Das Referat für Gesundheit und Umwelt – Abteilung Umwelt (RGU-UW) ist als untere Immissionsschutz-, untere Bodenschutz-, untere Abfallrechts-, untere Aufsichtsbehörde für das Kaminkehrerwesen und als untere Wasserrechtsbehörde für den Vollzug der Immissionsschutzgesetze, der Bodenschutzgesetze, der Abfallgesetze, der Kaminkehrergesetze und der Wassergesetze zuständig. In allen genannten Rechtsbereichen sind vom RGU Genehmigungs- und Überwachungsprozesse durchzuführen, die dem Umweltschutz und der Umweltvorsorge dienen. Zusätzlich sollen zu den momentan im System abgebildeten Arbeitsbereichen, Brunnen, Chemische Reinigungen, Mobilfunkanlagen, Tankstellen, VAWS-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe), VOC-Anlagen (Anlagen, die flüchtige Stoffe emittieren), in absehbarer Zeit die Arbeitsbereiche, Abfalltransportgenehmigungsverfahren, genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (inklusive der Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen gem. Ziffer 8 der 4. BImSchV), Grundstücke/Flächen, die im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes bei RGU-UW bearbeitet werden, Anlagen zur Brennstoffverordnung, IT-unterstützt bearbeitet werden. Des Weiteren müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RGU-UW, die im anlagenbezogenen Umweltschutz tätig sind, in die Lage versetzt werden ihre Arbeitsvorgänge und -tätigkeiten mit der neu zu beschaffenden Software zu bearbeiten. Es wird ein Softwaresystem (Standardsoftware) für ca. 80 interne Anwenderinnen und Anwender und 2-3 Systemverantwortliche des Referats für Gesundheit und Umwelt benötigt. Der Auftragnehmer hat die einzelnen von ihm zu liefernden Systemkomponenten sowie die durch den Auftraggeber beizustellenden Systemkomponenten bei der LHM aufzustellen, zu installieren, zu konfigurieren, zu customizen und zu integrieren sowie die Funktionsfähigkeit herbeizuführen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und it@M, dem zentralen Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der LHM. Schulungen: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. der Systemverantwortlichen müssen vom Auftragnehmer ausreichend (mindestens einen Tag für Mitarbeiter und zusätzlich einen Tag für Systemverantwortliche) geschult werden. Die Schulung findet in Gruppen von maximal 8 Personen an den PCs im Schulungsraum des RGU (LHM) statt. Der voraussichtliche Schulungsbedarf umfasst: — ca. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung Umwelt, — 1 Vertretung aus dem Personalrat, — 2-3 Systemverantwortliche (zum Beispiel auch für Rechtevergabe, Benutzereinrichtung, etc.). Die Schulungsunterlagen sind vom Auftragnehmer übersichtlich und aussagekräftig sowie auf den Auftraggeber individuell zugeschnitten in deutscher Sprache zu erstellen. Die Schulungsunterlagen sind elektronisch sowie in Papierform zu liefern. Die Schulungsunterlagen dürfen vom Auftraggeber intern beliebig weiter verwendet werden. Weiterentwicklung des Systems/Dienstleistungskontingents nach Erklärung der Betriebsbereitschaft. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren (plus ggf. Verlängerung), das System nach Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers weiterzuentwickeln. Der Auftraggeber geht hierbei von voraussichtlich 10 Tagen pro Jahr aus. Ein Anspruch auf Abnahme eines bestimmten Stundenkontingents besteht jedoch nicht. Hier wird ausschließlich nach Bedarf und nach Aufwand abgerechnet. Migration und Initialbefüllung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, aus einem datenbankbasierten Altsystem sowie entsprechenden Calc-Listen Daten zu übernehmen und in das neue System zu importieren. Des Weiteren soll das System initial mit fachlichen Referenzdaten (z.B. Anlagetypen, chemische und physikalische Parameter, etc.) befüllt sein. Nach Vorgabe des Auftraggebers sind Standardreports (Auswertungen über den Datenbestand) und Dokumentvorlagen zu erstellen. Schnittstellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Schnittstellen zur den in der bayerischen Umweltverwaltung üblichen Anwendungen (z. B. ISA-B, ASYS) herzustellen, soweit diese von der Gegenstelle angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagementsoftwarepaket
Gesamtwert des Auftrags: 385 700 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagementsoftwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Marienplatz 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 8923384990 📠
Wichtiger Hinweis:
Die Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für diesen Teilnahmewettbewerb mit Anlagen werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Inhalt des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie den „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag“ samt Anlagen entsprechen. Der Auftraggeber kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. I.1)) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag“ kann der Auftraggeber die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 9.12.2014 an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: itm.vergabe@muenchen.de
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der unter I.1) angegebenen Internetadresse der Landeshauptstadt München eingestellt.
Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Teilnahmeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Teilnahmeanträge von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge der Bewerber der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Losvergabe:
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gem. § 97 Abs. 3 Satz 3 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt.
Es können aus technischen Gründen Customizing- und Pflegeleistungen nur von demjenigen Unternehmen durchgeführt werden, welches auch das Standardsoftwareprodukt selbst entwickelt hat. Etwas anderes ist völlig unüblich und auch nicht praktikabel. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass Standardsoftwareprodukte angeboten werden, deren Source Code nicht frei zugänglich ist.
Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche Restriktionen seitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte unmöglich machen.
Ergebnis: Eine Aufteilung in Fach oder Teillose ist wie oben beschrieben nicht möglich. Eine Einzelfallabwägung, ob in Losen vergeben werden kann eröffnet sich demnach nicht. Das zu beschaffende Umweltinformationssystem kann wie oben ausgeführt nur als Gesamtvergabe beschafft werden.
Begründung Wahl des Vergabeverfahrens:
Gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung vergeben werden, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
Dieser Sachverhalt ist bei der Ausschreibung eines Umweltinformationssystems (UIS) für das Referat für Gesundheit und Umwelt gegeben.
Es soll eine Standardsoftware beschafft werden, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Hierzu sind eine Reihe von Customizing- und ggfs. auch Programmierarbeiten erforderlich. Beispielsweise ist unklar, welches Lizenzmodell der obsiegende Bieter anbieten wird. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, soll die Leistung mittels eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages vergeben werden. Wesentliche Merkmale dieses Vertragstyps sind u. a. Anpassungen, Montage, Konfiguration, Schulung, Einweisung oder Systempflege nach Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Genaue Vertragsinhalte (z. B. Abstimmung Zahlungsplan, Verhandlungswünsche der Bieter, Service- und Supportzeiten) sollen in den Verhandlungsrunden festgesetzt werden.
Aus diesem Grund wird daher vom Offenen Verfahren gem. § 3 EG Abs. 1 VOL/A Abstand genommen und das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Abs. 3 Buchstabe b) VOL/A vorbereitet. Durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wird sichergestellt, dass nur geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für diesen Teilnahmewettbewerb mit Anlagen werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Inhalt des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie den „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag“ samt Anlagen entsprechen. Der Auftraggeber kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. I.1)) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag“ kann der Auftraggeber die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 9.12.2014 an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: itm.vergabe@muenchen.de
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der unter I.1) angegebenen Internetadresse der Landeshauptstadt München eingestellt.
Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Teilnahmeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Teilnahmeanträge von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge der Bewerber der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Losvergabe:
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gem. § 97 Abs. 3 Satz 3 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt.
Es können aus technischen Gründen Customizing- und Pflegeleistungen nur von demjenigen Unternehmen durchgeführt werden, welches auch das Standardsoftwareprodukt selbst entwickelt hat. Etwas anderes ist völlig unüblich und auch nicht praktikabel. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass Standardsoftwareprodukte angeboten werden, deren Source Code nicht frei zugänglich ist.
Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche Restriktionen seitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte unmöglich machen.
Ergebnis: Eine Aufteilung in Fach oder Teillose ist wie oben beschrieben nicht möglich. Eine Einzelfallabwägung, ob in Losen vergeben werden kann eröffnet sich demnach nicht. Das zu beschaffende Umweltinformationssystem kann wie oben ausgeführt nur als Gesamtvergabe beschafft werden.
Begründung Wahl des Vergabeverfahrens:
Gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung vergeben werden, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
Dieser Sachverhalt ist bei der Ausschreibung eines Umweltinformationssystems (UIS) für das Referat für Gesundheit und Umwelt gegeben.
Es soll eine Standardsoftware beschafft werden, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Hierzu sind eine Reihe von Customizing- und ggfs. auch Programmierarbeiten erforderlich. Beispielsweise ist unklar, welches Lizenzmodell der obsiegende Bieter anbieten wird. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, soll die Leistung mittels eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages vergeben werden. Wesentliche Merkmale dieses Vertragstyps sind u. a. Anpassungen, Montage, Konfiguration, Schulung, Einweisung oder Systempflege nach Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Genaue Vertragsinhalte (z. B. Abstimmung Zahlungsplan, Verhandlungswünsche der Bieter, Service- und Supportzeiten) sollen in den Verhandlungsrunden festgesetzt werden.
Aus diesem Grund wird daher vom Offenen Verfahren gem. § 3 EG Abs. 1 VOL/A Abstand genommen und das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Abs. 3 Buchstabe b) VOL/A vorbereitet. Durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wird sichergestellt, dass nur geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt – Abteilung Umwelt (RGU-UW) ist als untere Immissionsschutz-, untere Bodenschutz-, untere Abfallrechts-, untere Aufsichtsbehörde für das Kaminkehrerwesen und als untere Wasserrechtsbehörde für den Vollzug der Immissionsschutzgesetze, der Bodenschutzgesetze, der Abfallgesetze, der Kaminkehrergesetze und der Wassergesetze zuständig.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt – Abteilung Umwelt (RGU-UW) ist als untere Immissionsschutz-, untere Bodenschutz-, untere Abfallrechts-, untere Aufsichtsbehörde für das Kaminkehrerwesen und als untere Wasserrechtsbehörde für den Vollzug der Immissionsschutzgesetze, der Bodenschutzgesetze, der Abfallgesetze, der Kaminkehrergesetze und der Wassergesetze zuständig.
In allen genannten Rechtsbereichen sind vom RGU Genehmigungs- und Überwachungsprozesse durchzuführen, die dem Umweltschutz und der Umweltvorsorge dienen.
Zusätzlich sollen zu den momentan im System abgebildeten Arbeitsbereichen,
Brunnen,
Chemische Reinigungen,
Mobilfunkanlagen,
Tankstellen,
VAWS-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe),
VOC-Anlagen (Anlagen, die flüchtige Stoffe emittieren),
in absehbarer Zeit die Arbeitsbereiche,
Abfalltransportgenehmigungsverfahren,
genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (inklusive der Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen gem. Ziffer 8 der 4. BImSchV),
Grundstücke/Flächen, die im Rahmen des Bundes-Bodenschutzgesetzes bei RGU-UW bearbeitet werden,
Anlagen zur Brennstoffverordnung,
IT-unterstützt bearbeitet werden.
Des Weiteren müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RGU-UW, die im anlagenbezogenen Umweltschutz tätig sind, in die Lage versetzt werden ihre Arbeitsvorgänge und -tätigkeiten mit der neu zu beschaffenden Software zu bearbeiten.
Es wird ein Softwaresystem (Standardsoftware) für ca. 80 interne Anwenderinnen und Anwender und 2-3 Systemverantwortliche des Referats für Gesundheit und Umwelt benötigt.
Der Auftragnehmer hat die einzelnen von ihm zu liefernden Systemkomponenten sowie die durch den Auftraggeber beizustellenden Systemkomponenten bei der LHM aufzustellen, zu installieren, zu konfigurieren, zu customizen und zu integrieren sowie die Funktionsfähigkeit herbeizuführen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und it@M, dem zentralen Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der LHM.
Der Auftragnehmer hat die einzelnen von ihm zu liefernden Systemkomponenten sowie die durch den Auftraggeber beizustellenden Systemkomponenten bei der LHM aufzustellen, zu installieren, zu konfigurieren, zu customizen und zu integrieren sowie die Funktionsfähigkeit herbeizuführen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und it@M, dem zentralen Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der LHM.
Schulungen:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. der Systemverantwortlichen müssen vom Auftragnehmer ausreichend (mindestens einen Tag für Mitarbeiter und zusätzlich einen Tag für Systemverantwortliche) geschult werden. Die Schulung findet in Gruppen von maximal 8 Personen an den PCs im Schulungsraum des RGU (LHM) statt. Der voraussichtliche Schulungsbedarf umfasst:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. der Systemverantwortlichen müssen vom Auftragnehmer ausreichend (mindestens einen Tag für Mitarbeiter und zusätzlich einen Tag für Systemverantwortliche) geschult werden. Die Schulung findet in Gruppen von maximal 8 Personen an den PCs im Schulungsraum des RGU (LHM) statt. Der voraussichtliche Schulungsbedarf umfasst:
— ca. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung Umwelt,
— 1 Vertretung aus dem Personalrat,
— 2-3 Systemverantwortliche (zum Beispiel auch für Rechtevergabe, Benutzereinrichtung, etc.).
Die Schulungsunterlagen sind vom Auftragnehmer übersichtlich und aussagekräftig sowie auf den Auftraggeber individuell zugeschnitten in deutscher Sprache zu erstellen. Die Schulungsunterlagen sind elektronisch sowie in Papierform zu liefern. Die Schulungsunterlagen dürfen vom Auftraggeber intern beliebig weiter verwendet werden.
Die Schulungsunterlagen sind vom Auftragnehmer übersichtlich und aussagekräftig sowie auf den Auftraggeber individuell zugeschnitten in deutscher Sprache zu erstellen. Die Schulungsunterlagen sind elektronisch sowie in Papierform zu liefern. Die Schulungsunterlagen dürfen vom Auftraggeber intern beliebig weiter verwendet werden.
Weiterentwicklung des Systems/Dienstleistungskontingents nach Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren (plus ggf. Verlängerung), das System nach Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers weiterzuentwickeln. Der Auftraggeber geht hierbei von voraussichtlich 10 Tagen pro Jahr aus. Ein Anspruch auf Abnahme eines bestimmten Stundenkontingents besteht jedoch nicht. Hier wird ausschließlich nach Bedarf und nach Aufwand abgerechnet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren (plus ggf. Verlängerung), das System nach Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers weiterzuentwickeln. Der Auftraggeber geht hierbei von voraussichtlich 10 Tagen pro Jahr aus. Ein Anspruch auf Abnahme eines bestimmten Stundenkontingents besteht jedoch nicht. Hier wird ausschließlich nach Bedarf und nach Aufwand abgerechnet.
Migration und Initialbefüllung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, aus einem datenbankbasierten Altsystem sowie entsprechenden Calc-Listen Daten zu übernehmen und in das neue System zu importieren.
Des Weiteren soll das System initial mit fachlichen Referenzdaten (z.B. Anlagetypen, chemische und physikalische Parameter, etc.) befüllt sein.
Nach Vorgabe des Auftraggebers sind Standardreports (Auswertungen über den Datenbestand) und Dokumentvorlagen zu erstellen.
Schnittstellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Schnittstellen zur den in der bayerischen Umweltverwaltung üblichen Anwendungen (z. B. ISA-B, ASYS) herzustellen, soweit diese von der Gegenstelle angeboten werden.
Beschreibung der Optionen:
A) weitere Schulungen,
b) Migrationsleistungen,
c) zusätzliches Dienstleistungskontingent rund um das Verfahren Umweltinformationssystem.
Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 5
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 60 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: ITM-2014-10002914MR
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
3.1. Allgemeine Eignungsanforderungen (KG 1)
A.1.1 Dokumente
Bitte bestätigen Sie, dass sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) in deutscher Sprache verfasst und der LHM in digitaler Form (mindestens als *.pdf oder OpenOffice-Formate ab Version 3.x sowie OpenProj) zur Verfügung gestellt werden.
Bitte bestätigen Sie, dass sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) in deutscher Sprache verfasst und der LHM in digitaler Form (mindestens als *.pdf oder OpenOffice-Formate ab Version 3.x sowie OpenProj) zur Verfügung gestellt werden.
(Ausschlusskriterium „Ja/Nein“)
A.1.2 Deutsche Sprache
Bitte bestätigen Sie, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Projekt anwenden werden.
Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Teilnahmeantrages
Die auf den nachfolgend benannten Vordrucken – welche diesem Dokument als Anlage beiliegen – geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung vollständig beizubringen. Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Teilnahmeantrages oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind bzw. nicht auf Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Eigenerklärungen 4.1 und 4.3 an der entsprechenden Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag zurückzusenden. Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.
Die auf den nachfolgend benannten Vordrucken – welche diesem Dokument als Anlage beiliegen – geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung vollständig beizubringen. Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Teilnahmeantrages oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind bzw. nicht auf Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Eigenerklärungen 4.1 und 4.3 an der entsprechenden Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag zurückzusenden. Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.
Wichtige Hinweise:
— Auch konzernangehörige Unternehmen und freiberuflich Tätige sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bewerber-/Bietergemeinschaften,
— Final fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages,
— Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen,
— Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bewerber, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bewerbergemeinschaft).
Eigenerklärungen:
Liste der Nachweise gem. § 9 EG Abs. 4 VOL/A
— Erklärung zu Bewerberkonstellation,
— Bevollmächtigung der Bewerbergemeinschaft,
— Übersicht aller Nachunternehmer,
— Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen,
— Berufshaftpflichtversicherung,
— Zuverlässigkeit/Sozialversicherung,
— Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit,
— Datenschutzrechtliche Einwilligung,
— unterschriebener Vordruck „Unterschrift“ nach Abschnitt 5.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
3.2.1. Darstellung des Unternehmens (KG 2)
B.2.1 Leistungsportfolio
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bewerbergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bewerbergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein.
Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung unterstreichen.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 5 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
A.2.2 Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre in EUR an. Gefordert wird hierbei ein Jahresumsatz von jeweils mindestens 500 000 EUR (Mindeststandard). Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Subunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre in EUR an. Gefordert wird hierbei ein Jahresumsatz von jeweils mindestens 500 000 EUR (Mindeststandard). Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Subunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium „Ja/Nein“)
A.2.3 Personal (auftragsbezogen)
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre. Gefordert wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mindestens fünf Personen (Mindeststandard). Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre. Gefordert wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mindestens fünf Personen (Mindeststandard). Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert.
B.2.4 Qualitätssicherung
Bitte beschreiben Sie ihre Qualitätssicherungsprozesse und geben Sie ggfs. Nachweise über Zertifizierungen oder sonstige Nachweise hierfür an.
Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 5 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
Mindeststandards:
Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
**Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ oder „Kapitel“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren Umweltinformationssystem“**
3.2.2. Referenzprojekte (KG 3)
B.3.1 Referenzprojekte
Stellen Sie drei IT-Referenzprojekte bezogen auf den Auftragsgegenstand (vgl. insbesondere Abschnitt 2.1) dar.
Wichtig sind uns dabei folgende Schwerpunkte:
— Lieferung von Softwarelösungen an mit dem anlagenbezogenen Umweltschutz befassten Behörden.
— Anpassbarkeit der Softwarelösung mittels Konfiguration durch den Auftraggeber.
— Erzeugen von mit Systemdaten befüllten Dokumenten.
Gehen Sie dabei auf die angewandten Methoden und das spezifische Vorgehen ein. Es muss nachvollziehbar sein, wie der Know-how-Transfer erfolgte.
Jede dieser Referenzen fließt mit maximal einem Drittel der hier erreichbaren Punkte in die Ermittlung der Eignungspunkte (EP) ein.
Folgende Angaben werden zum jeweiligen Referenzprojekt erwartet:
Referenzprojektname
— Unternehmen (Bitte unbedingt angeben bei Bewerbergemeinschaften),
— Projektbeginn und -ende (jeweils Monat und Jahr),
— Projektinhalte,
(Detaillierte Beschreibung des Projekts; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter),
— Auftragsvolumen in EURO (Angabe nur des eigenen Auftragsvolumens),
— Anzahl der Personentage (Angabe nur der eigenen Personentage),
— Größe des Projektteams insgesamt,
— Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Ihres Unternehmens/Ihrer Bewerbergemeinschaft),
— Methodisches und technisches Umfeld (Detaillierte Auflistung aller angewandten Vorgehensweisen und Methoden sowie der ggf. eingesetzten (Software-)Werkzeuge),
— IT-Infrastruktur (Beschreibung der IT-Infrastruktur im Projekt, bezogen/reduziert auf den Auftragsgegenstand),
— Aufgabenschwerpunkt/e (In welchen Bereichen des Auftragsgegenstandes waren Ihre Aufgabenschwerpunkte?),
— Vergleichbarkeit (Ausführliche Darstellung der Vergleichbarkeit mit den hier zu vergebenen Leistungen),
— Ansprechpartner des Referenzkunden mit Tel.Nr. und E-Mail Adresse (Projektverantwortlicher Ansprechpartner).
Hinweis:
Bitte orientieren Sie sich an der vorangegangenen Auflistung. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden.
Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 15 DIN A4 Seiten (maximal 5 DIN A4-Seiten je Referenz), Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen. Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Die LHM behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen. Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Die LHM behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
3.2.3. Profilanforderungen Projektpersonal (KG 4)
Die vom künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erbringen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden Mindestanforderungen an Mitarbeiterzahl und Qualifikationsgrad gestellt. Der Bewerber weist mittels Personalprofilen nach, dass er entsprechende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann.
Die vom künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erbringen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden Mindestanforderungen an Mitarbeiterzahl und Qualifikationsgrad gestellt. Der Bewerber weist mittels Personalprofilen nach, dass er entsprechende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann.
Die jeweils nachfolgenden Kriterien dienen der Verifikation der angebotenen Profile und werden im Hinblick auf inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Die jeweils nachfolgenden Kriterien dienen der Verifikation der angebotenen Profile und werden im Hinblick auf inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Die LHM behält sich die Möglichkeit vor, bei Unklarheiten in den Profilen Rücksprache mit dem Bewerber zu halten. Sollte sich – über das gegenständliche Ausschreibungsverfahren hinaus – im weiteren Projektverlauf herausstellen, dass angebotene Profile (oder vergleichbare) nicht vorhanden und vom Bewerber nicht eingesetzt werden können, berechtigt dies die LHM zur außerordentlichen Kündigung des Projektvertrages.
Die LHM behält sich die Möglichkeit vor, bei Unklarheiten in den Profilen Rücksprache mit dem Bewerber zu halten. Sollte sich – über das gegenständliche Ausschreibungsverfahren hinaus – im weiteren Projektverlauf herausstellen, dass angebotene Profile (oder vergleichbare) nicht vorhanden und vom Bewerber nicht eingesetzt werden können, berechtigt dies die LHM zur außerordentlichen Kündigung des Projektvertrages.
Die geforderten Kenntnisse und Vertiefungsgrade müssen anhand von Beschreibung der Aus- und Weiterbildung sowie des methodischen Umfelds, der bearbeiteten Projekte, in denen diese Kenntnisse erworben wurden, nachgewiesen werden (siehe jeweiliges Kriterium).
Die geforderten Kenntnisse und Vertiefungsgrade müssen anhand von Beschreibung der Aus- und Weiterbildung sowie des methodischen Umfelds, der bearbeiteten Projekte, in denen diese Kenntnisse erworben wurden, nachgewiesen werden (siehe jeweiliges Kriterium).
Benennen Sie für jedes der folgenden Kriterien Personalprofile für die Schlüsselpositionen eines Projektteams, die im Projekt eingesetzt werden könnten.
Folgende Angaben werden in der vorgegebenen Reihenfolge zum jeweiligen Personalprofil erwartet:
— Firmenzugehörigkeit (Seit wann ist das Personal bei Ihnen beschäftigt?),
— Art des Beschäftigungsverhältnisses (festangestelltes/freies Personal),
— Ausbildung, Studium, Titel,
— Kurzprofil (beruflicher Werdegang und Projekterfahrung – mit Zeitangaben),
— Referenzprojekte,
(Dauer, Umfang, Kurzbeschreibung der Tätigkeiten bezogen auf die Kriterien B.4.1 bis B.4.3; es muss erkennbar sein, welche Leistungen die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter selbst erbracht hat),
— Methodische, fachliche und technische Kenntnisse,
(Ausführungen zu für die jeweilige Rolle geforderten Angaben aus den Kriterien B.4.1 bis B.4.3).
Verbindliche Hinweise:
1.) Bitte beschränken Sie sich je Profil (inkl. Referenzprojekte) in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 6 DIN A4 Seiten (Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5) und orientieren Sie sich an der Reihenfolge der aufgelisteten Anforderungen und der Gruppierung der Themenbereiche. Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Verhältnis (etwa 50:50) in der Darstellung der Erfahrungen und Kenntnisse einerseits sowie der Referenzprojekte andererseits. Sofern Sie die maximale Seitenzahl überschreiten, werden nur die Seiten 1-6 bewertet, der Rest bleibt unberücksichtigt. Gleiches gilt, wenn in dem Profil auf Anlagen verwiesen wird oder dem Profil Anlagen beigefügt sind und in Summe die maximale Seitenzahl überschritten wird. Es müssen sich alle aufgeführten Punkte der Anforderung (siehe jeweiliges Kriterium) wiederfinden.
1.) Bitte beschränken Sie sich je Profil (inkl. Referenzprojekte) in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 6 DIN A4 Seiten (Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5) und orientieren Sie sich an der Reihenfolge der aufgelisteten Anforderungen und der Gruppierung der Themenbereiche. Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Verhältnis (etwa 50:50) in der Darstellung der Erfahrungen und Kenntnisse einerseits sowie der Referenzprojekte andererseits. Sofern Sie die maximale Seitenzahl überschreiten, werden nur die Seiten 1-6 bewertet, der Rest bleibt unberücksichtigt. Gleiches gilt, wenn in dem Profil auf Anlagen verwiesen wird oder dem Profil Anlagen beigefügt sind und in Summe die maximale Seitenzahl überschritten wird. Es müssen sich alle aufgeführten Punkte der Anforderung (siehe jeweiliges Kriterium) wiederfinden.
2.) Des Weiteren bitten wir Sie, aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Daten der einzelnen angebotenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu anonymisieren, sodass diese nicht identifiziert werden können.
3) Die geforderten Kenntnisse und Erfahrungen müssen von jedem Profil erfüllt werden. Hierbei können einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrere Profile erfüllen.
B.4.1 Profilanforderungen – Projektleiter
Benennen Sie zwei Profile mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen als Projektleiter für die Erstellung und Einführung des von Ihnen angebotenen Systems.
Nachweis durch einschlägige Referenzen, Zertifizierungen und sonstige zum Nachweis geeignete Darstellungen.
Nur die von Ihnen genannten Profile fließen mit maximal der Hälfte der erreichbaren Punkte in die Ermittlung der Eignungspunkte (EP) ein.
B.4.2 Profilanforderungen – technischer Berater
Benennen Sie zwei Profile mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen in der Durchführung von Customizing-Workshops und in der Erhebung und Umsetzung von Anforderungen bei vergleichbaren Projekten.
B.4.3 Profilanforderungen – Trainer für die Mitarbeiterschulungen
Benennen Sie zwei Personen mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen in der Mitarbeiterschulung (für Nutzer und Systemverwalter) für das von Ihnen angebotene System.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine, aber gesamtschuldnerische Haftung der Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber ist Voraussetzung für Vertragsschluss.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Das Umweltinformationssystem soll künftig flächendeckend im RGU, Abteilung Umwelt (RGU-UW) eingesetzt werden werden. Das System wird in die bestehende Systemlandschaft eingebettet und über Schnittstellen mit anderen Systemen und Webmodulen verbunden. Viele Geschäftsprozesse werden künftig durch das System unterstützt bzw. an das neue System angepasst. Dafür ist ein hoher Investitionsaufwand in konzeptioneller, zeitlicher, technischer und finanzieller Hinsicht erforderlich.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Das Umweltinformationssystem soll künftig flächendeckend im RGU, Abteilung Umwelt (RGU-UW) eingesetzt werden werden. Das System wird in die bestehende Systemlandschaft eingebettet und über Schnittstellen mit anderen Systemen und Webmodulen verbunden. Viele Geschäftsprozesse werden künftig durch das System unterstützt bzw. an das neue System angepasst. Dafür ist ein hoher Investitionsaufwand in konzeptioneller, zeitlicher, technischer und finanzieller Hinsicht erforderlich.
Desweiteren muss das System in die komplexe IT-Landschaft der LHM eingebettet werden. Dabei geht der Betrieb auf den zentralen IT-Dienstleister it@M über. Die fachliche Leitung obliegt aber dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU). Es ist dementsprechend mit einem hohen Abstimmungsaufwand zwischen Technik (it@M) und Fachlichkeit (RGU Abt. UW) zu rechnen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Desweiteren muss das System in die komplexe IT-Landschaft der LHM eingebettet werden. Dabei geht der Betrieb auf den zentralen IT-Dienstleister it@M über. Die fachliche Leitung obliegt aber dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU). Es ist dementsprechend mit einem hohen Abstimmungsaufwand zwischen Technik (it@M) und Fachlichkeit (RGU Abt. UW) zu rechnen.
Es ist die Integration einer Vielzahl von Arbeitsbereichen geplant, was für einen zusätzlichen Aufwand sorgt. Folgende Arbeitsbereiche sind in einem ersten Integrationsschritt geplant:
— Brunnen,
— Chemische Reinigungen,
— Mobilfunkanlagen,
— Tankstellen,
— VAWS-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe).
In einem zweiten Integrationsschritt sind folgende Arbeitsbereiche geplant:
— Abfalltransportgenehmigungsverfahren,
— genemigungsbedürftige Anlagen nach der 4. VO zur Durchführung des BimSchG,
— Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen gem. Ziffer 8. der 4. BImSchV,
— Grundstücksverwaltung nach Bundes-Bodenschutzgesetz,
— Anlagen zur Brennstoffverordnung.
Aus den oben genannten Gründen und den zu integrierenden Arbeitsbereichen ist eine Verlängerung der Nutzungszeit zwingend erforderlich. Diese dient der Betriebssicherheit und dem Investitionsschutz. Unter Berücksichtigung der hohen Integration des Systems und der hohen Investitionskosten ist nur eine verlängerte Nutzungszeit von fünf Jahren mit der Option auf weitere fünf Jahre wirtschaftlich.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Aus den oben genannten Gründen und den zu integrierenden Arbeitsbereichen ist eine Verlängerung der Nutzungszeit zwingend erforderlich. Diese dient der Betriebssicherheit und dem Investitionsschutz. Unter Berücksichtigung der hohen Integration des Systems und der hohen Investitionskosten ist nur eine verlängerte Nutzungszeit von fünf Jahren mit der Option auf weitere fünf Jahre wirtschaftlich.
Die Abwägung den Leistungsgegenstand dem Markt für mehr als 4 Jahre gem § 4 EG Abs. 7 VOL/A zu entziehen wurde sorgfältig abgewogen. Aus Gründen des Investitionsschutzes und der Betriebssicherheit wird sich bewusst und unter Ausübung des Ermessens für eine längere Vertragslaufzeit entschieden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Abwägung den Leistungsgegenstand dem Markt für mehr als 4 Jahre gem § 4 EG Abs. 7 VOL/A zu entziehen wurde sorgfältig abgewogen. Aus Gründen des Investitionsschutzes und der Betriebssicherheit wird sich bewusst und unter Ausübung des Ermessens für eine längere Vertragslaufzeit entschieden.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
**Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ oder „Kapitel“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren Umweltinformationssystem“**
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4). Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3) sowie die geforderten Erklärungen und Angaben (siehe Abschnitt 4). Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterien, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ oder bestätigend beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung; vgl. Abschnitt 1.4).
(A) – Ausschlusskriterium Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterien, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ oder bestätigend beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung; vgl. Abschnitt 1.4).
(B) – Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)Die Bewertung der (B) – Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.Soweit bei den Eignungsanforderungen unter Abschnitt 3, bei den dort geforderten Kriterien, Seitenbeschränkungen aufgeführt sind, sind diese in Ihrem Teilnahmeantrag einzuhalten. Sofern Sie dies nicht einhalten, wird das jeweilige Kriterium nur bis zu dieser maximalen Seitenbegrenzung bewertet. Der Rest bleibt unberücksichtigt!Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur: 0 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers in nicht nachvollziehbarem Maße. Erfüllungsgrad: 0 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden deutlich nicht erfüllt) 1 Punkt Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers in nicht brauchbarem Maße. Erfüllungsgrad: 10 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden demnach nicht erfüllt) 2 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers nur mangelhaft.Erfüllungsgrad: 20 % (Mithin liegt fast keine Zielerfüllung vor) 3 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers nur unzureichend. Erfüllungsgrad: 30 % (Insgesamt ist ein geringer Zielerfüllungsgrad festzustellen) 4 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen teilweise den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 40 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden teilweise erfüllt) 5 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen ausreichend den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 50 % (Es liegt eine ausreichende Zielerfüllung vor) 6 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen sind für den Auftraggeber zufriedenstellend.Erfüllungsgrad: 60 % (Es liegt eine zufriedenstellende Zielerfüllung vor)7 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen überwiegend den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 70 % (Es liegt eine gute Zielerfüllung vor) 8 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen nahezu voll den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 80 % (Es liegt eine beinahe volle Zielerfüllung vor)9 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen den Erwartungen des Auftraggebers in vollem Maße. Erfüllungsgrad: 90 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden erfüllt) 10 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen den Erwartungen des Auftraggebers in besonderem Maße. Erfüllungsgrad: 100 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden mithin übertroffen). Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert.Soweit der Abstand des Nächstplatzierten zum Drittplatzierten weniger als 5 % der Eignungspunkte des Drittplatzierten beträgt, so wird auch derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der den vierten Platz belegt. Die Summe der Eignungspunkte ermittelt sich wie folgt: Alle Teilnahmeanträge werden hinsichtlich der Eignung beurteilt. Dabei werden die Teilnahmeanträge je Kriterium (siehe Kriterienkatalog in Abschnitt 3) geprüft und bewertet. Die Gewichtung der einzelnen (B)-Kriterien steht in Abschnitt 3 als Gewichtungspunkte (GP) rechts außen neben jedem (B)-Kriterium, deutlich als GP gekennzeichnet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten GP multipliziert. Diese und alle weiteren Dokumente und Angaben werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Teilnahmeantrag die entsprechende Summe der Eignungspunkte (EP). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen. Mindestpunktzahl: Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
(B) – Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)Die Bewertung der (B) – Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.Soweit bei den Eignungsanforderungen unter Abschnitt 3, bei den dort geforderten Kriterien, Seitenbeschränkungen aufgeführt sind, sind diese in Ihrem Teilnahmeantrag einzuhalten. Sofern Sie dies nicht einhalten, wird das jeweilige Kriterium nur bis zu dieser maximalen Seitenbegrenzung bewertet. Der Rest bleibt unberücksichtigt!Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur: 0 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers in nicht nachvollziehbarem Maße. Erfüllungsgrad: 0 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden deutlich nicht erfüllt) 1 Punkt Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers in nicht brauchbarem Maße. Erfüllungsgrad: 10 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden demnach nicht erfüllt) 2 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers nur mangelhaft.Erfüllungsgrad: 20 % (Mithin liegt fast keine Zielerfüllung vor) 3 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen erfüllen die Erwartungen des Auftraggebers nur unzureichend. Erfüllungsgrad: 30 % (Insgesamt ist ein geringer Zielerfüllungsgrad festzustellen) 4 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen teilweise den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 40 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden teilweise erfüllt) 5 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen ausreichend den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 50 % (Es liegt eine ausreichende Zielerfüllung vor) 6 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen sind für den Auftraggeber zufriedenstellend.Erfüllungsgrad: 60 % (Es liegt eine zufriedenstellende Zielerfüllung vor)7 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen überwiegend den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 70 % (Es liegt eine gute Zielerfüllung vor) 8 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen nahezu voll den Erwartungen des Auftraggebers. Erfüllungsgrad: 80 % (Es liegt eine beinahe volle Zielerfüllung vor)9 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen den Erwartungen des Auftraggebers in vollem Maße. Erfüllungsgrad: 90 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden erfüllt) 10 Punkte Begründung der Punktevergabe: Die Darstellungen entsprechen den Erwartungen des Auftraggebers in besonderem Maße. Erfüllungsgrad: 100 % (Die Ziele des Auftraggebers wurden mithin übertroffen). Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert.Soweit der Abstand des Nächstplatzierten zum Drittplatzierten weniger als 5 % der Eignungspunkte des Drittplatzierten beträgt, so wird auch derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der den vierten Platz belegt. Die Summe der Eignungspunkte ermittelt sich wie folgt: Alle Teilnahmeanträge werden hinsichtlich der Eignung beurteilt. Dabei werden die Teilnahmeanträge je Kriterium (siehe Kriterienkatalog in Abschnitt 3) geprüft und bewertet. Die Gewichtung der einzelnen (B)-Kriterien steht in Abschnitt 3 als Gewichtungspunkte (GP) rechts außen neben jedem (B)-Kriterium, deutlich als GP gekennzeichnet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten GP multipliziert. Diese und alle weiteren Dokumente und Angaben werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Teilnahmeantrag die entsprechende Summe der Eignungspunkte (EP). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen. Mindestpunktzahl: Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ITM-2014-10002914MR
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis:
Die Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für diesen Teilnahmewettbewerb mit Anlagen werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, „Aktuelle Ausschreibungen“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Inhalt des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie den „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag“ samt Anlagen entsprechen. Der Auftraggeber kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie den „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag“ samt Anlagen entsprechen. Der Auftraggeber kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. I.1)) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmeantrag“ kann der Auftraggeber die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 9.12.2014 an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: itm.vergabe@muenchen.de
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der unter I.1) angegebenen Internetadresse der Landeshauptstadt München eingestellt.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der unter I.1) angegebenen Internetadresse der Landeshauptstadt München eingestellt.
Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Teilnahmeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Teilnahmeanträge von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge der Bewerber der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Teilnahmeanträge von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge der Bewerber der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Losvergabe:
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gem. § 97 Abs. 3 Satz 3 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt.
Es können aus technischen Gründen Customizing- und Pflegeleistungen nur von demjenigen Unternehmen durchgeführt werden, welches auch das Standardsoftwareprodukt selbst entwickelt hat. Etwas anderes ist völlig unüblich und auch nicht praktikabel. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass Standardsoftwareprodukte angeboten werden, deren Source Code nicht frei zugänglich ist.
Es können aus technischen Gründen Customizing- und Pflegeleistungen nur von demjenigen Unternehmen durchgeführt werden, welches auch das Standardsoftwareprodukt selbst entwickelt hat. Etwas anderes ist völlig unüblich und auch nicht praktikabel. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass Standardsoftwareprodukte angeboten werden, deren Source Code nicht frei zugänglich ist.
Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche Restriktionen seitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte unmöglich machen.
Ergebnis: Eine Aufteilung in Fach oder Teillose ist wie oben beschrieben nicht möglich. Eine Einzelfallabwägung, ob in Losen vergeben werden kann eröffnet sich demnach nicht. Das zu beschaffende Umweltinformationssystem kann wie oben ausgeführt nur als Gesamtvergabe beschafft werden.
Ergebnis: Eine Aufteilung in Fach oder Teillose ist wie oben beschrieben nicht möglich. Eine Einzelfallabwägung, ob in Losen vergeben werden kann eröffnet sich demnach nicht. Das zu beschaffende Umweltinformationssystem kann wie oben ausgeführt nur als Gesamtvergabe beschafft werden.
Begründung Wahl des Vergabeverfahrens:
Gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung vergeben werden, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
Gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung vergeben werden, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
Dieser Sachverhalt ist bei der Ausschreibung eines Umweltinformationssystems (UIS) für das Referat für Gesundheit und Umwelt gegeben.
Es soll eine Standardsoftware beschafft werden, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Hierzu sind eine Reihe von Customizing- und ggfs. auch Programmierarbeiten erforderlich. Beispielsweise ist unklar, welches Lizenzmodell der obsiegende Bieter anbieten wird. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, soll die Leistung mittels eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages vergeben werden. Wesentliche Merkmale dieses Vertragstyps sind u. a. Anpassungen, Montage, Konfiguration, Schulung, Einweisung oder Systempflege nach Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Es soll eine Standardsoftware beschafft werden, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Hierzu sind eine Reihe von Customizing- und ggfs. auch Programmierarbeiten erforderlich. Beispielsweise ist unklar, welches Lizenzmodell der obsiegende Bieter anbieten wird. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, soll die Leistung mittels eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages vergeben werden. Wesentliche Merkmale dieses Vertragstyps sind u. a. Anpassungen, Montage, Konfiguration, Schulung, Einweisung oder Systempflege nach Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Genaue Vertragsinhalte (z. B. Abstimmung Zahlungsplan, Verhandlungswünsche der Bieter, Service- und Supportzeiten) sollen in den Verhandlungsrunden festgesetzt werden.
Aus diesem Grund wird daher vom Offenen Verfahren gem. § 3 EG Abs. 1 VOL/A Abstand genommen und das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Abs. 3 Buchstabe b) VOL/A vorbereitet. Durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wird sichergestellt, dass nur geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Aus diesem Grund wird daher vom Offenen Verfahren gem. § 3 EG Abs. 1 VOL/A Abstand genommen und das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Abs. 3 Buchstabe b) VOL/A vorbereitet. Durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wird sichergestellt, dass nur geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügefristen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) bzw. bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) bzw. bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 224-395621 (2014-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/🌏
Fax: +49 89233784990 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1. Faktoren Leistung und Preis gemäß UfAB V (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-22 📅
Name: deborate GmbH
Postanschrift: Ottobrunner Straße 41
Postort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Markus Reif
Quelle: OJS 2015/S 220-400942 (2015-11-09)