Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages

Stadt Köln

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 2 EnWG
Die Stadt Köln macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der RheinEnergie AG für das Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) im Stadtgebiet am 30.9.2016 endet.
Interessenten am Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrags werden gebeten, ihre Interessensbekundung bis zum 30.12.2014, 12:00 Uhr schriftlich bei der Stadt Köln zu Händen der verfahrensleitenden Stelle:
Becker Büttner Held,
Herrn Rechtsanwalt Cyril Freitag,
Agrippinawerft 26-30,
50678 Köln,
konzessionkoeln@bbh-online.de
einzureichen.
Nach den genannten Terminen eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
Die vom bisherigen Konzessionsnehmer bereitgestellten Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Elektrizitätsverteilnetzes können auf der Internetseite der Stadt Köln unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/stromkonzession
abgerufen werden.
Stadt Köln
Der Oberbürgermeister.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-29.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-29 Auftragsbekanntmachung
Verwandte Suchen 🔍