Microsoft Lizenzen für RWTH

RWTH Aachen

Lieferung von Lizenzen zu folgenden Microsoft-Produkten:
— Windows inkl. 34 Monate Software Assurance;
— MSOffice 2013 inkl. 34 Monate Software Assurance;
— Windows Server 2008 CAL;
— Exchange Server 2007 Standard CAL;
— Office SharePoint Server 2007 Standard CAL;
— System Center Configuration Manager 2007;
— Configuration Management License.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-11 Auftragsbekanntmachung
2014-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC)
Menge oder Umfang: S. Ziffer III.2.1 Persönliche Lage, Vergabealternativen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
E-Mail: beschaffung@zhv.rwth-aachen.de 📧
Telefon: +49 2418094200 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 075-129363
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben. — Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch. — Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG - NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen; (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie). — Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. — Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). — Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch. Bekanntmachungs-ID: CXPNY61Y6DN
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Lizenzen zu folgenden Microsoft-Produkten:
— Windows inkl. 34 Monate Software Assurance;
— MSOffice 2013 inkl. 34 Monate Software Assurance;
— Windows Server 2008 CAL;
— Exchange Server 2007 Standard CAL;
— Office SharePoint Server 2007 Standard CAL;
— System Center Configuration Manager 2007;
— Configuration Management License.
Referenznummer: ZEV-711-MS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden.
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Die Angebote können:
a) über dem Postweg oder direkt übermittelt werden oder
b) elektronisch (im Mantelbogenverfahren oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über den Projektraum im e-Vergabe-Plattform: www.evergabe.nrw.de übermittelt werden.
Bei schriftlicher Abgabe des Angebots:
Die in Dokument 6 aufgelisteten Dokumente und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Verträge Dok. 5a (für die Lösung A) oder 5b (für die Lösung B) sind bei einem schriftl. Angebot in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Der verschlossene Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, ist mit dem Dokument E Kennzettel (orangefarbig) zu versehen sowie mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift zu beschriften.
Bei elektronischer Abgabe des Angebots:
Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von der e-Vergabe-Plattform auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie unbedingt die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe” gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
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Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie die Dokument 6 aufgelisteten Dokumente und Unterlagen als PDF-Scan im Projektraum hochladen.
Bei dem Mantelbogenverfahren übersenden Sie den Mantelbogen in einem verschlossenen Umschlag postalisch an die RWTH und die einzureichenden Unterlagen werden von Ihnen in Dateiform im Projektraum der Vergabeplattform gespeichert. Ergänzend zu den Hinweisen beim Vorgehen im Cosinex-Bietertool müssen Sie auf diesen Umschlag auch den Kennzettel (Dok 9, orangefarbig) aufkleben, sowie den verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift beschriften.
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Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Alle handelsüblichen Drucker können zur Erstellung der Antragsunterlagen verwendet werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel verwendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichungen sind mit Namenszeichen zu versehen). Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen etc. zu verweisen.
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Vergabealternativen:
Lösung A:
Die RWTH Aachen, im Folgenden Auftraggeberin genannt, kann einem „Campus and School Subscription-Rahmenvertrag” auf Basis ihrer Mitarbeiterzahlen beitreten. Die Mitarbeiterzahlen werden vom Ministerium für Wissenschaft, Innovation, Forschung und Technologie mitgeteilt. Die RWTH geht von 4.210 Mitarbeiterzahlen aus. Voraussetzung des Subscriptionvertrages ist, dass qualifizierende Betriebssysteme vorhanden sind. Dies ist bei der Auftraggeberin gegeben.
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Der Subscriptionvertrag basiert auf dem Microsoft Campus Volumenlizenzprogramm und umfasst das Desktop Campus Paket. Das Desktop Campus Paket beinhaltet in allen Varianten und Sprachversionen die Software-Produkte Windows (Upgrade), Office sowie das Core CAL-Packet Standard jeweils in der aktuellen und umfassendsten Version. Dies gilt auch für neue, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannte Produktversionen.
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Ferner kann die Auftraggeberin einem „Campus- und School-Subscription-Rahmenvertrag Zusatzvereinbarung ID CTM” zwischen dem Leibniz Rechenzentrum und Microsoft Ireland Operations Limited beitreten.
Voraussetzung für den Abschluss der beiden Verträge ist die Bestellung eines Handelspartners. Dieser könnte als Lösung A im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ermittelt werden.
Berechtigte Besteller der Softwareprodukte sind ausschließlich die Einrichtungen der RWTH Aachen, die Authentifizierung und Autorisierung erfolgt an der RWTH Aachen, die Produkte werden über ein an der RWTH Aachen bereits aktives Online-Portal bereitgestellt. Die Auftraggeberin muss durch den Auftragnehmer lediglich mit den Lizenzen beliefert werden.
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Lösung B:
Alternativ zu Lösung A besteht die Möglichkeit den Bedarf der RWTH Aachen mit Microsoft Lizenzen durch Anbieter zu decken, die die benötigten Lizenzen außerhalb des oben beschriebenen Subscriptionsvertrages der RWTH Aachen anbieten.
Auch bei dieser Lösung soll die Verteilung der Lizenzen über ein bereits bestehendes Online-Portal erfolgen.
Diese Lösung wird gem. § 97 Abs. 3 GWB in drei Lose geteilt:
LOS 1: Lizenzen wie in Dok. 4 zu Lösung 2 Los 1 aufgeführt (Windows Lizenzen);
LOS 2: Lizenzen wie in Dok. 4 zu Lösung 2 Los 2 aufgeführt (Office Lizenzen);
LOS 4: Lizenzen wie in Dok. 4 zu Lösung 2 Los 3 aufgeführt (CAL);
Wichtig:
Hierbei sind gebrauchte Lizenzen nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
1. Sie müssen auf einem Original Microsoft Datenträger übergeben werden.
2. Der ursprüngliche Lizenzvertrag des Erstlizenznehmers muss in Kopie vorgelegt werden.
3. Die Löschung der Software beim Erstnutzer muss vom Erstnutzer oder Auftragnehmer bestätigt werden.
4. Der rechtmäßige Erwerb muss zusätzlich durch ein Notartestat nachgewiesen werden.
5. Es muss für die Anzahl der lizenzierten Produkte ein Beleg beigefügt sein, dass den Abschluss des Software Assurance Lizenzvertrages für diese Produkte bescheinigt (vgl. Dok. 5 B, § 3).
Andere Lizenzen werden von der RWTH aus Gründen der Rechtssicherheit nicht akzeptiert.
Der Unterschied zwischen den 4.210 Beschäftigten und den Lizenzzahlen für Windows (5 200 Lizenzen) und Office (4.700 Lizenzen) der Lösung B ergeben sich aus der Vielzahl von Beschäftigten mit Desktop und Notebook, Messrechner in Laboren und Werkstätten, Cip-Pools u.v.m.
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Vergabekriterien
Die günstigsten Angebote zu den Losen 1, 2 und 3 zu Lösung B müssen in Summe günstiger sein, als das niedrigste Angebot zu Lösung A, um bezuschlagt zu werden. Das gleiche gilt umgekehrt. Wird nicht zu allen Losen der Lösung B ein Angebot abgegeben, kann die Lösung B nicht bezuschlagt werden.
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Berücksichtigt werden nur zur Wertung zugelassene Angebote.
Die von Ihnen angebotenen Leistungen/Produkte werden anhand folgender Vergabekriterien bewertet: 100 % Preis
Finanzierungsvorbehalt: Die Zuschlagssumme darf 570 000EUR netto nicht übersteigen.
Bis zum 8.5.2014 12:00 Uhr können die Interessenten Rückfragen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum des evergabe-Portals) zu den Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen stellen. Die RWTH wird ihre Antworten auf diese Rückfragen im Projektraum unter dem Reiter „Kommunikation” (als Nachrichten der Vergabestelle) zur Information aller Interessenten einstellen. Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der RWTH im Vergaberaum per E-Mail informiert. Die Interessenten werden gebeten, regelmäßig diese Nachrichten zu lesen.
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Die nachfolgend unter den Abschnitten III.2.1 bis III.2.3 jeweils mit „Mindeststandard” gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bieter dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bieter, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots:
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe”). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen für diese/n vorzulegen.
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Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw.
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Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber - auf Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
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Die geforderten Eignungsunterlagen sind Folgende:
a) Firmenprofil mit Aussagen zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, Strategischer Ausrichtung/Positionierung am Markt, Strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller
b) Organisationsstruktur des Unternehmens mit Hauptsitz des Bieters, Vertretungen und Niederlassungen in NRW, Spezialisierung auf bestimmte Kundenkreise, Branchen und Aufgaben.
c) Vertriebliche und technisch-fachliche Unterstützung; Beschreibung der Vertriebsorganisation und der möglichen fachlich und vertriebslogistischen Betreuung am Sitz der teilnehmenden Hochschulen.
d) Angabe der Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen der im Falle einer Auftragsvergabe mit den durchzuführenden Arbeiten betrauten:
— Verantwortlichen für die kaufmännische Abwicklung;
— Verantwortlichen für technische Produktspezifikationen auf gesonderten formfreien Blättern gebeten. Die genannten Personen müssen in der Lage und befugt sein, im Zusammenhang mit der Auswertung des Angebotes evt. auftretende Fragen verbindlich zu beantworten. Die Personen müssen über verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
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e) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers (Dok 2.1), dass:
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A),
— keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen.
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A),
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A),
— er sich nicht in Liquidation befindet (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A),
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgibt (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
f) Aktueller Handelsregisterauszug Ihres Unternehmens in Kopie. Der Auszug darf nicht älter als vom 1.2.2014 sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Geben Sie die Anzahl des Fachpersonals an, die für den Hotline-Support zuständig sind und die die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.
b) Bitte geben Sie die Anzahl der in Deutschland verkauften Arbeitsplatzlizenzen für Microsoft Windows und Office-Pakete pro Jahr an und die Anzahl der verkauften Core CAL Pakete.
Die hier gemachten Angaben werden vertraulich behandelt.
c) Es ist eine Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vom Bieter (Dok 2.1) abzugeben.
d) Der Bieter muss Bestätigung des Versicherers über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die versicherten Schadensarten und die vereinbarte Deckungssumme dem Angebot beilegen.
e) Es ist eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bieters oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, die Bestätigung des Versicherers über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist dem Angebot beizufügen.
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Mindeststandards:
Zu a) mind. 4 Vollzeitäquivalente
Zu mind. 250 000 Office-Lizenzen und 150 000 Windows-Lizenzen und 150 000 Core CAL Pakete jeweils als Summe der letzten 3 Geschäftsjahre).
Zu d) Die RWTH fordert für Sach- und Vermögensschäden eine Mindestdeckung von insgesamt 2 000 000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geben Sie bitte drei Referenzkunden an, denen Sie pro Kunde mehr als 10 000 Windows-Lizenzen innerhalb eines Jahres verkauft haben. Der Zeitraum darf nicht älter als 2009 sein. Geben Sie bitte den Ansprechpartner beim Kunden an (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Die hier gemachten Angaben werden vertraulich behandelt.
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Mindeststandards: Pro Kunde mehr als 10 000 Windows-Lizenzen innerhalb eines Jahres.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.
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Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dokument 2.2) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnor- men unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW).
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(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dokument 2.3) zur NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 6 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
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Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZEV-711-MS
Zusätzliche Informationen
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben.
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— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
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— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben:
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(i) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG - NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen;
(ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie).
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
— Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61Y6DN

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.”
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 075-129363 (2014-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 131-233925
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 75-129363
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YH42.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-24 📅
Name: Fujitsu Technology Solutions GmbH
Postanschrift: Bürgermeister-Ullrich-Str. 100
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
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Quelle: OJS 2014/S 131-233925 (2014-07-09)