Lieferung, Errichtung und Durchführung des Betriebs von PKW-Ladesäulen für Elektromobile an sieben ÖPNV-Haltestellen im Gebiet des ZVBN

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

Im Rahmen eines Pilotprojekts zur Verbesserung der Verknüpfung des ÖPNV mit der individualverkehrlichen Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Stichwort E-Mobility) sollen in unmittelbarer Nähe mehrerer SPNV- und ÖPNV-Haltestellen im Landkreis Osterholz Ladestationen für die Aufladung von Elektroautos („Stromtankstellen“) errichtet und betrieben werden. An insgesamt sieben Standorten im Landkreis soll je eine Ladestation zur allgemeinen Nutzung durch die Bevölkerung bereitgestellt werden, wobei neben der Lieferung und der Errichtung der Ladestationen im Rahmen des auf mehrere Jahre angelegten Betriebs insbesondere auch u. a. deren Wartung und die Abwicklung ihrer Nutzung zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören wird. Ziel ist die Bereitstellung einer Infrastruktur, die insbesondere für ÖPNV-Nutzer im ländlichen Gebiet die (ggf. den ÖPNV ergänzende) Nutzung von Elektro-PKW attraktiver macht bzw. ermöglicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ladegeräte
Menge oder Umfang:
Es sind insgesamt sieben Ladestationen zu liefern und zu errichten. Zudem sind diese Ladestationen durch Zurverfügungstellung gegenüber potentiellen Nutzern für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu betreiben (mit einer Option für den Auftraggeber für eine Verlängerung um weitere 2 Jahre).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ladegeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbn.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 230-406209
ABl. S-Ausgabe: 230

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eines Pilotprojekts zur Verbesserung der Verknüpfung des ÖPNV mit der individualverkehrlichen Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Stichwort E-Mobility) sollen in unmittelbarer Nähe mehrerer SPNV- und ÖPNV-Haltestellen im Landkreis Osterholz Ladestationen für die Aufladung von Elektroautos („Stromtankstellen“) errichtet und betrieben werden. An insgesamt sieben Standorten im Landkreis soll je eine Ladestation zur allgemeinen Nutzung durch die Bevölkerung bereitgestellt werden, wobei neben der Lieferung und der Errichtung der Ladestationen im Rahmen des auf mehrere Jahre angelegten Betriebs insbesondere auch u. a. deren Wartung und die Abwicklung ihrer Nutzung zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören wird. Ziel ist die Bereitstellung einer Infrastruktur, die insbesondere für ÖPNV-Nutzer im ländlichen Gebiet die (ggf. den ÖPNV ergänzende) Nutzung von Elektro-PKW attraktiver macht bzw. ermöglicht.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osterholz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag in einem verschlossenen, als „- Teilnahmeantrag – vertraulich -” gekennzeichneten Umschlag. In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
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2. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen durch die Vorlage der nachstehend unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
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3. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere
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— den Teilnahmeantrag zu stellen,
— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
— Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
4. Bewerbergemeinschaften müssen die für die Eignungsprüfung erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorlegen. Dies gilt auch für die unter III.2.2) verlangten Eigenerklärungen und Dokumente. Hiervon abweichend können sie die unter III.2.3 geforderte fachliche Eignung auch nachweisen, wenn nur mindestens einer der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber die dort genannten Nachweise erbringt. In diesem Falle haben die übrigen beteiligten Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Bewerber, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass sie während der Vertragslaufzeit tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Bewerbers verfügen kann.
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5. Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er während der Vertragslaufzeit tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
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6. Der Bewerber erbringt den Nachweis über seinen Handelsregistereintrag mittels eines Auszuges aus dem Handelsregister (bzw. Kopie eines Handelsregisterauszugs nach Maßgabe des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist), ausgestellt nach dem 27.09.2014. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung abzugeben, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, mit der der Bewerber bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags:
— 1. über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— 2. sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
— 3. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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— 4. gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen,
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— 5. keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße des Bewerbers gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht; im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften; sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten; umweltschützende Vorschriften; oder sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
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Mindeststandards:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte des Ladestationenbetriebs unter Beachtung der für den Betrieb geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit bzw. die Nutzer beim Betrieb der Ladestationen vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bewerber auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber erbringt den Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe der von ihm innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre erbrachten Leistungen im
Bereich der Lieferung, der Errichtung und des Betriebs von Ladestationen für Elektroautos. Die erbrachten Leistungen sind dazu unter Verwendung folgender Daten aufzulisten:
— Art und Umfang;
— jährliches Auftragsvolumen,
— Zeitraum (seit-bis), in dem die Leistungen erbracht werden,
— Bezeichnung des (öffentlichen oder privaten) Auftraggebers,
— Ansprechpartner (Name, Tel.) des Auftraggebers, an den sich die Vergabestelle zwecks Rückfragen wenden kann.
Sofern der Bewerber keine entsprechenden Referenzen vorweisen kann, hat er darzulegen, warum die geforderte fachliche Eignung für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung trotzdem gegeben ist.
Mindeststandards:
Der Bewerber gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Hierzu hat der Bewerber als Mindestbedingung nachzuweisen, dass er bereits einschlägige Erfahrungen beim Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hat (Nachweis über den Betrieb von mehreren – also mindestens zwei – für die Allgemeinheit zugänglichen Ladestationen seit mindestens drei Jahren; der Nachweis des Betriebs von lediglich einem beschränkten Nutzerkreis offenstehenden Ladestationen z. B. auf Privatgrundstücken, Betriebshöfen o.ä. erfüllt diese Mindestbedingung nicht).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. hierzu die Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für den hiesigen Auftrag findet das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) Anwendung. Insbesondere hat der Auftragnehmer sich daher dazu zu verpflichten, seinen bei der Auftragsdurchführung eingesetzten Beschäftigten das in § 5 Abs. 1 NTVergG genannte Mindestentgelt (derzeit 8,50 EUR (brutto) pro Stunde) zu zahlen.
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Interessierte Unternehmen können sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren bewerben. Hierbei sind die vom Auftraggeber über die unter Anhang A, Ziffer I genannte sonstige Kontaktstelle zu beziehenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Agentur Bahnstadt GbR
Postanschrift: Schönhauser Allee 6-7
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: Hrn. Sturm
Telefon: +49 3040505770 📞
E-Mail: sturm@bahnstadt.de 📧
Fax: +49 30405057712 📠

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Ansgaritorstr. 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 230-406209 (2014-11-24)