Die Stadt Langenfeld beabsichtigt, für die Zeit ab dem 1.1.2015 die Außenwerbung vertraglich neu zu regeln. Dem Vertragspartner soll das Werberecht auf öffentlichen, im Eigentum der Stadt Langenfeld stehenden Flächen im Rahmen eines Werbekonzepts übertragen werden. Dies umfasst das Recht zur Werbung an Großflächen, ggfs. dem Medium City-Star und in City-Light-Poster-Vitrinen in und neben Buswartehallen sowie in der Innenstadt. Erwünscht ist die Modernisierung und Optimierung der Nutzung öffentlicher Flächen für Werbezwecke unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, stadtgestalterischer und verkehrsplanerischer Aspekte. Die gestalterische Qualität der Werbeanlagen soll insgesamt verbessert werden. Ausdrücklich nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Werberechte auf, an und in städtischen Sportanlagen und -hallen, innerhalb städtischer Gebäude, Erlaubnisse nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Langenfeld, Werbetafeln o.ä. unmittelbar vor den Geschäften, Kulturwerbung sowie Werbung von Vereinen und Verbänden. Ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrages sind die Großflächen (5) des KOMMIT e. V sowie die Werbung in Buswartehallenvitrinen (24) für Aktionen der Stadt Langenfeld und die Werbung von Parteien (Wahlwerbung) auf eigenen Werbeträgern auf städtischen Grundstücken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-16.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reklamedienste
Menge oder Umfang:
Im derzeitigen Bestand befinden sich:—
14 Großflächen (davon 1 doppelseitig, 6 beleuchtet); diese müssen vom aktuellen Vertragspartner übernommen werden. Ein Ausbau der Standorte ist möglich, ebenso können bestehende Standorte aufgegeben sowie vorhandene Werbeträger durch andere ersetzt werden. Das während der Verhandlungsrunde zu definierende Netz von Werbeträgern wird Vertragsbestandteil.— 28 CLP-Vitrinen an/neben 25 Buswartehallen (freistehend/Rückwände);10 davon im Eigentum der Stadt Langenfeld (beidseitig einsehbar, von innen beleuchtet),die restlichen 18 können ggfs. vom aktuellen Vertragspartner übernommen werden.Sämtliche mit Werbeanlagen bestückten Wartehallen befinden sich im Eigentum der Stadt Langenfeld.Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl weiterer Wartehallen im Eigentum der Stadt Langenfeld, die noch nicht über Werbeanlagen verfügen und bei denen eine Nachrüstung mit 2-seitigen CLP-Vitrinen möglich ist. Die konkreten Standorte werden im Vertrag festgelegt.In den Fußgängerzonen der Innenstadt, bislang werbeträgerfrei, können 10-15 Standorte für hinterleuchtete CLP-Vitrinen im Einvernehmen mit der Stadt Langenfeld festgelegt werden. Das Konzept für diese Werbung in der City wird Vertragsbestandteil.Die Stadt Langenfeld erwartet von einem neuen Vertragspartner eine regelmäßige und ordnungsgemäße Unterhaltung, Reinigung und Wartung der Werbeanlagen und der werbebestückten Wartehallen.Der genaue Leistungsumfang sowie ein Vertragsentwurf werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsübergabe überlassen.Es ist neben der Zahlung einer pauschalierten jährlichen Mindestpacht eine Umsatzbeteiligung anzubieten.Als optionale Leistung kommt Werbung in anderen Städten (Media-Leistungen) in Betracht.
Im derzeitigen Bestand befinden sich:—
14 Großflächen (davon 1 doppelseitig, 6 beleuchtet); diese müssen vom aktuellen Vertragspartner übernommen werden. Ein Ausbau der Standorte ist möglich, ebenso können bestehende Standorte aufgegeben sowie vorhandene Werbeträger durch andere ersetzt werden. Das während der Verhandlungsrunde zu definierende Netz von Werbeträgern wird Vertragsbestandteil.— 28 CLP-Vitrinen an/neben 25 Buswartehallen (freistehend/Rückwände);10 davon im Eigentum der Stadt Langenfeld (beidseitig einsehbar, von innen beleuchtet),die restlichen 18 können ggfs. vom aktuellen Vertragspartner übernommen werden.Sämtliche mit Werbeanlagen bestückten Wartehallen befinden sich im Eigentum der Stadt Langenfeld.Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl weiterer Wartehallen im Eigentum der Stadt Langenfeld, die noch nicht über Werbeanlagen verfügen und bei denen eine Nachrüstung mit 2-seitigen CLP-Vitrinen möglich ist. Die konkreten Standorte werden im Vertrag festgelegt.In den Fußgängerzonen der Innenstadt, bislang werbeträgerfrei, können 10-15 Standorte für hinterleuchtete CLP-Vitrinen im Einvernehmen mit der Stadt Langenfeld festgelegt werden. Das Konzept für diese Werbung in der City wird Vertragsbestandteil.Die Stadt Langenfeld erwartet von einem neuen Vertragspartner eine regelmäßige und ordnungsgemäße Unterhaltung, Reinigung und Wartung der Werbeanlagen und der werbebestückten Wartehallen.Der genaue Leistungsumfang sowie ein Vertragsentwurf werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsübergabe überlassen.Es ist neben der Zahlung einer pauschalierten jährlichen Mindestpacht eine Umsatzbeteiligung anzubieten.Als optionale Leistung kommt Werbung in anderen Städten (Media-Leistungen) in Betracht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reklamedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Langenfeld Rhld.
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 1
Postleitzahl: 40764
Postort: Langenfeld/Rhld.
Kontakt
Internetadresse: http://www.langenfeld.de🌏
E-Mail: vergabestelle@langenfeld.de📧
Telefon: +49 21737941251📞
Fax: +49 217379491255 📠
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Dieses Verfahren unterliegt weder den gesetzlichen Vergabebestimmungen nach §§ 97ff GWB noch den unionsrechtlichen Vergabrichtlinien (nach diesen sind Dienstleistungskonzessionen ausdrücklich vom Anwendungsdbereich ausgenommen). Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein offenes Verfahren gestaltet. Die Stadt Langenfeld bindet sich hiermit jedoch mit an die Vorschriften des GWB und/oder der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätze.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Dieses Verfahren unterliegt weder den gesetzlichen Vergabebestimmungen nach §§ 97ff GWB noch den unionsrechtlichen Vergabrichtlinien (nach diesen sind Dienstleistungskonzessionen ausdrücklich vom Anwendungsdbereich ausgenommen). Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein offenes Verfahren gestaltet. Die Stadt Langenfeld bindet sich hiermit jedoch mit an die Vorschriften des GWB und/oder der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätze.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Langenfeld beabsichtigt, für die Zeit ab dem 1.1.2015 die Außenwerbung vertraglich neu zu regeln. Dem Vertragspartner soll das Werberecht auf öffentlichen, im Eigentum der Stadt Langenfeld stehenden Flächen im Rahmen eines Werbekonzepts übertragen werden. Dies umfasst das Recht zur Werbung an Großflächen, ggfs. dem Medium City-Star und in City-Light-Poster-Vitrinen in und neben Buswartehallen sowie in der Innenstadt.
Die Stadt Langenfeld beabsichtigt, für die Zeit ab dem 1.1.2015 die Außenwerbung vertraglich neu zu regeln. Dem Vertragspartner soll das Werberecht auf öffentlichen, im Eigentum der Stadt Langenfeld stehenden Flächen im Rahmen eines Werbekonzepts übertragen werden. Dies umfasst das Recht zur Werbung an Großflächen, ggfs. dem Medium City-Star und in City-Light-Poster-Vitrinen in und neben Buswartehallen sowie in der Innenstadt.
Erwünscht ist die Modernisierung und Optimierung der Nutzung öffentlicher Flächen für Werbezwecke unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, stadtgestalterischer und verkehrsplanerischer Aspekte. Die gestalterische Qualität der Werbeanlagen soll insgesamt verbessert werden.
Erwünscht ist die Modernisierung und Optimierung der Nutzung öffentlicher Flächen für Werbezwecke unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, stadtgestalterischer und verkehrsplanerischer Aspekte. Die gestalterische Qualität der Werbeanlagen soll insgesamt verbessert werden.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Werberechte auf, an und in städtischen Sportanlagen und -hallen, innerhalb städtischer Gebäude, Erlaubnisse nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Langenfeld, Werbetafeln o.ä. unmittelbar vor den Geschäften, Kulturwerbung sowie Werbung von Vereinen und Verbänden. Ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrages sind die Großflächen (5) des KOMMIT e. V sowie die Werbung in Buswartehallenvitrinen (24) für Aktionen der Stadt Langenfeld und die Werbung von Parteien (Wahlwerbung) auf eigenen Werbeträgern auf städtischen Grundstücken.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Werberechte auf, an und in städtischen Sportanlagen und -hallen, innerhalb städtischer Gebäude, Erlaubnisse nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Langenfeld, Werbetafeln o.ä. unmittelbar vor den Geschäften, Kulturwerbung sowie Werbung von Vereinen und Verbänden. Ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrages sind die Großflächen (5) des KOMMIT e. V sowie die Werbung in Buswartehallenvitrinen (24) für Aktionen der Stadt Langenfeld und die Werbung von Parteien (Wahlwerbung) auf eigenen Werbeträgern auf städtischen Grundstücken.
Menge oder Umfang:
Im derzeitigen Bestand befinden sich:
—
14 Großflächen (davon 1 doppelseitig, 6 beleuchtet); diese müssen vom aktuellen Vertragspartner übernommen werden. Ein Ausbau der Standorte ist möglich, ebenso können bestehende Standorte aufgegeben sowie vorhandene Werbeträger durch andere ersetzt werden. Das während der Verhandlungsrunde zu definierende Netz von Werbeträgern wird Vertragsbestandteil.
—
14 Großflächen (davon 1 doppelseitig, 6 beleuchtet); diese müssen vom aktuellen Vertragspartner übernommen werden. Ein Ausbau der Standorte ist möglich, ebenso können bestehende Standorte aufgegeben sowie vorhandene Werbeträger durch andere ersetzt werden. Das während der Verhandlungsrunde zu definierende Netz von Werbeträgern wird Vertragsbestandteil.
10 davon im Eigentum der Stadt Langenfeld (beidseitig einsehbar, von innen beleuchtet),
die restlichen 18 können ggfs. vom aktuellen Vertragspartner übernommen werden.
Sämtliche mit Werbeanlagen bestückten Wartehallen befinden sich im Eigentum der Stadt Langenfeld.
Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl weiterer Wartehallen im Eigentum der Stadt Langenfeld, die noch nicht über Werbeanlagen verfügen und bei denen eine Nachrüstung mit 2-seitigen CLP-Vitrinen möglich ist. Die konkreten Standorte werden im Vertrag festgelegt.
Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl weiterer Wartehallen im Eigentum der Stadt Langenfeld, die noch nicht über Werbeanlagen verfügen und bei denen eine Nachrüstung mit 2-seitigen CLP-Vitrinen möglich ist. Die konkreten Standorte werden im Vertrag festgelegt.
In den Fußgängerzonen der Innenstadt, bislang werbeträgerfrei, können 10-15 Standorte für hinterleuchtete CLP-Vitrinen im Einvernehmen mit der Stadt Langenfeld festgelegt werden. Das Konzept für diese Werbung in der City wird Vertragsbestandteil.
Die Stadt Langenfeld erwartet von einem neuen Vertragspartner eine regelmäßige und ordnungsgemäße Unterhaltung, Reinigung und Wartung der Werbeanlagen und der werbebestückten Wartehallen.
Der genaue Leistungsumfang sowie ein Vertragsentwurf werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsübergabe überlassen.
Es ist neben der Zahlung einer pauschalierten jährlichen Mindestpacht eine Umsatzbeteiligung anzubieten.
Als optionale Leistung kommt Werbung in anderen Städten (Media-Leistungen) in Betracht.
Referenznummer: 120/161-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Langenfeld Rheinland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes in beglaubigter Übersetzung;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) sowie des Umsatzes des Unternehmens im Bereich Außenwerbung in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter haben mit Angebotsabgabe mindestens eine nach Art und Umfang vergleichbare Referenz über die Durchführung von Außenwerbung in anderen Städten vorzulegen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eiines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eiines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Hammes/Herrn Esser
Name: Stadt Langenfeld Rhld.
Postort: Langenfeld/Rhld
Kontaktperson: Referat Wirtschaftförderung, Citymanagement und Liegenschaften
Frau Schönfelder
Telefon: +49 21737945400📞
E-Mail: heike.schoenfelder@langenfeld.de📧
Fax: +49 217379495400 📠
URL für weitere Informationen: www.Langenfeld.de🌏
URL der Dokumente: www.Langenfeld.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 120/161-14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung
Quelle: OJS 2014/S 117-207381 (2014-06-16)