Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs

Stadtbetriebe Siegburg AöR

Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagenaufbaus als Ein-Behältersystem mit einem Gesamtvolumen von mindestens 12 000 l und einem Fahrgestell mit Nachlauflenkachse. Gegenstand des Auftrags ist auch die Wartung für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-15 Auftragsbekanntmachung
2015-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Menge oder Umfang: 300 000
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtbetriebe Siegburg AöR
Postanschrift: Wilhelmstraße 59
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
E-Mail: helmut.lueckel@siegburg.de 📧
Telefon: +49 2241178782 📞
Fax: +49 2241178799 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 201-354615
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern (19 Abs. 2 VOL/A-EG). Diese sind spätestens innerhalb der vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausgeführt werden, — ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und — erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. 3. Die nachstehend aufgeführten Verpflichtungserklärungen zu §§ 18 und 19 TVgG-NRW sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Bietern sowie von den Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, ebenfalls mit dem Angebot einzureichen: — Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. — Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 4. Die Angabe unter II.3 der Bekanntmachung zur Vertragslaufzeit betrifft die maximale Lieferzeit des Fahrzeugs als Hauptgegenstand des Vertrages. Zusätzlich wird ein Wartungsvertrag über drei Jahre abgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagenaufbaus als Ein-Behältersystem mit einem Gesamtvolumen von mindestens 12 000 l und einem Fahrgestell mit Nachlauflenkachse. Gegenstand des Auftrags ist auch die Wartung für einen Zeitraum von 3 Jahren.
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Dauer: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Zusätzlich muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachgewiesen werden, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
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Die persönliche Lage des Bieters betreffen folgende abzugebende Erklärungen:
1. Angaben zum Bieter (Name, Ansprechpartner, Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail, Homepage).
2. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter bzw. das Unternehmen ansässig ist oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nicht besteht.
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Der Auftraggeber behält sich vor, sich zur Bestätigung der Erklärung eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Vereinsregister vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate); Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben auf Anforderung eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate).
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3. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
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4. Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
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5. Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgenden Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:
— § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
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6. Eigenerklärung darüber, dass der Bieter:
— im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat und
— in seinem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundes-/Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands zu fordern bzw. anzufordern. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
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7. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde/wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) bzw. derjenigen gesetzlichen Krankenversicherung, bei der gemäß Eigenerklärung die meisten Beschäftigten des Bieters versichert sind, vorlegen zu lassen.
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8. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen zu lassen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Zusätzlich muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachgewiesen werden, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
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Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betreffend folgende abzugebende Erklärungen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Zusätzlich muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachgewiesen werden, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
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Die technische Leistungsfähigkeit betreffen folgende abzugebende Erklärungen:
Erklärung des Bieters darüber, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Benennung von Referenzen mit folgenden Mindestangaben: Bezeichnung der Leistung; Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers; Ansprechpartner; Ort der Leistungserbringung; Leistungszeit; Auftragswert.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheit in Höhe vereinbarter Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-01 📅
Öffnungsort: Wilhelmstraße 59, 53721 Siegburg.
Ort des Eröffnungstermins: Wilhelmstraße 59, 53721 Siegburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbetriebe Siegburg AöR
Herrn Lückel

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern (19 Abs. 2 VOL/A-EG). Diese sind spätestens innerhalb der vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
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2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausgeführt werden,
— ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und
— erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
3. Die nachstehend aufgeführten Verpflichtungserklärungen zu §§ 18 und 19 TVgG-NRW sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Bietern sowie von den Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, ebenfalls mit dem Angebot einzureichen:
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— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
4. Die Angabe unter II.3 der Bekanntmachung zur Vertragslaufzeit betrifft die maximale Lieferzeit des Fahrzeugs als Hauptgegenstand des Vertrages. Zusätzlich wird ein Wartungsvertrag über drei Jahre abgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 201-354615 (2014-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 049-085114
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 201-354615
ABl. S-Ausgabe: 49

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Behältergröße (10)
3. Kundendienst (10)
4. Lieferzeit (10)

Auftragsvergabe
Name: Kroll Fahrzeugbau-Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 85-89
Postort: Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 049-085114 (2015-03-06)