Organisationsentwicklungskonzept FB 6/Jobcenter

Kreis Schleswig-Flensburg

Der Kreis Schleswig-Flensburg strebt für sein Jobcenter (Fachbereich 6) eine fachliche Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung an, um insbesondere die Kennzahlen nach § 48a SGB II zu verbessern. Dazu soll die Organisationsentwicklung des Jobcenters vorangetrieben werden. Seit Herbst 2013 wurde als erste Phase eines Organisationsentwicklungsprozesses bereits mit externer Unterstützung eine „Begleitende Evaluation“ im Jobcenter durchgeführt.
Gegenstand des Auftrags ist die externe Beratung des Kreises bei den sich daran anschließenden Phasen der Organisationsentwicklung, nämlich der Phase „Organisationskonzeption“ und der Phase „Organisationsumsetzung“.
In der Phase „Organisationskonzeption“ umfasst die externe Beratung die Arbeitspakete:
(1) Umsetzung der geplanten grundlegenden Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation des Fachbereichs 6 mit seinen Sozialzentren und in der Kreiszentrale; (2) Neuorientierung des Arbeitgeberservices, der Werkakademie (mit Zertifizierung) und des Arbeitsmarktportals; (3) Etablierung eines Aufgaben- und Rollenverständnis in der Arbeitsvermittlung, das ein effektives Fördern und Fordern gemäß SGB II gewährleistet; (4) Optimierung der Schnittstellen des Jobcenters mit den übrigen Fachbereichen im Kreis, insbesondere beim Personalmanagement und bei Steuerung/Controlling.
In der sich daran anschließenden Phase „Organisationsumsetzung“ umfasst die Beratung folgende sechs Arbeitspakete:
(1) Einführung einer Fallsteuerungssystematik (Aufgaben, Prozesse und Strukturen), die die Stärken/Ressourcen der SGB II Kunden zum Ausgangspunkt nimmt; (2) Ausdifferenzierung der Kultur und Steuerung, mit der die Fallsteuerungssystematik aufgabenorientiert umsetzt und nachhaltig angeleitet wird; (3) Führungskräfteentwicklung im Jobcenter (FB 6) zur nachhaltigen Etablierung und Unterstützung der Fallsteuerungssystematik; (4) Schnittstellenoptimierung zwischen Fachbereich 6 und den angrenzenden Rechtskreisen des SGB (VIII, XII) sowie zu den Arbeitsmarktakteuren in der Region; (5) Aufstellung des Personalmanagements zur dauerhaft erfolgreichen Umsetzung des sozialpolitischen Vermittlungsauftrages des Kreises als zugelassener kommunaler Träger; (6) Aufbau und Einführung einer strukturierten Kommunikation im Fachbereich 6 (und angrenzenden Fachbereichen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-02 Auftragsbekanntmachung
2014-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
Der Beratungsaufwand wird auf insgesamt bis zu ca. 247 Beratertage geschätzt. Dieser verteilt sich voraussichtlich (und abhängig vom Ergebnis des Verhandlungsverfahrens) auf bis zu ca. 95 Beratertage für die Phase „Organisationskonzeption“ und bis zu ca. 152 Beratertage für die Phase „Organisationsumsetzung“.247 000297 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Schleswig-Flensburg
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Postleitzahl: 24837
Postort: Schleswig
Kontakt
Internetadresse: http://schleswig-flensburg.de 🌏
E-Mail: florian.birk@schleswig-flensburg.de 📧
Telefon: +49 462187494 📞
Fax: +49 462187335 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 002-001712
ABl. S-Ausgabe: 2
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als beschleunigtes Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Auftragsbekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Den Vergabeunterlagen werden auch Informationen zu den bereits erbrachten Leistungen beigefügt, um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen. — Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Organisationsentwicklung FB6. Nicht öffnen vor Fristablauf.“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten. — Hinweis: Alle Bieter sowie ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften (soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt) sind verpflichtet, mit dem Angebot (noch nicht dem Teilnahmeantrag) die nach § 4 TTG SH gesetzlich geforderten Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue bzw. Bezahlung des in Schleswig-Holstein gesetzlich geforderten vergabespezifischen Mindestlohns einzureichen. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss. Zu II.3): Die angegebene Dauer des Auftrags stellt eine Schätzung unter Einschluss der optionalen Leistungen für das Jahr 2015 dar und unterliegt der Verhandlung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Schleswig-Flensburg strebt für sein Jobcenter (Fachbereich 6) eine fachliche Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung an, um insbesondere die Kennzahlen nach § 48a SGB II zu verbessern. Dazu soll die Organisationsentwicklung des Jobcenters vorangetrieben werden. Seit Herbst 2013 wurde als erste Phase eines Organisationsentwicklungsprozesses bereits mit externer Unterstützung eine „Begleitende Evaluation“ im Jobcenter durchgeführt.
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Gegenstand des Auftrags ist die externe Beratung des Kreises bei den sich daran anschließenden Phasen der Organisationsentwicklung, nämlich der Phase „Organisationskonzeption“ und der Phase „Organisationsumsetzung“.
In der Phase „Organisationskonzeption“ umfasst die externe Beratung die Arbeitspakete:
(1) Umsetzung der geplanten grundlegenden Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation des Fachbereichs 6 mit seinen Sozialzentren und in der Kreiszentrale; (2) Neuorientierung des Arbeitgeberservices, der Werkakademie (mit Zertifizierung) und des Arbeitsmarktportals; (3) Etablierung eines Aufgaben- und Rollenverständnis in der Arbeitsvermittlung, das ein effektives Fördern und Fordern gemäß SGB II gewährleistet; (4) Optimierung der Schnittstellen des Jobcenters mit den übrigen Fachbereichen im Kreis, insbesondere beim Personalmanagement und bei Steuerung/Controlling.
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In der sich daran anschließenden Phase „Organisationsumsetzung“ umfasst die Beratung folgende sechs Arbeitspakete:
(1) Einführung einer Fallsteuerungssystematik (Aufgaben, Prozesse und Strukturen), die die Stärken/Ressourcen der SGB II Kunden zum Ausgangspunkt nimmt; (2) Ausdifferenzierung der Kultur und Steuerung, mit der die Fallsteuerungssystematik aufgabenorientiert umsetzt und nachhaltig angeleitet wird; (3) Führungskräfteentwicklung im Jobcenter (FB 6) zur nachhaltigen Etablierung und Unterstützung der Fallsteuerungssystematik; (4) Schnittstellenoptimierung zwischen Fachbereich 6 und den angrenzenden Rechtskreisen des SGB (VIII, XII) sowie zu den Arbeitsmarktakteuren in der Region; (5) Aufstellung des Personalmanagements zur dauerhaft erfolgreichen Umsetzung des sozialpolitischen Vermittlungsauftrages des Kreises als zugelassener kommunaler Träger; (6) Aufbau und Einführung einer strukturierten Kommunikation im Fachbereich 6 (und angrenzenden Fachbereichen).
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Der Beratungsaufwand wird auf insgesamt bis zu ca. 247 Beratertage geschätzt. Dieser verteilt sich voraussichtlich (und abhängig vom Ergebnis des Verhandlungsverfahrens) auf bis zu ca. 95 Beratertage für die Phase „Organisationskonzeption“ und bis zu ca. 152 Beratertage für die Phase „Organisationsumsetzung“.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 247 000 💰
297 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Da die Finanzierung haushaltsmäßig nur für das Jahr 2014 berücksichtigt ist, ist die Weiterführung und Fertigstellung der Leistungen der Phase "Organisationsumsetzung" im Jahr 2015 optional zu gestalten (Kündigungsrecht für den Auftraggeber).
Dauer: 22 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3) („Sonstige Informationen“).
Die nach III.2.1) - III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstellegemäß I.1)) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann die Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) -III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln
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an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden).
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter),so sind entsprechende Eignungsnachweise wie für ihn selbst erforderlich, ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht.
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Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
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Formalitäten persönliche Lage:
A. Bewerberprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, möglichst Tätigkeitsfeldern, Ausrichtung; auf gesonderte Anforderung: Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister.
B. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der in § 4 Abs. 9 VOF genannten Umstände:
a) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraftworden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen,
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c) Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungshöhe von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250 000 EUR für Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
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D. Eigenerklärung des Bewerbers über seinen Gesamtumsatz und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Organisationsentwicklung in der öffentlichen Verwaltung) in den letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert), hilfsweise (falls das Unternehmen des Bewerbers noch keine drei Geschäftsjahre besteht) für den Zeitraum, für den der Bewerber bereits solche Umsätze erzielt hat.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
E. Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 3 Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber der Dienstleistungen, sowie möglichst Rechnungswert (Vergütung), und zwar bezogen auf (Mehrfachnennung von Referenzen möglich).
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a) Organisationsentwicklung in der öffentlichen Verwaltung.
b) Organisationsentwicklung und vergleichbare Beratung in der öffentlichen Arbeitsverwaltung (Jobcenter)
F. Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen (Projektleiter, Stellvertreter), vgl. auch III.3.2), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen und zeitliche/örtliche Verfügbarkeit für das Projekt.
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G. Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
H. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt(Unterauftragsanteil) oder sonst auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig, siehe oben III.2.1).
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Mindeststandards:
Zu E. b) (Beratung öffentliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter)): Mindestens drei in Bearbeitung befindliche oder abgeschlossene Aufträge in den letzten drei Jahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen (III.2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach Leistungsstand, im Einzelnen den Verhandlungen unterliegend.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen betreffend die kartellrechtliche Zulässigkeit (§ 1 GWB) einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft abzufordern.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH), Einräumung der Prüfungsrechte zugunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gem. § 11 und § 15 TTG SH. Zu Verpflichtungserklärungen vgl. unten VI.3).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zur Gewährleistung einer effektiven Organisationsentwicklung ist eine zeitlich bruchlose Weiterführung des durch die Evaluation bereits begonnenen Prozesses unabdingbar; das Vergabeverfahren konnte jedoch wegen der erforderlichen haushaltsrechtlichen Freigabe nicht zuvor eingeleitet werden.
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Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maß der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der Erklärungen/Nachweise gemäß dieser Bekanntmachung, im Einzelnen (Angabe der Gewichtung in Klammern, Unteraspekte werden nicht separat, sondern im Wege der Gesamtschau jeweils gleichgewichtig berücksichtigt): [1] Erfahrung des Bewerbers insbesondere nach Art, Qualität (40%) und [2] Zahl der Referenzprojekte im Sinne von III.2.3 E b) (10 %); [3] Umsatz vergleichbarer Leistungen (10%); [4] Qualifikation und Verfügbarkeit der Projektleitung (40 %).Angaben zur Bewertungsmethode: Die Bewertung für die Teilnehmerauswahl erfolgt grundsätzlich qualitativ auf einer Punkte-Skala (sehr gut [10], gut [8], vollbefriedigend [6], befriedigend [4], ausreichend [2]; Zwischenwerte sind zulässig, nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht als geeignet berücksichtigt werden),wobei die vergebene Bewertung im zweiten Schritt in Bezug zur Höchstpunktzahl gesetzt und dadurch relativ auf das Bewerberfeld gestaltet wird (Referenzierung, bei der die beste Bewertung auf die Höchstpunktzahl und die anderen dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden). In die qualitative Bewertung der Auswahlkriterien anhand von Referenzen [Kriterium 1] werden (unbeschadet der vorgelagerten Eignungsprüfung anhand aller benannten Referenzen) maximal fünf Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden (sonst erfolgt die Auswahl nach Größe), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die Punktzahlen werden aufaddiert und referenziert (s. o., dies gilt auch, falls bei der Addition die Höchstpunktzahl überschritten wird). Bezüglich der Zahl der Referenzen [Kriterium 2] erhält die Bewerbung mit der höchsten Zahl im geeigneten Bewerberfeld die Höchstpunktzahl, die geringste die Mindestpunktzahl, dazwischen wird linear interpoliert. Beim Umsatz [Kriterium 3] wird der Durchschnitt des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre verglichen, wobei der größte im geeigneten Bewerberfeld die Höchstpunktzahl erhält, der geringste die Mindestpunktzahl, dazwischen wird linear interpoliert. Für alle Kriterien gilt: Beim Fehlen hinreichend präziser Angaben kann der Auftraggeber schätzen oder die geringste Punktzahl vergeben. Die Punktzahlen werden auf 2 Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich die Rangfolge pro Kriterium dadurch nicht ändert. Klarstellender Hinweis: Die Kriterien für die Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle 1-200 Steuerungsunterstützung
Dr. Florian Birk

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als beschleunigtes Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Auftragsbekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Den Vergabeunterlagen werden auch Informationen zu den bereits erbrachten Leistungen beigefügt, um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen.
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— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Organisationsentwicklung FB6. Nicht öffnen vor Fristablauf.“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
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Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
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— Hinweis: Alle Bieter sowie ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften (soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt) sind verpflichtet, mit dem Angebot (noch nicht dem Teilnahmeantrag) die nach § 4 TTG SH gesetzlich geforderten Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue bzw. Bezahlung des in Schleswig-Holstein gesetzlich geforderten vergabespezifischen Mindestlohns einzureichen. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
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Zu II.3): Die angegebene Dauer des Auftrags stellt eine Schätzung unter Einschluss der optionalen Leistungen für das Jahr 2015 dar und unterliegt der Verhandlung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB (wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe).
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Quelle: OJS 2014/S 002-001712 (2014-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 352 569,64 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-flensburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 073-126413
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 2-001712
ABl. S-Ausgabe: 73

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (25)
2. Qualität Projektkonzept (40)
3. Qualität Personalkonzept (30)
4. Ausgehandelte vertragsbedingungen (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-02 📅
Name: GFA Public
Postanschrift: Schwedter Str. 9a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@gfa-public.de 📧
Internetadresse: www.gfa-public.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§102 ff. GWB). Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
Quelle: OJS 2014/S 073-126413 (2014-04-10)