Der Zoo Leipzig baut die Kongreßhalle Leipzig zu einem Kongresszentrum nach modernstem Standard um. Hierzu werden im 2. Bauabschnitt Trockenbauarbeiten in den beiden Sälen wie folgt beschrieben, notwendig: — Herstellung von Trockenbauwänden-, Decken und Vorsatzschalen, teilweise mit akustischen und brandschutztechnischen Anforderungen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf raumbildenden Trockenbaukonstruktionen, die teilweise als Zierelemente und Formteile ausgeführt werden. Die Nutzung der Räumlichkeiten als Kongresszentrum erfordert erhöhte akustische Maßnahmen an Decken- und Wandbekleidungen. — Ausbesserungsarbeiten an historischer Drahtputzgewölbedecke. — Einblasdämmung auf Zellulosebasis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baufertigstellung
Menge oder Umfang:
— Ca. 160 m² Gipskarton – Wandbekleidungen,— ca. 750 m² Gipskarton - Vorsatzschale, verschiedene Anforderungen, teilweise als raumbildende Zierelemente ausgeführt,— ca. 120 m Gipskarton-Formteile, profiliert,— ca. 1 300 m² Gipskarton - Akustikputzdecke,— ca. 70 Stk. Revisionsklappen, verschiedene Größen und Anforderungen,— ca. 590 m² Brandschutzbekleidung Stahlträger,— ca. 350 m² gewölbte Sonderdeckenkonstruktionen aus Gipskarton,— ca. 210 m² Deckendämmung,— ca. 1 500 m² schallabsorbierende Deckenbekleidung aus Mineralwolle auf gewölbtem. GK-Decken und historischer Drahtputzgewölbedecke,— ca. 300 m² schallabsorbierende Wandbekleidung aus Mineralwolle,— ca. 1 000 m² Einblasdämmung auf Zellulosebasis auf historischer Drahtputzgewölbedecke.
— Ca. 160 m² Gipskarton – Wandbekleidungen,— ca. 750 m² Gipskarton - Vorsatzschale, verschiedene Anforderungen, teilweise als raumbildende Zierelemente ausgeführt,— ca. 120 m Gipskarton-Formteile, profiliert,— ca. 1 300 m² Gipskarton - Akustikputzdecke,— ca. 70 Stk. Revisionsklappen, verschiedene Größen und Anforderungen,— ca. 590 m² Brandschutzbekleidung Stahlträger,— ca. 350 m² gewölbte Sonderdeckenkonstruktionen aus Gipskarton,— ca. 210 m² Deckendämmung,— ca. 1 500 m² schallabsorbierende Deckenbekleidung aus Mineralwolle auf gewölbtem. GK-Decken und historischer Drahtputzgewölbedecke,— ca. 300 m² schallabsorbierende Wandbekleidung aus Mineralwolle,— ca. 1 000 m² Einblasdämmung auf Zellulosebasis auf historischer Drahtputzgewölbedecke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baufertigstellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zoo Leipzig GmbH
Postanschrift: Pfaffendorfer Straße 29
Postleitzahl: 04105
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.zoo-leipzig.de🌏
E-Mail: rbaban@zoo-leipzig.de📧
Telefon: +49 3415933400📞
Fax: +49 3415933404 📠
Der Zoo Leipzig baut die Kongreßhalle Leipzig zu einem Kongresszentrum nach modernstem Standard um. Hierzu werden im 2. Bauabschnitt Trockenbauarbeiten in den beiden Sälen wie folgt beschrieben, notwendig:
— Herstellung von Trockenbauwänden-, Decken und Vorsatzschalen, teilweise mit akustischen und brandschutztechnischen Anforderungen.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf raumbildenden Trockenbaukonstruktionen, die teilweise als Zierelemente und Formteile ausgeführt werden. Die Nutzung der Räumlichkeiten als Kongresszentrum erfordert erhöhte akustische Maßnahmen an Decken- und Wandbekleidungen.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf raumbildenden Trockenbaukonstruktionen, die teilweise als Zierelemente und Formteile ausgeführt werden. Die Nutzung der Räumlichkeiten als Kongresszentrum erfordert erhöhte akustische Maßnahmen an Decken- und Wandbekleidungen.
— Ausbesserungsarbeiten an historischer Drahtputzgewölbedecke.
— Einblasdämmung auf Zellulosebasis.
Menge oder Umfang:
— Ca. 160 m² Gipskarton – Wandbekleidungen,
— ca. 750 m² Gipskarton - Vorsatzschale, verschiedene Anforderungen, teilweise als raumbildende Zierelemente ausgeführt,
— ca. 120 m Gipskarton-Formteile, profiliert,
— ca. 1 300 m² Gipskarton - Akustikputzdecke,
— ca. 70 Stk. Revisionsklappen, verschiedene Größen und Anforderungen,
— ca. 590 m² Brandschutzbekleidung Stahlträger,
— ca. 350 m² gewölbte Sonderdeckenkonstruktionen aus Gipskarton,
— ca. 210 m² Deckendämmung,
— ca. 1 500 m² schallabsorbierende Deckenbekleidung aus Mineralwolle auf gewölbtem. GK-Decken und historischer Drahtputzgewölbedecke,
— ca. 300 m² schallabsorbierende Wandbekleidung aus Mineralwolle,
— ca. 1 000 m² Einblasdämmung auf Zellulosebasis auf historischer Drahtputzgewölbedecke.
Referenznummer: 14/Zoo/4/6/718.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04105 Leipzig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen (www.pq-verein.de)
oder Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters,
— zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnortes,
— zum Eintrag in das Handelsregister,
— zur Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— zur Anmeldung Berufsgenossenschaft,
— dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldmuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldmuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— zur pflichtgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialabgaben,
— dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmern (gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2a VOB/A),
— Benennung von Referenzen (gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2b VOB/A),
— Angabe der Arbeitskräfteanzahl (gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2c VOB/A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur technischen Ausrüstung, welche dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung steht,
— bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum: Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS
Eignungsnachweise/Referenzen für Unterfangungsarbeiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme,
Sicherheit für Mängelbeseitigung in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Anforderungen der Vergabeunterlagen als Druckexemplar ist kostenpflichtig. Anforderung nur schriftlich bis zum oben genannten Termin (Eingang der Anforderung) unter Beilage eines Verrechnungsschecks an die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt » Abt. Bauverwaltung, 04092 Leipzig.
Die Anforderungen der Vergabeunterlagen als Druckexemplar ist kostenpflichtig. Anforderung nur schriftlich bis zum oben genannten Termin (Eingang der Anforderung) unter Beilage eines Verrechnungsschecks an die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt » Abt. Bauverwaltung, 04092 Leipzig.
Übergabe der Unterlagen nur im kostenpflichtigen Postversand mittels Einwurf-Einschreiben.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-15 📅
Öffnungsort:
Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung,Prager Straße 126, 04317 Leipzig, Zimmer B 2.053.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung,
Prager Straße 126, 04317 Leipzig, Zimmer B 2.053.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abt. Bau und Betriebsunterhalt
Herrn Baban
Internetadresse: www.zoo-leipzig.de🌏
Name: HPP Hentrich-Pertschnigg & Partner + Co KG
Postanschrift: Haus des Buches, Gerichtesweg 28
Postleitzahl: 04103
Kontaktperson: Herrn Gerd Heise
Telefon: +49 341963550📞
Fax: +49 3419635525 📠
Name: Stadt Leipzig – Verkehrs- und Tiefbauamt
Postleitzahl: 04092
Kontaktperson: Abt. Bauverwaltung
Frau Schwarze
Telefon: +49 3411237778📞
Fax: +49 3411237790 📠
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14/Zoo/4/6/718.1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsens beim der Landesdirektion Leipzig
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die gem. § 101a CWB vorgeschriebene Informationsfrist vergangen ist. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne.schuldhaftes Zögern (i. d. R. höchstens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Verstoßes) bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die gem. § 101a CWB vorgeschriebene Informationsfrist vergangen ist. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne.schuldhaftes Zögern (i. d. R. höchstens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Verstoßes) bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist.
Bei Nichtabhelfen der Rüge durch die Vergabestelle wird auf die Frist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2014/S 044-072721 (2014-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 634 840,97 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
II. 1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf:
Die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf:
Die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-26 📅
Name: Bilfinger R&M Ausbau München GmbH, Standort Leipzig
Postanschrift: Walther-Köhn-Straße 4a
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn R. Baban
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsens beim Regierungspräsidium Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 349771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 14 Tage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 14 Tage vergangen sind.
Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. höchstens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Verstoßes) bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. höchstens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Verstoßes) bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist.