Neuvergabe des Wegenutzungsvertrages Strom für das Stadtgebiet Hanau nach vorzeitiger Verlängerung der Stromkonzession nach § 46 Abs. 3 Sätze 3 und 4 EnWG

Stadt Hanau

Die Stadt Hanau gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der Stadtwerke Hanau GmbH geschlossene Konzessionsvertrag für Strom vom 13.12.2000 für das Stadtgebiet Hanau am 19.5.2014 durch einvernehmliche Vertragsbeendigung beendet worden ist. Die Stadt Hanau beabsichtigt, die Wegenutzungsrechte für die Stromversorgung im Stadtgebiet Hanau für die Zeit spätestens ab dem 1.3.2015 mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-31.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-31 Auftragsbekanntmachung
2016-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge