Unterstützungsleistungen bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssys-tems für erneuerbare Energien

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird zum 1.8.2014 in Kraft treten. Sie sieht vor, dass spätestens ab 2017 die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Ausschreibungen ermittelt werden soll. Das Projekt soll der Auftraggeberin bei der Umsetzung der Vorgaben der EEG-Reform zur Ausschreibung der Förderung von erneuerbaren Energien unterstützen.
In einem ersten Schritt sollen zunächst Pilotausschreibungen im Bereich der Förderung von Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt werden, um erste Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln. Die Novelle des EEG schafft hierfür die rechtlichen Voraussetzungen. Sie regelt den Rahmen der Pilotausschreibung in Form einer Verordnungsermächtigung. Dadurch wird die Bundesregierung ermächtigt, nach dem Inkrafttreten des EEG ein konkretes Ausschreibungsdesign im Wege der Rechtsverordnung festzulegen und die Details der Pilotausschreibung zu regeln.
Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung eine Verordnung für die Pilotausschreibung im Bereich der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erlassen und die Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erstmals 2015 ausschreiben.
Bis spätestens zum 30.6.2016 muss die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht zu den Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen und Handlungsempfehlungen für die Ausweitung der Ausschreibung auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien vorlegen.
Parallel zur Pilotausschreibung für die Förderung von Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird die Bundesregierung ein Konzept für die Ausgestaltung der Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind onshore, Wind offshore, PV-Gebäudeanlagen, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft) erarbeiten.
Für die rechtliche Umsetzung dieses Konzepts bedarf es einer weiteren EEG-Novelle im Jahr 2016. Auf dieser Grundlage soll dann spätestens 2017 die Förderhöhe auch für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien über Ausschreibungen ermittelt werden.
Die Ergebnisse der Ausschreibungen sollen dann evaluiert und bewertet werden.
Die Ausschreibung umfasst 8 Arbeitspakete:
— Zielsystem und Bewertungskriterien für ein Ausschreibungssystem,
— Empirische Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen,
— Unterstützung bei der Ausschreibung der Förderung für PV-Freiflächenanlagen,
– Inhaltliche und rechtliche Unterstützung für die Erarbeitung der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen,
– Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden,
– Ausschreibungsbericht,
— Ausarbeitung eines Konzepts für die Ausschreibung der Förderung für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind offshore, Wind onshore, Biomasse, Photovoltaik-Gebäudeanlagen, Wasserkraft, Geothermie, Erneuerbare Gase),
— Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien im EEG,
— Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien,
— Bearbeitung von Ad-hoc-Fragen,
— Arbeitsbesprechungen und Optionen (Workshops und Veranstaltungen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-07 Auftragsbekanntmachung
2014-08-22 Ergänzende Angaben
2014-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung umfasst 8 Arbeitspakete:— Zielsystem und Bewertungskriterien für ein Ausschreibungssystem,— Empirische Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen,— Unterstützung bei der Ausschreibung der Förderung für PV-Freiflächenanlagen,– Inhaltliche und rechtliche Unterstützung für die Erarbeitung der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen,– Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden,– Ausschreibungsbericht,— Ausarbeitung eines Konzepts für die Ausschreibung der Förderung für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind offshore, Wind onshore, Biomasse, Photovoltaik-Gebäudeanlagen, Wasserkraft, Geothermie, Erneuerbare Gase),— Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien im EEG,— Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien,— Bearbeitung von Ad-hoc-Fragen,— Arbeitsbesprechungen und Optionen (Workshops und Veranstaltungen).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: s.weigt@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 153-275074
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 11.9.2014 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird zum 1.8.2014 in Kraft treten. Sie sieht vor, dass spätestens ab 2017 die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Ausschreibungen ermittelt werden soll. Das Projekt soll der Auftraggeberin bei der Umsetzung der Vorgaben der EEG-Reform zur Ausschreibung der Förderung von erneuerbaren Energien unterstützen.
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In einem ersten Schritt sollen zunächst Pilotausschreibungen im Bereich der Förderung von Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt werden, um erste Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln. Die Novelle des EEG schafft hierfür die rechtlichen Voraussetzungen. Sie regelt den Rahmen der Pilotausschreibung in Form einer Verordnungsermächtigung. Dadurch wird die Bundesregierung ermächtigt, nach dem Inkrafttreten des EEG ein konkretes Ausschreibungsdesign im Wege der Rechtsverordnung festzulegen und die Details der Pilotausschreibung zu regeln.
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Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung eine Verordnung für die Pilotausschreibung im Bereich der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erlassen und die Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erstmals 2015 ausschreiben.
Bis spätestens zum 30.6.2016 muss die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht zu den Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen und Handlungsempfehlungen für die Ausweitung der Ausschreibung auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien vorlegen.
Parallel zur Pilotausschreibung für die Förderung von Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird die Bundesregierung ein Konzept für die Ausgestaltung der Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind onshore, Wind offshore, PV-Gebäudeanlagen, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft) erarbeiten.
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Für die rechtliche Umsetzung dieses Konzepts bedarf es einer weiteren EEG-Novelle im Jahr 2016. Auf dieser Grundlage soll dann spätestens 2017 die Förderhöhe auch für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien über Ausschreibungen ermittelt werden.
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Die Ergebnisse der Ausschreibungen sollen dann evaluiert und bewertet werden.
Die Ausschreibung umfasst 8 Arbeitspakete:
— Zielsystem und Bewertungskriterien für ein Ausschreibungssystem,
— Empirische Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen,
— Unterstützung bei der Ausschreibung der Förderung für PV-Freiflächenanlagen,
– Inhaltliche und rechtliche Unterstützung für die Erarbeitung der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen,
– Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden,
– Ausschreibungsbericht,
— Ausarbeitung eines Konzepts für die Ausschreibung der Förderung für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind offshore, Wind onshore, Biomasse, Photovoltaik-Gebäudeanlagen, Wasserkraft, Geothermie, Erneuerbare Gase),
— Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien im EEG,
— Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien,
— Bearbeitung von Ad-hoc-Fragen,
— Arbeitsbesprechungen und Optionen (Workshops und Veranstaltungen).
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung umfasst 8 Arbeitspakete:
— Zielsystem und Bewertungskriterien für ein Ausschreibungssystem,
— Empirische Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen,
— Unterstützung bei der Ausschreibung der Förderung für PV-Freiflächenanlagen,
– Inhaltliche und rechtliche Unterstützung für die Erarbeitung der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen,
– Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden,
– Ausschreibungsbericht,
— Ausarbeitung eines Konzepts für die Ausschreibung der Förderung für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind offshore, Wind onshore, Biomasse, Photovoltaik-Gebäudeanlagen, Wasserkraft, Geothermie, Erneuerbare Gase),
— Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien im EEG,
— Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien,
— Bearbeitung von Ad-hoc-Fragen,
— Arbeitsbesprechungen und Optionen (Workshops und Veranstaltungen).
Beschreibung der Optionen:
Siehe Punkt II.8.2) der Leistungsbeschreibung:
Optional sollen Workshops und Veranstaltungen angeboten werden. Diese werden jeweils einzeln bei Bedarf nach vorheriger Absprache durch die Auftraggeberin beauftragt.
Das Vorhaben beinhaltet bis zu sechs Workshops (a) zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben der Auftraggeberin, insbesondere mit den Erfahrungsberichtsvorhaben 2018.
Außerdem sind bis zu zwölf größere, ganztägige Veranstaltungen (b) mit anderen Institutionen, Verbänden, Wissenschaftlern sowie weiteren Beteiligten vorzusehen (ca. 30-80 Teilnehmer).
Das Konzept für diese Workshops und Veranstaltungen ist mit der Auftraggeberin vorher abzustimmen. Diese Workshops und Veranstaltungen sollen organisatorisch vorbereitet (inklusive Catering und Getränke), durchgeführt und nachbereitet werden.
Im Angebot ist eine Kalkulation der Kosten vorzulegen. Hier sind insbesondere Kosten für die inhaltliche Konzeption (einschließlich Vor- und Nachbereitung), Dokumentation und Durchführung der Veranstaltungen und Workshops (Reisekosten nach BRKG etc.) zu berücksichtigen. Es sind die Kosten für jeweils eine Veranstaltung jedes Typs (a. Workshop, b. ganztägige Veranstaltung) separat auszuweisen.
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Für Veranstaltungen bis 80 Teilnehmer/innen können nach Absprache mit der Auftraggeberin Räume und Technik des BMWi in Berlin mietfrei genutzt werden. Der/die Auftragnehmer/in hat dies frühzeitig mit der Auftraggeberin abzustimmen. Bewirtungskosten sind nicht zu veranschlagen. Honorare für Referenten fallen nicht an.
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Dauer: 42 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
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— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
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— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (ACHTUNG: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV).
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
– abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters.
– Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. wissenschaftliche Erfahrungen im Bereich der Förderung der erneuerbaren Energien,
2. Kenntnisse der deutschen Energiewirtschaft (ökonomisch und technisch-naturwissenschaftlich),
3. fachliches Verständnis und Kenntnisse im Bereich für die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien,
4. praktische Erfahrungen bei der Beratung bzw. Unterstützung von Ausschreibungen; hier sind im ökonomischen Bereich neben praktischen Erfahrungen von Ausschreibungsverfahren insbesondere Kenntnisse der Auktionstheorie von Bedeutung; ggf. auch der Institutionen- und Industrieökonomik sowie Spieltheorie,
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5. vertiefte Kenntnisse und nachgewiesene längere praktische Erfahrungen im Bereich des Rechts der erneuerbaren Energien, Verfassungsrechts, des Energiewirtschaftsrechts, des Europa- und Vergaberechts (mindestens 1 Volljurist mit Prädikatsexamen),
6. Erfahrungen bei der Unterstützung von Ministerien.
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 3 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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– Projektbezeichnung,
– Projektinhalt,
– Projektlaufzeit,
– erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
– Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
– Angabe des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Sabrina Weigt
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergabestelle für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
Fax: +49 30201993334 📠
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
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Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 11.9.2014 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2014/S 153-275074 (2014-08-07)
Ergänzende Angaben (2014-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 162-290524
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 153-275074
ABl. S-Ausgabe: 162
Quelle: OJS 2014/S 162-290524 (2014-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.bund.de 🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 248-439832
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (60)
2. Organisatorische Umsetzung (10)
3. Preis außer für Punkt II.8.2 (20)
4. Preis je Workshop (Punkt II.8.2 a) (5)
5. Preis je ganztägiger Veranstaltung (Punkt II.8.2 b) (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-20 📅
Name: Ecofys Germany GmbH
Postanschrift: Am Karlsbad 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anke Jann

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 162-290524

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist
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oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2014/S 248-439832 (2014-12-22)