Telefonische Kundenbindungskontakte (Outbound)
Die AOK Nordwest beabsichtigt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (z. B. § 13 ff. SGB I) in Verbindung mit den Vorschriften zur Datenverarbeitung (insbesondere § 80 SGB X) zur Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten der Aufklärung und Kundenbindung ein externes Call Center zu beauftragen.
Die Dienstleistung umfasst insbesondere die Haltearbeit und bezieht sich auf Outbound-Telefonie und optional auf die Sicherstellung einer Inbound-Hotline mit geringem Volumen. Für die Kontaktierung der AOK-Mitglieder und ggf. Firmenkunden/innen der AOK Nordwest stehen vorbereitete Kampagnen zur Verfügung, sodass konkrete Gesprächsanlässe vorhanden sind, die von der AOK Nordwest bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Die AOK Nordwest stellt zudem sicher, dass für die Kontaktierung ggf. erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). In diesem Zusammenhang müssen auch Leistungen im Bereich von individualisiertem postalischen Mailingversand (ggf. mit Anlagen) sowie E-Mail-Kontakte und ggf. SMS-Versand durch den Bietenden erbracht werden. Die telefonischen Kundenkontakte werden in den Zeiten von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie optional samstags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt. Im Regelfall werden die AOK-Mitglieder auf der Festnetznummer angerufen. Ist diese nicht vorhanden, sind auch Kontakte auf der Mobilfunknummer geplant. Die Erreichbarkeit hängt von der jeweiligen zu kontaktierenden Kundengruppe ab.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-03-21
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Auftragsbekanntmachung
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2014-07-03
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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