mit interaktiver Ausrichtung bezeichnen insoweit Projekte/Aktionen, bei denen sich mindestens 2 Akteure gegenüberstehen und im wechselseitigen Austausch befinden.
Für jede Referenz müssen folgende Angaben enthalten sein:
— Auftraggeber,
— Kurze Beschreibung des jeweiligen Auftrags,
— Zeitraum der erbrachten Leistung und Volumen des Auftrags.
Mindestvoraussetzung: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss ein Honorar von insgesamt 130 000 EUR/p.a. aufweisen.
8.) Gefordert wird weiterhin eine detaillierte Vorstellung des Projektteams inklusive des Profils der Mitarbeiter/innen und ihrem vorgesehenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich. Zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzter Termine ist ein erfahrener Mitarbeiter (mindestens 5 Jahre Projekterfahrung zu Kommunikationsmaßnahmen) des Projektteams für das gesamte Projektmanagement als Projektleiter und ein weiterer Mitarbeiter als stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die beruflichen Qualifikationen und besonderen Erfahrungen der Projektmitarbeiter sind detailliert anzugeben. Unter besonderen Erfahrungen wird eine Beratungskompetenz in folgenden Bereichen verstanden: Soziokulturelle und interkulturelle Fragestellungen, Tourismus, Social Business, Wissenschaft (Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten).
8.) Gefordert wird weiterhin eine detaillierte Vorstellung des Projektteams inklusive des Profils der Mitarbeiter/innen und ihrem vorgesehenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich. Zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzter Termine ist ein erfahrener Mitarbeiter (mindestens 5 Jahre Projekterfahrung zu Kommunikationsmaßnahmen) des Projektteams für das gesamte Projektmanagement als Projektleiter und ein weiterer Mitarbeiter als stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die beruflichen Qualifikationen und besonderen Erfahrungen der Projektmitarbeiter sind detailliert anzugeben. Unter besonderen Erfahrungen wird eine Beratungskompetenz in folgenden Bereichen verstanden: Soziokulturelle und interkulturelle Fragestellungen, Tourismus, Social Business, Wissenschaft (Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten).
9.) Mindestvoraussetzung: Eigenerklärung, dass der Bewerber im zurückliegenden Jahr im Durchschnitt mindestens 5 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der Mitarbeiter/innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaften ausschlaggebend.
9.) Mindestvoraussetzung: Eigenerklärung, dass der Bewerber im zurückliegenden Jahr im Durchschnitt mindestens 5 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der Mitarbeiter/innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaften ausschlaggebend.
Soweit mehr als 10 Bewerber die vorgenannten Mindestvoraussetzungen sowie Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl anhand der unter Ziffer IV.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Kriterien.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Gemäß § 9 S. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) i.V.m. § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 1, Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) muss sich der Bieter zur Beachtung des Gleichbehandlungsrechts und Durchführung von Fördermaßnahmen verpflichten. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe Vergabeunterlagen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Gemäß § 9 S. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) i.V.m. § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 1, Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) muss sich der Bieter zur Beachtung des Gleichbehandlungsrechts und Durchführung von Fördermaßnahmen verpflichten. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe Vergabeunterlagen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien:
1.) Erfahrungen mit Kommunikationsmaßnahmen (anhand der vorgelegten Referenzen) zu soziokulturellen Themenbereichen
2.) besondere Erfahrungen der vorgesehenen Projektmitarbeiter in den nachfolgend genannten Bereichen Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 45 Punkte. Bewerber sind umso besser geeignet, je mehr Punkte sie jeweils insgesamt erreicht haben.
1.) Erfahrungen mit Kommunikationsmaßnahmen (anhand der vorgelegten Referenzen) zu soziokulturellen Themenbereichen: 30 Punkte erhält der Bewerber, der mindestens 5 Referenzen darstellt, welche die Koordination und Durchführung derartiger Kommunikationsmaßnahmen, die Konzepterstellung für Kommunikation oder Marketing und Beratungsleistungen beinhalteten und einen Bezug zu soziokulturellen Aspekten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen aufweisen sowie idealerweise interaktiv ausgerichtet sind. 20 Punkte erhält der Bewerber, der mindestens 3 der bezeichneten Referenzen darstellt. 10 Punkte werden dagegen für weniger als 3 der bezeichneten Referenzen vergeben.
1.) Erfahrungen mit Kommunikationsmaßnahmen (anhand der vorgelegten Referenzen) zu soziokulturellen Themenbereichen: 30 Punkte erhält der Bewerber, der mindestens 5 Referenzen darstellt, welche die Koordination und Durchführung derartiger Kommunikationsmaßnahmen, die Konzepterstellung für Kommunikation oder Marketing und Beratungsleistungen beinhalteten und einen Bezug zu soziokulturellen Aspekten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen aufweisen sowie idealerweise interaktiv ausgerichtet sind. 20 Punkte erhält der Bewerber, der mindestens 3 der bezeichneten Referenzen darstellt. 10 Punkte werden dagegen für weniger als 3 der bezeichneten Referenzen vergeben.
2.) Besondere Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter: 15 Punkte erhält die Bewerbung, die mindestens 3 Projektmitarbeiter benennt, die über besondere Beratungskompetenz in folgenden Bereichen verfügen: Soziokulturelle und interkulturelle Fragestellungen, Tourismus, Social Business, Wissenschaft (Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten). Die bestehende besondere Beratungskompetenz der einzelnen Projektmitarbeiter ist in der Bewerbung detailliert und nachvollziehbar darzulegen. Ein Verweis auf die unter 1.) genannten Referenzen ist möglich. Anzugeben ist hierbei Art und Umfang der Einbeziehung des jeweiligen Projektmitarbeiters. 10 Punkte erhält die Bewerbung, in der lediglich für 2 Projektmitarbeiter eine besondere Fachkenntnis und Beratungskompetenz im vorgenannten Sinne nachgewiesen wird. 5 Punkte erhält der Bewerber der eine besondere Beratungskompetenz nur für einen Projektmitarbeiter nachweist. 0 Punkte erhält der Bewerber, der für keinen Projektmitarbeiter eine besondere Beratungskompetenz im vorgenannten Sinne nachweist.
2.) Besondere Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter: 15 Punkte erhält die Bewerbung, die mindestens 3 Projektmitarbeiter benennt, die über besondere Beratungskompetenz in folgenden Bereichen verfügen: Soziokulturelle und interkulturelle Fragestellungen, Tourismus, Social Business, Wissenschaft (Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten). Die bestehende besondere Beratungskompetenz der einzelnen Projektmitarbeiter ist in der Bewerbung detailliert und nachvollziehbar darzulegen. Ein Verweis auf die unter 1.) genannten Referenzen ist möglich. Anzugeben ist hierbei Art und Umfang der Einbeziehung des jeweiligen Projektmitarbeiters. 10 Punkte erhält die Bewerbung, in der lediglich für 2 Projektmitarbeiter eine besondere Fachkenntnis und Beratungskompetenz im vorgenannten Sinne nachgewiesen wird. 5 Punkte erhält der Bewerber der eine besondere Beratungskompetenz nur für einen Projektmitarbeiter nachweist. 0 Punkte erhält der Bewerber, der für keinen Projektmitarbeiter eine besondere Beratungskompetenz im vorgenannten Sinne nachweist.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stefanie Gumlich
Internetadresse: www.visitBerlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-15 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: D-0021/2014 visitBerlin Strategie- und Lobbyarbeit
Zusätzliche Informationen
1.) Das Design der Bewerbung spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Die Bewerbung sollte daher zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: Format DIN A 4, gelocht, nicht geheftet und nicht gebunden! Die Nichteinhaltung dieser Formvorgabe kann dazu führen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise nicht berücksichtigt werden. Die Beifügung von Unterlagen, deren Vorlage bei der Abgabe des Teilnahmeantrags nach Maßgabe dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird, ist nicht erwünscht.
1.) Das Design der Bewerbung spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Die Bewerbung sollte daher zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: Format DIN A 4, gelocht, nicht geheftet und nicht gebunden! Die Nichteinhaltung dieser Formvorgabe kann dazu führen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise nicht berücksichtigt werden. Die Beifügung von Unterlagen, deren Vorlage bei der Abgabe des Teilnahmeantrags nach Maßgabe dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird, ist nicht erwünscht.
2.) Anträge auf Teilnahme dürfen ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag bis zum 27.5.2014, 12:00 Uhr (Eingang bei visitBerlin) zu versenden. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen - Teilnahmewettbewerb bei visitBerlin: "Akzeptanzerhaltung im Tourismus“
Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Frau Stefanie Gumlich
Am Karlsbad 11
10785 Berlin
Anträge, die auf anderen Übertragungswegen (z.B. per E-Mail, Fax) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Für die Anträge sind vom Bewerber Formblätter auszufüllen, die bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden können. Hierfür genügt eine kurze E-Mail.
Anträge, die auf anderen Übertragungswegen (z.B. per E-Mail, Fax) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Für die Anträge sind vom Bewerber Formblätter auszufüllen, die bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden können. Hierfür genügt eine kurze E-Mail.
3.) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4.) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein.
5.) Die Auftraggeber behalten sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung haben. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
5.) Die Auftraggeber behalten sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung haben. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
7.) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages beruft) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen zu benennen und Art und Umfang des Drittunternehmeranteils zu bezeichnen. Die Vergabestelle behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer zudem vor, diesen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an Vergabeverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden.
7.) Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages beruft) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen zu benennen und Art und Umfang des Drittunternehmeranteils zu bezeichnen. Die Vergabestelle behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer zudem vor, diesen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an Vergabeverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden.
8.) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie einzelner Drittunternehmen, insbesondere auch solche, deren Leistungsanteil Hauptleistungen betreffen, beschränken. Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes haben die Bieter ihrer Obliegenheit nachzukommen, die Verfügbarkeitserklärungen der von ihnen vorgesehenen Drittunternehmen einzureichen.
8.) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie einzelner Drittunternehmen, insbesondere auch solche, deren Leistungsanteil Hauptleistungen betreffen, beschränken. Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes haben die Bieter ihrer Obliegenheit nachzukommen, die Verfügbarkeitserklärungen der von ihnen vorgesehenen Drittunternehmen einzureichen.
9.) Nach Eingang, Prüfung und Auswertung der Bewerbungen werden höchstens 10 geeignete Anbieter aufgefordert, die sich im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs beworben haben, ein konkretes Angebot abzugeben. Hierfür werden den ausgewählten Bewerbern zur gegebenen Zeit alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
9.) Nach Eingang, Prüfung und Auswertung der Bewerbungen werden höchstens 10 geeignete Anbieter aufgefordert, die sich im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs beworben haben, ein konkretes Angebot abzugeben. Hierfür werden den ausgewählten Bewerbern zur gegebenen Zeit alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich visitBerlin nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Rüge ausgesprochen worden ist. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Dies gilt auch, sofern Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen wie den Bewerberbögen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zudem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich visitBerlin nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Rüge ausgesprochen worden ist. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Dies gilt auch, sofern Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen wie den Bewerberbögen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zudem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.