Neuvergabe der Außenwerbung
Die Stadt Langenfeld beabsichtigt, für die Zeit ab dem 1.1.2015 die Außenwerbung vertraglich neu zu regeln. Dem Vertragspartner soll das Werberecht auf öffentlichen, im Eigentum der Stadt Langenfeld stehenden Flächen im Rahmen eines Werbekonzepts übertragen werden. Dies umfasst das Recht zur Werbung an Großflächen, ggfs. dem Medium City-Star und in City-Light-Poster-Vitrinen in und neben Buswartehallen sowie in der Innenstadt.
Erwünscht ist die Modernisierung und Optimierung der Nutzung öffentlicher Flächen für Werbezwecke unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, stadtgestalterischer und verkehrsplanerischer Aspekte. Die gestalterische Qualität der Werbeanlagen soll insgesamt verbessert werden.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Werberechte auf, an und in städtischen Sportanlagen und -hallen, innerhalb städtischer Gebäude, Erlaubnisse nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Langenfeld, Werbetafeln o.ä. unmittelbar vor den Geschäften, Kulturwerbung sowie Werbung von Vereinen und Verbänden. Ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrages sind die Großflächen (5) des KOMMIT e. V sowie die Werbung in Buswartehallenvitrinen (24) für Aktionen der Stadt Langenfeld und die Werbung von Parteien (Wahlwerbung) auf eigenen Werbeträgern auf städtischen Grundstücken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-16.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-06-16
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Auftragsbekanntmachung
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