Personalbedarfsermittlung (PBE) – Beschaffung von externen Leistungen zur Ermittlung des Personalbedarfs der KUVB

Kommunale Unfallversicherung Bayern K.d.ö.R.

Die Auftraggeberin beabsichtigt im Ergebnis dieser Ausschreibung die Beauftragung einer analytischen Personalbedarfsermittlung einschließlich vorgeschalteter Prozessanalyse und bei Bedarf (optional) nachfolgender Dienstposten- und Stellenbewertung nach dem Modell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Modell) für das gesamte Haus.
Weiterführende Informationen zum Leistungsgegenstand finden sich in der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Personalverwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Personalverwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Unfallversicherung Bayern K.d.ö.R.
Postanschrift: Ungererstr. 71
Postleitzahl: 80805
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.kuvb.de 🌏
E-Mail: info@infora-rag.de 📧
Telefon: +49 89451088960 📞
Fax: +49 89451088969 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 190-335369
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung: 3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung. Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor: Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben. Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A) – Ausschlusskriterium. (B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet). Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ bzw. bejahend/positiv beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Hinweis: Es ist auch ausreichend, das jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sofern der Text dennoch wiedergegeben wird, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A). 3.2.2 Leistungsbewertung: Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist: 0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen der Auftraggeberin heranreicht. 8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen der Auftraggeberin voll oder in einem besonderen Maße entspricht. Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur. Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt: Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix_Leistung hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen. 3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Preisblatt“ (Anlage 6.3, dort a. E.) ermittelt. 3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.2) (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2) in folgenden Schritten angewandt: — Formale Prüfungen der Angebote. — Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen. — Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot. — Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2). — Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3). — Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis). — anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt. — Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. — Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Preisblatt). — Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung. — Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss. 3.3 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote: Sofern auf das Angebot kein Zuschlag erfolgen soll, wird dies dem betreffenden Bieter vor dem beabsichtigten Zuschlag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt. 3.4 Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss: Nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB wird mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot/e der Zuschlag erteilt werden soll, eine Vertragsurkunde (vgl. den den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf) ausgefertigt. Wichtige Hinweise: Zusätzliche Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.kuvb.de/service/ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes. Inhalt des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen. Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen. Rückfragen: Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung) zu richten. Form: Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote vom Verfahren ausschließen. Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 7.11.2014, 15:00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@infora-rag.de. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung angegebenen Internetadresse der Auftraggeberin eingestellt. Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. Unterstützung der Auftraggeberin: Die Auftraggeberin wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung unterzeichnet, die sie entsprechend verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert. Die Auftraggeberin trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen der Auftraggeberin orientierter Weise vor und überprüft die von der Auftraggeberin aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.). Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Ergebnis dieser Ausschreibung die Beauftragung einer analytischen Personalbedarfsermittlung einschließlich vorgeschalteter Prozessanalyse und bei Bedarf (optional) nachfolgender Dienstposten- und Stellenbewertung nach dem Modell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Modell) für das gesamte Haus.
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Weiterführende Informationen zum Leistungsgegenstand finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Dienstposten- und Stellenbewertung:
Derzeit ist noch offen, ob im Anschluss an die analytische Personalbedarfsermittlung eine Dienstposten- und Stellenbewertung notwendig ist. Im Bedarfsfall ist die Dienstposten- und Stellenbewertung nach dem KGSt-Modell durchzuführen. Laut Geschäftsverteilungsplan sind bei der KUVB derzeit 105 Stellenbeschreibungen ausgebracht.
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Referenznummer: Personalbedarfsermittlung (PBE)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument „KUVB_PBE_Bewerbungsbedingungen“. Dieses wird unter „http://www.kuvb.de/service/ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument „KUVB_PBE_Bewerbungsbedingungen“.
Nachweis der Eignung:
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die zu vergebende Leistung nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und diese nachgewiesen haben. Dies gilt vollumfänglich für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer.
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Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben.
Es sind für den Nachweis der Eignung folgende Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen.
A.1.1 Zusage der Leistungserbringung:
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Angaben zur Eignung über die Vertragslaufzeit, mindestens aber bis Ende 2015 aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja/Nein“).
A.1.2 Zusage Datenschutzvereinbarung:
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle des Zuschlags die als Anlage 6.2 den Vergabeunterlagen beigefügte Datenschutzvereinbarung der Auftraggeberin unterzeichnen werden?
A.1.3 Deutsche Sprache:
Bestätigen Sie, dass alle zur Leistungserbringung gegenüber der Auftraggeberin eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden (dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden Unterlagen)?
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A.1.4 Eigenerklärungen:
Legen Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 dieses Dokuments ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Angebot bei.
Final fehlende bzw. nicht ausgefüllte und nicht unterschriebene Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Angebots.
A.1.5 Handelsregisterauszug:
Bestätigen Sie, dass Sie Ihrem Angebot die Kopie eines Handelsregisterauszugs beigefügt haben, der nicht älter als 6 Monate ist?
A.1.6 Mitgliedschein Berufsgenossenschaft:
Bestätigen Sie, dass Sie Ihrem Angebot die Kopie Ihres Mitgliedscheins der Berufsgenossenschaft beigefügt haben, sofern Sie gesetzlich zu einer entsprechenden oder gleichwertigen (Ausland) Mitgliedschaft verpflichtet sind?
4.2 Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes:
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
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Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
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Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
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Hinweis:
Auch konzernangehörige Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
Fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke – ggf. nach Nachforderung (vgl. Abschnitt 1.6) – führen zum Ausschluss des Angebots.
4.2.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen);
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung;
4.2.3 Erklärungen der Bietergemeinschaft;
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft;
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen);
4.2.6 Übersicht Nachunternehmer;
4.2.7 Datenschutzrechtliche Einwilligung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen).
Die Eigenerklärung 4.2.2 enthält einen Mindeststandard betreffend die Versicherungssummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2.1 Mindestanforderung Mitarbeiterzahl:
Benennen Sie die Gesamtzahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand zur Verfügung stehenden Mitarbeiter. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von zehn (10) Mitarbeitern zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes.
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Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert. Orientieren Sie sich in der Darstellung in Ihrem Angebot an der nachfolgenden Tabelle.
Mindeststandards: Sämtiche Anforderungen sind – da Auschluss-Kriterien – Mindeststandards.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.1.3.1 Unternehmensbezogene Anforderungen (KG 3.1);
A.3.1.1 Dokumente;
Bestätigen Sie, dass sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Berichte, Konzepte, Dokumentationen etc.) in deutscher Sprache verfasst und der Auftraggeberin in digitaler Form (mindestens als *.pdf) zur Verfügung gestellt werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja/Nein“).
A.3.1.2 Verarbeitung von Daten im Inland:
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten der Auftraggeberin im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des SGB X, BayDSG und BDSG eingehalten werden?
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A.3.1.3 Referenzprojekte:
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren.
Für die Darstellung der Referenzprojekte sind folgende Punkte von Relevanz bzw. maßgeblich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen,
— Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen:
- Projektumfeld bei Kunden mit einer ähnlichen Struktur (Sozialleistungsträger),
- Projektumfeld bei Kunden mit ähnlichen Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Sozialleistungsträger),
- Kooperation mit den Verantwortlichen des Auftraggebers und den Fachabteilungen,
- vergleichbares organisatorisches Umfeld,
- Vergleichbarer Leistungszeitraum,
- Vergleichbare oder höhere Anzahl an zu berücksichtigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Organisationseinheiten.
— Angabe der jeweiligen Ansprechpartner bei den Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben können mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Hinweis: Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt.
Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
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(Ausschlusskriterium)
A.3.1.4 Leistungsspezifisches In-house-Know-how:
Die Fachkunde der beim Bieter zur Verfügung stehenden Mitarbeiter wird nach folgenden Qualifikations- bzw. Erfahrungsgraden eingestuft:
— Ein Mitarbeiter besitzt „Grundkenntnisse“, wenn er viele der das Thema betreffenden Probleme zufriedenstellend lösen kann (i. d. R. ein Jahr Beschäftigung mit diesem Thema) – „Wissen“
— Ein Mitarbeiter besitzt „vertiefe Kenntnisse“, wenn er die meisten, das Thema betreffende Probleme gut lösen kann (i. d. R. 2 – 3 Jahre erfolgreicher Beschäftigung mit diesem Thema) – „Können“.
— „Spezialwissen“ liegt bei einem Mitarbeiter vor, der die meisten, das Thema betreffende Probleme erschöpfend lösen kann (i. d. R. mehr als 3 Jahre erfolgreicher Beschäftigung mit diesem Thema) – „Beherrschen“.
Die nachfolgende Tabelle gibt vor, welches Know-how, welche Zertifizierungen und welche Erfahrungen bei einem geeigneten Bieter („In-house-Know-how“) mindestens vorhanden sein müssen.
Dabei werden bei Bietergemeinschaften alle beteiligten Unternehmen sowie etwaige benannte Nachunternehmer mitumfasst bzw. mitberücksichtigt.
Qualifikations- bzw. Erfahrungsanforderungen:
Qualifikationsanforderungen.
Lfd. Nr.: Art (Beschreibung): Umfang:
Q1 Vertiefte Kenntnisse in einschlägigen Tools (MS-Office: Word, Powerpoint, Excel) 5 Personen.
Q2 Spezialwissen in einschlägigen Tools (MS-Office: Excel) 5 Personen.
Q3 Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich Aufbau und Struktur eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung 5 Personen.
Q4 Vertiefte Kenntnisse der einzelnen Aufgabengebiete eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung 5 Personen.
Q5 Vertiefte Kenntnisse in der Analyse, Optimierung und Modellierung von Prozessen 5 Personen.
Q6 Vertiefte Kenntnisse in einschlägigen Methoden der analytischen Personalbedarfsermittlung nach dem „Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung“ des BMI, insbesondere:
— Analytisches Berechnungsverfahren,
— Analytisches Schätzverfahren,
— Arbeitsplatzverfahren 5 Personen.
Q7 Spezialwissen in einschlägigen Methoden der analytischen Personalbedarfsermittlung nach dem „Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung“ des BMI, insbesondere:
— Arbeitsplatzverfahren 4 Personen.
Q8 Spezialwissen hinsichtlich der Planung und Durchführung von analytischen Personalbedarfsermittlungen nach dem „Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung“ des BMI, einschließlich der Erstellung der Abschlussberichts 4 Personen.
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Q9 Zertifizierung in der Stellenbewertung nach dem KGSt-Modell (oder gleichwertig) 2 Personen.
Q10 Vertiefte Kenntnisse des Modells der Stellenbewertung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Modell) 2 Personen.
Q11 Spezialwissen bzgl. des Modells der Stellenbewertung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Modell) 2 Personen.
Q12 Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Erstellung von Dienstposten- und Stellenbewertungen nach dem KGSt-Modell 2 Personen.
Erfahrungsanforderungen.
E1 Personalverantwortliche und operative Tätigkeit bei PBE-Projekten gemäß Kriterium A.3.1.3 mit einer Dauer > 3 Monate 2 Personen.
E2 Personalverantwortliche und operative Tätigkeit bei PBE-Projekten gemäß Kriterium A.3.1.3 mit einer Dauer > 6 Monate 1 Person.
E3 Mitarbeit bei PBE-Projekten gemäß Kriterium A.3.1.3, insbes. mit Planung und Durchführung von:
— strukturierten Interviews,
— Selbstaufschreibungen,
— Akten-/Unterlagenstudium und Auswertung, auch von Dateien und Datenbeständen inkl. Gutachten Dritter
> 3 Monaten 4 Personen
E4 Mitarbeit bei PBE-Projekten gemäß Kriterium A.3.1.3, insbes. mit Planung und Durchführung von:
— strukturierten Interviews
— Akten-/Unterlagenstudium und Auswertung, auch von Dateien und Datenbeständen inkl. Gutachten Dritter:
> 6 Monaten 2 Personen
E5 Mitarbeit bei der Erstellung von Abschlussberichten und Präsentationen im Rahmen von PBE-Projekten gemäß Kriterium A 3.1.3 2 Personen.
E6 Mitarbeit bei der Durchführung von Geschäftsprozessanalysen und -optimierungen 5 Personen.
E7 Mitarbeit bei Durchführung von Dienstposten- und Stellenbewertungen nach dem KGSt-Modell 2 Personen.
E8 Mitarbeit bei der Erstellung von Dienstposten- und Stellenbewertungen nach dem KGSt-Modell 2 Personen.
Bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem Haus bzw. im Rahmen Ihrer Bieterkonstellation die vorgenannten Qualifikations- bzw. Erfahrungsanforderungen („In-house-Know-how“) zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes erfüllen und über die Laufzeit des Vertrages mittels entsprechendem Personal aufrechterhalten werden?
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4.1.3.2 Anforderungsprofile Projektmitarbeiter (KG 3.2):
Die vom künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Der Bieter weist mittels Personalprofilen nach, dass er entsprechende Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann.
Die jeweils nachfolgenden Bewertungskriterien dienen der Verifikation der angebotenen Profile und werden im Hinblick auf inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, bei Unklarheiten in den Qualifikationsprofilen Rücksprache mit dem Bieter zu halten, um Aufklärung zu betreiben.
Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Mitarbeiter in der benannten Anzahl mit den geforderten Qualifikationen zur Verfügung zu stellen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Wir bitten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Daten der einzelnen angebotenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Angebot so zu anonymisieren, dass diese nicht identifiziert werden können.
Gleichwohl behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens die Personalisierung der zunächst anonymisierten Profile einzufordern.
A.3.2.1 Qualifikationsprofile:
Bestätigen Sie, dass die von Ihnen im Falle des Zuschlags eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens die nachfolgend dargestellten, geforderten Qualifikationen aufweisen?
A.3.2.2 Mitarbeiterprofil – „PBE-Senior-Berater“:
Benennen Sie mindestens 4 Mitarbeiterprofile „PBE-Senior-Berater“.
Der „PBE-Senior-Berater“ zeichnet sich dadurch aus, dass er mindestens über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen (vgl. Kriterium A.3.1.4) verfügt:
— Q1, Q2, Q3, Q4, Q5, Q7, Q8,
— E1, E2, E5, E6.
Zum Nachweis der Qualifikationen und Erfahrungen sind 2 Referenzprojekte je Profil aus den letzten 3 Jahren zu den Anforderungen zu referenzieren (bestehend aus Auftragsbezeichnung, Dauer, Umfang, Kundenumfeld und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen).
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A.3.2.3 Mitarbeiterprofil – „PBE-Berater“:
Benennen Sie mindestens 4 Mitarbeiterprofile „PBE-Berater“.
Der „PBE-Berater“ zeichnet sich dadurch aus, dass er mindestens über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen (vgl. Kriterium A.3.1.4) verfügt:
— Q1, Q3, Q4, Q5, Q6,
— E3, E4, E5, E6.
(Ausschlusskriterium).
A.3.2.4 Mitarbeiterprofil – „Berater Stellenbewertung“.
Benennen Sie mindestens 2 Mitarbeiterprofile „Berater Stellenbewertung“.
Der „Berater Stellenbewertung“ zeichnet sich dadurch aus, dass er mindestens über die nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen (vgl. Kriterium A.3.1.4) verfügt:
— Q1, Q3, Q4, Q9, Q10, Q11, Q12,
— E7, E8.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine, außer der Versicherung entsprechend den Bewerbungsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsentwurf (Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Willy-Brandt-Platz 6, 81829 München
RA Günther Pinkenburg, LL.M.
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: http://www.kuvb.de/service/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-19 📅
Datum des Endes: 2015-12-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Personalbedarfsermittlung (PBE)
Zusätzliche Informationen
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung:
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung.
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
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Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium.
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ bzw. bejahend/positiv beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
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Hinweis:
Es ist auch ausreichend, das jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sofern der Text dennoch wiedergegeben wird, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
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3.2.2 Leistungsbewertung:
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur, sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist:
0 bis 3 Punkte Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.
4 bis 7 Punkte Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen der Auftraggeberin heranreicht.
8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen der Auftraggeberin voll oder in einem besonderen Maße entspricht.
Tabelle 3.1: Bewertungsstruktur.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix_Leistung hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
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3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Preisblatt“ (Anlage 6.3, dort a. E.) ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.2) (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2) in folgenden Schritten angewandt:
— Formale Prüfungen der Angebote.
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen.
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot.
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2).
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3).
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis).
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Preisblatt).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung.
— Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss.
3.3 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote:
Sofern auf das Angebot kein Zuschlag erfolgen soll, wird dies dem betreffenden Bieter vor dem beabsichtigten Zuschlag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.
3.4 Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss:
Nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB wird mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot/e der Zuschlag erteilt werden soll, eine Vertragsurkunde (vgl. den den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf) ausgefertigt.
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Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.kuvb.de/service/ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 7.11.2014, 15:00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@infora-rag.de.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung angegebenen Internetadresse der Auftraggeberin eingestellt.
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Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung der Auftraggeberin:
Die Auftraggeberin wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung unterzeichnet, die sie entsprechend verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
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Die Auftraggeberin trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen der Auftraggeberin orientierter Weise vor und überprüft die von der Auftraggeberin aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
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Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 190-335369 (2014-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Unfallversicherung Bayern, K. d. ö. R.
Kontakt
E-Mail: info@mayburg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 008-009770
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 190-335369
ABl. S-Ausgabe: 8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 238 💰
1 900 💰

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Siehe Vergabeunterlagen (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-22 📅
Name: Kienbaum Management Consultants GmbH
Postanschrift: Arnulfstraße 58
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 008-009770 (2015-01-08)