Auftragsbekanntmachung (2014-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
Menge oder Umfang:
“0”
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 85716
Postort: Unterschleißheim
Kontakt
Telefon: +49 89310090📞
Fax: +49 8931009259 📠
“Bieteranfragen werden bis maximal 4 Werktage vor Submission beantwortet.”
Quelle: OJS 2014/S 176-309857 (2014-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 003-002992 (2015-01-05)