Rahmenvertrag für Beratungsleistungen im Rahmen des Programms „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ in den Handlungsfeldern Entwicklung ländlicher Räume, Naturschutz, Gewässerentwicklung und Klimaschutz
1.1 Projekt/Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen leisten mehr als fünf Millionen Menschen einen ehrenamtlichen Beitrag für die Gesellschaft. Reines Engagement reicht aber häufig nicht aus, um gute und sinnvolle Ideen in konkreten Projekten umzusetzen. Wer sich freiwillig engagiert, benötigt neben der selbst eingebrachten Zeit und Kompetenz vor allem rechtliche, organisatorische und finanzielle Beratung. Ein großer Teil der ehrenamtlich Tätigen engagiert sich im Umwelt- und Naturschutz sowie im ländlichen Raum, also in Handlungsfeldern, die zum Aufgabengebiet des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW (MKULNV) gehören. Das Programm des MKULNV „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ bietet engagierten Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung an, um so die Umsetzung ihrer Ideen möglich zu machen. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind gedacht für Projektideen aus den Bereichen: — Entwicklung ländlicher Räume, — Naturschutz (inkl. Ökologieprogramm im Emscher-Lippe-Raum), — Gewässerentwicklung, — Klimaschutz. Das Programm startete mit dem ersten Aufruf im April 2014 und endet am 31.12.2016. In zwei Aufrufen (2. Quartal 2014 und voraussichtlich 1. Quartal 2015) werden ehrenamtlich engagierte Personen um die Skizzierung ihrer Ideen gebeten. Aus den eingereichten Vorschlägen werden unter fachlichen Gesichtspunkten die besten ausgewählt. Danach beginnt die Arbeit der Beraterinnen und Berater, die mit dieser Vergabe im Wettbewerb ausgewählt werden sollen. Mögliche formale oder juristische Hindernisse sollen überwunden und Finanzierungsmöglichkeiten erkannt werden, um die Projektidee zur Umsetzungsreife zu bringen. Der tatsächliche Umfang der Beratung richtet sich an den Bedürfnissen des Einzelfalls aus und wird zwischen allen Beteiligten festgelegt. Dabei reicht das Spektrum der Beratung beispielsweise von der Unterstützung bei der Gründung eines Vereins bis hin zur Vorbereitung und Mithilfe bei der Beantragung von Fördergeldern in bestehenden Förderprogrammen. Das MKULNV wird bei der Programmdurchführung durch die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger ETN, unterstützt. Der Projektträger ETN ist Ansprechpartner für das Wettbewerbsverfahren und berät das MKULNV von fachlicher Seite während der Beratungsphase. 1.2 Leistungsinhalt: Die Leistungsorte befinden sich in ganz NRW. Die Beratungsleistung umfasst folgende Punkte: 1. Analyse auf Basis der ehrenamtlich erstellten Projektskizze und Bestimmung des sich daraus ergebenden Beratungsbedarfs Vorbereitende Gespräche mit den ehrenamtlichen Vertretern zur Klärung der Inhalte der Projektskizze, des geplanten Umfanges des zu beschreibenden Projektes und der daraus resultierenden Beratungsleistung. 2. Bestimmung der möglichen Förderinstrumente/Finanzierungsinstrumente: Exakte Beschreibung der möglichen Förderrichtlinien und ggf. anderer Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten sowie Ermittlung der für die Förderung notwendigen Inhalte zusammen mit den Akteuren des Ehrenamtes. a. Überprüfung der Antragsfähigkeit/-zulässigkeit, b. Bestimmung des Antragsumfanges (notwendige Inhalte), c. Ermittlung des Zeitrahmens für die Erstellung des Antrages, d. Skizzierung eines vorläufigen Antragsinhaltes. 3. Aktivierung, Gestaltung und Begleitung des Dialogs: Von der Phase der Problemanalyse bis zum konkret umsetzbaren Feinkonzept bzw. einem fertigen Förderantrag ist eine aktivierende Begleitung der Akteure des Ehrenamtes erforderlich. Hierzu sind verschiedene Instrumente zur Strukturierung des Dialogs und zur Ergebnissicherung erforderlich. 4. Erstellung des Förderantrages bzw. eines konkret umsetzbaren Feinkonzeptes: Auf der Basis der vorlaufenden Dialoge ist ein einreichungsfähiger Förderantrag bzw. ein konkret umsetzbares Feinkonzept zu formulieren. 1.3 Vertragssprache: Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt. Weitere Einzelheiten zum Leistungsinhalt werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den ausgewählten Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. 1.4 Rahmenvertrag; geschätztes Auftragsvolumen: Die Leistung wird auf Grundlage eines Rahmenvertrages im Wege von Einzelabrufen erbracht. Die Laufzeit ist voraussichtlich ab dem 1.10.2014 bis 31.12.2016. Optional: Zeigt sich im Zuge der Beratungen, dass die erforderliche Beratungszeit bei einzelnen Projekten über das Laufzeitende des Vertrages hinausgeht, kann der Auftraggeber den Vertrag um 12 Monate verlängern. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt max. 250 000 EUR pro Jahr (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für die Jahre 2014 bis 2016. Bei dem Auftragswert handelt es sich um einen geschätzten Bedarf des MKULNV für die vorgenannten Zeiträume. Das MKULNV ist zur Ausschöpfung des Auftragswertes nicht verpflichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-12.
Auftragsbekanntmachung (2014-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt max. 250 000 EUR pro Jahr (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für die Jahre 2014 bis 2016. Bei dem Auftragswert handelt es sich um einen geschätzten Bedarf des MKULNV für die vorgenannten Zeiträume. Das MKULNV ist zur Ausschöpfung des Auftragswertes nicht verpflichtet.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt max. 250 000 EUR pro Jahr (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für die Jahre 2014 bis 2016. Bei dem Auftragswert handelt es sich um einen geschätzten Bedarf des MKULNV für die vorgenannten Zeiträume. Das MKULNV ist zur Ausschöpfung des Auftragswertes nicht verpflichtet.
Gesamtwert des Auftrags: 630 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Klimaschutz und Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.umwelt.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@mkulnv.nrw.de📧
Telefon: +49 2114566709📞
Fax: +49 2114566430 📠
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Beratungsleistungen zur Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Anschreiben" eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge:
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 13.6.2014, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1) bis III.2.3) bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4) genannten Termin einzureichen entweder:
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) sowie abgespeichert auf einer CD-Rom in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG) zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Einreichung der Teilnahmeanträge (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens zum 6.6.2014 gestellt werden.
Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen:
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
4. Fristen/Termine:
Bei den in Tz. IV.3.7) und IV.3.8) genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYY4D
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Beratungsleistungen zur Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Anschreiben" eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge:
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 13.6.2014, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1) bis III.2.3) bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4) genannten Termin einzureichen entweder:
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) sowie abgespeichert auf einer CD-Rom in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG) zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Einreichung der Teilnahmeanträge (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens zum 6.6.2014 gestellt werden.
Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen:
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
4. Fristen/Termine:
Bei den in Tz. IV.3.7) und IV.3.8) genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
In Nordrhein-Westfalen leisten mehr als fünf Millionen Menschen einen ehrenamtlichen Beitrag für die Gesellschaft. Reines Engagement reicht aber häufig nicht aus, um gute und sinnvolle Ideen in konkreten Projekten umzusetzen. Wer sich freiwillig engagiert, benötigt neben der selbst eingebrachten Zeit und Kompetenz vor allem rechtliche, organisatorische und finanzielle Beratung. Ein großer Teil der ehrenamtlich Tätigen engagiert sich im Umwelt- und Naturschutz sowie im ländlichen Raum, also in Handlungsfeldern, die zum Aufgabengebiet des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW (MKULNV) gehören. Das Programm des MKULNV „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ bietet engagierten Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung an, um so die Umsetzung ihrer Ideen möglich zu machen.
In Nordrhein-Westfalen leisten mehr als fünf Millionen Menschen einen ehrenamtlichen Beitrag für die Gesellschaft. Reines Engagement reicht aber häufig nicht aus, um gute und sinnvolle Ideen in konkreten Projekten umzusetzen. Wer sich freiwillig engagiert, benötigt neben der selbst eingebrachten Zeit und Kompetenz vor allem rechtliche, organisatorische und finanzielle Beratung. Ein großer Teil der ehrenamtlich Tätigen engagiert sich im Umwelt- und Naturschutz sowie im ländlichen Raum, also in Handlungsfeldern, die zum Aufgabengebiet des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW (MKULNV) gehören. Das Programm des MKULNV „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ bietet engagierten Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung an, um so die Umsetzung ihrer Ideen möglich zu machen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen sind gedacht für Projektideen aus den Bereichen:
— Entwicklung ländlicher Räume,
— Naturschutz (inkl. Ökologieprogramm im Emscher-Lippe-Raum),
— Gewässerentwicklung,
— Klimaschutz.
Das Programm startete mit dem ersten Aufruf im April 2014 und endet am 31.12.2016. In zwei Aufrufen (2. Quartal 2014 und voraussichtlich 1. Quartal 2015) werden ehrenamtlich engagierte Personen um die Skizzierung ihrer Ideen gebeten. Aus den eingereichten Vorschlägen werden unter fachlichen Gesichtspunkten die besten ausgewählt. Danach beginnt die Arbeit der Beraterinnen und Berater, die mit dieser Vergabe im Wettbewerb ausgewählt werden sollen. Mögliche formale oder juristische Hindernisse sollen überwunden und Finanzierungsmöglichkeiten erkannt werden, um die Projektidee zur Umsetzungsreife zu bringen.
Das Programm startete mit dem ersten Aufruf im April 2014 und endet am 31.12.2016. In zwei Aufrufen (2. Quartal 2014 und voraussichtlich 1. Quartal 2015) werden ehrenamtlich engagierte Personen um die Skizzierung ihrer Ideen gebeten. Aus den eingereichten Vorschlägen werden unter fachlichen Gesichtspunkten die besten ausgewählt. Danach beginnt die Arbeit der Beraterinnen und Berater, die mit dieser Vergabe im Wettbewerb ausgewählt werden sollen. Mögliche formale oder juristische Hindernisse sollen überwunden und Finanzierungsmöglichkeiten erkannt werden, um die Projektidee zur Umsetzungsreife zu bringen.
Der tatsächliche Umfang der Beratung richtet sich an den Bedürfnissen des Einzelfalls aus und wird zwischen allen Beteiligten festgelegt. Dabei reicht das Spektrum der Beratung beispielsweise von der Unterstützung bei der Gründung eines Vereins bis hin zur Vorbereitung und Mithilfe bei der Beantragung von Fördergeldern in bestehenden Förderprogrammen. Das MKULNV wird bei der Programmdurchführung durch die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger ETN, unterstützt. Der Projektträger ETN ist Ansprechpartner für das Wettbewerbsverfahren und berät das MKULNV von fachlicher Seite während der Beratungsphase.
Der tatsächliche Umfang der Beratung richtet sich an den Bedürfnissen des Einzelfalls aus und wird zwischen allen Beteiligten festgelegt. Dabei reicht das Spektrum der Beratung beispielsweise von der Unterstützung bei der Gründung eines Vereins bis hin zur Vorbereitung und Mithilfe bei der Beantragung von Fördergeldern in bestehenden Förderprogrammen. Das MKULNV wird bei der Programmdurchführung durch die Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger ETN, unterstützt. Der Projektträger ETN ist Ansprechpartner für das Wettbewerbsverfahren und berät das MKULNV von fachlicher Seite während der Beratungsphase.
1.2 Leistungsinhalt:
Die Leistungsorte befinden sich in ganz NRW.
Die Beratungsleistung umfasst folgende Punkte:
1. Analyse auf Basis der ehrenamtlich erstellten Projektskizze und Bestimmung des sich daraus ergebenden Beratungsbedarfs Vorbereitende Gespräche mit den ehrenamtlichen Vertretern zur Klärung der Inhalte der Projektskizze, des geplanten Umfanges des zu beschreibenden Projektes und der daraus resultierenden Beratungsleistung.
1. Analyse auf Basis der ehrenamtlich erstellten Projektskizze und Bestimmung des sich daraus ergebenden Beratungsbedarfs Vorbereitende Gespräche mit den ehrenamtlichen Vertretern zur Klärung der Inhalte der Projektskizze, des geplanten Umfanges des zu beschreibenden Projektes und der daraus resultierenden Beratungsleistung.
2. Bestimmung der möglichen Förderinstrumente/Finanzierungsinstrumente:
Exakte Beschreibung der möglichen Förderrichtlinien und ggf. anderer Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten sowie Ermittlung der für die Förderung notwendigen Inhalte zusammen mit den Akteuren des Ehrenamtes.
a. Überprüfung der Antragsfähigkeit/-zulässigkeit,
b. Bestimmung des Antragsumfanges (notwendige Inhalte),
c. Ermittlung des Zeitrahmens für die Erstellung des Antrages,
d. Skizzierung eines vorläufigen Antragsinhaltes.
3. Aktivierung, Gestaltung und Begleitung des Dialogs:
Von der Phase der Problemanalyse bis zum konkret umsetzbaren Feinkonzept bzw. einem fertigen Förderantrag ist eine aktivierende Begleitung der Akteure des Ehrenamtes erforderlich. Hierzu sind verschiedene Instrumente zur Strukturierung des Dialogs und zur Ergebnissicherung erforderlich.
Von der Phase der Problemanalyse bis zum konkret umsetzbaren Feinkonzept bzw. einem fertigen Förderantrag ist eine aktivierende Begleitung der Akteure des Ehrenamtes erforderlich. Hierzu sind verschiedene Instrumente zur Strukturierung des Dialogs und zur Ergebnissicherung erforderlich.
4. Erstellung des Förderantrages bzw. eines konkret umsetzbaren Feinkonzeptes:
Auf der Basis der vorlaufenden Dialoge ist ein einreichungsfähiger Förderantrag bzw. ein konkret umsetzbares Feinkonzept zu formulieren.
1.3 Vertragssprache:
Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsinhalt werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den ausgewählten Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
1.4 Rahmenvertrag; geschätztes Auftragsvolumen:
Die Leistung wird auf Grundlage eines Rahmenvertrages im Wege von Einzelabrufen erbracht. Die Laufzeit ist voraussichtlich ab dem 1.10.2014 bis 31.12.2016.
Optional:
Zeigt sich im Zuge der Beratungen, dass die erforderliche Beratungszeit bei einzelnen Projekten über das Laufzeitende des Vertrages hinausgeht, kann der Auftraggeber den Vertrag um 12 Monate verlängern.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt max. 250 000 EUR pro Jahr (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für die Jahre 2014 bis 2016. Bei dem Auftragswert handelt es sich um einen geschätzten Bedarf des MKULNV für die vorgenannten Zeiträume. Das MKULNV ist zur Ausschöpfung des Auftragswertes nicht verpflichtet.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt max. 250 000 EUR pro Jahr (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für die Jahre 2014 bis 2016. Bei dem Auftragswert handelt es sich um einen geschätzten Bedarf des MKULNV für die vorgenannten Zeiträume. Das MKULNV ist zur Ausschöpfung des Auftragswertes nicht verpflichtet.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 27 Monate
Referenznummer: 14/ 049
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Klimaschutz und Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Sonstige Angaben zum Leistungsort:
Leistungsorte sind des Weiteren in ganz Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Nachunternehmer/Drittunternehmen verschiedener Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Nachunternehmer/Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Nachunternehmer/Drittunternehmen verschiedener Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Nachunternehmer/Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen (Drittunternehmen) bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz. III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz. III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen). In diesem Fall hat der Bewerber die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (Formblatt Bewerberstruktur). Zudem muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Drittunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, dem Bewerber die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen (Drittunternehmen) bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz. III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz. III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen). In diesem Fall hat der Bewerber die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (Formblatt Bewerberstruktur). Zudem muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Drittunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, dem Bewerber die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
Vorzulegende Unterlagen/Nachweise:
1 . Allgemeine Angaben:
— vollständiger Name und Adresse,
— Angaben einer Kontaktperson (mit Telefon- und Telefaxnummer und sonstigen Kommunikationsanschlüssen und -adressen).
2. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft entsprechend den Vorgaben des „Formblatts Bewerbergemeinschaft“ benannt wurden und ein für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft im Ausschreibungsverfahren bevollmächtigter Vertreter bestimmt wurde.
2. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft entsprechend den Vorgaben des „Formblatts Bewerbergemeinschaft“ benannt wurden und ein für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft im Ausschreibungsverfahren bevollmächtigter Vertreter bestimmt wurde.
3. Hinsichtlich der persönlichen Lage haben jeder Bewerber und bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sowie – wenn im Folgenden ausdrücklich gefordert – auch Drittunternehmen (d. h. Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag bedient bzw. auf deren Eignung sich der Bewerber in dem Teilnahmewettbewerb beruft) die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
3. Hinsichtlich der persönlichen Lage haben jeder Bewerber und bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sowie – wenn im Folgenden ausdrücklich gefordert – auch Drittunternehmen (d. h. Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag bedient bzw. auf deren Eignung sich der Bewerber in dem Teilnahmewettbewerb beruft) die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
3.1 Eigenerklärung nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (mit Formblatt VOL 5b zu erklären). Die mit Formblatt VOL 5b abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
3.1 Eigenerklärung nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (mit Formblatt VOL 5b zu erklären). Die mit Formblatt VOL 5b abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
3.2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit Formblatt VOL 5c zu erklären: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A oder nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen). Die mit Formblatt VOL 5c abzugebende Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
3.2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit Formblatt VOL 5c zu erklären: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A oder nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen). Die mit Formblatt VOL 5c abzugebende Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
3.3 Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW (Formblatt VOL 5d EG). Die mit Formblatt VOL 5d EG abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
3.3 Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW (Formblatt VOL 5d EG). Die mit Formblatt VOL 5d EG abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, hat hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Nachfolgendes mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, hat hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Nachfolgendes mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze der Durchführung von Maßnahmen entsprechend der geforderten Leistung, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (mit Formblatt Umsatzentwicklung zu erklären).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerberin/der Bewerber sowie das für den Auftrag vorgesehene Projektteam müssen über folgende Kenntnisse/Erfahrungen (Technische Leistungsfähigkeit) verfügen:
Erfahrung in der Durchführung oder Betreuung von Projekten – einschließlich Erstellung bewilligungsreifer Anträge auf Zuwendung – jeweils:
— in der ländlichen Entwicklung/Regionalentwicklung,
— in der Gewässerentwicklung,
— in den Themenfeldern Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie
— zur Verbesserung von Natura 2000 Gebieten und im Artenschutz.
Die mit der Durchführung der Beratung betrauten Team- Mitglieder müssen Erfahrungen in der Kommunikation mit Zielgruppen aus der breiten Öffentlichkeit haben.
Außerdem muss eine qualifizierte rechtliche Beratung gewährleistet werden können.
Zum Nachweis dieser Anforderungen ist Folgendes vorzulegen:
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen mit Bezug zum Auftragsgegenstand jeweils unter Angabe des Auftraggebers und des Auftragswertes mit Zuordnung zu den o. g. geforderten Kenntnissen/Erfahrungen (Referenzen) gemäß Formblatt „Anlage Referenzen Unternehmen“.
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen mit Bezug zum Auftragsgegenstand jeweils unter Angabe des Auftraggebers und des Auftragswertes mit Zuordnung zu den o. g. geforderten Kenntnissen/Erfahrungen (Referenzen) gemäß Formblatt „Anlage Referenzen Unternehmen“.
Für jede Referenz ist jeweils ein Formblatt zu verwenden. Es ist mindestens eine abgeschlossene Referenz zu jedem o. g. Kriterium vorzulegen; die Anforderungen können auch durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt werden, die für mehrere Kriterien den Nachweis darstellen.
Für jede Referenz ist jeweils ein Formblatt zu verwenden. Es ist mindestens eine abgeschlossene Referenz zu jedem o. g. Kriterium vorzulegen; die Anforderungen können auch durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt werden, die für mehrere Kriterien den Nachweis darstellen.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist. Dies ist im Formblatt darzustellen.
— Es ist zu bestätigen und über die Referenzen darzulegen, dass das vorgesehene Projektteam bzw. die vorgesehenen Bearbeiter – auch bei Ausfällen – über die o. g. Anforderungen an die Fachkunde verfügen. Hierzu gehört die Darstellung des Projektteams: die für das Projekt vorgesehenen Personen einschließlich ihres jeweiligen Fachwissens und der von ihnen jeweils wahrzunehmenden Aufgaben gemäß Formblatt „Mitarbeiterprofile“.
— Es ist zu bestätigen und über die Referenzen darzulegen, dass das vorgesehene Projektteam bzw. die vorgesehenen Bearbeiter – auch bei Ausfällen – über die o. g. Anforderungen an die Fachkunde verfügen. Hierzu gehört die Darstellung des Projektteams: die für das Projekt vorgesehenen Personen einschließlich ihres jeweiligen Fachwissens und der von ihnen jeweils wahrzunehmenden Aufgaben gemäß Formblatt „Mitarbeiterprofile“.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Ansprechpartner des Auftraggebers zu halten.
Die Bewertung erfolgt nach Qualität, Anzahl und Aktualität der Nachweise über die genannten Kenntnisse und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem die Erfahrungen gesammelt worden sind. Dabei werden die Nachweise und Referenzen in ihrer Gesamtheit, allerdings getrennt nach Bewerberin/Bewerber und Projektteam, betrachtet und bewertet. Zur Bewertung der Qualität wird geprüft, inwiefern die Referenzen sowohl die einzelnen Handlungsfelder und Anforderungen abdecken als auch auf die Leistungsinhalte gemäß Tz. II.1.5 Ziff. 1.2 eingehen. Alle Referenzen des Bewerbers oder der Bewerberin bzw. des Projektteams werden hinsichtlich der Bewertungskriterien auf einer Skala von 0 bis 9 Punkten bewertet. Es wird keine Gewichtung der Bepunktung vorgenommen. Jedes der 6 Bewertungskriterien zur Fachkunde kann maximal 9 Punkte erreichen. Es können insgesamt maximal zweimal 54, also 108 Bewertungspunkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt nach Qualität, Anzahl und Aktualität der Nachweise über die genannten Kenntnisse und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem die Erfahrungen gesammelt worden sind. Dabei werden die Nachweise und Referenzen in ihrer Gesamtheit, allerdings getrennt nach Bewerberin/Bewerber und Projektteam, betrachtet und bewertet. Zur Bewertung der Qualität wird geprüft, inwiefern die Referenzen sowohl die einzelnen Handlungsfelder und Anforderungen abdecken als auch auf die Leistungsinhalte gemäß Tz. II.1.5 Ziff. 1.2 eingehen. Alle Referenzen des Bewerbers oder der Bewerberin bzw. des Projektteams werden hinsichtlich der Bewertungskriterien auf einer Skala von 0 bis 9 Punkten bewertet. Es wird keine Gewichtung der Bepunktung vorgenommen. Jedes der 6 Bewertungskriterien zur Fachkunde kann maximal 9 Punkte erreichen. Es können insgesamt maximal zweimal 54, also 108 Bewertungspunkte erreicht werden.
Die technische Leistungsfähigkeit einer Bewerberin/eines Bewerbers setzt voraus, dass je Bewertungskriterium mindestens 3 Punkte sowie insgesamt 24 Punkte jeweils für die Referenzen der Bewerberin/des Bewerbers und des Projektteams erreicht werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der…
… Bietergemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen). Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Bestandteil des Vertrags.
… Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben. Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Vertrages.
Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG - NRW) vom 7.5.2013.
Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG - NRW) vom 7.5.2013.
Die o. g. Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formmblatt VOL 5i EG) sowie die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ und die „Besonderen Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen" sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Sonstiges“ eingestellt.
Die o. g. Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formmblatt VOL 5i EG) sowie die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ und die „Besonderen Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen" sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Sonstiges“ eingestellt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 27
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung unter Tz. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise/Angaben/Erklärungen. Ein Bewerber gilt als geeignet, wenn er sämtliche genannten Nachweise/Angaben/Erklärungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt hat und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde gemäß den in Tz. III.2.3) genannten Kriterien sowie der im Rahmen der folgenden Bewertung zu erreichende Mindestpunktzahl erfüllt.
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung unter Tz. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise/Angaben/Erklärungen. Ein Bewerber gilt als geeignet, wenn er sämtliche genannten Nachweise/Angaben/Erklärungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt hat und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde gemäß den in Tz. III.2.3) genannten Kriterien sowie der im Rahmen der folgenden Bewertung zu erreichende Mindestpunktzahl erfüllt.
Die Bewertung bzw. Auswahl erfolgt nach Qualität, Anzahl und Aktualität der Nachweise über die unter Tz. III.2.3) genannten Kenntnisse und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem die Erfahrungen gesammelt worden sind. Dabei werden die Nachweise und Referenzen in ihrer Gesamtheit, allerdings getrennt nach Bewerberin/Bewerber und Projektteam, betrachtet und bewertet. Zur Bewertung der Qualität wird geprüft, inwiefern die Referenzen sowohl die einzelnen Handlungsfelder und Anforderungen unter Tz. III.2.3) abdecken als auch auf die Inhalte gemäß Tz. II.1.5 Ziff.1.2 dieser Auftragsbeschreibung eingehen.
Die Bewertung bzw. Auswahl erfolgt nach Qualität, Anzahl und Aktualität der Nachweise über die unter Tz. III.2.3) genannten Kenntnisse und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem die Erfahrungen gesammelt worden sind. Dabei werden die Nachweise und Referenzen in ihrer Gesamtheit, allerdings getrennt nach Bewerberin/Bewerber und Projektteam, betrachtet und bewertet. Zur Bewertung der Qualität wird geprüft, inwiefern die Referenzen sowohl die einzelnen Handlungsfelder und Anforderungen unter Tz. III.2.3) abdecken als auch auf die Inhalte gemäß Tz. II.1.5 Ziff.1.2 dieser Auftragsbeschreibung eingehen.
Alle Referenzen des Bewerbers oder der Bewerberin bzw. des Projektteams werden hinsichtlich der Bewertungskriterien auf einer Skala von 0 bis 9 Punkten bewertet. Es wird keine Gewichtung der Bepunktung vorgenommen. Jedes der 6 Bewertungskriterien zur Fachkunde (siehe TZ. III.2.3) „Technische Leistungsfähigkeit“) kann maximal 9 Punkte erreichen. Es können insgesamt maximal zweimal 54, also 108 Bewertungspunkte erreicht werden.
Alle Referenzen des Bewerbers oder der Bewerberin bzw. des Projektteams werden hinsichtlich der Bewertungskriterien auf einer Skala von 0 bis 9 Punkten bewertet. Es wird keine Gewichtung der Bepunktung vorgenommen. Jedes der 6 Bewertungskriterien zur Fachkunde (siehe TZ. III.2.3) „Technische Leistungsfähigkeit“) kann maximal 9 Punkte erreichen. Es können insgesamt maximal zweimal 54, also 108 Bewertungspunkte erreicht werden.
Die technische Leistungsfähigkeit einer Bewerberin/eines Bewerbers setzt voraus, dass je Bewertungskriterium mindestens 3 Punkte sowie insgesamt 24 Punkte jeweils für die Referenzen der Bewerberin/des Bewerbers und des Projektteams erreicht werden.
Unter den so ermittelten geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern werden die bestplatzierten, maximal 5, zur Angebotsabgabe und Verhandlung aufgefordert.
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung der Eignung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-06-26 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Beratungsleistungen zur Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Beratungsleistungen zur Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "Anschreiben" eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge:
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 13.6.2014, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind vom Bewerber bis zum 13.6.2014, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1) bis III.2.3) bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1) bis III.2.3) bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4) genannten Termin einzureichen entweder:
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) sowie abgespeichert auf einer CD-Rom in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG) zu verwenden.
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) sowie abgespeichert auf einer CD-Rom in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG) zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Einreichung der Teilnahmeanträge (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens zum 6.6.2014 gestellt werden.
Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen:
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
4. Fristen/Termine:
Bei den in Tz. IV.3.7) und IV.3.8) genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Klimaschutz und Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Telefon: +49 2114566709📞
Internetadresse: www.umwelt.nrw.de🌏
Fax: +49 2114566430 📠
Quelle: OJS 2014/S 100-174972 (2014-05-12)