Servicevertrag Systemverwaltung

Magistrat der Stadt Taunusstein

Die Betreuung der IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Taunusstein erfolgt durch einen externen Dienstleister. Der derzeitige Service-Vertrag mit dem externen Dienstleister endet zum 31.12.2014. Der Servicevertrag beinhaltet die Betreuung der kompletten IT-Infrastruktur (WAN-Vernetzung, aktives Netzwerk, SAN, Virtualisierungsplattform, Server, Firewall, etc.) und der zentralen Dienste (Verzeichnisdienst, E-Mail, Datenbank-Management, Patch- und Systemmanagement, Virenschutz, etc.) im Rathaus und in den Außenstellen. Weiterhin wird die Unterstützung und Vertretung des internen Benutzersupports der Stadtverwaltung erwartet, sowie die Beratung des Auftraggebers bei der Weiterentwicklung seiner IT-Umgebung. Neben Reaktionszeiten. Der Auftrag sieht neben Service-Level-Vereinbarungen eine Vor-Ort-Präsenz innerhalb eines definierten Zeitfensters vor.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-22 Auftragsbekanntmachung
2014-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2014-12-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Zur Leistungserbringung ist beabsichtigt, einen EVB-IT Dienstvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Taunusstein
Postanschrift: Aarstraße 150
Postleitzahl: 65232
Postort: Taunusstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.taunusstein.de 🌏
E-Mail: stephan.reimann@taunusstein.de 📧
Telefon: +49 6128241144 📞
Fax: +49 6128241221 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 163-292209
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. nachr. HAD-Ref.: 1324/268 nachr. V-Nr/AKZ: SVSV2015
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betreuung der IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Taunusstein erfolgt durch einen externen Dienstleister. Der derzeitige Service-Vertrag mit dem externen Dienstleister endet zum 31.12.2014. Der Servicevertrag beinhaltet die Betreuung der kompletten IT-Infrastruktur (WAN-Vernetzung, aktives Netzwerk, SAN, Virtualisierungsplattform, Server, Firewall, etc.) und der zentralen Dienste (Verzeichnisdienst, E-Mail, Datenbank-Management, Patch- und Systemmanagement, Virenschutz, etc.) im Rathaus und in den Außenstellen. Weiterhin wird die Unterstützung und Vertretung des internen Benutzersupports der Stadtverwaltung erwartet, sowie die Beratung des Auftraggebers bei der Weiterentwicklung seiner IT-Umgebung. Neben Reaktionszeiten. Der Auftrag sieht neben Service-Level-Vereinbarungen eine Vor-Ort-Präsenz innerhalb eines definierten Zeitfensters vor.
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Referenznummer: SVSV2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptarbeitsplatz ist das Rathaus der Stadt Taunusstein, Aarstraße 150. Bestandteil der Ausschreibung ist auch die Systemverwaltung in den Außenstellen der Stadt Taunusstein, die sich alle im Stadtgebiet der Stadt Taunusstein befinden, 65232 Taunusstein.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Grundlage für die Eignungsprüfung sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien
(siehe Dokument „Kriterienkatalog/Bewertungsmatrix zur Ausschreibung“). Alle dort mit (A) gekennzeichneten Kriterien sind zwingend zu erfüllende Ausschlusskriterien. Die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung mit ihren Begleitdokumenten enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der geforderten Bieterangaben.
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Ausschlusskriterium 1.1.1:
Es ist eine Person benannt, die beim Bieter für alle
vertraglichen, kaufmännischen und organisatorischen Fragen als primärer Ansprechpartner vorgesehen ist (unternehmerischer Haupt-Ansprechpartner).
technischen Fragen als primärer Ansprechpartner vorgesehen ist (technischer Haupt-Ansprechpartner).
Ausschlusskriterium 1.1.2:
Bitte bestätigen Sie, dass alle für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Die nachfolgend benannten Erklärungen sind zur Beurteilung der Eignung vollständig vorzulegen:
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A und §6 Abs. 6 EG VOL/A, Eigenerklärung über Zuverlässigkeit und Schwarzarbeit, Eigenerklärung zur Verhütung von Manipulationen im Verdingungswesen bei Liefer- und Dienstleistungen, Eigenerklärung Betriebshaftpflicht,
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Eigenerklärung gem. Gemeinsamer Runderlass der Landesregierung, Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit, Datenschutzrechtliche Einwilligung nach § 4a BDSG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinweis:
Grundlage für die Eignungsprüfung sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien (siehe Dokument „Kriterienkatalog/Bewertungsmatrix zur Ausschreibung“). Alle dort mit (A) gekennzeichneten Kriterien sind zwingend zu erfüllende Ausschlusskriterien.
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Die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung mit ihren Begleitdokumenten enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der geforderten Bieterangaben.
Ausschlusskriterium 1.2:
Der Umsatz (gesamt bzw. bezogen auf den Auftragsgegenstand) des Unternehmens
jeweils getrennt für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 ist angegeben.
für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 beträgt jeweils mindestens 500 000 EUR (Mindeststandard).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweis:
Grundlage für die Eignungsprüfung sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien
(siehe Dokument „Kriterienkatalog/Bewertungsmatrix zur Ausschreibung“). Alle dort mit (A) gekennzeichneten Kriterien sind zwingend zu erfüllende Ausschlusskriterien. Die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung mit ihren Begleitdokumenten enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der geforderten Bieterangaben.
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Ausschlusskriterium 1.3.1:
Eine Bieterdarstellung mit Darstellung des Leistungsportfolios ist beigefügt.
Ausschlusskriterium 1.3.2.4:
Der Bieter ist in der Lage, die Systeme (SAN, Server) aller namhaften Markenhersteller gemäß Leistungsbeschreibung zu verwalten.
Ausschlusskriterium 1.4.1:
Der Nachweis von drei Referenzkunden in dem für die Aufgabenstellung relevanten Tätigkeitsbereich ist erbracht.
Ausschlusskriterium 1.5.1:
Die Personalzahlen für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014 sind angegeben.
Ausschlusskriterium 1.5.2:
Nachweis von vier fest angestellten Mitarbeitern, die in dem für die Aufgabenstellung relevanten Tätigkeitsbereich fachlich qualifiziert sind, ist erbracht.
Ausschlusskriterien 2.1:
a) Der Anbieter garantiert dass die Erreichbarkeit seines Helpdesk innerhalb der folgenden Zeitfenster (Servicezeiten) gewährleistet ist:
— alle Arbeitstage des Jahres im Bundesland Hessen
— jeweils 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr (Mo.-Do.)
— jeweils 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (Fr.)
b) Der Helpdesk kommuniziert ausschließlich in deutscher Sprache.
Ausschlusskriterien 2.2:
a) Der Anbieter garantiert eine Vor-Ort-Präsenz im folgenden Zeitumfang:
— jeweils 6 Stunden (Mo- Do.)
— jeweils 4 Stunden (Fr.)
b) Der Anbieter garantiert die Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern, Storage und sonstigen zentralen Komponenten, die die Verfügbarkeit der jeweiligen Anwendungen für die Mitarbeiter des Auftraggebers beeinträchtigen, außerhalb der Servicezeiten.
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Ausschlusskriterien 2.3:
a) Durch den Helpdesk des Anbieters wird bei betriebskritischen Störungen eine qualifizierte Reaktion innerhalb von 15 Minuten gewährleistet.
b) Der Anbieter gewährleistet, dass bei betriebskritischen Störungen innerhalb von maximal 45 Minuten ein qualifizierter Mitarbeiter des Anbieters vor Ort verfügbar ist.
c) Durch den Helpdesk des Anbieters wird bei nicht-betriebskritischen Störungen eine qualifizierte Reaktion innerhalb von 60 Minuten gewährleistet.
Ausschlusskriterien 2.6:
a) Der Anbieter sichert eine systematische Dokumentation aller durchgeführten Aktivitäten (Störungsbehebung, Änderungen und Erweiterungen, Wartungsarbeiten) insbesondere aber die Dokumentation von Fehlern und Problemen im Netzwerk und den geleisteten Gegenmaßnahmen zu.
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b) Der Anbieter sichert die Erstellung und kontinuierliche Pflege von angemessenen und aktuellen System-Dokumentationen zu.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Leistungen des Auftragnehmers werden zum Festpreis (netto) als monatliche Pauschale vergütet. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Reisekosten und Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Die Preise sind daher so zu kalkulieren, dass zu den jeweiligen Standorten keine zusätzlichen Nebenkosten und Reisekosten entstehen (Anfahrtszeiten, Reisekosten, etc.). Gleichfalls nicht gesondert vergütet werden die Kosten für Dienstleistungen die aufgrund ihrer Natur außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden müssen.
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Die Dienstleistungen werden in Monatsrechnungen für den jeweils abgelaufenen Monat abgerechnet.
Sonstige besondere Bedingungen:
Fließende mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch desjenigen Personenkreises, der die Dienstleistung erbringt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stephan Reimann
Name: ttt-it AG
Postanschrift: Gottbillstraße 34a
Postort: Trier
Postleitzahl: 54294
Kontaktperson: Herrn Jörg Ludwig
Telefon: +49 6519987930 📞
E-Mail: joerg.ludwig@ttt-it.de 📧
Fax: +49 6519987990 📠
Name: Magistrat der Stadt Taunusstein
Kontaktperson: Revision und Controlling, Rathaus, Zimmer 234
URL der Teilnahme: http://www.taunusstein.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SVSV2015
Zusätzliche Informationen
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
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nachr. HAD-Ref.: 1324/268
nachr. V-Nr/AKZ: SVSV2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120 📞
Fax: +49 615106151 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 163-292209 (2014-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 245-432463
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 163-292209
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. nachr. HAD-Ref. : 1324/286 nachr. V-Nr/AKZ: SVSV2015.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 245-432463 (2014-12-15)
Ergänzende Angaben (2014-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 247-436285
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 245-432463
ABl. S-Ausgabe: 247
Quelle: OJS 2014/S 247-436285 (2014-12-18)