Prüfung Siftungsberichte RAG Stiftung

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

Auftragsgegenstand ist die Prüfung der jährlichen Stiftungsberichte der RAG Stiftung. Zielsetzung der Prüfung ist es, das vertragliche Gewährleistungsrisiko der Revierländer für den Prüfungszeitraum 2013 - 2018 einzuschätzen und eine inhaltlich fundierte Feststellung zu seinem Stand und möglichen Veränderungen zu geben. Die Prüfung ist begrenzt auf die RAG-Stiftung.
Der Auftrag setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1. Erstellung eines Konzeptes für die Prüfung des von der RAG-Stiftung auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Erblastenvertrag vorzulegenden Stiftungsberichts sowie die jährliche Überarbeitung bzw. Fortschreibung dieses Konzeptes,
2. jährliche Erstellung eines Prüfberichts durch den Auftragnehmer auf der Grundlage des von der RAG-Stiftung vorgelegten Berichts einschließlich einer Bewertung des in § 1 Abs. 1 des Erblastenvertrages erläuterten Gewährleistungsrisikos der Revierländer und ggf. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die RAG-Stiftung zur Minderung des Gewährleistungsrisikos,
3. Unterstützung der Revierländer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-30 Auftragsbekanntmachung
2014-10-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang:
1.: Erstellung eines PrüfkonzeptsAufgabe des Auftragnehmers ist die Erarbeitung eines Prüfkonzeptes, das alle Prüfungsinhalte abdeckt. Das Prüfkonzept ist jährlich zu überarbeiten bzw. fortzuschreiben. Der Entwurf ist den Revierländern vorzustellen und zu erläutern. Änderungswünsche sind aufzunehmen und einzuarbeiten. Die Letztfassung des Prüfkonzeptes wird durch den Auftraggeber abgenommen.2.: Erstellung eines Prüfberichts durch den AuftragnehmerDer Auftragnehmer prüft nach den Vorgaben des Prüfkonzeptes den von der RAG-Stiftung gemäß § 6 Abs. 1 Erblastenvertrag jährlich vorzulegenden Stiftungsbericht, dessen Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit zuvor von der RAG-Stiftung bestätigt wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von der RAG-Stiftung ergänzende Unterlagen, wie z.B. Jahresabschlüsse oder Unterlagen der Kuratoriumssitzungen, anzufordern und auch unmittelbar bei der RAG-Stiftung zu prüfen. Auf dieser Grundlage ist durch den Auftragnehmer das vertragliche Gewährleistungsrisiko der Revierländer im Vergleich zum jeweiligen Stiftungsbericht des Vorjahres / abgenommenen Prüfbericht des Auftragnehmers für das betreffende Jahr einzuschätzen und eine inhaltlich fundierte Feststellung zu seinem Stand und möglichen Veränderungen zu geben. Bei der Prüfung des Stiftungsberichts 2013, ist als Vergleichsmaßstab die entsprechende Berichtserstattung des Stiftungsvorstandes an das Kuratorium für das Geschäftsjahr 2012 heranzuziehen. Im Falle einer Verschlechterung der Risikolage sind Handlungsempfehlungen für die RAG-Stiftung zu seiner Verbesserung abzugeben. Die Letztfassung des Prüfberichts des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber abgenommen.Der Auftragnehmer stellt den Revierländern und der RAG-Stiftung in einem Termin die Ergebnisse des von den Revierländern abgenommenen Prüfberichts des Auftragnehmers im Rahmen einer Präsentation beim Auftraggeber in Düsseldorf vor.Ggf. können weitere Gespräche beim Auftraggeber oder bei der Stiftung notwendig werden, die eine Teilnahme des Auftragnehmers erfordern.3.: Unterstützung der RevierländerDer Auftragnehmer hat den durch den Auftraggeber abgenommenen Prüfbericht des Auftragnehmers auf Wunsch des Auftraggebers auch in anderen politischen Gremien (z.B. Kuratorium der RAG-Stiftung in Essen, Wirtschaftsausschüsse der Landtage in Düsseldorf und Saarbrücken) vorzustellen und zu erläutern. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Revierländer bei Bedarf bei der Beantwortung von Anfragen aus dem parlamentarischen Raum (z.B. Kleine Anfragen), die den Prüfbericht des Auftragnehmers selbst oder konkrete Einzelaspekte der Prüfung zum Gegenstand haben. Der Auftrag umfasst in diesen Fällen die Erstellung von Entwürfen zu schriftlichen Stellungnahmen in digitaler Form.Des Weiteren ist vom Auftragnehmer ein Entwurf der sog. Erblastenrichtlinie zu erarbeiten. Gemäß § 5 Abs. 3 des Erblastenvertrags sind die Revierländer aufgefordert,"rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus auf der Grundlage der dann gültigen Kohlerichtlinien des Bundes in einer - mit dem Bund abzustimmenden - Verwaltungsrichtlinie ("Erblastenrichtlinie") die Anspruchsfeststellung, Auszahlung, Abrechnung, haushaltsrechtliche Prüfung sowie Einsichts- und Informationsrechte für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 3 Absatz 1 bzw. nach § 3 Absatz 2 dieses Vertrages [zu] regeln. Die Erblastenrichtlinie wird verbindlicher Bestandteil der nach [...] [§5] Absatz 2 zu erteilenden Zuwendungsbescheide."Die Erblastenrichtlinie soll auf der Basis einer bestehenden Richtlinie des Bundes (Kohlerichtlinie), die zu gegebener Zeit dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, erstellt werden. Der Auftragnehmer hat für die im § 5 Abs. 3 des Erblastenvertrages vorgesehene Erblastenrichtlinie im Jahr 2017 einen Entwurf zu erarbeiten.475 000
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Gesamtwert des Auftrags: 475 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de 📧
Telefon: +49 21161772180 📞
Fax: +49 21161772795 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 086-150443
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
I.) 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen. 2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer ungebundenen Kopie und in digitaler Form vorgelegt werden. 3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung. 4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden. 5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 23.05.2014,23:59 Uhr per Mail an zentrale-Vergabestelle@mweimh.nrw.de oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik "Kommunikation" im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern. II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4 aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordrucke VOL 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt. Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY6RD
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der jährlichen Stiftungsberichte der RAG Stiftung. Zielsetzung der Prüfung ist es, das vertragliche Gewährleistungsrisiko der Revierländer für den Prüfungszeitraum 2013 - 2018 einzuschätzen und eine inhaltlich fundierte Feststellung zu seinem Stand und möglichen Veränderungen zu geben. Die Prüfung ist begrenzt auf die RAG-Stiftung.
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Der Auftrag setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1. Erstellung eines Konzeptes für die Prüfung des von der RAG-Stiftung auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Erblastenvertrag vorzulegenden Stiftungsberichts sowie die jährliche Überarbeitung bzw. Fortschreibung dieses Konzeptes,
2. jährliche Erstellung eines Prüfberichts durch den Auftragnehmer auf der Grundlage des von der RAG-Stiftung vorgelegten Berichts einschließlich einer Bewertung des in § 1 Abs. 1 des Erblastenvertrages erläuterten Gewährleistungsrisikos der Revierländer und ggf. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die RAG-Stiftung zur Minderung des Gewährleistungsrisikos,
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3. Unterstützung der Revierländer.
Menge oder Umfang:
1.: Erstellung eines Prüfkonzepts
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Erarbeitung eines Prüfkonzeptes, das alle Prüfungsinhalte abdeckt. Das Prüfkonzept ist jährlich zu überarbeiten bzw. fortzuschreiben. Der Entwurf ist den Revierländern vorzustellen und zu erläutern. Änderungswünsche sind aufzunehmen und einzuarbeiten. Die Letztfassung des Prüfkonzeptes wird durch den Auftraggeber abgenommen.
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2.: Erstellung eines Prüfberichts durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer prüft nach den Vorgaben des Prüfkonzeptes den von der RAG-Stiftung gemäß § 6 Abs. 1 Erblastenvertrag jährlich vorzulegenden Stiftungsbericht, dessen Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit zuvor von der RAG-Stiftung bestätigt wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von der RAG-Stiftung ergänzende Unterlagen, wie z.B. Jahresabschlüsse oder Unterlagen der Kuratoriumssitzungen, anzufordern und auch unmittelbar bei der RAG-Stiftung zu prüfen. Auf dieser Grundlage ist durch den Auftragnehmer das vertragliche Gewährleistungsrisiko der Revierländer im Vergleich zum jeweiligen Stiftungsbericht des Vorjahres / abgenommenen Prüfbericht des Auftragnehmers für das betreffende Jahr einzuschätzen und eine inhaltlich fundierte Feststellung zu seinem Stand und möglichen Veränderungen zu geben. Bei der Prüfung des Stiftungsberichts 2013, ist als Vergleichsmaßstab die entsprechende Berichtserstattung des Stiftungsvorstandes an das Kuratorium für das Geschäftsjahr 2012 heranzuziehen. Im Falle einer Verschlechterung der Risikolage sind Handlungsempfehlungen für die RAG-Stiftung zu seiner Verbesserung abzugeben. Die Letztfassung des Prüfberichts des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber abgenommen.
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Der Auftragnehmer stellt den Revierländern und der RAG-Stiftung in einem Termin die Ergebnisse des von den Revierländern abgenommenen Prüfberichts des Auftragnehmers im Rahmen einer Präsentation beim Auftraggeber in Düsseldorf vor.
Ggf. können weitere Gespräche beim Auftraggeber oder bei der Stiftung notwendig werden, die eine Teilnahme des Auftragnehmers erfordern.
3.: Unterstützung der Revierländer
Der Auftragnehmer hat den durch den Auftraggeber abgenommenen Prüfbericht des Auftragnehmers auf Wunsch des Auftraggebers auch in anderen politischen Gremien (z.B. Kuratorium der RAG-Stiftung in Essen, Wirtschaftsausschüsse der Landtage in Düsseldorf und Saarbrücken) vorzustellen und zu erläutern. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Revierländer bei Bedarf bei der Beantwortung von Anfragen aus dem parlamentarischen Raum (z.B. Kleine Anfragen), die den Prüfbericht des Auftragnehmers selbst oder konkrete Einzelaspekte der Prüfung zum Gegenstand haben. Der Auftrag umfasst in diesen Fällen die Erstellung von Entwürfen zu schriftlichen Stellungnahmen in digitaler Form.
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Des Weiteren ist vom Auftragnehmer ein Entwurf der sog. Erblastenrichtlinie zu erarbeiten. Gemäß § 5 Abs. 3 des Erblastenvertrags sind die Revierländer aufgefordert,
"rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus auf der Grundlage der dann gültigen Kohlerichtlinien des Bundes in einer - mit dem Bund abzustimmenden - Verwaltungsrichtlinie ("Erblastenrichtlinie") die Anspruchsfeststellung, Auszahlung, Abrechnung, haushaltsrechtliche Prüfung sowie Einsichts- und Informationsrechte für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 3 Absatz 1 bzw. nach § 3 Absatz 2 dieses Vertrages [zu] regeln. Die Erblastenrichtlinie wird verbindlicher Bestandteil der nach [...] [§5] Absatz 2 zu erteilenden Zuwendungsbescheide."
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Die Erblastenrichtlinie soll auf der Basis einer bestehenden Richtlinie des Bundes (Kohlerichtlinie), die zu gegebener Zeit dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, erstellt werden. Der Auftragnehmer hat für die im § 5 Abs. 3 des Erblastenvertrages vorgesehene Erblastenrichtlinie im Jahr 2017 einen Entwurf zu erarbeiten.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vetrag verlängert sich automatisch um drei Jahre, wenn er nicht bis zum 30.06.2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 27 Monate
Referenznummer: I A 4 -22-10- Vergabe Nr. 07/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf aber auch Essen und Saarbrücken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt i.d. Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Der Auftragnehmer bzw. der erfolgreiche Bieter kann sich zur Erbringung von Leistungen Drittunternehmen bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz.III.2.2) und/oder technische
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Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz.III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z.B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen, die als Referenzinhaber dem Bewerber Referenzen über von ihnen erbrachte Leistungen zur Verfügung stellen etc.).
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Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich -soweit einschlägig -von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
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Geforderte Nachweise sind:
1. Nachweis, dass der Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. §§ 28, 29 WPO anerkannt ist.
2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt. Diese ist im Original zu unterschriebenen und einzureichen.
3. Bewerbergemeinschaften haben im Rahmen des Teilnahmeverfahrens eine von allen unterschriebene
Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich
- soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
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Geforderte Nachweise sind:
1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (max. 1 Jahr alt, Kopie ist ausreichend);
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für den ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern diese Angaben nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür zu erläutern und entsprechende aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen:
Bei Bewerbergemeinschaften werden sie grundsätzlich
- soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft gefordert, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Sofern eine Teilleistung durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden soll, ist
diese Teilleistung zu benennen. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers ist möglicht mit den Teilnahmeunterlagen, spätestens mit dem Angebot, vorzulegen.
Eine Vorlage der Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen
nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein
Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer
Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft:
Stellen Sie Ihr Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft und das Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dar.
Zur Darstellung gehören auch die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. In der Darstellung ist insbesondere auch auf die folgenden Punkte einzugehen:
a. Standorte und Struktur des Bewerbers/ der
Bewerbergemeinschaft;
b. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die zur
Leistungserbringung eingesetzt werden.
2. Nachweis, dass der Bewerber/ ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bereits mehrfach Jahresabschlussprüfungen gem. § 2 WPO bei Konzernen mit einer Bilanzsumme > 10 Mrd. Euro, bei Dax-, MDax, SDax oder TecDax Konzernen oder vergleichbar komplexe Prüf- und Beratungsaufträge wie der hiesige Auftrag verantwortlich durchgeführt hat.
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3. Nachweis, dass beim Bewerber/ einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft praktische Kenntnisse des Stiftungsrechts sowie der Stiftungsstrukturen vorliegen.
4. Nachweis, dass der Bewerber/ ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ein verantwortliches Mitglied des Prüfungsteams über ein zweites juristisches Staatsexamen verfügt und bereits vergleichbar komplexe Prüf- und Beratungsaufträge bearbeitet hat.
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5. Nachweis, dass beim Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft keine laufenden und keine weniger als zwei Jahre zurückliegenden abgeschlossenen Prüf- oder Beratungsaufträge der RAG-Stiftung, der RAG AG oder der Evonik Industries AG bestehen bzw. bestanden haben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Angebotsunterlagen
Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher Beteiligung im Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die Angebotsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1.) Keine besondere Rechtsform
2.) Bei einem Teilnahmeantrag von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vetreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
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gesamtschuldnerischen Haftung verpfichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw.werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung
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der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG NRW und den Vordruck VOL 5f EG). Ferner werden die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung
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der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von
Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben
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(Vordruck VOL 8c EG). Über vom Bewerber ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach
pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue - und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - RVO TVgG - NRW) vom 7. Mai 2013. Die o.g. Verpflichtungserklärungen sowie die o.a. "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen" (Vordrucke VOl 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt .
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Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft darf über keine laufenden und keine weniger als zwei Jahre zurückliegenden abgeschlossenen Prüf- oder Beratungsaufträge der RAG-Stiftung, der RAG AG oder der Evonik Industries AG verfügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber maximal 5 Bewerber aus, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen.
Die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zu Ziffer III.2.3) Nrn. 2 - 4 erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Häufigkeit (Anzahl) und der Vergleichbarkeit (Inhalt) der Referenztätigkeiten mit dem geforderten Anforderungsprofil.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Fischer, Frau Schmidt
Internetadresse: www.wirtschaft.nrw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I A 4 -22-10- Vergabe Nr. 07/2014
Zusätzliche Informationen
I.)
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
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2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer ungebundenen Kopie und in digitaler Form vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.
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4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 23.05.2014,23:59 Uhr per Mail an zentrale-Vergabestelle@mweimh.nrw.de oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik "Kommunikation"
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im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern.
II.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4 aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen
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Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordrucke VOL 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY6RD

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 20 08 65
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753989 📞
Internetadresse: www.brw.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753131 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
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Quelle: OJS 2014/S 086-150443 (2014-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 469 090 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 190-335552
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 86-150443
ABl. S-Ausgabe: 190

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: I A 4 -22-10- Vergabe-Nr. 07/2014

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtpreis (30)
2. Grobkonzept zur Umsetzung des Auftrages (50)
3. Personaleinsatzkonzept (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-24 📅
Name: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Georg-Glock-Str. 8
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: martin.theis@bdo.de 📧
Internetadresse: www.bdo.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Fischer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.brd.nrw.de 🌏
Quelle: OJS 2014/S 190-335552 (2014-10-01)