Menge oder Umfang
Modularer Kabelaufbauschacht aus Polycarbonat, Fabrikat: Langmatz oder gleichwertig.Das System muss mehrfach wieder verwendbar sein und über einen Nachweis der Statik verfügen, dass es im Bereich ab 2,90 Meter aus Gleisachse eingesetzt werden kann. Die Kunststoffteile müssen gegen hohe Temperaturen beständig sein, um Heiß bzw. Gussasphalt einbauen zu können. Schachtabdeckung aus einem mehrteiligen System, z. B. Gussdeckel. Sichtbare Stahlteile müssen nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt sein oder aus Edelstahl bestehen. Gussteile müssen nicht verzinkt sein.Die Rohreinführungen, DN 110, müssen über vorfabrizierte Sollbruchstellen verfügen. Die Sollbruchstellen müssen werkseitig geschlossen sein und vor Ort herausgeschlagen werden können. Die Bodenfläche muss eben sein.Das Kopfelement muss über einen Höhenausgleich von ca. 50 mm verfügen, um den Schacht an die Erdgleiche anzupassen. Der Höhenausgleich muss Höhen- und Neigungsanpassungen stufenlos ermöglichen.Äußere Maße Grundbausatz:Höhe: ca. 340 mm,Breite: ca. 960 mm,Länge: ca. 1 300 mm.Äußere Maße Rahmen:Höhe: ca. 220 mm,Breite: ca. 960 mm,Länge: ca. 1 300 mm.Die Rahmen müssen über folgende Einführungen verfügen, Stirnseite: 5 x 110 mm, Längsseite: 5 x 110 mm.Die vorgesehenen Einbautiefen sind ca. 1 440 und 1 880 mm. Der Schacht muss Sanddicht sein und über Sickeröffnungen im Bodenbereich, für die Entwässerung, verfügen.Als Zubehör müssen Adapter, DN 50 und 63 mm, für die DN 110 mm Sollbruchstellen lieferbar sein. Die Schachtanlage muss die Prüfklasse B125 nach DIN EN 124 erfüllen. Eine Schachtanlage muss von einem zwei Mann Trupp, ohne Großgeräte, eingebaut werden können. Lieferung inklusive Entladung.Mengen:50 Stück Grundbausätze260 Stück Rahmen im Übrigen gemäß den Verdingungsunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlichen Gründen oder Gremiumbeschlusses auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss. Für diesen Fall verzichtet der Bieter auf die Geltendmachung jeglicher Ersatzansprüche. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen behält sich der Auftraggeber daher vor.