Telefonische Kundenbindungskontakte (Outbound)

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch.

Die AOK Nordwest beabsichtigt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (z. B. § 13 ff. SGB I) in Verbindung mit den Vorschriften zur Datenverarbeitung (insbesondere § 80 SGB X) zur Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten der Aufklärung und Kundenbindung ein externes Call Center zu beauftragen.
Die Dienstleistung umfasst insbesondere die Haltearbeit und bezieht sich auf Outbound-Telefonie und optional auf die Sicherstellung einer Inbound-Hotline mit geringem Volumen. Für die Kontaktierung der AOK-Mitglieder und ggf. Firmenkunden/innen der AOK Nordwest stehen vorbereitete Kampagnen zur Verfügung, sodass konkrete Gesprächsanlässe vorhanden sind, die von der AOK Nordwest bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Die AOK Nordwest stellt zudem sicher, dass für die Kontaktierung ggf. erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). In diesem Zusammenhang müssen auch Leistungen im Bereich von individualisiertem postalischen Mailingversand (ggf. mit Anlagen) sowie E-Mail-Kontakte und ggf. SMS-Versand durch den Bietenden erbracht werden. Die telefonischen Kundenkontakte werden in den Zeiten von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie optional samstags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt. Im Regelfall werden die AOK-Mitglieder auf der Festnetznummer angerufen. Ist diese nicht vorhanden, sind auch Kontakte auf der Mobilfunknummer geplant. Die Erreichbarkeit hängt von der jeweiligen zu kontaktierenden Kundengruppe ab.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-21 Auftragsbekanntmachung
2014-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kundenbefragung
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um ein Auftragsvolumen von ca. 250 000 Entscheiderkontakten/Kalenderjahr. Abhängig von der Marktsituation kann der Umfang schwanken.Bei den Leistungen im Bereich von individualisiertem postalischen Mailingversand (ggf. mit Anlagen) sowie E-Mail-Kontakte und ggf. SMS-Versand handelt es sich um ca. 150 000 Kontakte via Mailing/SMS/E-Mail-Versand ohne Telefonkontakt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kundenbefragung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 060-101573
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund. 2. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 GWB verstößt. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 3. Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern/innen für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer/innen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Ist für die Vertragsausführung der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Sofern Unterauftragnehmer Daten iSd. § 80 SGB X verarbeiten, sind die geforderten Datenschutzanforderungen zu erfüllen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise auch vom Unterauftragnehmer beizubringen. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Vergabeunterlagen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der/die Bieter für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft). 4. Hinweis: Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf CD im PDF-Format beizufügen. Das Angebot (Original und CD) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen. Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordwest beabsichtigt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (z. B. § 13 ff. SGB I) in Verbindung mit den Vorschriften zur Datenverarbeitung (insbesondere § 80 SGB X) zur Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten der Aufklärung und Kundenbindung ein externes Call Center zu beauftragen.
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Die Dienstleistung umfasst insbesondere die Haltearbeit und bezieht sich auf Outbound-Telefonie und optional auf die Sicherstellung einer Inbound-Hotline mit geringem Volumen. Für die Kontaktierung der AOK-Mitglieder und ggf. Firmenkunden/innen der AOK Nordwest stehen vorbereitete Kampagnen zur Verfügung, sodass konkrete Gesprächsanlässe vorhanden sind, die von der AOK Nordwest bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Die AOK Nordwest stellt zudem sicher, dass für die Kontaktierung ggf. erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). In diesem Zusammenhang müssen auch Leistungen im Bereich von individualisiertem postalischen Mailingversand (ggf. mit Anlagen) sowie E-Mail-Kontakte und ggf. SMS-Versand durch den Bietenden erbracht werden. Die telefonischen Kundenkontakte werden in den Zeiten von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie optional samstags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt. Im Regelfall werden die AOK-Mitglieder auf der Festnetznummer angerufen. Ist diese nicht vorhanden, sind auch Kontakte auf der Mobilfunknummer geplant. Die Erreichbarkeit hängt von der jeweiligen zu kontaktierenden Kundengruppe ab.
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Menge oder Umfang:
Es handelt sich um ein Auftragsvolumen von ca. 250 000 Entscheiderkontakten/Kalenderjahr. Abhängig von der Marktsituation kann der Umfang schwanken.
Bei den Leistungen im Bereich von individualisiertem postalischen Mailingversand (ggf. mit Anlagen) sowie E-Mail-Kontakte und ggf. SMS-Versand handelt es sich um ca. 150 000 Kontakte via Mailing/SMS/E-Mail-Versand ohne Telefonkontakt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsform, Gesellschafter, Tätigkeitsfelder, Zeitraum seit Markteintritt im Bereich Call Center-Leistungen für Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Unternehmehmensphilosophie (Stellenwert der Kundenzufriedenheit, Serviceorientierung, Kundenorientierung insb. Wertschätzung)).
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2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (nicht älter als 12 Monate, abzustellen ist auf die Frist zur Einreichung der Angebote).
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3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregeln in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Allgemeiner Hinweis: Bietergemeinschaften haben vorstehenden Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage einer Kopie einer bestehenden und gültigen bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst, mit folgenden (Mindest-)Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR; für Vermögensschäden: 1 000 000 EUR. Alternativ Erklärung, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen und der entsprechende Nachweis vorgelegt wird.
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Allgemeiner Hinweis: Bietergemeinschaften haben vorstehenden Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage von mindestens 3 prüfbaren Referenzprojekten über Leistungen, die nach Art, Inhalt und Auftragsumfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden. Eine Referenz wird in diesem Sinne als gleichwertig angesehen, wenn Aktivitäten zu telefonischen Kundenbindungskontakten (Outbound) erfolgreich durchgeführt worden sind. Mindestens eine Referenz muss dabei für vergleichbare Leistungen bei gesetzlichen Krankenversicherungen erbracht worden sein.
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Folgende Angaben sind zu tätigen:
(a) Angabe des öffentlichen/privaten Auftraggebers (Angabe Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail) für Rückfragen,
(b) Angabe des Leistungszeitraums,
(c) Auftragssumme/-volumen in EUR (jährlich),
(d) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit im Rahmen des Auftrags sowie des Umfangs des Auftrages. Hierbei sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Jede Referenz muss mindestens 100 000 Outbound-Calls vorweisen können.
— Aus den vorgelegten Referenzen muss weiterhin hervorgehen, dass Erfahrungen im Abgleich von Stammdaten und Stammdatenänderungen vorhanden sind.
2. Angabe der insgesamt im Unternehmen für CallCenter-Dienstleistungen beschäftigten, deutschsprechenden (akzentfrei und fließend in Wort und Schrift) Mitarbeiter/innen, die über mindestens 6 Monate CallCenter-Erfahrung und kaufmännisches Basiswissen verfügen, gegliedert nach festen und freien Mitarbeitern/innen.
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3. Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage von Abschlusszeugnissen und Arbeitszeugnissen des Projektleiters, der für diesen Auftrag vorgesehen ist.
4. Vorlage der Eigenerklärung zum Datenschutz
5. Vorlage eines Musters der Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundes-Datenschutzgesetz – BDSG oder vergleichbarer Verpflichtungserklärungen (ggf. einschließlich datenschutzrechtlicher Merkblätter für die Mitarbeiter des Unternehmens).
6. Vorlage von aussagekräftigen Anhängen A-D zu den Datenschutzbestimmungen.
7. Darstellung der geplanten Abläufe (Datenfluss) inkl. der beteiligten Unterauftragnehmer mit erkennbarer Darstellung, wo an welchem Standort welche Verarbeitungen und Nutzungen stattfinden sollen.
8. Vorlage des Datenschutzkonzeptes, des Datenschutzhandbuches, der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden der Datenschutzauditierungen (Zertifikate).
9. Vorlage des IT-Sicherheitskonzeptes (inkl. der Kopien von entsprechenden Zertifikaten und Zulassungen) für alle Standorte, an denen personenbezogene Daten oder sonstige Informationen verarbeitet werden und technische Einrichtungen/Geräte, die für die Erbringung der Dienstleistung vorhanden sind und genutzt werden.
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Allgemeiner Hinweis: Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften haben die obigen Nachweise gemäß Ziffer VI.3) zu erbringen. Hierauf wird entsprechend verwiesen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Anforderungen des TVgG-NRW:
1. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2. Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
3. Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-13 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 GWB verstößt. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
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Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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3. Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern/innen für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer/innen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
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Ist für die Vertragsausführung der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Sofern Unterauftragnehmer Daten iSd. § 80 SGB X verarbeiten, sind die geforderten Datenschutzanforderungen zu erfüllen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise auch vom Unterauftragnehmer beizubringen.
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Vergabeunterlagen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der/die Bieter für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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4. Hinweis: Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf CD im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und CD) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 060-101573 (2014-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2 genannten Auftraggeberin durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 128-229425
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 60-101573
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NordWest, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität (70)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-17 📅
Name: aok.teleservice defacto GmbH
Postanschrift: Am Pestalozziring 1-2
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Quelle: OJS 2014/S 128-229425 (2014-07-03)