Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird zum 1.8.2014 in Kraft treten. Sie sieht vor, dass spätestens ab 2017 die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Ausschreibungen ermittelt werden soll. Das Projekt soll der Auftraggeberin bei der Umsetzung der Vorgaben der EEG-Reform zur Ausschreibung der Förderung von erneuerbaren Energien unterstützen.
In einem ersten Schritt sollen zunächst Pilotausschreibungen im Bereich der Förderung von Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt werden, um erste Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln. Die Novelle des EEG schafft hierfür die rechtlichen Voraussetzungen. Sie regelt den Rahmen der Pilotausschreibung in Form einer Verordnungsermächtigung. Dadurch wird die Bundesregierung ermächtigt, nach dem Inkrafttreten des EEG ein konkretes Ausschreibungsdesign im Wege der Rechtsverordnung festzulegen und die Details der Pilotausschreibung zu regeln.
Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung eine Verordnung für die Pilotausschreibung im Bereich der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erlassen und die Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erstmals 2015 ausschreiben.
Bis spätestens zum 30.6.2016 muss die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht zu den Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen und Handlungsempfehlungen für die Ausweitung der Ausschreibung auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien vorlegen.
Parallel zur Pilotausschreibung für die Förderung von Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird die Bundesregierung ein Konzept für die Ausgestaltung der Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind onshore, Wind offshore, PV-Gebäudeanlagen, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft) erarbeiten.
Für die rechtliche Umsetzung dieses Konzepts bedarf es einer weiteren EEG-Novelle im Jahr 2016. Auf dieser Grundlage soll dann spätestens 2017 die Förderhöhe auch für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien über Ausschreibungen ermittelt werden.
Die Ergebnisse der Ausschreibungen sollen dann evaluiert und bewertet werden.
Die Ausschreibung umfasst 8 Arbeitspakete:
— Zielsystem und Bewertungskriterien für ein Ausschreibungssystem,
— Empirische Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen,
— Unterstützung bei der Ausschreibung der Förderung für PV-Freiflächenanlagen,
– Inhaltliche und rechtliche Unterstützung für die Erarbeitung der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen,
– Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden,
– Ausschreibungsbericht,
— Ausarbeitung eines Konzepts für die Ausschreibung der Förderung für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind offshore, Wind onshore, Biomasse, Photovoltaik-Gebäudeanlagen, Wasserkraft, Geothermie, Erneuerbare Gase),
— Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien im EEG,
— Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien,
— Bearbeitung von Ad-hoc-Fragen,
— Arbeitsbesprechungen und Optionen (Workshops und Veranstaltungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
“Die Ausschreibung umfasst 8 Arbeitspakete:— Zielsystem und Bewertungskriterien für ein Ausschreibungssystem,— Empirische Erfahrungen mit...”
Menge oder Umfang
Die Ausschreibung umfasst 8 Arbeitspakete:— Zielsystem und Bewertungskriterien für ein Ausschreibungssystem,— Empirische Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen,— Unterstützung bei der Ausschreibung der Förderung für PV-Freiflächenanlagen,– Inhaltliche und rechtliche Unterstützung für die Erarbeitung der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen,– Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden,– Ausschreibungsbericht,— Ausarbeitung eines Konzepts für die Ausschreibung der Förderung für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien (Wind offshore, Wind onshore, Biomasse, Photovoltaik-Gebäudeanlagen, Wasserkraft, Geothermie, Erneuerbare Gase),— Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien im EEG,— Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien,— Bearbeitung von Ad-hoc-Fragen,— Arbeitsbesprechungen und Optionen (Workshops und Veranstaltungen).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: s.weigt@fz-juelich.de📧
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.”
Quelle: OJS 2014/S 153-275074 (2014-08-07)
Ergänzende Angaben (2014-08-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Quelle: OJS 2014/S 248-439832 (2014-12-22)