Lieferung eines Umspanners
Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall beabsichtigen ein neues Umspannwerk zu errichten. Hierzu ist die Lieferung einen neuen Umspanners mit 40 MVA erforderlich.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-22.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-08-22 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Postanschrift: An der Limpurgbrücke 1
Postleitzahl: 74523
Postort: Schwäbisch Hall
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-hall.de 🌏
E-Mail: daniel.koch@stadtwerke-hall.de 📧
Telefon: +49 791401963 📞
Fax: +49 791401308 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 163-292688
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: LV-Nr. SHA-2014-40
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen: VOL/B ist Vertragsbestandteil.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-07 📅
Öffnungsort: Schwäbisch Hall.
Ort des Eröffnungstermins: Schwäbisch Hall.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Koch
Name: Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Kontaktperson: Technisches Sekretariat
Anita Heilmann
Telefon: +49 791401149 📞
E-Mail: anita.heilmann@stadtwerke-hall.de 📧
Fax: +49 791401141 📠
URL der Dokumente: http://www.stadtwerke-hall.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-20 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 163-292688 (2014-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Postanschrift: An der Limpurgbrücke 1
Postleitzahl: 74523
Postort: Schwäbisch Hall
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-hall.de 🌏
E-Mail: daniel.koch@stadtwerke-hall.de 📧
Telefon: +49 791401963 📞
Fax: +49 791401308 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 163-292688
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts, sowie der Zustimmung der entsprechenden Entscheidungsgremien (Aufsichtsrat). Des weiteren ist eine Finanzierung auf Grund unbekannter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen noch nicht gesichert und steht auch aus diesem Grund unter Vorbehlat der Aufhebung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall beabsichtigen ein neues Umspannwerk zu errichten. Hierzu ist die Lieferung einen neuen Umspanners mit 40 MVA erforderlich.
Beschreibung der Optionen: Zusätzliche Funktionalität.
Referenznummer: LV-Nr. SHA-2014-40
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO aufgeführten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist und keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bieter oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 5 000 000 EUR durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Alternativ kann eine Bestätigung über die Bereitschaft des Versicherers vorgelegt werden, im Auftragsfall mit dem Bewerber eine Versicherung mit den vorstehenden Deckungssummen abzuschließen.
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Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig die Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht.
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen.
a) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
b) Angaben zu mindestens 5 Referenzen über vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % der Brutto-Auftragssumme.
Gewährleistungsbürgschaft: 5 % der Brutto-Abrechnungssumme.
Jeweils selbsschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft.
Teilzahlungen.
Vorkassezahlungen nur gegen unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft , welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-07 📅
Öffnungsort: Schwäbisch Hall.
Ort des Eröffnungstermins: Schwäbisch Hall.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Koch
Name: Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
Kontaktperson: Technisches Sekretariat
Anita Heilmann
Telefon: +49 791401149 📞
E-Mail: anita.heilmann@stadtwerke-hall.de 📧
Fax: +49 791401141 📠
URL der Dokumente: http://www.stadtwerke-hall.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-20 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 163-292688 (2014-08-22)
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